Cenî – Kurdisches Frauenbüro für Frieden e.V.

Grupellostr. 27
40210 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211 17 11 080
Fax: +49 (0) 211 17 11 078, ceni_frauen@gmx.de

Pressemitteilung

Düsseldorf, Mai 2004


DOSSIER
MAI 2004


KEINE AUSLIEFERUNG DER KURDISCHEN POLITIKERIN NURIYE KESBIR AN DIE TÜRKEI!

- Aufruf der kurdischen Fraueninstitutionen in Europa
- Kurzportrait der kurdischen Politikerin
- Brief von Nuriye Kesbir aus dem Gefängnis
- Die traurige Realität der Türkei – Konsequenzen einer Auslieferung
- Protestfax – Musterbeispiel


Cenî – Kurdisches Frauenbüro für Frieden e.V - Düsseldorf, Anatolisches Frauenzentrum – Duisburg, Dest-Dan Frauenverein – Berlin, Mesopotamien Freier Frauenverein Hamburg, Roza Frauenverein – Darmstadt, Kurdischer Frauenverein – Frankfurt, Zilan Frauenverein – Rotterdam, Helin Frauenstiftung – Den Haag, Kurdischer Frauenverein – Amsterdam, Amara – Denge Jinan - Arnheim, Helina Kurdan Frauenverein Anwers, Kurdische Frauenunion – Wien, Amara Kurdischer Frauenverein – Linz, Kurdischer Frauenverein – Graz, Kurdischer Frauenintegrationsverein – Göteborg
c/o Ceni - Kurdisches Frauenbüro für Frieden e.V., Grupellostr. 27, D- 40210 Düsseldorf, tel. +49 (0) 211 17 11 080, Fax: +49 (0) 211 17 11 078, Email: ceni_frauen@gmx.de, www.ceni-kurdistan.de

AUFRUF DER KURDISCHEN FRAUENINSTITUTIONEN IN EUROPA AN DIE DEMOKRATISCHE SENSIBILITÄT

Während des über 15 Jahre dauernden Kriegszustand mussten kurdische Frauen einen hohen Preis zahlen: Tausende sahen sich auf Wachen, in Gefängnissen und an anderen Orten mit Folter, sexueller Belästigung, Vergewaltigung und psychischer sowie körperlicher Gewalt konfrontiert. Doch trotz all dieser Probleme konnte die kurdische Frau nicht von ihrem Kampf für Frieden, Demokratie und Freiheit abgebracht werden. Je mehr sie sich aktiv an der Politik beteiligte, um so größerem staatlichen Druck wurde sie ausgesetzt. Ein Beispiel hierfür stellt Nuriye Kesbir dar.

Frau Kesbir soll in ein Land ausgeliefert werden, in dessen Gefängnissen Folter und Todschlag praktiziert wird, das Rechtswesen parteiisch und ungerecht geführt wird, Angeklagte kein Recht auf freie Verteidigung haben und Menschenrechte des kurdischen Volkes mit Füßen getreten werden. Weiterhin wurden Zugehörige der jesidischen Religion, zu der auch Nuriye Kesbir zählt, entweder vertrieben oder durch „Morde unbekannter Täter“ getötet.

Bekannte Menschenrechtsorganisationen, wie amnesty international, Human Rights Watch und dem türkischen Menschenrechtsverein IHD haben sowohl bei Gesprächen mit dem türkischen Premierminister Recep Tayyip Erdogan und dem Außenminister Abdullah Gül als auch in ihren Berichten wiederholt unterstrichen, dass Folter immer noch praktiziert wird.
Trotz diesem Umstand erklärte das Kassationsgericht von Den Haag am 9 Mai, dass Nuriye Kesbir augeliefert wird, sobald die türkische Regierung garantiert, dass Frau Kesbir gerecht behandelt wird, ihre Sicherheit bewahrt wird und keine Folter angewandt wird.
Nicht zu vergessen ist, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen von weltbekannten Politikern wie Abdullah Öcalan und Leyla Zana und ihre drei Parteikameraden beschlossen hat, dass die Prozesse erneut geführt werden müssen aufgrund einer ungerechten Prozessführung. Wenn bei diesen Personen die Prozess schon nicht gerecht und Rechtsnormen entsprechend geführt worden sind, wie soll dies dann bei Nuriye Kesbir garantierf werden? Es liegt offen, wie subjektiv das Urteil des niederländischen Gerichts ist. Dies unterstreicht, dass die Situation von Nuriye Kesbir Dringlichkeit und Sensibilität bedarf. Aus diesem Grund sind wir der festen Meinung, dass die Auslieferung Frau Kesbirs sofort gestoppt werden muss.

