Öcalans Anwälte fordern die Analyse der Wandfarbe

Nachdem Abdullah Öcalan in der Konsultation mit seinen Anwälten am 07. März erwähnte, dass die Vergiftung von der Wandfarbe kommen könnte, stellten die Anwälte Öcalans einen Antrag bei der Oberstaatsanwaltschaft in Bursa mit der Forderung, die Farbe der Zellenwände zu analysieren. Außerdem forderten sie, dass neben den Blut-, Urin- und Haarproben, auch Speise- und Getränkeproben sowie Proben von Gegenständen, die Öcalan benutzt, entnommen und untersucht werden müssen.

In dem Antrag, der von den Anwälten Ibrahim Bilmez und Ömer Günes gestellt wurde, wurde außerdem erwähnt, dass anerkannte Toxikologen aus dem Ausland anhand von Haarproben Öcalans eine erhöhte Dosis an Strontium und Chrom festgestellt hätten und aufgrund dessen am 6. März ein Antrag auf Klärung des ‚dubiosen Falles’ gebeten haben. Die Anwälte erwähnten, dass sie über die Presse erfahren mussten, dass Ärzte auf die Insel geschickt wurden.

Die Berichte müssen verglichen werden

In dem Antrag wurde ferner festgehalten, dass ihr Mandant im Rahmen des § 234 der Strafprozessordnung das Recht habe, die Befunde der ausländischen Ärzte als Indiz mit in die Akte legen zu dürfen, damit auch dieser als Beweis bei den Überprüfungen verwendet werden kann. Weiter wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Öcalan das Recht habe, während des Verhörs die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes zu fordern. Außerdem müssten die Ergebnisse des Institutes der Gerichtsmedizin mit den Ergebnissen der vorliegenden Laboranalysen aus dem Ausland verglichen werden.
Die Rechtsanwälte Bilmez und Günes: Wie auch anhand der unsererseits eingereichten medizinischen Befunde zu ersehen ist, gibt es Indizien dafür, dass das Leben auf Recht unseres Mandanten missachtet wird (...) Nach § 76 der Strafprozessordnung müssen Proben auch dem dort arbeitenden Wachpersonal entnommen werden.

Quelle: ANF, 12.03.2007

Übersetzung aus dem Türkischen
ISKU | Informationsstelle Kurdistan