Andrea Wolf vom türkischen Militär ermordet
Mitteilung an die Presse
Am 24. Oktober 1998 wurde unsere Genossin Andrea
Wolf nach einem Gefecht in Van/Kurdistan von türkischen Spezialteams
gefangengenommen und später ermordet.
Seit Mitte der 90er Jahre kämpfte Andrea in der Frauenarmee des Freien
Frauenverbandes
Kurdistan YAJK.
Andrea war Gründungsmitglied der Initiative Libertad! Anfang der 90er Jahre.
1994 hatte die Bundesanwaltschaft gegen Andrea
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem ihr die Beteiligung an der
Sprenung des
Knastneubaus Weiterstadt durch die RAF vorgeworfen
wurde. Mit diesem Verfahren sollte sie zur Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz
und zu Aussagen gegen Genossen und Genossinnen
gezwungen werden. Weitere Ermittlungsverfahren und Zeugenvorladungen gegen
andere zogen zum Teil mehrmonatige Beugehaft
wegen Aussageverweigerung nach sich.
Andrea entzog sich den Verfolgungsmaßnahmen
gegen sie, und schloß sich in der Folgezeit dem kurdischen Befreiungskampf
an. Es
gibt - entgegen den bisherigen Presseveröffentlichungen
- keinen Zusammenhang zwischen Andreas Entscheidung, sich dem kurdischen
Befreiungskampf anzuschließen, und dem
Inhalt der Behauptungen der Bundesanwaltschaft.
Einmal mehr hat die türkische Regierung
gezeigt, daß sie für die Zerschlagung der kurdischen Bewegung
jegliche Menschenrechte
mißachtet, und entgegen der Vereinbarungen
der Genfer Konvention zur Behandlung von Kriegsgefangenen, und entgegen
jeder
moralischen Legitimität gefangene und
entwaffnete Kämpfer und Kämpferinnen ermordet.
Einmal mehr wurde uns auch deutlich, wie existentiell
notwenig unser Kampf für die Einhaltung und Durchsetzung von Menschenrechten,
gegen Repression, Folter und Morde an politischen
Gefangenen ist.
Das besondere an der Ermordung unserer Genossin
ist für uns nicht die Praxis der türkischen Militärs. Wir
sind getroffen vom frühen Tod
unserer Genossin, die sich mutig für
ihren Weg entschieden hatte.
Wir fordern die Aufklärung der Todesumstände von Andrea Wolf!
Wir fordern von der türkischen Regierung
die Einhaltung der Genfer Kriegskonvention zur Behandlung von
Kriegsgefangenen!
Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf!
6. November 1998