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Medien
Ein Journalist, der sich gegen nicht autorisierte Urheberrechtsverletzungen wehrt, wurde fristlos entlassen - Nun folgt Klage unterstützt durch den Deutschen Journalistenverband
Thomas Schelberg, Geschäftsführer des Deutschen Journalistenverbandes Baden-Württemberg: "Rechtmäßig steht den Urhebern nach §97 Absatz 1 UrhG eine zusätzliche Vergütung ihrer Artikel zu, wenn diese 'mehrfach verwertet' werden", so der Medienrechts-Experte. Dies sei beim SÜDKURIER in keinem bekannten Fall geschehen. Mehr noch: Ein freischaffender Redakteur wehrt sich gegen dieses heimliche Spiel seines Verlags. Ein fristloser Auftragsstopp wurde ihm deswegen verhängt. Jetzt zieht der Journalist mit seiner Berufsgewerkschaft vor Gericht.
Singen - "Wer sich als Journalist sein täglich Brot verdienen muss, hat es nicht leicht", weiß der 30-jährige geschädigte Redakteur zu berichten. Abgesehen davon, dass die "festen Freien" des SÜDKURIER unbezahlte Überstunden und Mehrarbeit leisten müssen, haben die Honorare derzeit ihren historischen Tiefpunkt erreicht. Für einen "lokalen Aufmacher" bekommen ausgebildete Journalisten inklusive Foto meist nicht mehr als 50 Euro honoriert. "Das ist zu wenig", beklagt sich der Geschädigte, "davon konnte ich mir die ganzen Jahre nicht einmal eine Krankenversicherung leisten, von Altersvorsorge ganz zu schweigen", erzählt er weiter, "und das bei einer durchschnittlichen 60-Stunden-Woche."
"Qualität ist vielen Verlagen schon lange Zeit nichts mehr wert. Billig muss man sein. Was man dann schreibt ist völlig egal, hauptsache billig. Aber da ja schließlich jeder Autor genauso für sein geschriebenes Wort haftbar gemacht werden kann, wie der Verlag, der den Artikel veröffentlicht, nimmt man unbezahlte Mehrarbeit notgedrungen in Kauf und recherchiert dann doch hin und wieder genauer nach, um sich Ärger mit dem Verlag und eventuell Betroffenen zu ersparen. Wirklich lesenswerte Artikel kommen so natürlich nicht mehr zu Stande", so der 30-Jährige. Am 12. August 2003 setzte der Singener eine Nachforderung auf, in der Honorare für insgesamt 249 Artikeln erneut geltend gemacht wurden. Schon drei Tage später wurde ihm schriftlich durch den stellvertretenden Chefredakteur Dieter Wacker mit einer fristlosen Entlassung gedroht, die schließlich, wenn auch auf fragwürdigem rechtlichen Weg, umgesetzt wurde. Seit diesem Zeitpunkt kämpft der Deutsche Journalistenverband für das Recht des jungen Journalisten.
Mehr Informationen unter www.informationskultur.org
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