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Konstanz
02. August 99
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STATUT DER REDAKTION DER
ZEITUNG REVOLUTIONÄRER SOZIALISTEN
§ 1 Grundsätzliches
- Das Forum Revolutionärer Sozialisten Konstanz gibt die Zeitung Revolutionärer Sozialisten heraus. Um die Berichterstattung, Untersuchung und Kommentierung vor allem lokaler und regionaler aber auch bundesweiter Ereignisse zu fördern. Die Zeitung dient außerdem der Dokumcntation und Förderung der örtlichen Diskussion unter den revolutionären Sozialisten in Hinblick auf praktische Aktivitäten.
- Die Redaktion und alle Mitwirkenden arbeiten auf Grundlage der folgenden politischen Grundsätze:
- Die "Zeitung Revolutionärer Sozialisten" tritt in den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen Lohnarbeit und Kapital ein für die Interessen der Arbeiterklasse; sie bekämpft die Ansprüche des Kapitals. Sie wendet sich gegen alle Auffassungen, die eine Berechtigung von Arbeiterinteressen vom Florieren der kapitalistischen Wirtschaft abhängig machen. Sie will umgekehrt dazu beitragen, eine Politik zu fördern, die nicht Halt macht, sobald sie an die Schranken der bestehenden Gesellschaft stößt. Sie mißt in diesem Zusammenhang dem Kampf für die politische und rechtliche Gleichstellung der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter und Flüchtlinge eine große Bedeutung zu.
- Sie läßt sich von der Überzeugung leiten, daß die Emanzipation der Lohnarbeit mit der Perspektive der klassenlosen Gesellschaft eine sozialistische Revolution erfordert, welche die kapitalistische Gesellschaft und ihren Staat beseitigt, und diesen durch rätedemokratische Strukturen ersetzt, die in sich bereits den ersten Schritt zu ihrem eigenen völligen Absterben enthalten.
- Sie wendet sich gegen jegliche Form der Diskriminierung wie z.B. wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, des Alters, der Bildung oder der Herkunft.
- Sie bekämpft Faschismus, Militarismus und Nationalismus.
- Sie kämpft gegen Imperialismus und für die Unterstützung antimperialistischer Befreiungsbewegungen und der Klassenkämpfe der Arbeiter aller Länder vom Standpunkt des proletarischen Internationalismus aus.
- Die Redaktion und alle Mitwirkenden verpflichten sich zu einer Berichterstattung, die sich auf Tatsachen bezieht.
- Die "Zeitung Revolutionärer Sozialisten" erscheint alle 14 Tage montags. Sie ist im Abonnement und im freien Verkauf erhältlich.
§ 2 Herausgeberkreis
- Für die Herausgabe der "Zeitung Revolutionärer Sozialisten" wird ein Herausgeberkreis gebildet.
- Aufgabe des Herausgeberkreises ist es, das Erscheinen der Zeitung zu gewährleisten, sowie in Streitfällen zu entscheiden.
- Mitglieder des Herausgeberkreises sind alle, die die in § 1 formulierten Grundsätze anerkennen und einen Beitrag bezahlen.
§ 3 Redaktion
- Für die Herausgabe der Zeitung wird eine Redaktion gebildet.
- Der Herausgeberkreis wählt aus seiner Mitte eine Redaktion. Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr. Der Herausgeberkreis beschließt über die Größe der Redaktion. Jede der beteiligten Organisationen und Gruppen sowie jedes Mitglied des Herausgeberkreises hat das Recht, in der Redaktion vertreten zu sein.
- Die Redaktion trifft sich mindestens vierzehntägig öffentlich und hat hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Schreiben von Projekten
- Diskussion der vorliegenden Manuskripte
- Produktion der Zeitung
- Projektierung der nächsten Ausgaben.
- Die Redaktion hat die Pflicht, eingegangene Manuskripte unzensiert zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung darf nur abgelehnt werden, wenn in dem Manuskript gegen die politischen Grundsätze der Zeitung verstoßen wird. Kürzungen dürfen nur nach erfolgter Rücksprache mit den betreffenden Mitwirkenden erfolgen.
- Die Redaktionsversammlung ist öffentlich. Sie ist beschlußfähig. wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Anwesende Mitwirkende haben Rederecht, aber kein Stimmrecht. Die Redaktion entscheidet mit einfacher Mehrheit.
- In Streitfällen entscheidet der Herausgeberkreis. Die Redaktion, jedes Mitglied der Redaktion und alle Mitwirkenden können eine Sitzung des Herausgeberkreises einberufen. Sie haben ein Vetorecht, das aufschiebende Wirkung besitzt. Der Herausgeberkreis muß spätestens 14 Tage nach einem eingelegten Veto zusammentreten.
- Die Redaktion ist dem Herausgeberkreis rechenschaftspflichtig. Einzelne Mitglieder der Redaktion oder die gesamte Redaktion sind durch den Herausgeberkreis jederzeit mit einfacher Mehrheit abwählbar.
§ 4 Mitwirkende
- An der Zeitung können alle mitwirken, die sich den in § 1 formulierten Grundsätzen verpflichtet fühlen.
- Alle Mitwirkenden haben das Recht auf unzensierte Veröffentlichung ihrer eingereichten Manuskripte. Die Mitwirkenden kennzeichnen ihre veröffentlichten Texte mit ihrem Kürzel oder dem der Organisation bzw. Gruppe.
- Alle Mitwirkenden haben das Recht, Projektvorschläge an die Redaktion zu richten. Sie werden von der Redaktion über die Projektierung der nächsten Ausgaben unterrichtet.
- Mitwirkende müssen bei Kürzungen ihrer Manuskripte gefragt werden und sich einverstanden erklären.
- Alle Mitwirkenden haben das Recht, an der Redaktionsversammlung und deren Diskussion teilzunehmen.
- Mitwirkende haben bei Streitfällen über ihr Manuskript ein Vetorecht. Eine Entscheidung trifft der Herausgeberkreis.
§ 5 Finanzen
- Der Herausgeberkreis richtet eine Kasse ein, die ausschließlich für die Herausgabe der Zeitung verwendet wird.
- Der Herausgeberkreis beschließt Maßnahmen zur Finanzierung der Zeitung.
- Die Redaktion bestimmt über die Verantwortlichkeit für die Finanzen.
- Die Redaktion erstellt einen Haushaltsplan.
- Die Redaktion legt dem Herausgeberkreis Rechenschaft über die Finanzen ab.
§ 6 Änderung des Statuts und Auflösung
- Über eine Änderung des Statuts der "Zeitung Revolutionärer Sozialisten" beschließt der Herausgeberkreis.
- Für Anderungen des Statuts sind die Stimmen von mindestens Zweidrittel der Mitglieder des Herausgeberkreises nötig.
- Die unter (1) und (2) getroffenen Regelungen gelten genauso für Anträge, die "Zeitung Revolutionärer Sozialisten" einzustellen und/oder den Herausgeberkreis aufzulösen.
Protokollnotiz:
- Zur Herausgabe der "Zeitung Revolutionärer Sozialisten" stellt der BWK seine Infrastruktur nach Absprache zur Verfügung. Dies bezieht sich sowohl auf sein Archiv u.a. als auch auf die Nutzung textverarbeitender Geräte.
- Für die Benutzung textverarbeitender Geräte entstehen dem Heratisgeberkeis bis auf Widerruf keine Kosten.
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