Spucken für den Staat |
Erster genetischer Fingerabdruck bei linker Aktivistin in Aachen
Es überrascht kaum noch, mit welchen unsäglichen Mitteln die Law -and-Order-HüterInnen der Bundesrepublik versuchen, ihre Vision vom Überwachungsstaat a la Schilly umzusetzen. Ist die Bevölkerung durch die Medien erst einmal ausreichend hysterisiert, fällt es dem Staat nicht mehr schwer ihre "inneren Sicherheitsmaßnahmen" durchzuziehen. So sind diese "Maßnahmen" auch bis nach Aachen vorgedrungen. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vom 15.08.01 wird eine Frau aus dem links-politischen Spektrum Aachen zur Abgabe einer Speichelprobe zwecks einer DNA-Analyse für die zentrale Gendatei gezwungen. Gegen sie sowie gegen zwei weitere Frauen läuft ein Ermittlungsverfahren nach §129a - wegen des Verdachts in einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten (Anschläge der AIZ von November 1992 bis Dezember 1995). Gestützt auf fragwürdige Ermittlungsmethoden, und ohne jegliche Indizien wurde gegen diese drei Frauen entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil diese Kontakt zu den beiden Angeklagten Bernhard Falk und Michael Steinau im Verfahren gegen die "Antiimperialistischen Zellen (AIZ) hatten. Die Behörden stützen sich dabei überwiegend auf einem Lügenkonstrukt eines Verfassungsschutzbeauftragten NRW, der die AIZ als ein Aachener Projekt bezeichnet. Als Forum wird hierbei die Aachener Antirepressionsgruppe bezeichnet, in der diese drei Frauen mitgewirkt haben sollen. Falk und Steinau wurden vom OLG Düsseldorf im September 1999 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Anklagebehörde war es jedoch nicht gelungen weitere Mitglieder der Organisation AIZ zu identifizieren und musste daher den § 129a fallen lassen, da entsprechend diesem Paragraphen mindestens drei Personen notwendig sind. Nachdem in diesem Verfahren keine strafrechtlich relevanten Ergebnisse erzielt werden konnten, wird nun die beantragte DNA-Analyse mit den Ermittlungen zu einem Anschlag auf das Bürogebäude des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall in Köln vom 17. Nov. 1993 begründet. Am Tatort im Kölner Volksgarten wurde ein Bekennerschreiben gefunden sowie in deren "Nähe" (in 20 Meter Entfernung !!) zwei Zigarettenreste. Diese, so die BAW in ihrem Antrag, stammten nicht von den beiden Angeklagten im AIZ-Verfahren. Nun solle geprüft werden, ob sie von der beschuldigten Aachenerin stamme. Hieran zeigt sich, wie fadenscheinige Begründungen (ohne jegliche Beweislage) dazu benutzt werden, um die zentrale Gendatei mit weiteren Daten zu bereichern und die Repression auf linke AktivistInnen zu erhöhen. Die DNA-Analysen sind nur im Kontext einer Überwachungsgesellschaft zu begreifen, die auf völlige Transparenz und Kontrolle menschlichen Lebens abstellt. Deshalb kommt: am Montag, den 10.12.01 um 16.15 Uhr vor das Polizeipräsidium Aachen, ( Hubert Wienen Str. 25, Haupteingang) |