In diesem Sinne rufen wir als Kurdische Fraueninstitutionen in Europa die Freunde des kurdischen Volkes, Frauenorganisationen in Europa sowie in der Türkei, Menschenrechtsorganisationen und alle demokratischen Kräfte dazu auf, gegen dieses Urteil zu protestieren.


Cenî – Kurdisches Frauenbüro für Frieden e.V.
Anatolisches Frauenzentrum - Duisburg
Dest-Dan Frauenverein – Berlin
Mesopotamien Freier Frauenverein Hamburg
Roza Frauenverein – Darmstadt
Kurdischer Frauenverein – Frankfurt
Zilan Frauenverein – Rotterdam
Helin Frauenstiftung – Den Haag
Kurdischer Frauenverein – Amsterdam
Amara – Denge Jinan - Arnheim
Helina Kurdan Frauenverein Anwers
Kurdische Frauenunion – Wien
Amara Kurdischer Frauenverein – Linz
Kurdischer Frauenverein – Graz
Kurdischer Frauenintegrationsverein – Göteborg


Bitte wenden Sie sich an folgende Institutionen:


Ministry of the Interior and Kingdom Relatins
Minister Johan Remkes
Schedeldoekshaven 200
2511 EZ The Hague
Niederlande

Oder P.O. Box 20011
2500 EA The Hague
Niederlande
Tel. +31 70 426 63 02
Fax: +31 70 363 91 53
Email: info@minbzk.nl

Außenministerium
Minister Bernard Rudolf Bot
Bezuidenhoutseweg 67
Postbus 20061
2500 EB Den Haag
Telefon: +31 70 3486486
Fax: +31 70 3484848
Email: dpz@minbuza.nl

Justizministerium
Minister Piet Hein Donner
Schedeldoekshaven 100
Postbus 20301
2500 EH Den Haag
Telefon: +31 70 3707911
Fax: +31 70 3707900
Email: voorlichting@minjus.nl

Außenministerium
Minister Bernard Rudolf Bot
Bezuidenhoutseweg 67
Postbus 20061
2500 EB Den Haag
Telefon: +31 70 3486486
Fax: +31 70 3484848
Email: dpz@minbuza.nl
Justizministerium
Minister Piet Hein Donner
Schedeldoekshaven 100
Postbus 20301
2500 EH Den Haag
Telefon: +31 70 3707911
Fax: +31 70 3707900
Email: voorlichting@minjus.nl

Generalkonsulat der Niederlande
Generalkonsul Dr. C.G.J. van Honk
Oststr. 10
40211 Düsseldorf
Fax: 0211 35 90 40

Generalkonsulat Niederlande
Bockenheimer Landstraße 39
60325 Frankfurt a.M.
Fax: 0 69-97 12 01 55

Generalkonsulat Niederlande
Alsterufer 10
20354 Hamburg
Fax: 0 40-45 03 50 73

Generalkonsulat der Niederlande
Nymphenburgerstr. 20a
80335 München
Fax: (0 89) 2060267-30

Botschaft Niederlande
Klosterstrasse 50
10179 Berlin
Fax: 030- 20 95 64 41

Kurzportrait der kurdischen Politikerin


Yezidin - Kurdin – Frau

Nuriye Kesbir gehört der yesidischen Religionsgemeinschaft an. Sie ist Kurdin aus Besiri / Batman im Südosten der Türkei. Sie ist eine Frau, die für Gerechtigkeit kämpft. Nicht nur für sich selbst, sondern für ihr Volk, für die Frauen dieser Welt, für die Menschheit.
Bereits in frühen Jahren bekam sie zu spüren, was Diskriminierung und Unrecht bedeuten. Ihre Familie musste aus der Türkei flüchten, weil sie sowohl yesidischer als auch kurdischer Herkunft ist. So reifte in Nuriye Kesbir der Entschluss, sich dem Unrecht nicht zu beugen und sich gegen die jahrhundertealte Unterdrückung und Verleugnung ihrer Religionsgemeinschaft und ihres Volkes sowie die Jahrtausende währende Erniedrigung als Frau einzusetzen.

