FrauenRechtsBüro
gegen sexuelle Folter e.V. Friedelstr.
52
tel: 030 - 627 37 941 email:
info@womensrightsproject.de
"Ihr
Ziel ist es, uns zu einem schweigenden Nichts zu machen, voller Angst
und Selbsthaß. Sie nutzen es aus, daß wir an unsere Familien
und Angehörigen denken. Sie sind überzeugt davon, daß
wir es nicht wagen werden, Zeugnis abzulegen über ihre Verbrechen
und sie zur Rechenschaft zu ziehen. Aber das ist der ein-zige Weg, denn
wir sterben sowieso jeden Tag aufs Neue. Wenn WIR schweigen, haben SIE
ihr Ziel erreicht..."
Der Verein finanziert sich ausschließlich über Zuwendungen humanitärer Institutionen und Spenden. Wir möchten daher an dieser Stelle insbesondere dem "Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee" in Stein danken, ohne dessen Unterstützung die Durchführung der Tätig-keiten des Vereins nicht möglich gewesen wäre. Wir bedanken uns desweiteren bei der "Stiftung Umverteilen" in Berlin für ihren Beitrag zur Einrichtung unserer Büroräume. Unser herzlicher Dank gilt allen privaten Spenderinnen und Spendern, Vereinen und Institutionen, die uns durch ihre Beiträge immer wieder anspornten, diese Tätigkeiten trotz aller Frustrationen und Wut weiter zu verfolgen.
Allgemeiner Tätigkeitsbericht 1. Projektbeschreibung 1.1. Entstehungsgeschichte Sexuelle Folter gelangt sowohl als Methode des Verhörs als auch als Mittel der Kriegsführung in der ganzen Welt als schärfstes Instrument der Repression gegen Frauen zum Einsatz. Auch in der Türkei und den kurdischen Gebieten setzen staatliche Sicherheitskräfte, d.h. Polizei, Gendarmerie, Militär und Dorf-schützer, sexuelle Folter weit verbreitet und systematisch mit dem Ziel ein, die einzelne Frau zu demütigen und innerlich zu zerstören. Gleichzeitig richtet sich die Gewalt immer wieder gegen die eth-nische Gruppe, der die Frau angehört. Das FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V. knüpft mit seiner Arbeit an das Istanbuler Projekt "Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell mißhandelt wurden" an. Dieses wurde 1997 von vier Rechts-anwältinnen, darunter der IHD - Vorsitzenden der Sektion Istanbul, Eren Keskin, gegründet und ist bis heute tätig. Ziel war und ist es, den betroffenen Frauen und Mädchen unentgeltlich rechtliche Hilfe anzubieten. Gegen die staatlichen Täter werden bei den Staatsan-waltschaften Straf-anzeigen erstattet; kommt es zur Anklage-erhebung, werden die Interessen der Betroffe-nen vom Projekt vertreten. Bei ergebnisloser Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechts-mittelwegs legen die Anwältinnen des Projekts Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Zugleich wird durch Zusammenarbeit mit medizinisch-psycho-logischen Einrichtungen, von denen es jedoch in der Türkei nur sehr wenige gibt, versucht, Gutach-ten über die insbesondere psychischen Langzeitfolgen zu erhalten, um diese als Beweise zu ver-wer-ten. Es wird auch versucht, den Frauen zu dringend nötigen Therapien zu verhelfen. Es wurde zunehmend deutlich, dass sich die Probleme der betroffenen Frauen auch im Exil fort-setzen bzw. noch verschärfen. Etliche Frauen mussten aus begründeter Furcht vor erneuten Übergriffen ins Ausland fliehen. Auch
im Exil leben unzählige Frauen aus der Türkei und den kurdischen
Gebieten, die bis heute nicht über die an ihnen begangenen Verbrechen
reden konnten. Die geltenden Glaubwürdigkeitskriterien in Asylverfahren,
wie z.B. Detailreichtum in der Darstellung des Erlebten und das Erinnern
von Daten, mißachten völlig die Realität, in der sich
die Betrof-fenen befinden. Scham und Angst vor möglichen Racheakten
sowohl der Familien als auch insbesondere des Staates selber hindern die
Frauen häufig am Sprechen. 1.2. Projektziele Es
ist das Ziel unseres Vereins, gemeinsam mit betroffenen Frauen ein Netz
aufzubauen, das alle Lebensbereiche umfassen soll. Hierfür suchen
wir die Zusammenarbeit mit Anwältinnen, Ärztinnen, Therapeutinnen
aus Behandlungszentren für Folterüberlebende, weiteren Medizi-nerinnen,
Sozialarbeiterinnen, Sprachmittlerinnen, Flüchtlingsorganisationen
und allen anderen interessierten und engagierten Frauen. a.
