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sw, Konstanz 5. November 1999

Roma - entrechtet und kriminalisiert,
Leben am Rande der Legalität

Protestmarsch 
Roma auf ihrem Protestmarsch 1993 in Konstanz (Foto: mac)
 

Es gibt sie noch, die mehr als 250 Roma-Flüchtlinge, die im Sommer letzten Jahres in einem mehrwöchigen Protestmarsch durch ganz Süddeutschland ihrer Forderung nach Anerkennung als ethnische und kulturelle Minderheit und einem gesicherten Bleiberecht in Deutschland Nachdruck verschafften. Auch in Konstanz lebt noch eine Roma-Familie, die sich an dieser Aktion beteiligte. Doch ihre Tage in diesem Land sind - geht es nach dem Willen des Innenministeriums von Baden-Württemberg - gezählt. Ein Rom wurde bereits - ohne die vom Innenministerium zugesicherte gründliche Einzelfallprüfung - nach Mazedonien abgeschoben, die anderen leben mit der permanenten Drohung, daß sie morgen das gleiche "Schicksal" ereilt.

 Der legale Raum zum Leben wird für sie immer mehr eingeengt. Im November fanden vor diesem Hintergrund vielfältige Aktionen statt, um die Anerkennung der Roma als europäisches Volk einzufordern und für alle hier lebenden Roma ein gesichertes Bleiberecht durchzusetzen. 

Ein Rückblick auf die Protestaktionen des letzten Sommers 

Ausgelöst durch einen Hungerstreik der Schriftstellerin Anita Geigges suchten im Mai letztes Jahres mehr als 40 Roma auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau Zuflucht. Ihre Forderung an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland: Anerkennung der Roma als ethnische und kulturelle Minderheit und ein gesichertes Bleiberecht für Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien. Auf Druck des Staates und der Kirchenoberen mußten sie - inzwischen über 250 Menschen - Dachau nach knapp zwei Monaten verlassen. Danach entschieden sich die Roma ihren Kampf um das Bleiberecht auf zwei verschiedenen Ebenen weiterzuführen: während eine Gruppe nach Straßburg ging, um dort im Namen aller Roma, die in Dachau waren, eine Petition beim Europäischen Parlament einzureichen, begann die andere Gruppe einen Protestmarsch durch ganz Süddeutschland. Ihre Stationen waren unter anderem Singen und Konstanz, wo sie jedoch jeweils nach nur wenigen Tagen Aufenthalt vertrieben wurden. Endpunkt ihres Marsches: das Gewerkschaftshaus in Vöhrenbach, das der DGB-Landesbezirk zur Verfügung stellte, um eine politische Lösung im Sinne der Roma zu ermöglichen. In einer Presseerklärung erklärte der DGB-Landesvorstand damals seinen Willen, die Bemühungen der Roma zur Verbesserung ihrer Lage zu unterstützen. Bis zur rechtlichen und politischen Klärung ihres Status, das heißt bis zur Entscheidung ihrer Petitionen in Bonn und Straßburg, sowie einer Klärung ihres Status bei der europäischen Menschenrechtskommsion, muß die Gruppe in Baden-Württemberg bleiben können." Ergebnis der damaligen Vermittlungsbemühungen zwischen den betroffenen Roma, ihren UnterstüzerInnen aus Kirche, Gewerkschaften und autonomen Gruppen mit dem Innenministerium war das Angebot des Innenministerium, nochmals für jede/n der an der Aktion beteiligten Roma aus Baden-Württemberg eine erneute Einzelfallprüfung zu garantieren - auch in solchen Fällen, in denen das Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen war. Abgelehnt wurde von Innenminister Birzele eine "Gruppenlösung" für alle betroffenen Roma. Das Angebot des Innenministerium war mit einer Drohung verknüpft: Sollten die betroffenen Roma nicht zustimmen und in die Unterkünfte zurückkehren, in die sie während ihrer Asylverfahren eingewiesen wurden, würden alle diejenigen sofort abgeschoben werden, deren Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen sei. 

