Quelle: Konstanzer Anzeiger vom 31.5.00 | |
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Singen/Konstanz - Am letzten Mittwoch haben alle Leistungsberechtigten der Gemeinschaftsunterkunft in der Bohlinger Strasse in Singen sowie in Konstanz die Sachleistungen in Form von Essenspaketen nach mehrtägigem Streik (der ANZEIGER berichtete) wieder entgegengenommen. In einer Pressekonferenz nahm Landrat Hämmerle Stellung zu den Ereignissen in den vergangenen Tagen. Grundsatz der Versorgung von Leistungsempfängern sei das sogenannte Sachleistungsprinzip. Statt Bargeld oder Gutscheinen für Lebensmittel und Hygieneartikel erhielten die Leistungsempfänger diese Artikel in Form von Paketen, die vom Landkreis erworben und an die Hilfeempfänger ausgegeben werden. Dieses Sachleistungsprinzip werde in dieser Form beibehalten
Der Lebensmittelanteil der Leistungen hat bei Erwachsenen einen Wert von 6,86 Mark täglich. Für Kinder liegt der Wert der Pakete täglich bei 5,80 Mark. Wünschen der Leistungsempfänger auf Ausgabe einer auf einen Waren-Wunschzettel beruhenden Bestellung oder ein Abweichen vom Sachleistungsprinzip in der gegenwärtigen Form erteilte der Landrat eine eindeutige Absage. Zu den Hintergründen des sogenannten "Hungerstreiks" befragt, wiesen Landrat Hämmerle sowie die Sozialdezernentin Ursula Auchter auf Anhaltspunkte dafür hin, dass eine .grosse Zahl von Teilnehmern an dem "Hungerstreik" hierzu durch einige wenige Bewohner zum Teil unter massivem Druck, auch mit der Androhung körperlicher Gewalt, gezwungen worden seien.
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sw, 5.6.00