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letzte Änderung: 29/06/04 23:11

Repression

Urteil im Fall Aubonne

29.06.2004, 23:11, moa

Den Aktivisten von Aubonne wurde gestern der Prozess gemacht, obwohl ja eigentlich die Polizei anzuklagen wäre


Aubonne
moa, 29.06.2004 10:48

Den Aktivisten von Aubonne wurde gestern der Prozess gemacht, obwohl ja eigentlich die Polizei anzuklagen wäre.

Drei Anti-G-8-Aktivisten wegen Verkehrsbehinderung verurteilt

Das Polizeigericht Nyon hat am Montag drei G-8-Gegner wegen Verkehrsbehinderung schuldig gesprochen. Die Aktivisten hatten im Juni letzten Jahres in einer dramatisch verlaufenen Aktion die Autobahnbrücke im waadtländischen Aubonne blockiert. «Die Blockade einer Autobahn stellt ein erhöhtes Risiko dar», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Die Schuld der Angeklagten wiege schwer. Nach Ansicht des Richters hätte die Aktion ohne weiteres zu Verkehrsunfällen führen können.

Bedingte Strafen
Das Gericht verurteilte einen 40-jährigen Briten, befreite ihn jedoch wegen der bei der Aktion erlittenen schweren Verletzungen von jeglicher Strafe. Seine Partnerin wurde zu 10 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Das Gericht gestand ihr wegen der erlittenen psychischen Folgen der Aktion ein teilweise reduziertes Strafmass zu. Den dritten Angeklagten - einen 25-jährigen Waadtländer - verurteilte das Gericht zu 20 Tagen Gefängnis bedingt. Alle Verurteilten müssen die Verfahrenskosten bezahlen.

Protest gegen G-8
Mit der Blockadeaktion protestieren die Aktivisten am 1. Juni 2003 gegen den G-8-Gipfel von Evian. Zwei der drei Angeklagten - der Brite und seine 26-jährige Lebensgefährtin - hängten sich an beide Enden eines Seils, das über die Geländer der Autobahnbrücke gespannt war. Die Aktion fand ein jähes Ende, als ein Schaffhauser Polizist das Seil durchschnitt. Der britische Aktivist fiel 20 Meter in die Tiefe und zog sich schwere Frakturen zu. Seine Partnerin kam mit dem Schrecken davon. Ihr Sturz konnte im letzten Moment durch andere Aktivisten verhindert werden.