![]() |
admin |
![]() ![]() |
letzte Änderung: 26/04/03 13:26 |
![]() ![]() |
Bildung
Hinweise zum Antrag auf Rückerstattung der Rückmeldegebühren - Antragsformular
wie ihr mitbekommen habt, sind die Rückmeldegebühren an baden-württembergischen Universitäten am 19.03.2003 für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden. Das heißt, dass die vom Sommersemester 1997 bis zum Wintersemester 1998/99 von euch gezahlten Rückmeldegebühren von den Hochschulen zurückverlangt werden können. Um es euch leichter zu machen, haben wir ein Formular erstellt, mit dem ihr eure Forderungen beim Studierendensekretariat geltend machen könnt.
Eventuell lohnt es sich aber abzuwarten, bis sich der Ministerrat am 8.4. mit dem Thema befasst hat. Es wird auch ein Formular von offizieller Seite geben. Falls dort im wesentlichen das Gleiche drinsteht, kann natürlich auch jenes verwendet werden. Zu unserem Formular sind folgende Hinweise zu beachten:
1. Im Laufe der nächsten Wochen wird das zuständige Ministerium vielleicht endlich die Zeit finden, den Hochschulverwaltungen Richtlinien für die Rückzahlung des Geldes zu geben.
2. Leider ist nur die Rückmeldegebühr, nicht die Immatrikulationsgebühr nichtig, d.h. es kann wohl nur die Rückmeldegebühr mit Aussicht auf Erfolg zurückgefordert werden. Allerdings sind auch hier die letzten Fragen noch nicht geklärt. Es empfiehlt sich also noch ein paar Tage abzuwarten.
3. Nur wer schon einen Rückerstattungsantrag gestellt hat, sollte den entsprechenden Satz im Formular ankreuzen. Aber auch wer keinen Rückerstattungsantrag gestellt hat, hat wohl gute Chancen das Geld zurückzubekommen.
4. Höchstwahrscheinlich wird auch an anderen Hochschularten und Berufsakademien das Geld zurückgezahlt werden. Auf jeden Fall solltet ihr es versuchen!
5. Ob tatsächlich Zinsen gezahlt werden, ist noch offen. Aber wahrscheinlich nur an die, die Widerspruch eingelegt hatten. Jedenfalls wird es nicht schaden, sie einzufordern.
6. Für die Fristsetzung empfehlen wir einen Monat nach Einreichung des Antrags.
Demnächst werden wir an dieser Stelle weitere Hinweise geben. Das Antragsformular findet ihr unter:
Formular (pdf)
Laut der Pressemitteilung des MWK vom 09.04.03 bekommen jetzt alle Studierende (also egal ob schonmal Widerspruch eingelegt wurde) an allen Hochschularten auf Antrag die gezahlten Rückmelde- und die Immatrikulationsgebühren zurück. Die erstere wurden ja am 19.03.03 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt. Die Rückzahlung soll ohne Zinsen und ausschließlich über das Formular erfolgen, das die Hochschulen ab nächster Woche (16. KW) zur Verfügung stellen. Die letzten zwei Punkte werden wir noch prüfen und dann hier und auf www.abs-bawue.de darüber informieren. Die Verjährungsfrist für die Rückforderung soll bis zum 31.12.2006 laufen.
http://www.fh-konstanz.de/bilder/antrag_r%FCckerstattung.pdf
http://www.uni-konstanz.de/struktur/studium/erstattung/
Hallo zusammen,
ein Blanko-Formular zur Rueckforderung der Immatrikulations- und Rueckmeldegebuehren (100,- DM) in Ba-Wue sowie eine Linkliste zu den Antragsformularen der einzelnen Hochschulen findet man jetzt unter:
http://www.studis.de/lak-bawue/ oder http://www.abs-bawue.de
Also wer seine 1997 und 1998 gezahlten Gebuehren noch nicht zurueckgefordert hat, kann/sollte dies nun tun.
Viele Gruesse
Jesko Splittgerber
(Sprecher der LAK Ba-Wue)
Links
![]() |
![]() |