Die deutsche Internationalistin Eva Juhnke ist im Oktober 1997 von türkischen Spezialeinheiten während der Militäroperation "Morgenröte" in Südkurdistan festgenommen und anschließend in die Türkei verschleppt worden. Am 26. Oktober 97 erhob das Staatssicherheits- und Militärgericht (DGM) in Van Anklage gegen sie wegen "Mitgliedschaft in der PKK". Ihre Familie, die in Hamburg lebt, erfuhr von ihrer Festnahme im Dezember durch einen Brief, den Eva aus dem Gefängnis in Mus schickte, wo sie seit Ende Oktober 97 inhaftiert ist. Wenige Tage später bestätigte das Auswärtige Amt die Festnahme. Daraufhin wandte sich die Mutter von Eva an prison watch international (pwi) mit der Bitte, eine Patenschaft für Eva zu übernehmen. Seitdem war pwi gemeinsam mit Angehörigen von Eva und Freunden zweimal in Kurdistan, um den Prozeß vor dem DGM in Van zu beobachten und Eva im Gefängnis zu besuchen.
Verhaftung und Verhöre: Im Gegensatz zum türkischen Militär, das behauptet, Eva Juhnke am 16.10.1997 in der Nähe von Hakkari auf türkischem Boden verhaftet zu haben, gab sie selbst an, sie sei am 5. oder 6. Oktober in Südkurdistan (Nordirak) während der Operation ‘Morgenröte’ von türkischen Spezialeinheiten festgenommen worden. Zirka drei Wochen lang erfolgten tage– und nächtelange Verhöre in Hakkari und Diyarbakir, wobei ihr immer wieder gedroht wurde, sie verschwinden zu lassen und zu töten. Sie gingen soweit, Eva in einen Hubschrauber zu bringen und mit ihr durch die Gegend zu fliegen – mit gefesselten Händen und verbundenen Augen. Unterwegs öffneten sie dann die Hubschraubertür und drohten ihr erneut, sie hinauszustoßen. Stundenlang mußte sie mit verbundenen Augen und gefesselten Händen in ihrer Zelle stehen, Tag und Nacht brannte das Licht. Auf die Frage der Besucher, die Eva im Gefängnis besuchen konnten, ob man sie in dieser Zeit körperlich gefoltert hätte, antwortete Eva, sie sei krank und so schwach gewesen, daß ein Stromstoß gereicht hätte, sie zu töten. Man hätte sie lediglich geohrfeigt, wenn sie bei den ununterbrochenen Verhören drohte einzuschlafen. Im Krankenhaus von Hakkari hatte man sie dann gezwungen, sich einer sog. Jungfräulichkeits–Untersuchung zu unterziehen. Hierzu war sie von mehreren männlichen Soldaten nackt ausgezogen und während der Untersuchung durch einen Arzt von ihnen festgehalten worden.
Der Prozeßverlauf
Am 26.10.1997 wurde vom Generalstaatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts,
DGM, in Van Anklage gegen Eva Juhnke wegen ‘Mitgliedschaft in der terroristischen
Organisation PKK’ erhoben. Laut Anklageschrift soll Eva mehrere Jahre lang
die PKK unterstützt haben. Obwohl sie keinen Anwalt hatte, fanden
bereits im November und Dezember drei Verhandlungstage statt. Erst seit
dem 4. Februar 1998 stand ihr ein Anwalt zur Seite. Bei den Prozeßterminen
am 19. März und 30. April 1998 war pwi vor Ort. Bis dahin hatten alle
Termine nur knapp mehr als fünf Minuten gedauert. Diese Verhandlungen
waren zudem nicht öffentlich.
Bei unserem ersten Prozeßbesuch am 19.03. war das Gericht nicht
auf Öffentlichkeit eingestellt und wollte lediglich fünf Personen
in den Gerichtssaal einlassen. Erst nach eineinhalbstündigem Protest
der aus Deutschland angereisten Delegation, der Vertreterin der Deutschen
Botschaft, türkischer und deutscher Medienvertreter gelang es allen,
den Prozeß beobachten zu können, allerdings ohne Tonbänder,
Videokameras und Fotoapparate. Obwohl diese Aufzeichnungsgeräte in
allen türkischen Gerichtssälen zugelassen sind, werden sie bei
Evas Prozeß rigoros verboten.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand am 19.03. der Ort und das Datum
von Evas Festnahme. Entgegen den Behauptungen des türkischen Militärs
blieb Eva bei ihrer Aussage, sie sei am 05. oder 06. Oktober in ‘Südkurdistan’
festgenommen worden. Nach Protesten des Richters, Kurdistan gäbe es
nicht, erklärte Eva Juhnke: ‘Kurdistan gibt es und wird es geben!’
