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letzte Änderung: 16/06/06 12:18 |
Medien
Am 1. Juli 2005 wurde ein Libertad!-Aktivist wegen der Online-Demo vom 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG verurteilt. Dieses Urteil wurde jetzt mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch das OLG Frankfurt kassiert und der Angeklagte freigesprochen. Also doch: online protest is not a crime!
Dieses Urteil wurde jetzt mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt wegen Verletzung bestehender Gesetze kassiert und der Angeklagte freigesprochen. Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht.
Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad! bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen.
"In der Strafsache
gegen ...
wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten hat der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht vom 1.7.2005 ... am 22.05.06beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahren einschließlich der notwendige Auslagen des Angeklagten fallen der der Staatskasse zur Last."
So beginnt der Beschluss des OLG und bestätigt die Position von Libertad! in jedem Fall auch auf der juristischen Ebene für die Demonstrationsfreiheit im Internet zu kämpfen. siehe: