FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V.
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Berlin, den 5.2.2002

Pressemitteilung

Heute fand vor dem Strafgericht Beyoglu/ Istanbul der 4. Verhandlungstag im Strafverfahren gegen 18 Frauen und den Vater einer Betroffenen wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Organe statt. Gegen vier der Angeklagten wurde wegen desselben Vorfalls zugleich vor dem Staatssicherheitsgericht Istanbul ein Strafverfahren wegen separatistischer Propaganda eröffnet. Hintergrund ist die Vorbereitung und Durchführung eines Kongresses gegen sexuelle Folter im Juni 2000 in Istanbul, in denen etliche der Angeklagten Zeugnis über die ihnen durch staatliche Sicherheitskräfte zugefügte sexualisierte Folter berichteten.
Auch der heutige Verhandlungstag zeichnete sich, wie schon die vorherigen Verhandlungstage, durch seine Kürze aus. Der Prozeß begann mit halbstündiger Verspätung und wurde nach ca. 5 Minuten auf Mittwoch, den 15. Mai 2002, 14 Uhr Ortszeit, vertagt. Etliche der durch das Gericht mit Beweisbeschlüssen angeforderten Unterlagen, so z.B. die polizeilichen Mitschnitte des Kongresses, seien nach wie vor nicht bei Gericht eingegangen.

Entscheidend sind in diesem Prozeß jedoch nicht die verfahrensrechtlichen Hindernisse. Allein die Tatsache, daß das Gericht davon ausgeht, es könne überhaupt einem Straftatbestand entsprechen, über erlittene sexualisierte Folter Zeugnis abzulegen und die konsequente Verhinderung und Strafverfolgung derartiger Menschenrechtsverbrechen zu verlangen, wirft ein entscheidendes Licht auf die der Justiz innewohnende Logik. Diese spiegelt sich auch in der heutige Frage des Gerichts an die Rechtsanwältin Eren Keskin wieder, warum sie Verhandlungsprotokolle in das Verfahren eingeführt habe, die aus dem Prozeß gegen die Folterer einer der hier Angeklagten stammen, in dem diese vom Vorwurf der Folter und Vergewaltigung freigesprochen worden waren.

Aus diesem Grund ist die Anklageerhebung an sich ein Skandal und bedeutet für die betroffenen und angeklagten Frauen eine erneute Erniedrigung und Demütigung, weil durch die Anklageerhebung fortgesetzt die Realität der ihnen zugefügten Verbrechen geleugnet wird und sie einer Vorverurteilung und Kriminalisierung ausgesetzt sind.

Wir rufen daher alle Menschen zu einer unbedingten Solidarisierung mit den Angeklagten auf und fordern einen sofortigen Freispruch. Die weiteren Verhandlungstage werden ebenfalls durch uns beobachtet. Wir werden zu gegebener Zeit einen Aufruf veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen,
FrauenRechtsBüro

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