Durchsetzung der Strafverfolgung staatlicher Täter von Folter generell
und sexualisierter Folter an Frauen speziell sowohl auf nationaler als
auch auf internationaler Ebene; Was wir tun/ konkretisierte Ziele ·
Unterstützung bei der Anzeigenerstattung gegen staatliche Täter,
die auch aus dem Exil heraus innerhalb der Verjährungsfrist von 5
bis 10 Jahren möglich ist, Einleitung von Ver-fahren vor dem Euro-päischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Zusammenarbeit mit dem Istanbuler
Projekt; Wir bieten geschützte Räume für Frauen zum Erfahrungsaustausch, der Entwicklung gemein-samer Strategien und der Selbstorganisierung. Die Arbeiten sind grundsätzlich orientiert an den Vorstellungen und Wünschen der Betroffenen. Wir sichern den Frauen, die sich an uns wenden, absolute Diskretion zu. 2. Projektverlauf Das Berliner Büro begann bereits im Jahr 2000 inoffiziell mit seiner Arbeit. Es wurden Veran-staltungen in verschiedenen Regionen Deutschlands durchgeführt und regelmäßige Treffen mit Frauen aus der Türkei und den kurdischen Gebieten organisiert. Schon in diesem Jahr wandten sich die ersten Frauen hier im Exil an uns. Im Januar 2001 fand sodann die Gründungssitzung des Vereins statt. Am 27.3.2001 wurde der Verein im Vereinsregister eingetragen und am 9.4.2001 wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Seit dem 1.6.2001 verfügt der Verein über eigene Räume. Am
23.8.2001 haben wir eine Eröffnungsfeier des Büros durchgeführt,
an der ca. 150 Frauen aus verschiedenen Regionen Deutschlands teilgenommen
haben. Aus der Türkei haben die Rechtsanwältin und Mitbegründerin
des dortigen Projekts, Eren Keskin, und das Vorstands-mitglied des Kurdischen
Frauenkulturvereins Dicle, Mürüvet Yilmaz, als Rednerinnen teil-genommen.
Frauen unterschiedlicher Herkunft und aus den verschiedensten Berufszweigen
sowie Vertreterinnen vieler Institutionen und Vereine kamen zusammen und
bekräftigten die unbedingte Notwendigkeit einer solchen Arbeit. -
Solidaritätsforum, Köln - Bochum 2.1. Ereignisse und Aktivitäten Zur
Zeit begleitet unser Büro konkret 30 Frauen im Exil (siehe anliegende
Statistik). Die Art der Unterstützung ist unterschiedlich. Manche der Frauen haben sich schon vor der Flucht aus der Türkei an das dortige Istanbuler Projekt gewandt. Sie wurden daher schon bei Asylantragstellung durch uns vertreten und waren auf das, was auf sie zukommt, innerlich vorbereitet. Je nach psychischer Verfassung, in der sich die betroffenen Frauen befanden, wurden ihre Aussagen zur erlebten Folter in langen und für beide Seiten sehr belastenden Gesprächen mit einer Vertrauensperson (ohne zwischengeschaltete Dolmetscherin) aufgenommen und beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in schriftlicher Form eingereicht. Es wurde bei der mündlichen Anhörung sodann jeweils auf die erneute Befragung zu diesem Themenkomplex verzichtet, um die Gefahr einer sogenannten "Flashback" - Situation auszuschließen. An
dieser Stelle ist auf das Urteil des VG Gelsenkirchen vom 20.11.2001 (14a
K 3424/98.A) hinzuweisen, in dem ebenfalls Ausführungen enthalten
sind, warum auf eine erneute Befragung zu den traumatisierenden und fluchtauslösenden
Ereignissen in der mündlichen Ver-handlung verzichtet und auf schriftliche
Ausführungen in der ärztlich-therapeutischen Stellungnahme zurückgegriffen
wurde.
Antragssituation Schon
vor Flucht an Istanbuler Projekt gewandt, hier weiterhin begleitet 3 Die
meisten Frauen sind schon seit Jahren in Deutschland. Sie befinden sich
im laufenden Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten, nachdem ihre
Asylanträge durch das Bundesamt abgelehnt bzw. ihnen lediglich Abschiebungsschutz
gem. § 53 VI AuslG gewährt worden war. Viele haben in der Anhörung
nicht von den eigentlich fluchtauslösenden Ereignissen, ins-besondere
der sexualisierten Folter, gesprochen oder diese nur vage angedeutet,
ohne daß dies verstanden worden wäre. In allen Anhörungsprotokollen,
die uns vorliegen, lassen sich Hin-weise auf unkonkrete oder sogar falsche
Übersetzungen finden. Nicht wenige Frauen reden im Vertrauen auf unsere Arbeitsweise hier bei uns zum ersten Mal. In diesen Situationen sieht die Unterstützung derart aus, daß Therapieplätze und, falls benötigt, Vertrauensanwält/innen und/oder Vertrauensdolmetscherinnen vermittelt werden sowie Informationsmaterial zur Einführung in die anhängigen Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Soziale Begleitung und Unterstützung beim zermürbenden Umgang mit den Behörden sowie regelmäßige Kontakte mit den Betroffenen, insbesondere zum Aufbau von Kraft und Selbst-vertrauen, gehören ebenfalls zu unseren Tätigkeiten. Wir bieten den Frauen an, sich durch Beiträge selbst gewählter Art an unseren Arbeiten zu beteiligen und/oder für sie in Zusam-menarbeit mit dem Istanbuler Projekt Anzeigen im Herkunftsland gegen die staatlichen Täter der sexualisierten Folter zu erstatten. Zeitpunkt der Kontaktaufnahme Vor
Anhörung beim Bundesamt 5 Manche der Frauen, welche in der Statistik nicht auftauchen, wandten sich nur an uns, um zu sprechen und ihre fürchterlichen Erlebnisse mit uns zu teilen. Mit diesen Frauen befinden wir uns in schriftlichem und/oder telefonischem Kontakt. Auffällig ist, daß diejenigen Frauen, die bereits ein Vertrauensverhältnis eingegangen und auf die Situation während der Anhörung vorbereitet sowie über ihre Rechte aufgeklärt waren, überwiegend schon im Verwaltungsverfahren durch das Bundesamt entweder gem. Art. 16 GG oder gem. § 51 I AuslG als politische Flüchtlinge anerkannt worden sind. Es konnten aber auch durch die Einführung von Dokumentationsmaterial bezüglich der Situation in der Türkei im Hinblick auf die systematische Anwendung u.a. sexualisierter Folter und erneuter Repres-sion insbesondere nach Anzeigenerstattung gegen die staatlichen Täter in manchen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten eine Anerkennung erzielt werden. Entscheidungsstand in den Asylverfahren: Bundesamt für die Anerkennung für ausländische Flüchtlinge Anerkennung
gem. Art. 16 GG 2 nach
Ablehnung bzw. der Gewährung lediglich von § 53 VI AuslG durch
das Bundesamt, Entscheidung durch Verwaltungsgerichte: Eine nicht unerhebliche Bedeutung kommt dem Wiederaufgreifen des Verfahrens entweder in Form eines Asylfolgeantrags (a) und/oder als Antrag auf Abschiebungsschutz gem. § 53 VI AuslG (b) zu. a.
Diese Situation ist bedeutsam, wenn die Betroffene nach bestandskräftiger
Ablehnung zum ersten Mal über ihre eigentlichen Fluchtgründe
spricht. Hier ist von Bedeutung, daß dargelegt werden kann, warum
ihr das (zumeist aufgrund von Extremtraumatisierung) nicht zu einem früheren
Zeitpunkt möglich war und die neuen Umstände innerhalb einer
Frist von 3 Monaten nach Entstehen geltend gemacht werden (§ 51 Abs.
1 bis 3 VwVfG). Dies ist in der Praxis lediglich durch entsprechende ärztliche
Gutachten möglich, hat aber durchaus schon zu Erfolgen geführt.
Auch die Dokumentationen des Projekts liefern inso-weit neue "Erkenntnisquellen",
so z.B. im Hinblick auf bestehende Gefährdung nach Anzeigenerstattung.
Fast alle Frauen, die sich an uns wandten, berichten über eine tiefgehende innere Zerstörung, was durch Aussagen wie: "Wären meine Kinder nicht, würde ich schon lange nicht mehr leben. Ich lebe nur noch für meine Kinder" oder "Ich selbst bin sowieso schon lange tot. Ich bewege mich nur noch und erwarte nichts mehr für mich selbst" deutlich wird. Der Bedarf nach einer wirklich aufbauenden Therapie und die Sehnsucht, das Leben auch wieder für sich selbst zu wollen und zu planen, ist sehr groß. Aber auch die Tatsache, daß in den Asyl-verfahren den Aussagen der Frauen, sobald sie die innere Stärke finden, zu sprechen, fast nur dann geglaubt wird, wenn diese Aussagen durch entsprechende ärztliche Gutachten bestätigt werden, führen dazu, daß dem Bereich der Therapie und der ärztlichen Gutachten eine immer größere Rolle zufällt. Die Anzahl der spezifisch auf Folterfolgen und deren Therapie geschulten Behandlungszentren und Therapeut/innen in Deutschland und hier wiederum die Anzahl der weiblichen Therapeutinnen, die auch im Umgang mit den Folgen systematisch durch staatliche Organe praktizierter, sexualisierter Folter spezialisiert sind, wird dem tatsächlichen Bedarf in keinster Weise gerecht. Bei den meisten Behandlungszentren existieren lange Wartelisten und insbesondere in den neuen Bundesländern sind fast überhaupt keine Behandlungsmöglichkeiten vorhanden. Diese Situation führt zu einer permanenten Vertiefung der insbesondere psychischen Folgen sexualisierter Gewalt, die durch die extrem lange, hoffnungslose, demütigende und zermürbende Situation während der Dauer der Asylverfahren noch verstärkt wird (Heimunterbringung, Residenzpflicht, mangelnde Kontakte, bis auf das absolute Existenzminimum reduzierte soziale, medizinische und finanzielle Absicherung). In
Anbetracht dessen, daß viele der Frauen vor einer zerstörerischen
Situation flüchten mußten, die durch die politisch-diplomatischen,
militärischen und sonstigen Beziehungen der BRD zur Türkei erst
mitgeschaffen wurde, bzw. durch eine durchaus inkonsequente Haltung gegenüber
der Realität extremer, systematisch praktizierter Menschenrechtsverletzungen
sowie der ignoranten Haltung gegenüber den berechtigten Forderungen
der kurdischen Bevölkerung zumindest aber über Jahre aufrecht
erhalten werden konnte (Stichworte sind: Waffenlieferungen, Ausfuhrgenehmigungen
für Material, welches zu Folterzwecken einsetzbar ist [siehe auch
die Kampagne von amnesty international gegen den Export von Folterinstrumenten
weltweit], Polizeiausbildungshilfen, sonstige Zusatzhilfen und zuletzt
die Akzeptanz der Entsendung speziell ausgebildeter türkischer "Terrorbekämpfungstruppen"
nach Afghanistan, d.h. derjenigen Teams, die vorrangig für die systematischen
Menschen-rechtsverbrechen insbesondere an der kurdischen Zivilbevölkerung
verantwortlich sind), vertreten wir die Ansicht, daß bei weitem
mehr Mittel zur Einrichtung adäquater Therapie-zentren und Beratungsstellen
durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden müssen,
um der oben beschriebenen Situation abzuhelfen. b. Exkurs: Art der an Frauen begangenen Menschenrechtsverbrechen Der
Begriff der "Folter" und der "unmenschlichen oder erniedrigenden
Behandlung" wird von uns in Übereinstimmung mit dem internationalen
