Halim
Dener
gefallen 29.06.1994
in Hannover
Von einem deutschen
SEK- Polizisten erschossen, als er gerade dabei war, ein Plakat für
die Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) zu kleben
Halim Dener wurde
23. Dezember 1977 in Bingöl/ Genç in Nordwestkurdistan geboren.
Anfang Mai 1994 stellte er unter dem Namen Ayhan Eser in der BRD einen
Asylantrag. Er benutzte diesen falschen Namen, um seine Familie, die im
Dorf Parcuk lebt, nicht zu gefährden. Er war vor seiner Ausreise
nach Deutschland in der Türkei eine Woche lang inhaftiert gewesen
und gefoltert worden. Wenige Wochen vor seiner Erschießung durch
die deutsche Polizei wurde sein Dorf, von der türkischen Armee niedergebrannt.
Wie in Kurdistan setzte er sich auch in der Bundesrepublik für den
kurdischen Befreiungskampf ein.
Halim Dener wurde von zwei Zivilpolizisten bei Plakatieren erwischt. Da
er ERNK Plakate geklebt hatte, um gegen das PKK-Verbot zu protestieren,
wurde aus dem harmlosen Plakatekleben - allenfalls als Ordnungswidrigkeit
und Sachbeschädigung zu qualifizieren - ein quasi "terroristisches"
Delikt (Unterstützung bzw. "Werbung" für eine verbotene
bzw. terroristische Vereinigung und Verstoß gegen das Vereinsverbot).
Einer der Zeugen, ein kurdischer Asylbewerber, sagte im Verfahren aus,
der Angeklagte habe den kurdischen Jugendlichen Halim Dener schon mit
gezogener Waffe kontrolliert und verfolgt. Kurz darauf sei der Schuß
gefallen. Halim Dener starb durch einen Schuss in den Rücken aus
nächster Nähe.
Die in Kurdistan lebenden Eltern von Halim Dener äußerten wiederholt
den Wunsch, als Nebenkläger an dem Strafprozeß persönlich
teilzunehmen. Doch die Deutsche Botschaft in Ankara verweigerte ihnen
die Visa - ohne jegliche Begründung.
In einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft hatte der wegen "fahrlässiger
Tötung" beschuldigte Polizeibeamte Klaus T. ausgesagt, beim
Anblick der jugendlichen Plakatierer habe er "nicht nur an eine Ordnungswidrigkeit
oder eine Sachbeschädigung gedacht"; er habe den Verdacht geschöpft,
es könne sich um eine strafbare Unterstützung der verbotenen
PKK handeln. Am 27. Juni 1997 sprach die 3. Strafkammer des Landgerichts
Hannover den SEK-Polizeibeamten Klaus T. frei.
Abdullah Öcalan sagte in eine Trauerrede für Halim Dener: "Halim
fiel für diese Fahne, die das Symbol des kurdischen Volkes ist und
das kurdische Volk wird diese Fahne für immer hochhalten".
Zum ersten Jahrestag des Todes von Halim Dener Todes kamen 10.000 Menschen
zum Gedenkmarsch nach Hannover.
|