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letzte Änderung: 12/04/03 13:34

Repression

Polizei muss bei Castor-Einsatz schwere Fehler einräumen

12.04.2003, 13:32, Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim

In den Verfahren zum polizeilichen Castoreinsatz in Neckarwestheim im April 2001 wurde den AktivistInnen gestern vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart in allen drei Fällen recht gegeben


Allerdings weigerte sich die große Kammer des VG in allen drei Fällen, grundsätzliche Urteile zum repressivem willkürlichen Vorgehen der Polizei zu sprechen. In allen drei Fällen gab es kein Urteil, da "der Sachverhalt im Nachhinein nicht mehr eindeutig geklärt werden konnte". Aus diesem Grund musste die Vertreterin des Landes den entsprechenden Erklärungen zustimmen, rechtswidrig gehandelt zu haben (wg. der Beweispflicht der Beklagten).

Verhandelt wurden drei Sachverhalte:

Ingesamt im Zusammenhang mit dem willkürlichen Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen erfolgreiche Verfahren. Da das Gericht allerdings nicht bereit war, Urteile zu sprechen, auf die man sich in der Zukunft berufen kann, werden auch künftig wietere solche Verfahren notwendig sein.

Weiteres folgt nach Vorliegen der schriftlichen Einstellungen. Zu den Polizeikosten folgt in Kürze eine gesonderte Info.

Einige ausführliche Presseartikel findet ihr auf unserer Homepage.

atomfeindliche Grüsse!

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Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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