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letzte Änderung: 26/10/04 19:23

Repression

Aubonne Verfahren eingestellt!

26.10.2004, 19:23, beobachter

Es ist also legal, wenn Polizisten versuchen DemonstrantInnen zu töten. Zu diesem Schluss kam der Waadtländer Untersuchungsrichter, der den "Fall von Aubonne" behandelte


Aubonne Verfahren eingestellt!
beobachter, 25.10.2004 12:37

Es ist also legal, wenn Polizisten versuchen DemonstrantInnen zu töten. Zu diesem Schluss kam der Waadtländer Untersuchungsrichter, der den "Fall von Aubonne" behandelte. Das Verfahren gegen die beteiligten Bullen wurde heute eingestellt. Es folgt die AP-Meldung.

Polizei bei Aktion auf Autobahn-Viadukt entlastet

G-8-Aktivisten provozierten laut Untersuchungsrichter den Unfall mit einem Schwerverletzten - Verfahren eingestellt

Lausanne (AP) Die folgenschwere Seiltrennung auf dem Autobahn-Viadukt von Aubonne (VD) vom Juni 2003 bleibt für die Polizei ohne Folgen. Der Untersuchungsrichter stellte das Strafverfahren ein und erklärte, dass die G-8-Aktivisten den Unfall mit der waghalsigen Aktion provoziert hätten. Ein Mann war beim Absturz schwer verletzt worden.

Der Unfall geht auf den 1. Juni 2003 zurück, als G-8-Gegner über den Autobahn-Viadukt bei Aubonne ein Seil spannten und an je einem Ende eine Person abseilten, um die Anfahrt nach Evian zu behindern. Ein Schaffhauser Polizist schnitt in der Folge das Seil durch, worauf ein 40-jähriger Brite 20 Meter in das Flussbett der Aubonne abstürzte und sich schwer verletzte. Seine 26-jährige deutsche Freundin konnte noch rechtzeitig heraufgezogen werden. Der handelnde Polizist wie auch die Einsatzleitung machten geltend, nichts von den Umständen und den am Seil Hängenden gewusst und aus Sorge um den Verkehr gehandelt zu haben.

Der kantonale Untersuchungsrichter Jacques Antenen stellte nun das Strafverfahren gegen die Polizei wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung ein. Er machte geltend, dass die Aktivisten den Unfall mit ihrer waghalsigen Aktion selbst provoziert hätten. Ihr schweres Fehlverhalten stelle allfällige Fehler der Polizei in den Schatten. Die involvierten Beamten treffe keinerlei strafrechtliche Verantwortung.

Ein 25-jähriger mitbeteiligter Waadtländer Aktivist und die Deutsche waren Ende Juni 2004 vom Polizeigericht in Nyon (VD) wegen Störung des öffentlichen Verkehrs zu bedingten Gefängnisstrafen von 20 beziehungsweise zehn Tagen verurteilt worden. Dem verletzten Briten wurde die Strafe erlassen.