Verfolgt - geflüchtet – inhaftiert

Verfolgung, Flucht und die Suche nach Gerechtigkeit führten die türkische Staatsbürgerin Nuriye Kesbir über Deutschland nach Kurdistan und schließlich nach Holland, wo sie politisches Asyl beantragte. Aber ihr Vertrauen darin, dass Holland ein Land ist, in dem Demokratie herrscht und Menschenrechte Beachtung finden, wurde bitter enttäuscht. Nuriye Kesbir wurde bereits am Flughafen bei ihrer Ankunft im September 2001 verhaftet


An mein Volk und die demokratische Öffentlichkeit!

Seit dem 7. Mai bin ich offiziell im Hungerstreik, um gegen das Urteil des Niederländischen Obersten Gerichtshofs, das meine Auslieferung in die Türkei ermöglicht, zu protestieren. Damit will ich weiteres Unrecht verhindern, meine Parole lautet: “Frei leben oder überhaupt nicht leben!”
Ich will kurz erläutern, wie ich zu dieser Entscheidung gelangt bin: Am 25. September 2001 kam ich in die Niederlande und beantragte Asyl. Mein Antrag wurde abgelehnt, und bis heute führt man im Namen eines Gesetzes, dessen Zweck es ist, mich außer Landes zu bekommen, einen Kampf. Nach 15monatiger Gefangenschaft wurde ich durch das Urteil eines Amsterdamer Gerichts auf freien Fuß gesetzt.
Das Gericht wies das Auslieferungsersuchen der Türkei zurück, da es ihre Behauptungen als unzutreffend einstufte. Aber durch einen Revisionsantrag beim Obersten Gericht durch das Asylministeriums und die Staatsanwälte ließ man das ganze von vorne beginnen. Aufgrund dessen wurde ich am 5. März 2004 durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs in Den Haag wieder verhaftet.
Es ist klar, dass diesem Beschluss jede juristische Dimension fehlt. Dieses Urteil, das durch und durch politisch ist, ist nichts anderes als die immer gleiche Ignoranz gegenüber dem legitimen Kampf des kurdischen Volkes. 15 Jahre bewaffneten Kampfs werden genauso ignoriert wie der seit fünf Jahren einseitig eingeleitete Prozess von Frieden, Demokratie und einer Lösung der kurdischen Frage. Mit diesem Urteil billigt man die Repression des türkischen Staates gegen unser Volk in dieser Zeit, die Massaker und die Zerrüttungspolitik. Mehr als 4000 Dörfer wurden entvölkert und zerstört, Millionen von Menschen wurden mit Gewalt vertrieben, Zehntausende revolutionär und demokratisch gesinnte Menschen sowie Intellektuelle wurden inhaftiert, und vor allem ist der Vorsitzende Apo, dem das kurdische Volk bis ins letzte loyal ist, seit fünf Jahren in einer Einzelzelle isoliert. Den beharrlichen Bemühungen für Frieden und Demokratie gegenüber, die der Vorsitzende Abdullah Öcalan trotz dieser verschärften Isolationsbedingungen fortsetzt, verhält sich die Weltöffentlichkeit wie die drei Affen: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Es gibt keinerlei Intervention gegen den Terror und die illegalen Praktiken, die gegen das kurdische Volk angewandt werden. Die Friedensinitiativen Abdullah Öcalans werden ignoriert.
Für all trägt die Europäische Union Verantwortung. Am besten zeigte sie dies, indem sie den Vorsitzenden Apo nicht akzeptierte, als er 1998 nach Europa kam, um eine Lösung für die kurdische Frage zu schaffen, sondern ihn nach Afrika trieb. Anstatt ihren Fehler zu korrigieren, beging sie vor kurzem den größten Fehler in ihrer Geschichte, als sie Kongra-Gel auf die Liste der terroristischen Organisationen setzte. Mit dem Urteil gegen meine Person werden die Bemühungen beschleunigt, Mitglieder von Kongra-Gel, der demokratischen Organisation des kurdischen Volkes, an die Türkei auszuliefern. Ich sehe dieses Urteil als ein Urteil gegen das kurdische Volk in meiner Person an.