Birzele verspricht Einzelfallprüfungen 

Einzelfallprüfungen waren während des Protestmarsches vom Innenministerium angeboten und von den Roma abgelehnt worden. Bei einer früheren Protestaktion in der Stiftskirche in Tübingen (1991/1992) hatten Roma bereits die Erfahrung machen müssen, daß trotz anderslautender Versprechungen nur ein kleiner Teil der Gruppe als Alibi anerkannt, der Großteil aber abgeschoben worden war. Die Prüfung individueller Abschiebehindernisse wird zudem im Zuge jedes regulären Asylverfahrens vorgenommen. Aber nach aller Erfahrung der Roma werden ihre Gründe dabei nicht anerkannt. Die seit Jahrhunderten erfahrene rassistische Diskriminierung und Verfolgung der Roma als Volk kann bei der Betrachtung jedes Einzelnen ausgeblendet und negiert werden. Der größere Teil der an der Dachau-Aktion beteiligten Roma sah sich schließlich dennoch gezwungen, auf das Angebot des Innenministeriums einzugehen. In einem Brief an das Innenministerium von Ende September 93 wies Jasar Demirov, der Sprecher der Roma, jedoch daraufhin, daß eine nochmalige Einzelfallprüfung nur einen Sinn machen würde, "wenn solche Begründungen für eine Verlängerung unseres Aufenthaltes in der BRD vorgebracht und gewürdigt werden können, die bisher im Verfahren nicht berücksichtigt oder nicht vorgebracht werden konnten." Mit Verweis auf europäische und internationale Gesetze, Entschließungen und Empfehlungen drückte Demirov die Erwartung aus, "daß die Antworten, Empfehlungen und Entscheidungen auf internationaler Ebene abgewartet und in der "Einzelfallprüfung" miteinbezogen werden." Das Innenministerium ließ sich hierauf nicht ein, sondern es forderte die Roma nochmals ultimativ auf, an die ihnen zugewiesenen Aufenthaltsorte zurückzukehren und sich dort der Einzelfallprüfung zu unterziehen. Die Mehrzahl der Roma kehrte daraufhin an ihren früheren Aufenthaltsort zurück. Sie erhielten ein Papier des Innenministeriums, daß ihnen solange einen Schutz vor Abschiebung zusicherte, bis eine erneute Einzelfallprüfung abgeschlossen sei. Eine Minderheit der an der Aktion beteiligten Roma tauchte unter. 

Vorläufiger Abschiebestopp oder Duldung ohne Rechte

Mit dem Eingehen auf die Forderung des Innenministeriums war vorläufig die Abschiebung von immerhin 260 Roma, die sich an der Dachauer Aktion beteiligt hatten, verhindert - für sie bedeutete der Brief aus dem Innenministerium einen vorläufigen Abschiebeschutz - ein nicht geringer politischer Erfolg des politischen Engagement der Roma und ihrer UnterstützerInnen, der Kirche und Gewerkschaften angesichts weiter anhaltender massenhafter Abschiebungen. Das Innenministerium setzte bei den an der Dachauer Aktion beteiligten Roma auf Zeit. Die politische Sensibilisierung in der Frage von Roma-Abschiebungen, die für Innenminister immerhin handfeste Abseinandersetzungen mit der DGB-Spitze des Landes und hochrangigen Kirchenvertretem mit sich gebracht hatten, sollte erst abklingen, bevor es Abschiebungen anordnete. Es vertraute im übrigen auf die Ergebnisse der anberaumten Einzelfallprüfungen. Nach einigen Wochen des Abwartens fanden Ende letzten Jahres die ersten Anhörungen bei den örtlichen Ausländerbehörden statt. Viele Roma brachten bei ihren Anhörungen im wesentlichen zwei Argumente für ein Bleiberecht hier vor: Zum einen begründeten sie Abschiebehindernisse, die man schon in ihrem Asylverfahren hätte berücksichtigen müssen: d.h. Gefahr für Leib und Leben bei einer Abschiebung in ihre Herkunftsländer. Ein anderer wesentlicher Argumentationsstrang war die Forderung nach Anerkennung ihrer Staatenlosigkeit, da ihr "Heimatstaat" Jugoslawien nicht mehr existiert und die neuen Republiken sich ethnisch, d.h. über dasjeweilige Mehrheitsvolk definieren. Vor dem Hintergrund der deutschen Verbrechen an Sinti und Roma während des Nationalsozialismus forderten die Roma ferner eine Gleichstellung mit den Juden aus der ehemaligen Sowjetunion. Diese hatte Deutschland Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre ein Bleiberecht im Rahmen einer Kontingentlösung zugestanden. Die Ergebnisse der Anhörung wurden an das Innenministerium weitergeleitet, das sich eine letzte Entscheidung in dieser Angelegenheit vorbehalten hatte. 

