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    PRESSEERKLÄRUNGEN 
  
 
Februar '99
  
    Köln, den 23. Februar 1999 
     
     

    Abdullah Öcalan weiter von Rechtsbeistand isoliert

    Vier der sechzehn Anwälte, die von der Familie Abdullah Öcalans ein Mandat erhalten haben, beantragten bei einem Richter am Staatssicherheitsgericht Ankara eine Besuchsgenehmigung für ihren Mandanten. 

    Als sie vor der Gefängnisinsel Mudanya ankamen, um ihren Mandanten zu besuchen, wurde ihnen dort von den Behörden mitgeteilt, daß nur einer von ihnen Abdullah Öcalan besuchen dürfe; dieser müsse sich allerdings noch eine Genehmigung für die Überfahrt auf die Gefängnisinsel besorgen. Es war dort aber angeblich niemand – keine Behörde, kein Verantwortlicher – für die Erteilung einer Genehmigung zuständig. 

    Fälschlicherweise wurde in unserer heutigen Pressemitteilung geschrieben, ein Anwalt hätte Abdullah Öcalan besuchen können: Das ist falsch, es gab nur die beschriebene Besuchsgenehmigung. 

    Da die Anwälte dort vor laufenden Kameras von türkischen „Grauen Wölfen“ (türkische faschistische Organisation) beschimpft, beleidigt und tätlich angegriffen wurden, ihre Sicherheit nicht gewährleistet war, mußten sie unverrichteter Dinge nach Istanbul zurückkehren. 
     
    Es handelt sich hier um den offensichtlichen Versuch, eine Verweigerung der Rechtsvertretung für Abdullah Öcalan zu verschleiern und potentielle Anwälte für Abdullah Öcalan einzuschüchtern. Dieses Verhalten der türkischen Behörden ist ein weiterer Hinweis darauf, daß ein rechtsstaatliches Verfahren in der Türkei nicht zu erwarten ist.

    Erneut fordern wir die internationale Öffentlichkeit zu erhöhter Wachsamkeit auf.