Sprachgebrauch verwandt. "Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck `Folter´ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächliche oder mutmaßliche von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen, in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden." Das Urteil des BGH (3 StR 372/00) vom 21.2.2001, in dessen Leitsätzen es heißt: "Der Begriff der Folter des Art. 147 der IV. Genfer Konvention erfaßt jedes zweckbezogene Zufügen schwerer körperlicher oder seelischer Leiden, das durch staatliche Organe oder mit staatlicher Billigung begangen wird. Die Folter ist gegenüber der `unmenschlichen Behandlung´, die keine auf das Quälen eines Menschen gerichtete Absicht voraussetzt, der engere Begriff" weist allerdings auch einen zukünftigen Weg auf, wenn es heißt: "Bei der Abgrenzung der Folter von der unmenschlichen Behandlung ist aber zu beachten, daß die zunehmend höheren Anforderungen an den Schutz der Menschenrechte und die Grundfreiheiten es erforderlich machen, die herkömmliche Definition der UN-Antifolterkonvention im Lichte der heutigen Verhältnisse auszulegen." Dies ist unsere Aufgabe insbesondere in Bezug auf die spezifischen Umstände frauenspezifischer Folter und Mißhandlung durch staatliche Kräfte. Sexualisierte Folter reicht von völligem Entkleiden ab dem Zeitpunkt der Festnahme über erniedrigende Beleidigungen und Beschimpfungen sexuellen Inhalts, Mißhandlungen an den Geschlechtsorganen z.B. mit Elektroschocks, Drohung mit Vergewaltigung bis hin zu Vergewaltigung, vaginal, anal oder oral, körperlich oder mit Gegenständen, wobei die Augen der Betroffenen meistens verbunden sind. Obwohl sexualisierte Folter Frauen, Kinder wie Männer trifft, weist sie in ihren zerstörerischen Folgen für die weiblichen Mitglieder einer Gesellschaft aufgrund der ihnen traditionell zugeschriebenen Rolle und Stellung innerhalb der Gemeinschaft eine besondere Dimension auf. Die potentiell immer bestehende Gefahr, Opfer sexueller Gewalt zu werden, ist für Frauen und Mädchen allgegenwärtig und konkretisiert sich im Angriff auf ihre sexuelle Integrität in dem Moment, in dem sexuelle Gewalt als Methode der Zerstörung durch staatliche Kräfte systematisch eingesetzt wird, in ihrer brutalsten Form.
Zum
Punkt "Hintergrund" in der anliegenden Statistik:
b. Unter dem Punkt "um männliche Familienangehörige zum Sprechen zu bringen oder Informationen über (meist) männliche Familienangehörige zu erhalten" sind diejenigen Situationen zu verstehen, in denen die betroffene Frau, ohne daß ihr selbst ein Vorwurf gemacht würde, zum Mittel einer Absicht degradiert wird: durch die Androhung oder auch Realisierung sexueller Gewalt an ihnen meist vor den Augen männlicher Angehöriger oder Freunde sollen diese dazu gebracht werden, selbstbelastende oder fremdbelastende Aussagen der von ihnen verlangten Art zu machen. In einer solchen Situation wird auf das Verantwortungsbewußtsein und die Gefühle derjenigen Personen abgezielt, die zum Sprechen gebracht werden sollen, während die betroffene Frau selbst in totaler Mißachtung ihrer Würde und Integrität lediglich "Mittel zum Zweck" ist. Jeder Mensch, der sich selbst einmal in einer solchen Situation befunden hat, weiß, welcher Art brutal zerstörerischer Kräfte in einer solchen Situation zum Einsatz gelangen. Die andere Situation be-steht darin, daß sich männliche Angehörige nicht in den Händen der staatlichen Sicherheitskräfte befinden und durch die Androhung oder Realisierung sexueller Gewalt die betroffene Frau dazu gebracht werden soll, von ihnen verlangte tatsächliche oder vorgefertigte Auskünfte über männliche An-gehörige oder Freunde zu geben, welche Aufenthaltsort, Kontakte und Beziehungen, Aktivi-täten etc. betreffen können. Diese Situationen kommen sowohl nach Festnahmen als auch rein kriegsbedingt ins-besondere in den kurdischen Gebieten bei Hausdurchsuchungen oder Gebietsrazzien vor. c. "Bestrafung für tatsächlich oder vermeintlich politisch aktive Angehörige" ist ebenfalls eine frauenspezifische Dimension politischer Verfolgung: Die betroffene Frau wird mißhandelt und gequält, da sie dafür "büßen" soll, daß Familienangehörige in Opposition gegen den Staat vermeintlich oder tatsächlich aktiv sind oder waren. Auch in diesen Situationen wird die betroffene Frau zu einem "Mittel" degradiert, nämlich demjenigen der Rache. Diese Situationen sind häufig kriegsbedingt und ihnen geht oft keine Festnahme voraus, d.h. diese Art Folter findet in Häusern oder auf offenem Gelände statt. Für
derartige, sehr häufig Frauen treffende Formen von Repression, wird
auch der Begriff der "Sippenhaft" verwendet, worunter nach allgemeiner
