Quelle: Neues Nebelhorn 03/94 | |
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hat die Klage einer kurdischen Flüchtlingsfamilie aus Konstanz zurückgewiesen, die damit eine Versorgung nach dem Sozialhilfegesetz durchsetzen wollte, wie sie Flüchtlingen, die bereits längere Zeit in Deutschland sind, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, vom Landratsamt aber verweigert wird (siehe Neues Nebelhorn 2/94). Zwar erkannte das Gericht die Argumentation gegen die Maßnahmen des Landratsamtes grundsätzlich an, doch folge daraus nicht zwangsläufig ein Recht auf Sozialhilfe. Auch in anderen Verfahren in Baden-Württemberg haben Verwaltungsgerichte einstweilige Verfügungen zurückgewiesen, dort meist mit dem Verweis darauf, daß bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Versorgung "kein schwerer Nachteil droht".
Doch der droht. Denn solange die Flüchtlinge keine Antwort auf ihre Widersprüche erhalten, können sie auch nicht gegen die Behandlung durch das Landratsamt klagen. Im Dezember hatte das Landratsamt dem Nebelhorn gegenüber noch behauptet, die Widersprüche würden bis "Ende des Monats" bearbeitet. Doch erst Mitte Februar wurden diese an das Regierungspräsidium Freiburg weitergegeben. Dieses erklärte auf Anfrage, daß "mit baldiger Entscheidung nicht zu rechnen" sei, wolle man die Widersprüche "erst sammeln", "sichten" und sehen, ob man sie "typisieren" könne. Die Behörden setzen auf Zeit.
Wie das Landratsamt zugab, sind schon einige Widersprüche hinfällig geworden, da sie von den Flüchtlingen zurückgezogen wurden oder diese "sich nicht mehr im Landkreis aufhalten". Langsam und zuverlässig, zermahlen die Mühlen der Bürokratie die Rechte der Flüchtlinge. Ganz im Sinne der Faschisten, nur sauberer. cb
Carsten Bucholz
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sw, 26.5.00