Roma-Alltag: Schikane und Kriminalisierung

Der Alltag der an ihren zugewiesenen Herkunftsort zurückgekehrten Roma war von einer stetigen Zermürbungsstrategie staatlicher Behörden bestimmt: Eingeschränkt in ihrer Bewegungsfreiheit auf den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsort erhielten sie mit Hinweis auf ihren vorläufigen Rechtsstatus Freßpakete, auch wenn sie sich weit mehr als ein Jahr in Deutschland aufhielten. Dies bedeutet eine massive Diskriminierung gegenüber allen ihren MitbewohnerInnen in den Unterkünften, die bei gleicher Aufenthaltsdauer Sozialhilfe in Bargeld erhalten. Die amtliche Verlängerung ihrer Duldung erfolgte immer nur für maximal 2 Monate. Eingespeist in die polizeilichen Datenbanken wurden sie häufig Opfer polizeilicher Kontrollen und amtlicher Vorladungen - der Versuch, sie ganz bewußt als die "kriminellen" Asyl"betrüger" zu stigmatisieren, die dem von Medien und politisch Verantwortlichen geschaffenen Feindbild entsprechen. 

Europarlament fordert: Anerkennung der Roma als europäisches Volk

Während aus Deutschland weiterhin tausende von Roma jedes Jahr abgeschoben und in Baden-Württemberg die an der Dachauer Aktion beteiligten Roma auf eine als völlig unzureichend erkannte Einzelfallprüfung zurückgeworfen waren, wurden auf internationaler Ebene, insbesondere in den parlamentarischen Gremien der EU bemerkenswerte Beschlüsse im Sinne der Forderungen der Roma verabschiedet: Aufgrund der Petition der Dachauer Roma an das Europa-Parmanent fand am 27. Oktober 93 eine Anhörung des Menschenrechtsauschußes des Europäischen Parlaments zur Situation der Roma statt, bei der die Forderung der Roma, europaweit Minderheitenrechte für Roma rechtsverbindlich einzuklagen, sehr positiv aufgenommen wurden. Die Petition der Dachauer Roma, in der sie gefordert hatten, daß den aus Jugoslawien vertriebenen Roma ein Bleiberecht in Deutschland gewährt werden soll, erklärte der Petitionsausschoß einen Monate später für zulässig. Im Februar dieses Jahres schließlich publizierte der Ausschuß für Grundfreiheiten und Demokratie des EP ein Dokument über die Lage der Sinti und Roma in der Gemeinschaft, in das wesentliche Forderungen der Roma aufgenommen wurden: In der Entschließung spricht sich der Ausschuß u.a. dafür aus, Sinti und Roma, die in zahlreichen mittel- und osteuropäischen Ländern verfolgt werden, das gleiche Aufenthaltsrecht wie den übrigen Bürgern der EU-Migliedsstaaten einzuräumen. Er verurteilt die Rückübernahmeabkommen zwischen den Staaten der EU und den mittel- und osteuropäisehen Staaten, in denen Flüchtlinge wie Waren behandelt werden. Die deutsche Regierung wird aufgefordert, die Roma und ihre Familienangehörigen zu entschädigen, die Opfer von Naziverfolgungen waren; ferner fordert er, die Roma, die aus Rumänien und Ex-Jugoslawien geflüchtet sind, nicht auszuweisen und die Aufnahme ihrer Familienangehörigen zu erleichtern. Der Ausschuß empfiehlt den Regierungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Zusatzprotokoll über Minderheiten hinzuzufügen, in dem die Definition von Minderheit unter der Bezugnahme auf "nicht-territoriale Minderheiten" die Sinti und Roma ausdrücklich einbezieht. Haken an den Beschlüssen des Europa-Parlaments: sie sind in keiner Weise rechtsverbindlich und entfalten allenfalls einen moralischen und politischen Druck. Das Innenministerium als zuständige Behörde im Falle von Abschiebungen ist nicht gezwungen, den Beschlüssen Folge zu leisten. 

