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Rückmeldegebühr war verfassungswidrig

19.03.2003, 12:29, LinksRhein

Bildung | Baden-Württemberg | Universität | Studiengebühren

Die versteckten Studiengebühren, die Baden-Württemberg vor 6 Jahren in Form einer Rückmeldegebühr von 100 DM einführen wollte, wurden vor wenigen Minuten vom Verfassungsgericht Karlsruhe kassiert. Die Unis müssen nun ca. 40 Mio DM an Studis zurückzahlen.


Die Einführung von Studiengebühren (Langzeitstudiengebühren und Rückmeldegebühren) stiessen 1997/98 auf heftige Proteste bei den Studierenden. Es wurde gestreikt und demonstriert, Minister Trotha flog in Konstanz Gemüse um die Ohren, die anstehenden größeren Umstrukturierungen des Hochschulrahmengesetzes (Hierarchisierung der Hochschulen, Globalhaushalte, neue zentralistische Leitungsstrukturen, die Möglichkeit, Auswahlverfahren an Unis durchzuführen, Einführung von Bachelor/Master Studiengängen, etc.) wurden als eine Vermarktwirtschaftlichung der Bildung analysiert und kritisiert. Kaum etwas davon konnte jedoch verhindert werden.

Die Erhebung der Rückmeldegebühr wurde im Jahr 1998 auf richterliche Anordnung ausgesetzt, allerdings mit dem Vorbehalt, sie bei einem positiven Urteil in Karlsruhe von allen Studierenden nachzufordern.

Alle die damals Rückmeldegebühren bezahlt hatten, sollten nun umgehend ihr Geld zurückfordern. Bei 3 % Zinsen pro Jahr sind wir da schnell bei 120 DM.

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Rückmeldegebühr verfassungswidrig

Rückmeldungsgebühr

Die Rückmeldegebühr an baden-württembergischen Hochschulen ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die 1997 eingeführte Gebühr von rund 51 Euro am Mittwoch für nichtig. Das Entgelt stehe in "groben Missverhältnis" zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand, der mit 4,26 Euro veranschlagt worden war. Das Gesetz verletzt nach Auffassung des zweiten Senats das Kostendeckungsprinzip. Danach darf eine Gebühr nur den Aufwand abdecken, für den sie erhoben wird. Da das Land die Gebühr ausdrücklich für die Bearbeitung der Rückmeldung erhoben habe, dürfe deshalb auch nur der Bearbeitungsaufwand abgegolten werden. Grundsätzlich ist dem Gesetzgeber nicht verwehrt auch Verwaltungskosten mit einzurechnen, dann müsse dies aber in der Gebührenordnung eindeutig geklärt werden. Baden-Württemberg hat 1997/98 durch die Rückmelde-, Immatrikulations- und Zulassungsgebühren rund 34,8 Millionen Euro eingenommen. Nun muss es mit Rückforderungen von Studenten in zweistelliger Millionenhöhe rechnen.

Quelle: Swr.de

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