Ihr Rechtsanwalt Metin Kilavuz (Diyarbakir) forderte die Einstellung des
Prozesses, weil Eva entgegen türkischem und internationalem Recht
auf irakischem Boden verhaftet und rechtswidrig in die Türkei gebracht
worden sei. Dies hätte lediglich im Rahmen eines ordentlichen Auslieferungsverfahrens
geschehen dürfen und somit sei der Prozeß rechtswidrig. Weiterer
Schwerpunkt der Verhandlung war eine politische Verteidigungsrede, die
Eva auf Deutsch vorlesen wollte, was aber, auch wegen mangelhaften Fähigkeiten
des türkischen Übersetzers, vom Richter letztendlich verhindert
wurde. Die Verhandlung wurde mit der Begründung auf den 30.04. vertagt,
die Verteidigungsrede müsse zum Übersetzen nach Ankara gegeben
werden.
Bei dem Prozeßtermin am 30. April 98 gab es für die Delegation
und Medienvertreter keine Schwierigkeiten, in das Gericht hineinzukommen.
Allerdings wurden HADEP–Frauendelegationen, die aus mehreren Städten
der Türkei zur Prozeßbeobachtung aufgebrochen waren, unterwegs
gestoppt und zurückgeschickt. Einige Frauen wurden sogar verhaftet
und mehrere Tage festgehalten. Schwerpunkt dieses zweiten von pwi beobachteten
Prozesses waren zwei Anzeigen, die vom Verteidiger gestellt wurden:
1. Einstellung des Prozesses wegen der rechtswidrigen Verhaftung im Irak und
2. Strafanzeige gegen Militär und Polizei wegen Folter, menschenunwürdiger Behandlung und Eingriff in die Intimsphäre.
Letztere Anzeige wurde insbesondere von der Rechtsanwältin und
2. Vorsitzenden des türkischen Menschenrechtsvereins IHD, Eren Keskin,
begründet. Sie führte unter anderem aus, daß es sich bei
der ‘Jungfäulichkeits’–Untersuchung um eine Foltermethode handele,
die in der Türkei häufig bei festgenommenen Frauen angewandt
würde. Beide Anzeigen wurden von dem Richter ohne Beratungspause und
ohne Begründung abgelehnt. Der Verteidiger kündigte darauf an,
Klage vor der Europäischen Menschenrechtskommission zu erheben.
Weil die Übersetzung der Verteidigungsrede dem Gericht erst am
Verhandlungstag zugegangen sei und das Gericht noch nicht die Möglichkeit
zur Prüfung gehabt hätte, wurde der Prozeß erneut mit der
Begründung vertagt , die Zulässigkeit der Übersetzung solle
vom Justizministerium in Ankara geprüft werden.
Beim dritten Prozeßtermin am 11.6., zu dem wiederum eine deutsche
Delegation nach Van gereist war, gelang es dieser nicht, den Prozeß
zu beobachten. Obwohl sich rund 60 interessierte Menschen vor dem Gericht
versammelt hatten, sollten lediglich die pwi–Delegation sowie zwei Vertreter
der HADEP in den Gerichtssaal gelassen werden. Da diese Regelung nicht
akzeptabel war, wurde der Vertreter der deutschen Botschaft gebeten, sich
dafür einzusetzen, daß es allen Frauen ermöglicht werden
solle, an dem Prozeß teilnehmen zu können. Diese Bitte war leider
ebenso ergebnislos wie Anrufe bei der deutsschen Botschaft in Ankara und
im Auswärtigen Amt in Bonn, da beide Institutionen wegen des Fronleichnam–Feiertages
in einigen deutschen Bundesländern geschlossen waren.
So konnten lediglich der Botschaftsvertreter, die deutsche Rechtsanwältin
Jutta Hermanns, sowie einige Medienvertreter den Prozeßverlauf beobachten.
