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"Anlaß und Vollzug ... rechtlich nicht zu beanstanden"

Brief vom Leiter des BGS Konstanz als Reaktion auf den Leserbrief von Stefan Winkler im Südkurier vom 2.3.00

Bundesgrenzschutzamt Weil am Rhein
Bundesgrenzschutzinspektion Konstanz

BGSI Konstanz, Kreuzlinger Straße 51,78462 Konstanz

Herrn
Stefan Winkler
 

Leserbrief im Südkurier Ausgabe Konstanz v. 02.03.00

Sehr geehrter Herr Winkler,

die Glosse unschöner Empfang des Lokalredaktionsleiters des Südkurier Konstanz stellt sich so dar, als ob der Bundesgrenzschutz (so im Original, linksrhein) wegen der dunklen Hautfarbe des Kameruners rassistische Kontrollen am Rande der Legalität (Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Handelns) vorgenommen hätte.

Wenn die Presse beide Seiten gehört, also sauber recherchiert hätte, wäre ihr nicht entgangen, daß der mit Fettschrift herausgehobene gescholtene Bundesgrenzschutz Herrn Mouha* aus seiner misslichen Lage befreite. Nach erfolgter Einvernahme durch den Zoll zur zollrechtlichen Kontrolle bis einschl. nackt ausziehen zur körperlichen Durchsuchung. Der BGS wurde erst danach hinzugezogen. Er stellte fest, daß Herr Mouha eine Ausnahmegenehmigung zum Verlassen seines auf Thüringen begrenzten Aufenthaltsrechtes mitführte. Diese hatte er vorher den Zollbeamten nicht gezeigt.

Anlaß und Vollzug der zollrechtlichen Durchsuchung sind übrigens rechtlich nicht zu beanstanden, denn der Grenzbahnhof Konstanz ist Schwerpunkt der illegalen Einreise nach Deutschland, wobei Personen aus Ex-Jugoslawien, Kurdistan und aus den afrikanischen Staaten nun einmal die Mehrheit der illegalen Einreiseversuche ausmachen. Ich halte als Leiter der BGS-Inspektion Konstanz eine Antwort auf ihren Leserbrief für notwendig, weil die Grenzpolizisten des BGS keine rassistischen Roboter sind, sondern ihnen sehr wohl die oft menschlichen Tragödien der an der Grenze aufgegriffenen Personen aus Elendsländern nahe gehen und sie trotzdem nach Recht und Gesetz zu handeln haben. Dabei allerdings stets Mensch bleiben!

Sollten Sie, sehr geehrter Herr Winkler, in Konstanz einmal zu Besuch sein, würde ich mich freuen, Sie in einem persönlichen Gespräch begrüßen zu können, um die Problematik aus der Innensicht des Bundesgrenzschutzes zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Gaida


22.3.00, linksrhein auf nadir, Quelle: Brief vom 3.3.00
* In der ersten Presseerklärung wurde der Name von Jeremiah Muda Ajong falsch mit Jerry Mouha angegeben. Texte, die sich auf diese Presseerklärung bezogen, gingen in der Folge auch von einem falschen Namen aus.