Menschenhandel

9. November 1994: Internationaler Aktionstag der Roma

Um der politischen Forderung nach Anerkennung des Roma-Volkes als europäisches Volk Nachdruck zu verleihen, haben über 300 antirassistische Organisationen in Europa, darunter zahlreiche jüdische Gruppen, Anfang November dieses Jahres einen europaweiten Aktionstag durchgeführt. 100 Roma mit Kindern und deutsche UnterstützerInnen besetzten in diesem Zusammenhang die Ständige Vertretung der Europäischen Kommission in Bonn. Kernforderung der an der Aktion beteiligten: einen Abschiebestopp in Richtung Ex-Jugoslawien und Rumänien und ein Bleiberecht in der BRD, die Anerkennung der Roma als europäisches Volk sowie die Garantie von Minderheitenrechten für Roma durch die Bundesregierung. Zusammen mit zwei Roma-Paaren, die sich nach der Flucht aus Rumänien nun auch in der Bundesrepublik verstecken mußten, um ihrer Abschiebung zu entgehen, begannen am gleichen Tag in Stuttgart Mitglieder der "Aktion Zuflucht" und andere kirchlichen und antirassistischen Gruppen eine Mahnwache gegen Deportationen am Stuttgarter Anti-Kriegs-Mahnmal. Ihre Kampagne zielt darauf, daß sich möglichst viele deutsche Unterstüzergruppen bereit erklären, diese aus der Illegalität aufgetauchten Roma zu schützen. Durch öffentlichen Druck soll so ein Bleiberecht für Roma erreicht werden. 

Massenhafte Abschiebung von Roma noch vor Weihnachten?

Dieser öffentliche Druck ist bitter notwendig. Die Abschiebungen von Roma wurden auch nach der Dachauer Aktion nie ausgesetzt. Baden-Württemberg schob im letzten Jahr allein 5500 Flüchtlinge ab, in diesem Jahr waren es bis September erneut 2500 Flüchtlinge, deren Aufhalt in Baden-Württemberg mit Zwang beendet wurde - darunter auch viele Roma. Der vorläufige Abschiebeschutz beschränkte sich lediglich auf die Roma, die die Petition an das Europaparlament unterschrieben hatte. Durch das UNO-Embargo gegen Rest-Jugoslawien und die Schließung des Belgrader Flughafens war eine Abschiebung in dieses Land bis vor kurzem jedoch nicht möglich. Nachdem dieses Embargo schrittweise aufgehoben wurde, fürchten nun viele Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien, daß demnächst Massenabschiebungen dorthin vollzogen werden. Einzelne Landesbehörden haben dies auch bereits angekündigt. 

Trotz Schutzbrief abgeschoben

Auch die an der Dachauer Aktion beteiligten Roma sind alarmiert: Am 27. Oktober wurde mit Idris Bajramov der erste Rom abgeschoben, der einen Schutzbrief des Innenministers Birzele in der Tasche hatte. Er war am 24. Oktober durch das Landratsamt Enzkreis (Pforzheim) festgenommen worden, weil ihn das Bezirksamt Rastatt nach Abschluß des Asylverfahrens abschieben wollte. Formal korrekt wurde das Ergebnis der Einzelfallprüfung am gleichen Tag zusammengetippt und umgehend vom Innenministerium abgesegnet. Von einer gründlichen Prüfung der vorgebrachten Argumente gegen eine Abschiebung kann jedoch keine Rede sein. Idris Bajramov wurde nicht mehr freigelassen, sondern ein Herr Nonnenmacher vom Landratsamt Enzkreis ordnete die sofortige Abschiebung an. Angeblich zeige Idris Bajramov eine "derartige kriminelle Energie" - womit wohl die Vorstrafe wegen Übertretung der Landkreisgrenzen und ähnliches gemeint sein soll - daß seine Internierung und Abschiebung geboten seien. Sollen weitere Abschiebungen von Roma verhindert werden, muß der politische Druck auf die Verantwortlichen im Innenministerium erheblich stärker werden. Bis heute haben sich in dieser Frage sowohl die Gewerkschaften als auch Kirchenvertreter merklich zurückgehalten. Selbst der Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg schweigt bislang zu den Abschiebungen von Roma. 

Deutschland und die Roma 

Die Forderung nach besonderen Minderheitenschutzrechten für Roma ergibt sich notwendig aus der Tatsache, daß die Roma nirgendwo einen Heimat- bzw. Schutzstaat haben und überall ständig neuer Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt sind. Insbesondere Deutschland mißachtet diese Tatsachen und diskriminiert die Roma weiterhin als soziale Randgruppe. Es verweigerte als einziger europäischer Staat die Zustimmung zu internationalen Schutzabkommen für die Roma. Den deutschen Sinti und Roma wird die Gleichstellung mit anderen Minderheiten verweigert. Romaflüchtlinge aus den Gebieten des untergegangenen Jugoslawien werden andere Staatsbürgerschaften aufgezwungen. Mit den wichtigsten Herkunftsländern der Roma werden Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, um sie massenhaft dorthin abschieben zu können. (s. Kasten) Die europäischen Roma, die Opfer des von Deutschen europaweit organisierten Völkermordes waren, fordern, daß sie endlich das Recht haben, als heimatloses Volk da zu leben, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben und nicht immer neu Opfer einer letzlich tödlichen Vertreibungspolitik zu werden. Die in Deutschland lebenden Roma lehnen den ihnen aufgezwungenen Status als Asylbewerber ab und fordern, daß sie ebenso wie in Osteuropa bedrohte Juden, endlich das Bleiberecht in Deutschland erhalten.
RNC 
Demonstranten des RNC am 16. Mai 1993 in Neuengamme zum 53. Jahrestag der ersten Deportation von Roma nach Polen. Die Roma wollten damit gegen die Abschiebung und für ein Bleiberecht für Roma aus den ehemaligen Ostblockstaaten demonstrieren. Sie errichteten ein Lager, neben dem KZ, nachdem die Polizei ihnen gewaltsam den Zutritt verwehrte. (Quelle: Roma und Deutschland. Situation der Roma in Europa und Deutschland seit der Wiedervereinigung. Roma National Congress, Mai 1993.)
 

