Köln, den 23. Februar 1999
Abdullah Öcalan weiter von Rechtsbeistand isoliert
Vier der sechzehn Anwälte, die von der Familie Abdullah Öcalans
ein Mandat erhalten haben, beantragten bei einem Richter am Staatssicherheitsgericht
Ankara eine Besuchsgenehmigung für ihren Mandanten.
Als sie vor der Gefängnisinsel Mudanya ankamen, um ihren Mandanten
zu besuchen, wurde ihnen dort von den Behörden mitgeteilt, daß
nur einer von ihnen Abdullah Öcalan besuchen dürfe; dieser müsse
sich allerdings noch eine Genehmigung für die Überfahrt auf die
Gefängnisinsel besorgen. Es war dort aber angeblich niemand – keine
Behörde, kein Verantwortlicher – für die Erteilung einer Genehmigung
zuständig.
Fälschlicherweise wurde in unserer heutigen Pressemitteilung geschrieben,
ein Anwalt hätte Abdullah Öcalan besuchen können: Das ist
falsch, es gab nur die beschriebene Besuchsgenehmigung.
Da die Anwälte dort vor laufenden Kameras von türkischen „Grauen
Wölfen“ (türkische faschistische Organisation) beschimpft, beleidigt
und tätlich angegriffen wurden, ihre Sicherheit nicht gewährleistet
war, mußten sie unverrichteter Dinge nach Istanbul zurückkehren.
Es handelt sich hier um den offensichtlichen Versuch, eine Verweigerung
der Rechtsvertretung für Abdullah Öcalan zu verschleiern und
potentielle Anwälte für Abdullah Öcalan einzuschüchtern.
Dieses Verhalten der türkischen Behörden ist ein weiterer Hinweis
darauf, daß ein rechtsstaatliches Verfahren in der Türkei nicht
zu erwarten ist.
Erneut fordern wir die internationale Öffentlichkeit zu erhöhter
Wachsamkeit auf.