- News | admin |
Startseite Zurück | letzte Änderung: 15/09/06 22:44 |
Repression
Schwere Niederlage der Staatsbehörden in ihrem Kleinkrieg gegen Hans Söllner
Am 07.06.2006 erhielten Hans Söllner und sein Musikverleger, der Trikont Musik Verlag nicht zum ersten Mal Besuch von der Polizei. In einer groß angelegten Beschlag-nahmaktion wurde ein von Hans Söllner vertriebenes T-Shirt beschlagnahmt. Dieses zeigte die Präsidenten Bush und Blair einträchtig neben einem Portrait von Adolf Hitler, darunter gelegt war der Refrain eines beliebten Liedes von Hans Söllner "Hitler, Bush, Blair -International" (Der volle Wortlaut des Refrains lautet: "A Drecksau bleibt a Drecksau, egal wohera kimmt, Staatsanwalt oder Ministerpräsident, der Name sei egal, Hitler, Bush, Blair International".) Diesmal war die Staatsanwaltschaft auf den glorreichen Gedanken gekommen, Hans Söllner sei ein Rechtsradikaler, indem er "Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation" (NSDAP) in Form des Hitlerbildes verbreite. Diesem doch ungeheuerlichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft gab zu allem Überfluss auch noch das Amtsgericht Traunstein am 24.05.2006 statt.
Mit Beschwerde vom 26.06.2006 wurde für Hans Söllner darauf hingewiesen dass der Gutsprechende § (86 a StGB) zu den "wichtigsten antifaschistischen Gesetzen, die nach Aufbau eines demokratischen Staates in Deutschland in das Strafgesetzbuch eingefügt worden sind, gehört". Die Rechtsprechung habe immer wieder eindeutig und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass durch diese Vorschrift jeglicher "Anschein einer solchen Wiederbelebung des Naziunrechtes verhindert werden solle". In der Beschwerde wird ausgeführt, dass selbst "die Staatsanwaltschaft nicht ernsthaft davon ausgeht, dass Hans Söllner zu einem Neonnazi mutiert ist". Ihr wurde daher wörtlich vorgeworfen: "das Beschämende und Erschreckende beim streitgegenständlichen Beschluss ist, dass dieser einen zutiefst antifaschistischen Paragraphen in rechtswidriger Weise missbraucht, um einen der engagiertesten Antifaschisten im Freistaat Bayern mundtot zu machen. In einem solchen Verfahren kann beim besten Willen keine Anwendung des Rechtes gesehen werden, es muss vielmehr von einer Beugung bestehenden Rechtes gesprochen werden".
In seinem ausführlichen Beschluss vom 27.06.2006, der erst heute zugestellt worden ist, schließt sich das Landgericht Traunstein erfreulicher Weise dieser Argumentation an, hebt den Beschwerdebeschluss auf und stellt die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen bei der Firma Trikont sowie hei Hans Söllner fest.
Rechtsanwalt Arnold
München, den 04. August 2006
gäääähn
Startseite |