Erst vor wenigen Tagen haben niederländische und andere europäische Abgeordnete des Europäischen Parlaments erklärt, das Gerichtsverfahren gegen Leyla Zana, Hatip Dicle und ihre Freunde sei nicht gerecht gewesen. Heute jedoch wird meine Auslieferung aufgrund einer Garantie beschlossen, die die Türkei angeblich geben wird. Was sie Garantie nennen, ist wahrscheinlich eine staatliche Auftragsvergabe. Es sind wirtschaftliche Interessen, die gegenwärtige AKP-Regierung ist zu jeglichem Zugeständnis bereit. Sie verkaufen die Türkei. Als Gegenleistung für die Liquidierung des kurdischen Befreiungskampfs findet ein Ausverkauf der Türkei statt. Die gegenwärtige AKP-Regierung spielt ein sehr gefährliches Spiel. Leider spielen einige europäische Länder dieses Spiel mit.
Ich appelliere an die niederländische Öffentlichkeit. Lasst keinen Schatten auf die Reputation der Niederlande für Gerechtigkeit, Demokratie und Menschenrechte fallen. Versucht zu verstehen, was der türkische Staat dem kurdischen Volk angetan hat und entscheidet selbst, ob ich als Individuum schuldig bin oder nicht.
In der letzten Zeit habe ich viel darüber nachgedacht, was mein Vergehen ist. Ich kann Ihnen meine Vergehen in ein paar Punkten aufzählen:
1. Als Mensch geboren zu sein und für ein menschliches Leben zu kämpfen.
2. Als Kurdin geboren zu sein und mich am Kampf dafür beteiligt zu haben, dass das kurdische Volk sein Schicksal selbst bestimmen kann. Wenn das ein Verbrechen ist, ja, dann bin ich schuldig!
3. Wenn es ein Verbrechen ist, als Frau dafür zu kämpfen, dass Frauen frei und gleichberechtigt leben können, ja, dann bin ich schuldig.
4. Wenn es ein Verbrechen ist, dass ich wegen meiner Religionszugehörigkeit gegen jede Art von Diskriminierung eingetreten bin, dann bin ich schuldig.
5. Wenn es ein Verbrechen ist, dass ich es nicht bereue, einen legitimen, demokratischen Kampf dafür zu führen, dass mein Volk unter anderen Menschen menschlich leben kann, dann bin ich eine Verbrächerin.
Es ist klar, das Urteil ist eines, das über die Frage, ob ich schuldig bin oder nicht, hinausgeht. Dieses Urteil ist eine absolut politische Entscheidung und stützt sich auf verschiedenen wirtschaftliche Vorteile, die man von der Türkei erwartet. Ich erkläre noch einmal: Ich wünsche es dem niederländischen Staat und seiner Regierung, dass sie sich nicht dazu herablassen. Ich fordere die Verantwortlichen, die bis heute so oft den schmutzigen Charakter des türkischen Staats betont haben, auf, hinter ihren Worten zu stehen.
Mein weiteres Verhalten hängt von der jeweiligen Entscheidung ab. Solange es keine Fortschritte oder positiven Entwicklungen gibt, werde ich meinen Hungerstreik unbefristet fortsetzen. Ich erkläre einmal mehr vor der gesamten Weltöffentlichkeit meine Haltung. Ich rufe alle fortschrittlichen, demokratischen, intellektuellen Menschen und Institutionen, die für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Frieden kämpfen, zur Solidarität auf.
Der menschliche Willen wird über die Gewalt siegen.
Frei leben oder überhaupt nicht leben!

