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Presseerklärung Düsseldorf, 14.12.2000 Wie wir soeben erfahren, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR) in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Klage der Rechtsanwälte von Abdullah Öcalan, dem Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), gegen den türkischen Staat zur Verhandlung anzunehmen. Abdullah Öcalan war am 15.02.1999 in einer Piratenaktion unter Beteiligung der Geheimdienste verschiedener Länder aus der griechischen Botschaft in Nairobi/Kenia in die Türkei entführt und dort am 29.Juni von einem eigens zusammengestellten Gericht auf der Gefängnisinsel Imrali zum Tode verurteilt worden. Sowohl die Entführung als auch die Rechtmäßigkeit des Prozesses (und des ergangenen Urteils) sind Gegenstand der Klage vor dem EGHMR. Nachdem am 29.Oktober 1999 das Kassationsgericht in Ankara die Verhängung der Todesstrafe gegen Herrn Öcalan bestätigt hatte, hatte der EGHMR bereits am 30.November 1999 die Regierung in Ankara aufgefordert, die Todesstrafe bis zu einer Entscheidung des EGHMR über die Klage der Anwälte Abdullah Öcalans auszusetzen. Im Januar 2000 gab die türkische Regierung nach einer Sitzung bekannt, dass sie sich an diese Empfehlung halten werden. Der heutige Spruch aus Straßburg bedeutet noch keine Entscheidung in der Sache selbst; jedoch ist davon auszugehen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage nicht angenommen hätte, wenn er nicht bei deren Prüfung bereits schwerwiegende Verstöße gegen internationale Bestimmungen des Menschen- und Völkerrechts festgestellt hätte. Obwohl sie einen solchen Ausgang der Verfahrensprüfung bereits erwartet hatten, sind die Kurdinnen und Kurden erleichtert über diese Entscheidung und sehen dem später zu fällenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hoffnungsvoll entgegen. YEK-KOM |