PRESSEMITTEILUNG NR.3
(10.03.99)
Redaktionen Kurdistan/Türkei/NaherOsten
· Türkisches Revisionsgericht bestätigt Urteil gegen
Eva Juhnke: 15 Jahre Haft
· Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
Der Oberste Gerichtshof in Ankara hat heute das Urteil gegen Eva Juhnke bestätigt. Eva Juhnke war im September 1998 vom Staatssicherheitsgericht in Van wegen Mitgliedschaft in der PKK zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil löste vor allem auf Grund der Umstände der Verhaftung Eva Juhnkes Proteste von Menschenrechtsorganisationen und AnwältInnen aus. Sie war im Oktober 1997 von türkischen Spezialeinheiten in Südkurdistan - also auf irakischem Staatsgebiet - festgenommen und völkerrechtswidrig in die Türkei verschleppt worden. Diesbezügliche Einwände der Anwälte wurden aber vom Staatssicherheitsgericht nicht wahrgenommen.
Auch beim Revisionsverfahren, dem auch eine Menschenrechtsdelegation aus Deutschland beiwohnte, wurden die Anträge bezüglich der völkerrechtswidrigen Verschleppung ignoriert; die Ablehnung des Revisionsantrags erfolgte ohne Begründung. Die Anwälte werden nun Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einlegen und dort neben der völkerrechtlichen Umstände auch die Folter an ihrer Mandantin zur Sprache bringen. Eva Juhnke wurde nach ihrer Verhaftung einer zwangsweisen „Jungfräulichkeitsuntersuchung“ unterzogen - einer Foltermethode, der nahezu alle weibliche politischen Gefangenen in der Türkei ausgesetzt sind.
Die Delegation wird in der kommenden Woche Eva Juhnke im Gefängnis
von Batman besuchen. Dort befindet sie sich aus Protest gegen die Verschleppung
des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan, zusammen mit 20 anderen Gefangenen
seit dem 1. März in einem unbefristeten Hungerstreik.
Für Rückfragen, Hintergrundgespräche und Vermittlung von Telefoninterviews mit der Delegation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Newroz-Delegationsbüro, 10.3.1999