Meine Grüße und meine Hochachtung,

Nuriye Kesbir
In einem niederländischen Gefängnis
10.05.04

Die traurige Realität der Türkei –
Was Nuriye Kesbir bei einer Auslieferung in die Türkei bevorstehen würde:


Obwohl die Türkei im Rahmen der Verhandlungen für einen EU-Beitritt verschiedene Gesetzesänderungen verabschiedet hat, sieht es in der Realität leider ganz anders aus: kaum ein Tag vergeht, an dem keine Foltervorfälle und unmenschliche Behandlungen vor allem gegen politisch aktive Personen aus dem Gefängnisse bekannt werden. Dem Jahresbericht 2003 des Türkischen Menschenrechtsvereins IHD zufolge wurden im letzten Jahr 818 Personen unter Polizeigewahrsam gefoltert. Außerdem wurde festgehalten, dass mindestens 113 Inhaftierte ständiger Folter ausgesetzt wurden.
Besonders schwierig erweist sich die Lage von weiblichen Gefangenen, die zusätzlich ständigen Schikanen, sexueller Folter und Vergewaltigungsdrohungen ausgesetzt werden.
Einige Beispiele sollen verdeutlichen, dass die Auslieferung Frau Kesbirs ein für ein demokratisches Land nicht tragbare Konsequenzen mit sich bringen würde:

„Es wurde weiterhin über Folterungen berichtet, wobei zunehmend Methoden Anwendung fanden, die keine sichtbaren Spuren am Körper hinterlassen. (...) Nach vorliegenden Meldungen wurden inhaftierte Frauen und Mädchen häufig sexuell missbraucht oder es wurde ihnen die Vergewaltigung angedroht; in einigen Fällen blieb es nicht bei der Androhung.“ (amnesty international, Jahresländerbericht Türkei 2003)

„Beinahe jede Frau, die in der Türkei festgenommen wird, wird sexuell angegriffen und misshandelt. Die Realität ist die, dass sexuelle Gewalt und Folter auf Polizeipräsidien, auf den Wachen der Gendarmerie von staatlichen Tätern, sowohl in türkischen Gebieten, aber auch besonders in den kurdischen Gebieten speziell gegen kurdische Frauen ausgeübt wurde und wird.“ (aus Graswurzelrevolution 279 – Mai 2003)

„Hamdiye Aslan, eine 37-jährige Kurdin und Mutter von fünf Kindern, wurde im März des Berichtjahres in Mardin in der Provinz Kiziltepe festgenommen und zwei Tage lang im Anti-Terror-Trakt der Polizeizentrale von Mardin in Haft gehalten. Berichten zufolge wurde sie entkleidet und mit einem Schlagstock anal vergewaltigt, wobei man ihr die Augen verbunden, sie bedroht und verhöhnt hat, als sie die Täter anflehte, von ihrem Tun abzulassen.“ (amnesty international, Jahrebericht 2003)

Fall Gülbahar Gündüz, 14. Juni 2003: „Als ich wieder zu mir kam, befand ich mich in einem sehr heißen Raum unter der Erde ohne Fenster. Ich wurde verhört. Meine Augen waren verbunden, sie folterten mich. Mit einem sehr harten Gegenstand schlugen sie auf meinen Kopf, mit einem Metallgegenstand rissen sie die Haut an meinem Rücken und an anderen Stellen meines Körpers auf. In meinem Gesicht drückten sie Zigaretten aus. Ich wurde vergewaltigt.“

Delegationsbericht zum 8.März 2003 in Kurdistan:
„Mit der Repression wird versucht, die politische Arbeit von Frauen zu verhindern. Ein breites Spektrum an Repressalien einschließlich Folter, auch sexualisierter Folter, wird weiterhin systematisch angewandt. Die Repression richtet sich gegen alle, Frauen sind aber doppelt betroffen – eben als Kurdinnen und als Frauen.“ (Cenî Ausgabe 3, April 2003)

Sükran Esen wurde in der Zeit zwischen 1993 und 1994 mehrfach festgenommen. Sie wurde ausgezogen und an Händen und Füßen gefesselt, anschließend an den Händen aufgehängt. Nachdem sie mit Elektroschocks gequält worden war, wurde sie in einen Reifen gequetscht und umhergerollt, anschließend wurde sie mit dem Tod bedroht. Während der siebentägigen Haftzeit ist sie von Personen, die sie nicht sehen konnte, weil ihr die Augen verbunden waren, mit Polizeiknüppeln und per Hand zweimal vergewaltigt worden.