Menschenhandel mit den Staaten Osteuropas

 Die Bundesrepublik Deutschland versucht sich der Verantwortung gegenüber den zur Flucht aus Osteuropa gezwungenen Roma durch sogenannte Rückübernahmeabkommen zu entledigen. Das erste solche Abkommen wurde im September 1992 zwischen der BRD und Rumänien abgeschlossen. Es trat am 1.11.92 in Kraft. Das Abkommen regelt die "Rückübernahme" von "illegal" sich in Deutschland aufhaltenden rumänischen StaatsbürgerInnen. Primär richtet es sich gegen die Flüchtlingsgruppe der Roma. Für einen Betrag von 30 Millionen wurde der rumänische Staat erpreßt, alle Roma, auch solche, deren Herkunft mangels Ausweispapieren nicht feststeht, "zu übernehmen". Sie werden hiermit direkt ihren Verfolgern ausgeliefert. Der mit Polen vereinbarte Vertrag vom 7. Mai 1993, der die sofortige Zurückweisung von Flüchtlingen an der polnischen Grenze ermöglicht, hat für die hiervon betroffenen Flüchtlinge gleichfalls verheerende Auswirkungen. Auch von diesem Vertragswerk sind insbesondere über Polen flüchtende Roma betroffen, die die Absicht haben, in der BRD um Asyl nachzusuchen. Der Vertrag stellt in keiner Weise sicher, daß die abgeschobenen Flüchtlinge in Polen ein ordentliches Asylverfahren erhalten. Im Gegenteil seine Vertreter räumen offen ein, daß es ihnen nicht um die Durchführung von Asylverfahren auf eigenem Boden geht, sondern um die Zurückschiebung in die Herkunftsländer. Bei der Vertragsunterzeichnung wurde Polen eine Finanzhilfe in Höhe von 120 Millionen Mark zugesagt, die vor allem für Perfektionierung der Abwehr gegenüber aus Osteuropa zuwandernden Flüchtlingen verwandt werden sollen. Weitere osteuropäische Länder, mit denen Rückübernahmeabkommen abgeschlossen wurden, sind die Tschechische Republik (zugesagte Finanzmittel 60 Millionen Mark), Bulgarien und die Kroatische Republik. Für all diese Länder gilt: Es fehlt ihnen an sämtlichen juristischen, administrativen und finanziellen Vorraussetzungen für eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik. Mehrere dieser osteuropäischen Regierungen schotteten sich nach Abschluß der Rückübernahmeabkommen mit Deutschland nun ihrerseits mittels neuer Visa-Bestimmungen gegenüber ihren osteuropäischen Nachbarn ab. Sie vereinbarten Rücküberführungen "illegal" eingereister Menschen, die bereits zu ersten Fällen von Kettenabschiebungen direkt in die Verfolgerstaaten geführt haben. Postkartenaktion 
Postkartenaktion an den damaligen baden-württembergischen Innenminister Schlee für ein Bleiberecht der Roma.
 

Schreiben Sie! 

Schreiben Sie an das Innenministerium von Baden - Württemberg und fordern Sie Innenminister Birzele auf, keine Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien oder aus Rumänien abzuschieben. Fordern Sie ein Bleiberecht für Roma auf der Basis der Beschlüsse des Europäischen Parlaments. Adresse: Innenministerium Baden-Württemberg z. Hd. Herrn Innenminister Birzele Postfach 102443 70020 Stuttgart 
Wolfgang Isele
Stefan Winkler
Vgl. auch Inkognito ins Gesicht geschaut (NNH 9/93)