Erklärung
des TTB zum Hungerstreik
Der Zentralrat des
Verbandes der Türkischen ÄrztInnen (TTB) gab bekannt, dass das Justizministerium
immer noch nicht ihr Gesuch beantwortet hat. Vor 4 Wochen hat der TTB
einen Brief mit der Forderung die Hungerstreikenden der PKK und PAJK in
den Gefängnissen besuchen zu können an das Justizministerium geschickt.
In der Erklärung heißt es u. a.:
„Hungerstreik ist keine Form des Selbstmords. Es handelt sich hier um
eine Form des Protestes. Der Mensch lehnt mit seinem eigenen Willen und
Bewusstsein das Essen ab. Der Hungerstreik kann mit dem Tod enden, doch
handelt es sich bei dem Hauptziel nicht um den Tod. Die tägliche Zunahme
einer bestimmten Menge von Wasser, Salz und Zucker bildet die Grundlage
für das Fortsetzen. Zudem müssten Präparate, die das Vitamin B1 beinhalten,
eingenommen werden, um bleibende neurologische Krankheiten zu vermeiden.“
In der Mitteilung heißt es weiterhin, dass gewisse Symptome bei den Hungerstreikenden,
die sich schon im 41.Tag befinden, auftreten, die als Zeichen dafür gesehen
werden können, dass die lebensbedrohlichen Tage begonnen haben: „In dieser
Situation, weigern sich mehrere Gefangene Vitamin B1 zu sich zu nehmen.
Darüber hinaus erhalten wir Meldungen, dass zahlreiche Hungerstreikende
der Isolation unterzogen werden, und ihnen gesundes Trinkwasser, Salz,
Zucker und Vitamin B1 vorenthalten werden. In der Vergangenheit hätten
viele Todesfälle während der Hungerstreiks durch einfache Vorkehrungen
vermieden werden können. Wir wurden bedauerlicherweise zu Zeugen von bleibenden
Behinderungen und Todesfälle. So etwas möchten wir nicht noch einmal erleben.“
Des weiterhin heißt es, dass jede Person die ihr auferlegte Verantwortung
tragen muss, um Verluste zu vermeiden. Diejenigen Gefangenen, die kein
Vitamin B1 zu sich nehmen, müssen über die möglichen Folgeursachen informiert
werden. „Dass wir als TTB die Bereitschaft zeigen diese Aufgabe zu übernehmen,
haben wir in den vergangenen Tagen der Öffentlichkeit und dem Justizministerium
mitgeteilt. Leider steht eine Beantwortung unseres Gesuchs seitens des
Justizministeriums immer noch aus. Wir weisen die Verantwortlichen erneut
zur Verantwortungsübernahme hin.“
Quelle: DIHA, 22.10.2012,
Übersetzungskollektiv
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