Der neue Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) «Turkey: End sexual violence against women in custody!» zeigt, dass in der Türkei Frauen aus allen Gesellschaftsschichten und unterschiedlichster kultureller Herkunft während ihrer Haft sexuellem Missbrauch, Notzucht und Vergewaltigung ausgesetzt sind. Besonders gefährdet sind kurdische Frauen aus dem Südosten des Landes sowie Frauen, die eine politische Meinung vertreten, welche in den Augen der Behörden inakzeptabel ist.

Die Journalistin Yüksel Bulut wurde am 7. April 2002 in Gaziantep festgenommen. Wie sie berichtete, seien ihr auf der Polizeistation sofort die Augen verbunden worden. Als sie sich darüber beschwerte, sei sie geschlagen worden. Ihre Festnahme wurde angeblich auf der Polizeiwache nicht registriert. Sie gab amnesty international gegenüber an, während der Befragung nackt ausgezogen, beleidigt, mit dem Tode bedroht und geschlagen worden zu sein. Sie sei an den Haaren gezogen, mit kaltem, unter Hochdruck stehendem Wasser abgespritzt und sexueller Gewalt ausgesetzt worden. Sie glaubt auch, sie sei nackt fotografiert worden. Sie kann darüber keine sicheren Angaben machen, da ihre Augen verbunden waren, sie hörte jedoch jemanden sagen: "Drück ab!" und das Geräusch eines Auslösers. Yüksel Bulut erhob Klage beim Staatsanwalt, dieser entschied jedoch, keine Untersuchungen einzuleiten. (amnesty international Jahresbericht 2003)

"Ich habe die Männer mehrere Male angefleht, sie sollten mich endlich töten." So beschreibt der 33-jährige Ferit M. seine verzweifelte Lange nach der erzwungenen Rückkehr in die Türkei. Gleich nach seiner Ankunft auf dem Istanbuler Flughafen sei er festgenommen worden. Zehn Tage lang habe man ihn als mutmaßlichen PKK-Unterstützer mit Schlägen und Stromstößen gefoltert bis zur Bewusstlosigkeit. In Deutschland hatte ein Verwaltungsgericht seinen Asylantrag mit dem Hinweis abgelehnt: "Dem Kläger ist zuzumuten, in die Türkei zurückzukehren. Ihm drohen dort keine gravierenden Beeinträchtigungen individuell konkreter Art."
(Frankfurter Rundschau vom 29.4.2000: Den Schutz vor Folter gab es erst nach der Folter)
„Mindestens drei Folterfälle in der Türkei nach Abschiebungen aus Deutschland“ (Presseerklärung des Büros von Carsten Hübner, MdB – 09.05.2001)


An
Herr Jan Piet Donner (Justizminister)
Justizministerium
Schedeldoekshaven 100
2511 EX Den Haag
Tel: 0031 - 70 - 3 70 7911
Fax: 0031 - 70 - 370 79 37

Sehr geehrte Justizminister Herr Jan Piet Donner,


Mit großer Empörung musste ich erfahren, dass die kurdische Politikerin Nuriye Kesbir an die Türkei ausgeliefert werden soll.

Trotz aller von Seiten der Türkei zu erwartenden Zusicherungen bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte, darf diesen kein Glauben geschenkt werden. Denn auch aktuelle Berichte von Institutionen wie dem Menschenrechtsverein IHD und amnesty international bezeugen, dass Nuriye Kesbir im Falle einer Auslieferung körperliche und seelische Folter sowie lebenslange Gefängnishaft erwartet.

Wir fordern Sie als Minister der Justiz dazu auf, einer weiteren Aushöhlung des Rechts auf Asyl entgegenzuwirken und die Entscheidung des Gerichts mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen.


Name, Vorname

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Adresse

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Datum, Unterschrift

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