Ausreise? |
An der deutschen Grenze gibt's folgende
Probleme(dieser Text wurde von einem Nichtjuristen
geschrieben, der so gut wie keine Ahnung hat) 1.) ihr habt ein schriftliches Ausreiseverbot z. B. §7.1 PassG oder §2.2 PAusG Wenn ihr sowas habt, dann habens die BGSler in ihren Computern. Ihr habt sowas entweder mündlich oder schriftlich zuhause mitgeteilt bekommen. Wenn ihr damit über die Grenze geht, d. h, bei einem Ausreiseversuch erwischt werdet dabei ist es egal ob ihr durch den Wald geht oder an einem normalen Kontrollpunkt drübergeht. Ihr verstoßt gegen §24 PassG, darauf steht Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Knast. Solltet ihr über die Grenze kommen und erst in Brüssel kontrolliert werden, besteht die Möglichkeit, daß der Eintrag eures Ausreiseverbots in der Datei des Schengen Informationssystems gespeichert ist, dann werden die Belgier wohl euren Ausreiseversuch melden. Im übrigen kann mensch ziemlich sicher sein, daß von den Personen mit Ausreiseverbotsverfügung alle auf der sog. "lista tedesci" standen, das sind die ganz Bösen aus der Limo datei, diese Liste hat nicht nur Italien vor Genua erhalten, sondern auch Belgien. Wenn ihr ein schriftliches Austreiseverbot erhalten habt, davon aber keine Kenntnis erhalten habt, siehts bei euch günstiger als als wenn ihrs wüßtet. Aber wer kann schon garantieren, daß kein Richter auf die Idee kommt, zu sagen, selber schuld, ihr hättet es ja bei eurer Demovergangenheit wissen müssen, das sowas auf euch zukommt. Bewertet solche Möglichkeiten selbst. Mit BGSlern labern ist 1.) sowieso scheiße und 2.) sinnlos, da sie euch nicht rüberlassen dürfen im Gegensatz zu Nr. 3 2.) ihr seid angequastscht worden, dann dürfte bei euch alles so sein wie bei 3.) 3.) Ihr habt kein Ausreiseverbot erhalten und bekommt nun an der Grenze eins mitgeteilt. Dies steht im Ermessen der Grenzer Besteht auf einer schriftlichen Ausfertigung, besteht auf der Nennung der Gründe. Die Gefährdung des Ansehens der BRD im Ausland durch eine gewalttätige Demo in Brüssel reicht nicht aus. Es muß ein Grund vorliegen der in eurer Person liegt. Laßt euch möglichst Auskunft über euren Dateiinhalt geben. es kann sein, daß euch euer Paß entzogen wird, um dort etwas darin einzutragen(ist aber unüblich). Mensch kann ihn auch dauerhaft(bis Gipfelende) entziehen, wenn die BGSler der Ansicht sind, daß ihr die Grenze damit woanders sofort(weil dann zuwenig Zeit fürn Datenabgleich zwischen zwei Kontrollstellen da ist) wieder übertreten wollt. Wenn der Paß oder PA euer einziges Ausweisdokument ist, sagt dies und sagt daß ihr es auch sofort wieder für andere Ausweiszwecke braucht. Wenn ihr zwingende Gründe für eine Ausreise habt (Todesfall von Verwandten etc) sagt dies, legt gegebenenfalls Einladungsschreiben bei, manchmal kann mensch dann rein. Wenn ihr gegen dieses Einreiseverbot bewußt verstoßt, dann ist dies eine Straftat nach 24 PassG. und Vorsicht: Die Bullen können Ingewahrsamnahmen vornehmen!!! (Aachener Internierungslager) Und zwar schon beim ersten Grenzübertrittsversuch und zwar dann, wenn sie denken, ihr würdet es ein zweites Mal machen - das können sie denken, wenn ihr auf Fr. den 14 verweist, oder ihr sagt, daß ihr später noch mal wiederkommt. Diese Ingewahrsamnahme ist scheisse, hat aber keine strafrechtlichen Konsequenzen. 4.)Wenn ihr mit solch einer Vorgeschichte nicht vorsätzlich die Grenze überschreitet, ist das eine Ordnungswidrigkeit,(z.B. im Wald verlaufen und in Belgien gelandet, klingt aber wohl nicht glaubwürdig) 5.) Und zum Schluß der Rest, der keine Ausreisebeschränkung erhält. Für den Fall, daß Schengen außer Kraft gesetzt wird, darf mensch nur an den üblichen Grenzübergangsstellen, hier in Aachen 4(?) Straßen plus Zug nutzen. Wer dabei erwischt wird, über die grüne Grenze zu gehen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings lohnt sich nun ein Herumwinseln wohl nicht so sehr . In diesem Fall ist auch der Vorsatz nur eine Ordnungswidrigkeit. Für den Fall, das Schengen besteht, dürfen alle ohne Reisebeschränkungen über die Grenze dh auch über die grüne Grenze. Sollen wir uns das gefallen lassen? Natürlich wollen wir gegen Reisebeschränkungen auch juristisch vorgehen. Wir versuchen dafür AnwältInnen bereitzustellen, um ein Eilverfahren vor dem VG Aachen durchzuführen. Dies kann gelingen. Dafür ist es aber notwendig, daß ihr nachweist, daß euer in der Regel bombastischer Dateieintrag "mehrfaches gewalttätiges Verhalten auf Gipfeltreffen" auf das reduziert wird was es wohl wirklich ist - ungerechtfertigtes Eingefahrenwerden auf Gipfeln. Schreibt euch eure diesbezüglichen Einstellungsurteile und Aktenzeichen auf. Für die Anwälte sind diese Daten entscheidend. Wichtig: Alle Aussagen gelten nur für Deutsche! |