Eren Keskin als Verteidigerin stellte daraufhin fest, daß die Öffentlichkeit
nicht gewahrt werde und beantragte, diese zuzulassen. Dies wurde abgelehnt.
Im weiteren Prozeßverlauf erstattete Eren Keskin erneut Anzeige dagegen,
daß Eva Juhnke gegen ihren Willen einer Jungfräulichkeitsuntersuchung
unterzogen worden war und forderte, diese Prüfung als Folter und Diskriminierung
anzusehen. Auch dieser Antrag wurde vom Gericht mit der Begründung
abgelehnt, daß viele Gefangene behaupten würden, während
der Haft vergewaltigt zu werden. Um zu beweisen, daß dies nicht während
der Haft geschehen sei, wäre diese Prüfung unumgänglich.
Zum Abschluß des 20 minütigen Prozeßtermins beantragte
der Staatsanwalt nach §168 Absatz 2 Anti–Terror–Gesetz eine 12 bis
18 jährige Haftstrafe. Eine neue mehrseitige Prozeßerklärung
Eva Juhnkes in deutscher Sprache durfte nicht verlesen werden. Um diese
Erklärung übersetzen zu lassen, wurde der Prozeß auf den
23.7.1998 vertagt.
Die Untersuchungshaft im Gefängnis von Mus
Seit 26.10.1997 befindet sich Eva im Gefängnis von Mus. Nachdem
sie während der ersten Monate gemeinsam mit sozialen Gefangenen untergebracht
war, wurde sie im Februar alleine in einen Trakt verlegt, nachdem man zuvor
eine ‘Abschwörerin’ in ihre Zelle gebracht hatte. Nahezu rund um die
Uhr war sie in Isolation, ohne Kontakte zu Mitgefangenen. Am 10. März
beteiligte sie sich dann an einem Hungerstreik der männlichen politischen
Gefangenen in Mus, der sich gegen die menschenunwürdigen Haftbedingungen
richtete. Eva hatte von dem Hungerstreik aus der Zeitung erfahren und sich
aus Solidarität mit allen politischen Gefangenen in der Türkei
dem Protest gegen die Haftbedingungen angeschlossen. Obwohl es mehrere
Versuche gab, Eva im Krankenhaus gegen ihren Willen zwangsweise zu ernähren,
beendete sie ihren Hungerstreik erst gemeinsam mit allen anderen Gefangenen.
Nach Verhandlungen zwischen Justizministerium, Generalstaatsanwalt, Gefängnisleitung
einerseits und Vertretern verschiedener Menschenrechts– und Anwaltsorganisationen
andererseits, in denen man sich auf die Anerkennung von 31 der 33 Forderungen
geeinigt hatte, wurde der Hungerstreik am 20. April beendet. Einige der
männlichen politischen Gefangenen sowie Eva Juhnke wurden im Anschluß
an den Hungerstreik aufgrund ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes
ins Krankenhaus eingeliefert, nach wenigen Tagen aber wieder ins Gefängnis
zurückverlegt.
Im Gegensatz zu unserem ersten Besuch bei Eva im Gefängnis am
19. März ging es ihr bei unserem zweiten Besuch am 30. April verhältnismäßig
gut. Obwohl sie 42 Tage im Hungerstreik gewesen und bis auf die Knochen
abgemagert war, befand sie sich in einem besseren psychischen Zustand als
zu Beginn des Hungerstreiks. Dieses war auch die Folge der am Ende des
Hungerstreiks getroffenen Vereinbarungen, wonach die Zellensprecher und
auch Eva sich einmal die Woche für fünfzehn Minuten treffen und
im Anschluß daran Beschwerden bei der Gefängnisleitung vortragen
können.
Allerdings sind alle Vereinbarungen nach zwei Wochen einseitig von
der Gefängnisleitung wieder zurückgenommen worden. Wie Eva uns
per Fax mitteilen konnte, erfolgte am 6. Mai im Gefängnis von Mus
ein Angriff auf die politischen und sozialen Gefangenen von über 100
Sicherheitskräften unter Leitung des Gefängnis–Staatsanwaltes
und der Gefängnisleitung. Hierbei sind 25 Gefangene schwer verletzt
worden. Nachdem einige von ihnen ins Krankenhaus eingeliefert worden waren,
wurden sie dort erneut von Militärs attackiert, wobei einem Gefangenen
zahlreiche Knochen gebrochen wurden.
pwi wird gemeinsam mit den Angehörigen von Eva Juhnke ihr Schreiben
an die Bundesregierung und das Europaparlament weiterleiten mit der Aufforderung,
den Angriff auf die Gefangenen in Mus auf das Schärfste zu verurteilen.