Definition die "Einbeziehung Angehöriger in die Verfolgung eines
Dritten" oder das "Durchschlagen des gegen eine Person gerichteten
Verfolgungsgrundes auf Angehörige" verstanden wird. c. Exkurs: Anzeigen / Strafverfolgung staatlicher Täter "Das
Einzige, was ich will, ist Gerechtigkeit. Wiedergutmachung kann es sowieso
nie geben. Ein in tausend Scherben zerbrochenes Glas kann ohne bleibende
Spuren nicht geflickt werden. Aber sie sollen öffentlich gestehen,
was sie uns angetan haben und daß sie es getan haben. Aber hätte
ich Dir zuvor davon erzählt, hätten sie immer zwischen uns gestanden,
wären sie immer anwesend gewesen. Ich will, daß die Geschichtsschreibung
auch unsere Wahrheit enthält..." Unserer
Ansicht nach ist es nach wie vor wichtig, daß Frauen berichten und
anzeigen, was sie erlebt haben. Nationale und internationale Strafverfolgung
der staatlichen Täter und Verantwortlichen ist unerläßlich,
um ein klares Zeichen zu setzen, daß staatlich organisierte Gewalt
als Methode zur Durchsetzung wie auch immer gearteter politischer Machtinteressen
international im Namen der Betroffenen zu ächten ist. Auf diese Weise
wäre es auch möglich, die Systematik und die Dimension der staatlichen
Verbrechen an Frauen aufzudecken. Eine wirkliche "Wiedergutmachung"
ist sowieso nie möglich. Aber viele Frauen äußern, daß
sie zumindest das Anerkenntnis der ihnen zugefügten Verbrechen, die
Übernahme der Verantwortung hierfür und ein offizielles, staatliches
"um Verzeihung bitten" erwarten. Die Entwicklungen bezüglich internationaler Verfolgung staatlicher Täter von Menschenrechtsverbrechen, die Diskussionen und Festlegungen bei der Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofs zur weltweiten Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die völkerrechtlichen Diskussionen um die Zuständigkeit auch nationaler Gerichte außerhalb des "Tatortes" bei Verletzung beidseitig ratifizierter internationaler Abkommen (wie z.B. der Genfer Konventionen, der Abkommen zur Verhütung von Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung etc.) sind uns Verpflichtung, auch die an türkischen und kurdischen Frauen begangenen Verbrechen, aber auch die Verflechtung der Exilländer in diesen Prozeß dokumentarisch und rechtsfortbildend einzubringen. Alle Frauen, die mit uns in Kontakt sind, ob sie Anzeige erstattet haben oder nicht, äußern das gleiche Verlangen, daß die an ihnen begangenen Verbrechen zugestanden, die Täter und Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und so zu einem Ende dieser abgrundtiefen Zerstörung beigetragen wird, die nicht nur sie als Individuen, sondern "uns alle immer wieder trifft, egal wo auf der Welt". Auch die Europäische Union fordert in ihrem Maßnahmenkatalog zur Aufnahme der Türkei als Vollmitglied, daß als eine der kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen die Verurteilung folternder Beamter und eine Beendigung dieser Folter zu realisieren sei. Die Türkei legte sogar Gesetzesentwürfe zur härteren Bestrafung von Folter vor. Aber die Kluft zwischen Theorie und Praxis ist nicht überwunden, denn es handelt sich um eine systemimmanente Realität, die nicht durch Willensbekundungen zu beenden ist. Eine
wichtige Tätigkeit unseres Vereins besteht daher in der Anzeigenerstattung
in der Türkei in Zusammenarbeit mit dem Istanbuler Projekt und die
Inanspruchnahme des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
in Form der Individualbeschwerde bei ergebnisloser Ausschöpfung des
innerstaatlichen Rechtsmittelweges in der Türkei. Wir
gehen mit derjenigen Frau, welche sich zur Anzeigenerstattung entschlossen
hat, die für eine Anzeige notwendigen Einzelheiten durch, was eine
erneute tiefgehende Belastung einschließlich der Gefahr der Retraumatisierung
beinhaltet und daher fast übermenschlich großen Mut und feste
Entschlossenheit erfordert. Für eine Anzeigenerstattung ist es desweiteren
notwendig, relativ genau die Daten der Tat zu erinnern, da nur so die
an diesen Tagen Dienst habenden Beamten ermittelt werden können. Bei den Arbeiten hier im Verein konnten wir beobachten, daß Frauen im Exil noch stärker davor zurückschrecken, aus dem Exil heraus Anzeigen gegen die staatlichen Täter der an ihnen begangenen Verbrechen zu erstatten. Die Gründe können folgendermaßen zusammengefaßt werden: a.
