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letzte Änderung: 17/04/03 02:49

Rassismus

Zwangsarbeit für AsylbewerberInnen in der Schweiz

07.02.2003, 01:59, LinksRhein

Rassistischer Vorstoss des Zürcher Stadtrats in der Schweiz Zwangsarbeit für AsylbewerberInnen einzuführen. Auch die Grüne Stadträtin Moniker Stocker vertritt diese Forderung


(alle Zitate aus der Anzeige des Zürcher Stadtrates)

Asylpolitik: Nur so kommen wir weiter! lautet der Aufruf, den die Stadt Zürich vor kurzem in Zeitungen als Anzeigen geschaltet hat.

In dem Aufruf wird der asylpolitische "Notstand" ausgerufen der "die Schweiz nur einen Haufen Geld" kostet. Dem muss "dringend" in einer "nationalen Konferenz" unter Beteiligung von Bund, Kantonen, Städten Gemeinden und Asylorganisationen begegnet werden. Die "Asylprobleme erdrücken Städte und Gemeinden", aber noch ist es nicht zu spät: Die Schweiz kann nämlich lernen, "damit umzugehen und erst noch einen öffentlichen Nutzen daraus zu ziehen."

Vorschläge, wie das zu bewerkstelligen ist gibt es auch schon: in ihren "Zehn Regeln für eine Neue Schweizer Asylpolitik" listet die Stadt Zürich einen Horrorkatalog auf, der seines gleichen sucht und nicht nur Flüchtlinge sondern jeden Antifaschisten abschrecken wird.

Die Staft fordert Zwangsarbeit für alle AsylbewerberInnen "bis zu dem Zeitpunkt, da sie die Schweiz wieder verlassen". Die Löhne für diese Arbeit werden staatlich verwaltet, d.h. auf einem Minimum gehalten. Aber dieses Minimum wird nicht etwa ausbezahlt, sondern erst mit den "Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Kleidung und Versicherungen" der Asylsuchenden verrechnet. Der Rest wird - ebenfalls nicht ausbezahlt - sondern "als wirtschaftliche Rückkehrhilfe für die Asylsuchenden" zurückgelegt, da "erfahrungsgemäss der allergrösste Teil wieder nach Hause zurückkehren wird." Was beleibt dann überhaupt noch für die Flüchtlinge? Sie erhalten Taschengeld, wie derzeit auch, denn "auch das frei verfügbare Taschengeld wird daraus finanziert."

Das derzeitige Taschengeld von 3 Franken pro Tag war in den Vorbemerkungen des Appells immer wieder als zu gering und deshalb kriminalitätsfördernd dargestellt worden. Dieses Element soll aber scheinbar in dem neuen Konzept beibehalten werden. Denn kriminelle Ausländer (Drogenhandel, natürlich, und Diebstahl) hätten ihr Recht auf Asyl verwirkt und sollen sofort ausgeschafft werden, ohne Rechtsmittel einlegen zu können.

Damit der Arbeitsmarkt für SchweizerInnen nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, werden nur solche Tätigkeiten im öffentlichen Sektor für die Zwangsarbeit gewählt, die "Gewerbe und private Unternehmen nicht konkurrenzieren". Gemeint sind damit vor allem öffentliche Dienstleistungen, "die heute aus Kostengründen nicht erbracht werden" wie "Pflege und Unterhalt von Pärken, öffentlichen Räumen, Wäldern, Sicherheit und Sauberkeit in öffentlichen Verkehrsmitteln, Dienst in Spitälern, Altersheimen, Pflegeeinrichtungen, etc." Daneben soll es auch möglich sein, "Asylsuchende beispielsweise für die Kinderbetreuung einzusetzen oder an private Firmen und Gewerbetreibende zu einem günstigen Tagessatz zu vermitteln." Das heisst der Staat hat das Leiharbeits-Monopol für zwangsverpflichtete Asylsuchende und streicht die Differenz zwischen festgesetztem Minilohn und dem Wert der Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt für sich ein.

Und als wär das noch nicht genug, sollen Verwandte und ethnische Organisationen zum Unterhalt verpflichtet werden: "Es sind Leistungsaufträge zu schaffen, mit denen Ausländervereinigungen zur Mitwirkung in der notwendigen Integrationsbegleitung verpflichtet werden können."

Daß das Asylverfahren eine Beschleunigung auf in der Regel 6 Monate Dauer erfahren soll, kommt dann auch Deutschen wieder vertraut vor.