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· Dem Asylantrag des Vorsitzenden der Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan wurde stattgegeben.
· Dieser Status, der Öcalan zugesprochen wurde,
bedeutet, dass ein oberster Gerichtshof eines europäischen
Staates offiziell die Situation der Kurden in der Türkei
anerkennt.
Dem Asylantrag des Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK), Abdullah Öcalan wurde stattgegeben. Das Verfahren
Öcalans, welches am Römischen Zivilgericht geführt
wurde, ist heute abgeschlossen worden. Das Römische Zivilgericht
stand Öcalan mit diesem Beschluss den Asylstatus zu.
Während seines Aufenthaltes in Italien stellte der Vorsitzende
der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan sich
auf die 1951 ratifizierte Genfer Konvention und auf den 10.
Artikel der italienischen Verfassung berufend einen speziellen
Antrag auf einen Asylstatus. Nachdem Öcalan Italien verließ
entfiel der Antrag in bezug auf die Genfer Konvention und
das Verfahren wurde eingestellt.
Die Verantwortlichen der ERNK in Italien sagten in Bezug auf
den Beschluss: "Dieser Asylstatus ist wichtiger als die
Anerkennung nach den Richtlinien der Genfer Konvention, weil
die italienische Verfassung die gleichen demokratischen Freiheiten
und Rechte denjenigen zugesteht, die diese in keinem anderen
Land erhalten, und ihnen so in Italien das Recht auf Asyl
zusprechen. Dies ist der in Italien am schwierigsten zu erhaltende
Status."
Dieser Status, der Öcalan zugesprochen wurde, bedeutet,
dass ein oberster Gerichtshof eines europäischen Staates
offiziell die Situation der Kurden in der Türkei anerkennt.