Es ist zwar bekannt, daß dies nur ein Angriff von vielen auf die
politischen Gefangenen in der Türkei ist, doch vielleicht kann ein
Augenzeugenbericht einer Betroffenen etwas bewirken.
Exemplarisch für die internationale Dimension des Krieges
Der ‘Fall’ Eva Juhnke ist exemplarisch für die internationale
Dimension des Krieges in Kurdistan und die Völker– und Menschenrechtswidrige
Politik der Türkei. Eva Juhnke ist eine von über 10000 politischen
Gefangenen in der Türkei, die den menschenunwürdigen Haftbedingungen
und der Willkür des türkischen Regimes und seiner Sicherheitskräfte
ausgesetzt sind.
Obwohl das Auswärtige Amt die Möglichkeit hätte, die
rechtswidrige Inhaftierung und Verbringung von Eva Juhnke in die Türkei
zum Anlaß zu nehmen, gegen die regelmäßigen Einmärsche
des türkischen Militärs in den Irak zu protestieren, ist unseres
Wissens bisher nichts derartiges erfolgt. Seit vier Jahren wird die Grenze
zum Irak von türkischen Spezialeinheiten immer wieder überschritten,
ohne daß die internationale Staatengemeinschaft darauf reagiert.
Durch ihre Militäreinmärsche verletzt die Türkei nicht nur
die Souveränität des Irak, sondern verstößt auch gegen
das Hoheitsrecht der Vereinten Nationen. Das Gebiet, in dem die Festnahme
Eva Juhnkes erfolgte, wurde im April 1991 vom UN–Sicherheitsrat in der
Resolution 688 zum Schutz der kurdischen Bevölkerung im Nordirak zur
Sicherheitszone unter UN–Kontrolle erklärt. Die Nachbarstaaten wurden
dabei ausdrücklich ermahnt, ‘die Souveränität, territoriale
Integrität und politische Unabhängigkeit des Iraks’ zu achten.
Daß die Türkei dies nicht tut, wird auf internationaler Ebene
meist ignoriert. prison watch international fordert die Bundesregierung
und das Europäische Parlament auf, gegen die wiederholten Verletzungen
der Schutzzone und gegen die rechtswidrige Festnahme Eva Juhnkes und anderer
Kriegsgefangener zu protestieren.
Unterstützung ist auch erforderlich angesichts der Anzeige, die
der Anwalt Eva Juhnkes jetzt bei der Europäischen Menschenrechtskommission
wegen Folter, menschenunwürdiger Behandlung und Eingriff in die Intimsphäre
erstatten wird. Unterstützt wird die Anzeige durch das Frauenrechtshilfeprojekt,
als deren Vertreterin die zweite Vorsitzende des türkischen Menschenrechtsvereins
(IHD), die Rechtsanwältin Eren Keskin, im Prozeß auftrat. Eine
Aufgabe der Frauenstiftung ist es, die erniedrigende und entwürdigende
Behandlung, der Frauen in der Türkei ausgesetzt sind, aufzuzeigen
und zur Anklage zu bringen. Insbesondere bei weiblichen politischen Gefangenen
und Frauen, die im Verdacht stehen, sich politisch gegen den Staat zu engagieren,
sind Vergewaltigungen und zwangsweise durchgeführte gynäkologische
Untersuchungen eine häufig angewandte Foltermethode. Das Frauenprojekt
wird unter der Leitung von Eren Keskin und der Rechtsanwältin Jutta
Hermanns jetzt eine Kampagne starten, um sexuelle Übergriffe und Folter
von Sicherheitskräften auf Frauen bekannt zu machen.
Die politische Verteidigung
Eva Juhnke hat entschieden, sich politisch zu verteidigen – alles andere
wäre für sie Verrat, sagte sie uns bei unserem ersten Gespräch.
Im Mittelpunkt ihrer politischen Verteidigungsrede steht die internationale
Verantwortung für die Situation des kurdischen Volkes und den an ihm
begangenen Völkermord und die Notwendigkeit des kurdischen Befreiungskampfes.