Angst, daß bei Anzeigenerstattung zurückgebliebene Verwandte
durch türkische Sicherheitskräfte statt ihrer selbst mit Racheakten
überzogen werden könnten; Anzeigen Anzeigenerstattung
vor Flucht direkt an das Istanbuler Projekt 3 Soll das politische Verlangen nach Strafverfolgung staatlicher Täter von Menschenrechtsverbrechen jedoch nicht lediglich Lippenbekenntnis bleiben, so ist die allererste Voraussetzung für eine ernstzunehmende Praxis die Anerkennung der erlebten Erfahrungen der betroffenen Frauen, ihre Unterstützung sowie insbesondere ihr bedingungsloser Schutz, damit sie zumindest von den äußeren Bedingungen her in die Lage versetzt werden, Zeugnis abzulegen. Hierzu gehört zweifelsohne ein sicherer Aufenthaltsstatus einschließlich aller der menschlichen Würde entsprechenden sozialen und sonstigen Rechte. Denn die Furcht um zurückgebliebene Angehörige und die Angst, bei erzwungener Rückkehr selber erneut mir Repressionen überzogen zu werden, ist nur zu berechtigt. Die Untersuchung der erneuten Repressionen, denen Frauen ausgesetzt sind, wenn sie den Mut finden, Zeugnis über die von ihnen erlebten Demütigungen und Mißhandlungen abzulegen und die Bestrafung der staatlichen Täter zu fordern, haben uns dazu veranlaßt, drei Kategorien zu bilden. In diesen ist die Kategorie der Flucht ins Ausland nicht enthalten. Die folgenden Angabe betreffen diejenigen Frauen, die sich nach wie vor in der Türkei befinden. Die statistischen Angaben zu diesem Themenkomplex sind unserer Veröffentlichung zu den Statistiken des Istanbuler Projekts vom 19.11.2001 zu entnehmen. Diejenigen Frauen, die durch unser Büro begleitet werden, haben meist ähnliche Erfahrungen hinter sich und sodann den Weg ins Exil gewählt.
b. Einschüchterung etc. kommt alternativ oder kumulativ vor. Die erneuten Repressionsmaßnahmen reichen von Drohungen über Schläge, erneute Folter bis hin zu erneuter Vergewaltigung, mit oder ohne Festnahme. Die brutalste Situation, mit der wir konfrontiert waren, ist diejenige eines jungen Mädchens, welches nach Anzeigenerstattung auf dem Weg vom Therapiezentrum "TOHAV" nach Hause erneut durch zivile Beamte überwältigt und vergewaltigt wurde. Während dieser zweiten Vergewaltigung wurde ihr "gesagt": "Du wirst schon sehen, was es heißt, türkische Polizei wegen Vergewaltigung anzuschwärzen". Diese Situation wirft u.a. ein entscheidendes Licht auf die vom Auswärtigen Amt im letzten Lagebericht Türkei behauptete "Therapiemöglichkeit" innerhalb der Türkei. Andere Frauen wurden nach Anzeigenerstattung wegen Folter und Vergewaltigung mehrmals zu Hause aufgesucht, z.T. erneut festgenommen, geschlagen, bedroht und erneut systematisch mißhandelt. amnesty international hat die Situation dieser Frauen des öfteren zum Anlaß für urgent actions genommen, so z.B.: -
UA 186/2000, EUR 44/032/2000 vom 29.6.2000 (K.Ö., mehrmals) c. Strafverfahren wegen Anzeigenerstattung meist in Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit sind wegen "Verunglimpfung des Staates und seiner Organe" oder "Verleumdung" sowohl gegen Anwältinnen des Projekts als auch gegen betroffene Frauen eingeleitet worden. In der Statistik zum Istanbuler Projekt beziehen wir uns nur auf die Anzahl der Strafverfahren, die gegen Betroffene eingeleitet wurden (weitere Einzelheiten siehe unter "Delegationen"). 2.2. Entwicklungen innerhalb des Projekts Zur
Zeit haben wir feste Öffnungszeiten an 2 Tagen in der Woche (dienstags
von 10 bis 14 Uhr, freitags von 14 bis 18 Uhr) sowie Termine nach Vereinbarung.
Jeden ersten Samstag im Monat wird ein offenes Frauenplenum durchgeführt. · Projekttätigkeiten - Arbeitsgruppen Der
Arbeitsalltag ist geprägt durch die Beantwortung von Anfragen, den
Kontakt mit betroffenen Frauen, die Erstellung von Berichten und Dokumentationen,
die Versendung von Informationsmaterial, die Auseinandersetzung mit Behörden,
Übersetzungen, Archivierung und die Planung sowie Durchführung
konkreter Aktionen und Veranstaltungen. a. Stellungnahmen / Berichte Der Verein hat folgende Stellungnahmen, Dokumentationen und Berichte erarbeitet, z.T. übersetzt und veröffentlicht: 1.
"Mein ist nur das Land, das ich in meiner Seele trage", Teil
1 und 2, Konzept und Diskussionspapier, 15.2.2000 b. Delegationen In
Istanbul werden seit letztem Jahr u.a. drei große Verfahren verhandelt,
die sich gegen Frauen richten, die sexualisierte Folter durch staatliche
Sicherheitskräfte als Betroffene, Anwältinnen oder Unterstützerinnen
in der Öffentlichkeit thematisiert haben. Alle drei Prozesse werden
von uns durch Aufrufe und die Entsendung von Delegationen zur Prozeßbeobachtung
begleitet. Die Übersetzung und Veröffentlichung der Anklageschriften
und weiterer Informationen gehört ebenfalls zu unseren Tätigkeiten.
