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letzte Änderung: 16/07/04 23:49

Asyl

Waldshut: Situation der Flüchtlinge

16.07.2004, 23:49, SAGA Freiburg

Freiburg (15-07-03). Unter dem Eindruck von zwei weiteren Selbstmordversuchen muss sich am 15.7. der Kreistag - hier Sozial- und Gesundheitsausschuss - mit der Situation der Flüchtlinge in seinem Bezirk befassen.


Ende Juni hatte eine kurdische Frau aus der Türkei im Lager Albbruck-Bahnhofsstr. - einen Selbstmordversuch unternommen. Sie war daraufhin - über das Krankenhaus Waldshut - in die Psychiatrie in der Reichenau eingeliefert worden. Dort nimmt man sie bis heute nicht ernst und verweigert auch eine sachgerechte, dem Hintergrund der Frau entsprechende Behandlung und Betreuung. Es ist nicht einmal möglich, für die Frau eine richtige Übersetzerin zu finden. Vor ca. zwei Wochen hat dieselbe Frau (die drei Kinder hat) einen weiteren Selbstmordversuch in der Reichenau unternommen. Sie wohnt seit mehr als fünf Jahren in dem Lager an der Bahnhofstr. in Albbruck.

Die Verlegung in die zuständige Fachklinik -nach Königsfeld - fand bis heute immer noch nicht statt; dort wäre fachkundliche und muttersprachliche Hilfe möglich. Das Sozial- und Gesundheitsamt des Kreises Waldshut wollen die Kosten nicht übernehmen. Eine gesundheitlich bedingte Verlegung aus dem Heim hatte vor kurzem das Verwaltungsgericht Freiburg - für einen Mann aus Offenburg - für nötig und zulässig erachtet.

Der Kreistag (Sozialausschuss) muss sich am 15.7. in öffentlicher Sitzung mit einer Petition der Flüchtlinge aus dem Kreis Waldshut (insbesondere aus dem berüchtigten Lager 'Stieg') befassen, vgl. Anlage). Der Kreistag muss klären, dass er zuständig zu sein alle für alle Bewohner/innen des Kreises Waldshut; dass er die Menschenrechte und die Menschenwürde vorrangig beachtet und einhält, dass (und ob) der 'Stieg' für eine Unterbringung von Flüchtlingen nicht in Frage kommt, die Situation in den weiteren Unterkünften des Kreises allerdings auch nicht ausreichend an den Standards entwickelt ist. (vgl. Anlage)

Der Kreistag hat sich bislang nicht mit der Unterbringungssituation - und den menschenunwürdigen Lebensbedingungen - für Flüchtlinge befasst. Er ist auch zuständig, da die Art der Unterbringung und die täglichen Bedingungen vom Landrat beschlossen und durchgesetzt werden (Verwaltung, sogen. Sozialbetreuung).

Gemessen an den Standards, die für Schleswig-Holstein durch einen Fachbeauftragten entwickelt worden sind, müssten alle Unterkünfte im Kreis Waldshut geschlossen werden, da sie diesen Standards nicht entsprechen.
SAGA hatte sich immer für private Unterbringung in kleinen Einheiten ausgesprochen und Lager abgelehnt. Die Folgen dieser langjährigen Einzwängung auf 4,5 qm (pro Person) sind an der Lebensentwicklung der Betroffenen mit Händen zu greifen.

SAGA Freiburg