05. November 1998
Nachfolgend dokumentieren wir aus aktuellem Anlaß eine Presseerklärung
der Europavertretung der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans, ERNK:
Am 24. Oktober 1998 gab es in Van, im Distrikt Catak/ Region Kelaxte
ein Gefecht, in dem die ARGK-Guerilla Ronahi (Andrea Wolf) lebend von den
türkischen Spezialteams gefangen genommen und später hingerichtet
wurde. Unsere Genossin Ronahi hat mit ihrem internationalistischen Verständnis
in Kurdistan an der Seite des kurdischen Volkes gegen Faschismus und Ausbeutung
gekämpft. In diesem Kampf ist sie gefallen.
In Erinnerung an sie verbeugen wir uns respektvoll und möchten
erneut die Notwendigkeit der Verbundenheit mit unseren Gefallenen hervorheben.
Unsere Partei hat im Januar 1995 die Genfer Kriegskonvention aus dem
Jahre 1949 sowie die Zusatzprotokolle aus dem Jahre 1977 unterzeichnet
und damit alle Verpflichtungen durch diese Unterschrift garantiert. Wie
bereits vor diesem Datum, werden auch danach die Verpflichtungen mit großer
Genauigkeit eingehalten. Verschiedene Male kamen türkische Soldaten
in Gefangenschaft, die dann freigelassen und dem Internationalen Roten
Kreuz übergeben wurden. Am 8. Dezember 1996 wurden 5 türkische
Soldaten einer Delegation aus der Türkei übergeben, die aus dem
Vorsitzenden des Menschenrechtsvereins IHD, Akin Birdal, dem Abgeordneten
der Refah-Partei, Fetullah Erbas und einem Vertreter des Mazlum-Der bestand.
Obwohl wir diese Verpflichtungen eingehalten haben, hat die Türkische
Republik das Zusatzprotokoll aus dem Jahre 1977 noch nicht einmal unterzeichnet.
Jeden Tag werden alle diese internationalen Vereinbarungen (durch die türkische
Armee) verletzt. Die Hinrichtung der ARGK-Guerilla Andrea Wolf ist dafür
das jüngste Beispiel.
Wir laden alle verantwortlichen Unterzeichnerstaaten und internationale
Institutionen diesbezüglich ein, ihre Aufmerksamkeit auf die Einhaltung
der Genfer Kriegskonvention zu richten. Die Türkische Republik ist
in Sachen Kriegsverbrechen ein Land, das den Rekord hält. Wir fordern,
daß dies ein Ende findet und die Verbrechen von einem Kriegsverbrechergericht
verurteilt werden.
Europavertretung der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans, ERNK
4. November 1998
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