Zum
einen stehen vor dem Istanbuler Strafgericht in Beyoglu 18 Frauen und
ein Mann, Vater einer inhaftierten Betroffenen, vor Gericht, da sie einen
Kongress zum Thema sexualisierte Folter im Juni 2000 in Istanbul organisiert
bzw. dort als Betroffene, Anwältinnen oder Unterstützerinnen
gesprochen haben sollen. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten mit ihren
Aussagen den Staat und seine Sicherheitsorgane verunglimpft (Art. 159
I Türkisches Strafgesetzbuch). 1.
Delegation zum Prozeßtermin am 21.03.2001 Die Rechtsanwältinnen erwarten zumindest zur Zeit aufgrund des großen Interesses im Ausland keine Verurteilung, insofern war die Prozessbeobachtung wichtig und soll 2002 weitergeführt werden. Ein anderer Prozeß findet vor dem Staatssicherheitsgericht (DGM) Istanbul statt und richtet sich gegen fünf Frauen. Einige von ihnen sind gleichzeitig auch in dem oben erwähnten Prozeß angeklagt. Vor dem Staatssicherheitsgericht wird ihnen wegen angeblicher Äußerungen auf dem Kongreß im Juni 2000 "separatistische Propaganda" und "Aufstachelung zu Hass und Feindschaft durch das Aufzeigen ethnischer, klassenbedingter und regionaler Verschiedenheiten" nach Art. 8 Abs. 1 des Anti-Terrorgesetzes i.V.m. dem türkischen Strafgesetzbuch vorgeworfen. Auch in diesem Verfahren ist eine der Angeklagten eine von sexualisierter Folter betroffene Frau, die über das Istanbuler Projekt Anzeige gegen die staatlichen Täter erstattet hat. Eine andere Angeklagte ist die Anwältin Fatma Karakas vom Istanbuler Projekt. Der dritte Prozess richtet sich gegen die Rechtsanwältin Eren Keskin vom Istanbuler Projekt und den verantwortlichen Chefredakteur einer pro-kurdischen Tageszeitung. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines Berichts über die Gespräche der Rechtsanwältin mit einer Gruppe inhaftierter kurdischer Frauen, die Opfer sexualisierter Folter wurden und sich zwecks Anzeigenerstattung an das Istanbuler Projekt gewandt hatten.. An den Delegationen nahmen jeweils Frauen aus mehreren Städten der BRD und der Schweiz teil. Darunter Frauen vom Stuttgarter und Tübinger FrauenFluchtNetz und "Kein Mensch ist illegal", amnesty international, Vertreterinnen des FrauenRechtsBüros sowie einzelne Ärztinnen, Rechtsanwältinnen und Psychologinnen. Das FrauenRechtsBüro hatte jeweils mit verschiedenen Organisationen aus dem Menschenrechtsbereich, Berufsorganisationen insbesondere von Anwält/innen und Ärzt/innen sowie politischen Parteien und Organisationen Gesprächstermine vor Ort vereinbart. Die Ergebnisse wurden gemeinsam dokumentiert. Anlässlich
insbesondere der letzten Delegationsreise zur Prozessbeobachtung wurde
von den Delegationsteilnehmerinnen hinsichtlich mancher Aussagen und Behauptungen
des aktuellen Lageberichts des Auswärtigen Amtes zur Türkei
(7/2001) recherchiert. c. Aufrufe zur Unterstützung Aufrufe zur sowohl finanziellen als auch insbesondere eingreifenden Unterstützung einzelner betroffener Frauen insbesondere bei erneuter Repression aufgrund von Anzeigenerstattung gegen staatliche Täter in der Türkei einschließlich der kurdischen Gebiete sowie die Veröffentlichung diesbezüglicher Hintergrundinformationen gehören ebenfalls zu unseren Aufgaben. Zu nennen sind: -
Aufruf vom Juli 1999 zu drei Betroffenen Diese Aufrufe haben zu großer Resonanz selbst in Regierungskreisen geführt. Auch wenn staatliche Racheakte durch eine breite Öffentlichkeit insbesondere im Ausland nicht vollständig gestoppt werden können, so führt dies doch zumindest dazu, daß nach Aussagen der Anwält/innen noch "Schlimmeres" verhindert werden konnte. Das Entscheidende ist jedoch, daß die Betroffenen selbst Solidarität erfahren, der Einsamkeit ihres Kampfes um Gerechtigkeit entrissen und hierdurch in ihrem Durchhaltevermögen und Mut gestärkt werden. · Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen Unsere wichtigsten Kontakte bestehen bundesweit insbesondere zu folgenden Einrichtungen, mit denen wir auf unterschiedliche Art zusammen arbeiten: -
