![]() |
http://www.free.de/Zope/linksrhein/News/1054296627/index_html |
letzte Änderung: 31/05/03 14:22 |
Repression
Ein in parlamen- tarischer Beratung stehendes Bundesgesetz führt die genetische Massenfichierung in der Schweiz ein
Ein in parlamentarischer Beratung stehendes Bundesgesetz führt die genetische Massenfichierung in der Schweiz ein.
Seit der im Juli 2001 beginnenden und bis Ende 2004 dauernden Experimentierphase dieses Gesetzes kann die Polizei in einer Datenbank das genetische Profil jeder Person registrieren, die angeblich verdächtigt wird, verantwortlich für ein Vergehen irgendeines Ausmasses zu sein. Die bisherigen Erfahrungen weisen darauf
hin, dass alleine der Aufenthalt auf einem Polizeiposten Anlass für einen DNA-Abstrich sein kann. So werden in Zürich
DNA-Abstriche dann genommen, wenn es den Beamten "erforderlich
und geeignet" erscheint; also immer wenn möglich.
Angepriesen wird das Gesetz mit mehr Sicherheit: die Angst vor Vergewaltigungen
und Kindsmissbrauch wird benutzt und geschürt, um die Repression auszubauen.
In Wirklichkeit handelte es sich bis Ende Februar 2003 gerade mal bei 2.4% aller
Spur-Person-Hits um Sexualdelikte. Der
Grossteil liegt mit 89% bei Einbruch-, Raub- und Diebstahldelikten.
Eine einfache Laboranalyse reicht aus: gerademal eine Träne, etwas Speichel, ein Haar oder ein Tropfen Schweiss ist nötig, um ein DNA-Profil zu erstellen. Einmal in der bundesweiten Datenbank registriert, ist es fast unmöglich, daraus wieder zu entkommen. 5 Jahre bleibt gespeichert, wer zu einer Geldstrafe verurteilt oder mangels Beweisen freigesprochen wurde. Bei einer sonstigen Verurteilung bleibt das Profil 10 bis 30 Jahre gespeichert. In der Tat bleiben die katalogisierten Personen während dieser ganzen Zeit verdächtig: ihr DNA-Profil wird stetig mit den biologischen Stichproben verglichen, die auf neuen Tatorten ungeklärten Verbrechens aufgenommen werden. Dass die DNA auch hinterlässt, wer kein Verbrechen begeht, wird oft ausser Acht gelassen. Zudem ist eine DNA-Analyse nicht fehlerfrei.
Das bedeutet das Ende der Unschuldsannahme und des Rechtes auf Schutz der persönlichen
Daten. Aus diesem Grund wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
EJPD schon 2001 mit dem Big Brother Award geehrt.
Vierzehn Jahre nach dem Fichenskandal
führt der Staat im Rahmen der Computerisierung des Staatsschutzes einen
erneuten Angriff auf die persönlichen Freiheiten aus. Aber dieses Mal ist
alles legal und offiziell.
- Die DNA – eine kleine wissenschaftliche Einführung
- Das neue Bundesgesetz zum DNA-Profil etwas näher betrachtet
- Fehler bei der DNA-Analyse
- Interview mit einem zürcher Anwalt: Erfahrungen und Einschätzungen
- Der schweizerische
Datenschutzbeauftragete zu Deliktekatolog und automatischer Löschung bei
Freispruch und Verfahrenseinstellung
- Archiv Schnüffelstaat Schweiz
- Bigbrother Awards: EJPD DNA 1
+ 2
| KaPo
Zürich DNA
- Libertad: DNA Archiv:
Das Terror-Gen
- Demokratische
JuristInnen zu Gen-Gesetz
- Generell zu Genen
- Anfrage
betreffend Zentrale Datenbanken der kantonalen Polizeiorgane
- Kanton Bern
Thema 2003 "DNA in der Strafverfolgung"
- Interpol:
DNA profiling
- Statewatch
Berichte zu DNA + Bulletin
über die Schweiz