Rückmeldegebühren werden zurückgezahlt, Zinsen sollen aber einbehalten werden
10.04.2003, 01:47, Landesastenkonferenz BaWü
Laut der Pressemitteilung des MWK vom 09.04.03 bekommen jetzt alle Studierende (also egal ob schonmal Widerspruch eingelegt wurde) an allen Hochschularten auf Antrag die gezahlten Rückmelde- und die Immatrikulationsgebühren zurück. Die erstere wurden ja am 19.03.03 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt. Die Rückzahlung soll ohne Zinsen und ausschließlich über das Formular erfolgen, das die Hochschulen ab nächster Woche (16. KW) zur Verfügung stellen. Die letzten zwei Punkte werden wir noch prüfen und dann hier und auf www.abs-bawue.de darüber informieren. Die Verjährungsfrist für die Rückforderung soll bis zum 31.12.2006 laufen.