sämtliche Regionalgruppen (siehe oben); Es bestehen ebenfalls Kontakte zu vielen Einzelpersonen, insbesondere Rechtsanwält/innen, Therapeut/innen, Menschenrechtsaktivist/innen und Dolmetscher/innen sowie Journalist/innen. · Öffentlichkeitsarbeit/ Veranstaltungen Nach Eröffnung des Büros in Berlin haben wir einen Informationsflyer auf Deutsch und Türkisch herausgegeben und bundesweit verschickt. Die von uns geplante Web-Seite konnte zwar noch nicht, wie eigentlich für Dezember 2001 geplant, aktiviert werden, dies soll nun jedoch im Januar 2002 geschehen. Die Arbeiten sowohl des Istanbuler als auch des Berliner Büros waren Gegenstand zahlreicher Artikel und Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Zeitschriften und Broschüren im In- und Ausland. Auch Radiosendungen, Interviews und Fernsehsendungen trugen zur Information über die Tätigkeiten bei. Hier seien insbesondere auch die Veröffentlichungen in den kurdisch- und türkischsprachigen Medien (z.B. Özgür Politika und Medya-TV) erwähnt, welche von entscheidender Bedeutung bei der Vermittlung der vom Büro gewährten Unterstützung im Kreis der betroffenen Frauen sind. Die Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen bundesweit auch schon im Jahr 2000, zu denen Mitarbeiterinnen des Projekts als Referentinnen eingeladen wurden, ermöglichten es, die Arbeitsweise des Projekts, aber auch die Hintergründe dieser Arbeit einem breiten Interessent/innenkreis zugänglich zu machen. Beispielhaft für das Jahr 2000 seien genannt: -
"Sexuelle Folter in der Türkei und Kurdistan - Situation von
Frauen nach der Flucht" -
"Sexuelle Folter gegen Frauen in der Türkei" -
"Kein Ort nirgends. Sexuelle Folter gegen Frauen in der Türkei." -
"Sexuelle Gewalt und Folter in türkischen Gefängnissen" Im Jahr 2001 haben Mitarbeiterinnen des Projekts unter anderem auf folgenden Veranstaltungen referiert: -
"Frauen in der Türkei - ewig stumm und angepasst ?" -
"Frauen gegen sexuelle Folter" -
"Flucht und Folter - Hilfe und Aufarbeitung im `sicheren´ Asyl
?" -
"Flüchtlingsfrauen und Gewalt" - Fachtagung zur länderübergreifenden
interdisziplinären -
"Sexuelle Gewalt, Krieg und Vertreibung" -
"Geschundene Körper - Zerrissene Seelen. Gewalt an Frauen." -
"Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof - wichtiger Schritt
zur Rehabilitation von Überlebenden politisch motivierter sexueller
Gewalt?" -
"Ich will nicht, daß es Nacht wird....- Veranstaltung über
sexuelle Folter an Frauen in der Türkei und den Umgang deutscher
Asylbehörden mit geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen." -
"Leben heißt frei sein - 20 Jahre terre des femmes. Internationaler
Kongress für Frauen- und -
"Frauenfeindliches Asylrecht - zur Nichtanerkennung frauenspezifischer
Fluchtgründe" -
"Prozess gegen 19 Angeklagte in Istanbul wegen Verunglimpfung des
Staates und seiner Institutionen" -
"Repressionen gegen kurdische Frauen in der Türkei und Möglichkeiten
der Zusammenarbeit im Exil" im Rahmen einer Veranstaltungswoche:
Kurdische Kultur im Schatten der Geschichte -
"Sexuelle Folter in der Türkei und in Kurdistan - Frauen nach
der Flucht" -
"Türkei: Gewalt gegen Frauen durch staatliche Sicherheitskräfte" Veranstaltungsreihe:
"Human Rights Lectures 2001 Folter - danach ist das Leben ein anderes":
"...doch das Innerste meines Herzens ist unantastbar! Sexuelle Folter
an Frauen am Beispiel Türkei-Deutschland" Das Interesse war jeweils sehr groß und es konnten etliche neue Kontakte geknüpft werden. 3. Perspektiven und geplante Aktivitäten für die weitere Arbeit "Gehe
Wege, die noch keine ging, damit Du Spuren hinterläßt in der
Welt..." Manche Aktivitäten, die wir uns für das Jahr 2001 vorgenommen hatten, haben wir aufgrund der Dichte der Tätigkeiten und in Anbetracht des letztlich ehrenamtlich nur möglichen Einsatzes nicht geschafft. Diese sollen jedoch nicht ungeschehen bleiben, sondern gehören zu den Zielen für 2002. Hierzu gehören: -
Herausgabe eines mindestens zweisprachigen Buches mit Artikeln betroffener
Frauen selbst über ihre Hoffnungen, Gefühle, Erwartungen und
Erlebnisse nach der erzwungenen Flucht ins Exil; Wir werden unsere regulären Tätigkeiten auch im Jahr 2002 fortsetzen. Darüberhinaus beinhalten unsere Pläne folgende Punkte: -
Erweiterung der Kontakte und Vervollständigung der Listen der Anwältinnen,
Ärztinnen, Therapeutinnen, Dolmetscherinnen und anderer Personen
und Einrichtungen, die in den verschiedenen Regionen Deutschlands mit
uns zusammen arbeiten wollen; Berlin, den 07.01.2002
Anlage: FrauenRechtsBüro Berlin, Statistik vom 31.12.2001
Von
obigen Fällen
Politischer
Art oder kriegsbedingt
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