Deutlich wird die Verbindung zwischen der imperialistischen deutschen und
türkischen Politik – aus historischer Sicht in den vergangenen 150
Jahren ebenso wie in der jüngsten Vergangenheit durch Wirtschafts–
und Rüstungshilfe. Eva beschreibt die PKK als revolutionäre nationale
Befreiungsbewegung, deren Kampf dem kurdischen und dem türkischen
Volk diene und die die Entwicklung eines dauerhaften Friedens im Nahen
Osten ermöglichen werde.
Zum Schluß ihrer Rede führt sie aus: ‘Ein Frieden ist
nur auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung und Achtung möglich.
Kurz: die PKK teilt nicht, sie verbindet. Ich sage offen: das kurdische
Volk ist nicht alles, aber ohne die Anerkennung der legitimen Rechte des
kurdischen Volkes ist alles Nichts. Die Lage, wie sie sich heute im Nahen
Osten, speziell auch in der Türkei zeigt, beweist das nur allzu deutlich.
Man muß realistisch sein: in einer Welt, die auf dem Prinzip von
Nationalstaaten beruht, ist für ein Volk ohne Ausweis kein Platz und
kein Recht. Aber einem Volk, das aufsteht und seine legitimen Rechte verlangt,
die Rechte, die ihm wie jedem anderen Volk zustehen, muß man diese
Rechte zugestehen... nicht nur wegen des kurdischen Volkes, sondern vor
allem um ihrer selbst willen. Denn eines sollte uns klar sein: die Türkei
wird keine ihrer heutigen bedrohlichen Probleme lösen, ohne eine Lösung
des kurdischen Problems auf allen Ebenen. Und mit jedem Tag, an dem die
Türkei ihre bis heute verfolgte Politik fortsetzt, wird sie den Preis,
den sie dafür zahlt, nur unnötig in die Höhe treiben. Der
Kampf bedeutet für das kurdische Volk die Existenz. Aber die Fortsetzung
des Krieges bedeutet für die Türkei das Ende.
Und so bin ich im Verlauf dieses Krieges in die Hand des Feindes
gefallen. Ich stehe hier als Kriegsgefangene. Mein persönliches Schicksal
hängt, wie das Schicksal jedes Kriegsgefangenen, vom Verlauf des Krieges
ab und von nichts anderem. Ich teile mein Schicksal mit dem Schicksal des
ganzen kurdischen Volkes, deren Hoffnung der Kampf um Selbstbestimmung
und soziale Veränderung unter Führung der Arbeiterpartei Kurdistans
ist.
Alle Völker sind Geschwister – Hoch die Internationale Solidarität
– Es lebe der Nationale Befreiungskampf des kurdischen Volkes ...’
Der nächste Prozeßtermin ist für den 23. Juli angesetzt.
Eventuell ist bei diesem Termin mit einer Urteilsverkündung zu rechnen.
Nach Einschätzung von Evas Anwalt ist eine Verurteilung zu einer Mindeststrafe
von 12 1/2 Jahren Haft wahrscheinlich, wobei ohne weitere Beweisaufnahme
Evas politische Verteidigungsrede als ‘Schuldeingeständnis’ gewertet
wird.
Spenden, die direkt für die Arbeit zu diesem Prozeß bestimmt
sind, bitte mit dem Stichwort “Eva” an das unten beschriebene Konto überweisen.
Die vollständige Prozesserklärung, sowie weitere Informationen
sind bei pwi oder der Informationsstelle Kurdistan in Köln, Tel.:
0221–9234498 und Fax: 0221–9234499, zu erhalten.
Bisherige Arbeitsschwerpunkte von pwi sind die Situation der politischen Gefangenen und ihrer Angehörigen in der Türkei, in Kurdistan und im Iran. In diesem Jahr hat pwi in der Türkei u.a. den Hungerstreik der politischen Gefangenen in Erzurum begleitet, den Prozeß gegen Eva Juhnke und gegen Güllü Selcuk in Istanbul.
Gemeinsam mit anderen Organisationen soll in den nächsten Monaten eine kontinuierliche Prozeßbeobachtung des Gefängnisprozesses in Diyarbakir sichergestellt werden.
Spendenkonto:
prison watch international e.V., Volksbank Göttingen, BLZ: 260 900 50; Kto.-Nr.: 101021200