Zum § 129a-Prozeß gegen Bernhard und Michael
Wie wir in den letzten Ausgaben von "steng gemein" berichteten, läuft zur Zeit vor dem OLG Düsseldorf der Prozeß gegen Bernhard und Michael. Ihnen wird zur Last gelegt, "Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, AIZ", zu sein. Der 6. Strafsenat unter Vorsitz des Richters Breidling wirft ihnen Sprengstoffanschläge sowie die Vorbereitung eines solchen vor. Zur Zeit beschäftigt das Gericht sich und uns mit dem "Komplex Duve". Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine Sprengstoffanschlagsvorbereitung, die vom hohen Hause folgendermaßen bearbeitet wurde:
Bei den ZeugInnenvernehmungen ging es zunächst um das Ausfindigmachen von "Erddepots" die auch wahlweise "Erdlöcher" genannt werden/ wurden. Ganze Hundertschaften von Bullen streiften durch Wälder im Osten der Republik, um nach solchen Löchern zu suchen. "Experten" buddelten z.B. Silvesterböller aus und hin und wieder "Ersatzstoffe" ein, die dann auch prompt wieder von anderen "Experten" gefunden und ausgebuddelt wurden. Um sich die Arbeit zu erleichtern, wurden auch Hunde samt Hundeführer eingesetzt. Frenzi, ein solcher Hund, wurde auch fündig, auch er entdeckte Chinakracher. Als Zeuge vor Gericht war allerdings nur der Hundeführer gehört, Frenzis Aussage durften wir leider nicht hören. Dabei hätte Frenzi bestimmt genauso schöne Aussagen machen können wie so mancher Zeuge, den wir hören mußten.
Die Observationen gegen die beiden Angeklagten lief natürlich die ganze Zeit weiter. Personenbeobachtung hieß die Devise. Will heißen, daß die beiden auf Schritt und Tritt "begleitet" wurden. Manchmal begleiteten Bullen aber auch die falsche Person. Können sich ja mal irren, die unermüdlichen Staatsbüttel. Aber es ist auch interessant was denn eine solche beobachtete Person macht, vor allem wenn diese mal kurz in den Wald geht, um dann wieder ins Auto zu steigen und weiterzufahren. Ja, da muß ein Bulle doch nachschauen, ist ja geradezu seine Pflicht. Wenn auch die gesammelten Erkenntnisse vor Gericht möglicherweise ein bißchen peinlich sind. Da haben die Bullen einen sich vermutlich in höchster Not befindenden Menschen observiert. Jedenfalls fanden die Bullen im Wald nur Scheiße. Aber das vor Gericht auszudrücken, daß sie einen Menschen beim Scheißen beobachtet haben, fiel ihnen arg schwer. Und auch Richter Breidling mochte das Wort nicht in den Mund nehmen und suchte verzweifelt nach Alternativen. Schließlich einigte man sich darauf, daß etwas Braunes dort gelegen habe und ein Papiertaschentuch mit "braunen Anhaftungen" daneben.
Desweiteren reist zur Zeit Hotelpersonal quer durch die Republik, z.B. aus Berlin, Potsdam, Hannover usw., um vor Gericht ihre/seine Unterschrift auf Meldekarten oder Eintragungen in Hotelkalendern zu identifizieren. Da das für die jeweiligen Personen nicht lange dauert, sie aber ansonsten keine auffälligen Beobachtungen im Hotel gemacht haben und auch nach Vorlage von sog. Lichtbildmappen niemanden wiedererkennen, haben sie viel Zeit, sich Düsseldorf anzuschauen.
Diese Zeit wird von Breidling zum Verlesen von Briefen "genutzt". Er läßt nun wirklich keine Gelegenheit aus, den beiden Angeklagten zu zeigen, daß diese keine Persönlichkeitsrechte haben. Doch, das scheint einem Breidling Freude zu bereiten. Proteste der AnwältInnen werden abgebügelt, da sie zu Recht das Verlesen der Privatpost als völlig irrelevant für den Prozeßverlauf und des Ergebnisses, allenfalls als Fußtritt gegen das Persölichkeitsrecht halten. Nachdem Breidling einen sehr persönlichen Brief eines der beiden Angeklagten verlesen ließ, setzte er seinem Tun noch süffisant hinzu, daß die AnwältInnen doch geradezu darauf bestehen müßten, daß solche Post verlesen wird. Ja, sie müßten solche Maßnahmen eigentlich beantragen. Bei solchen Ausführungen kämpft unsereins dann doch arg mit Brechreiz.
ProzeßbeobachterInnen
Die nächsten Prozeßtermine sind:
Di., 5.5.
Mi., 6.5.
Di., 12.5.
Mi., 13.5.
Di., 19.5.
Mi., 20.5.
jeweils um 9.15 Uhr