Prozeßbericht "AIZ-Prozeß" vor dem OLG Düsseldorf

Februar 98, Stand 07.02.98, bis 19. Prozeßtag

 

Am 14. November hat am OLG Düsseldorf unter dem Vorsitz des Richters Breidling der Prozeß gegen Bernhard Falk und Michael Steinau begonnen. Die BAW wirft ihnen fünf Sprengstoffanschläge, die Planung eines weiteren Anschlages und Mitgliedschaft nach § 129 a StGB in der AIZ vor. Sie sind seit ihrer Verhaftung vor zwei Jahren in U-Haft und verschärften Haftbedingungen unterzogen. Die Haftbedingungen werden über den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung legitimiert. Dieser Vorwurf steht nach wie vor auf höchst wackligen Füßen. In der Öffentlichkeit soll die Aufrechterhaltung des Vorwurfes über Behauptungen gestützt werden, wie die vom BAW-Chef Nehm. Der behauptete Anfang des Jahres erst, es gäbe schon noch mehr AIZ-Mitglieder, diese würden allerdings das Prozeßende abwarten wollen, bevor sie wieder angreifen würden.

Vor Gericht dürften derartige Behauptungen allerdings nicht ausreichen, um den Vorwurf gegen Bernhard und Michael abzusichern. Breidling am OLG behält sich vor, zunächst die Anschläge zu verhandeln, die den beiden Angeklagten angehängt werden sollen, ehe die Frage des § 129 a thematisiert werden soll.

So ist dann im November mit dem letzten Anschlag der AIZ begonnen worden. Und um den geht es auch heute noch. Deutlich wurde dabei vor allem, welchen Aufwand die Bullen betrieben haben um ihre Ermittlungen voran zu bringen.

Dabei scheint die wohl übliche Bullenarbeit bezüglich des Anschlagsortes, der Texte, die der AIZ zugerechnet werden und solcher Dinge eher den kleineren Teil der gesamten Arbeit der Bullen ausgemacht zu haben. Zeitweise konnte mensch leicht den Eindruck gewinnen, die Bullen hätten nicht Personen, sondern ein Auto fangen wollen. Am 13. Dezember 95 hatten die Bullen vom MEK ZD 44 unter Leitung von KOK Keßler einen GPS-Empfänger an Michaels Passat montiert. (Global Positioning System: Diese Geräte dienen der Standortbestimmung, indem sie Satellitensignale dazu benutzen, die Position des Signalempfängers zu berechnen.) Fortan verzeichneten die Bullen vom BKA die durch GPS ermittelten Bewegungen des Autos akribisch auf Landkarten und Stadtplänen. Scheinbar haben sie jeden durch GPS festgestellten Haltepunkt aufgesucht und die dortigen Gegebenheiten dokumentiert.

So konnten wir erfahren, daß der Hbf. in Osnabrück eine ganz besonders gute Terroristeninfrastruktur biete, da er über Schließfächer und eine günstige Verkehrsanbindung verfüge.

 

 

 

Punkte, an denen das Fahrzeug öfter durch GPS geortet wurde suchten Kräfte des MEK's angeblich immer dann auf, wenn sie es nicht geschafft hatten, das Fahrzeug selber zu verfolgen, was ihrer Darstellung nach die Regel gewesen sei.

Bereits bevor sie die GPS-Technik einsetzten, waren den Bullen angeblich einige solcher Punkte an denen sich Bernhard und Michael öfits bevor sie die GPS-Technik einsetzten, waren den Bullen angeblich einige solcher Punkte an denen sich Bernhard und Michael ÷fits bevor sie die GPS-Technik einsetzten, waren den Bullen angeblich einige solcher Punkte an denen sich Bernhard und Michael ¸fits bevor sie die GPS-Technik einsetzten, waren den Bullen angeblich einige solcher Punkte an denen sich Bernhard und Michael ©fits bevor sie die GPS-Technik einsetzten, waren den Bullen angeblich einige solcher Punkte an denen sitits bevor sie die GPS-Tecn gelungen, das Fahrzeug öfters wieder zu finden.

Aber natürlich bemühten sich die Bullen, nicht nur ein Bewegungsbild des Autos zu erstellen, sondern Bernhard und Michael auch persönlich "unter Kontrolle" (sic) zu halten. So "begleiteten" sie die beiden beispielsweise regelmäßig zur Arbeit. Rund um die Häuser in Mönchengladbach und Hamburg, wo die beiden wohnten, bauten die Bullen vom ZD 44 ihre Überwachung so weit aus, bis sie zu einer Karikatur ihrer selbst geworden war.

Als Einstieg in ihre Arbeit im Oktober 95 ließen sich die BKA'ler vom ZD 44 durch die KollegInnen vom VS in die Wohnsituation und die Gewohnheiten von Bernhard und Michael einweisen. Seit langem schon war der VS damit beschäftigt gewesen, die beiden zu bespitzeln. U.a. hatte der LVS-NRW zu diesem Zweck eine Wohnung in der Nähe von Bernhards Wohnhaus angemietet, die durften die Bullen vom MEK mitbenutzen. Das reichte denen allerdings noch lange nicht.

Basierend auf Aussagen, die einige der an den Maßnahmen beteiligten BKA'ler bislang vor Gericht machten, ergibt sich ein denkwürdiges Bild. Der ZD 44 hatte danach erstmal beim Katasteramt die Pläne der beiden Häuser angefordert. KollegInnen, die an früheren Hausdurchsuchungen bei Bernhard und Michael beteiligt gewesen waren, wurden nach den Räumlichkeiten befragt. Zusätzlich verschafften sich die Bullen einen groben Überblick über Haus und Umgebung im wahrsten Sinne des Wortes, indem sie sich das ganze per Hubschrauber von oben anschauten. Danach begannen sie damit, sich Wohnungen rund um das jeweilige Haus zu besorgen, wo sie Kameras postierten, bzw. Monitore aufstellten über die sie die "Objekte" jeder Zeit im Blick hatten. Vom Balkon aus konnten sie auch schonmal 'Terroristen' live beobachten. Außerdem bezogen sie in der Nähe Quartier, um gleich vor Ort zu sein, wenn eine Verfolgung anstand. Wo sich der VS noch darauf beschränkt hatte, lediglich das Altpapier der Falks zu stehlen, war ZD 44 scheinbar für ganze Sachen. Sie durchsuchten gelegentlich sogar die örtlichen Müllcontainer.

So bastelten die Bullen an einer Überwachung, die keine Lücken zulassen sollte.

Dennoch sei es während der kompletten Überwachungszeit nicht möglich gewesen, neben den näheren Familienmitgliedern weitere "Kontaktpersonen" der beiden festzustellen. Nur bezüglich Michael behauptete Keßler dieser sei einmal auf einer Veranstaltung in Neumünster gewesen, wo außer ihm auch noch andere da gewesen sein sollen, sogar welche, die die Bullen der radi zuordneten.

Selbst heute, zwei Jahre nach der Verhaftung von Bernhard und Michael scheinen die Bullen vom BKA ihr Interesse an den beiden noch nicht verloren zu haben.

So hatte sich die BAW unlängst von der Verteidigung die Frage gefallen lassen müssen, warum sie Kenntnis davon hatte, daß das BKA eine kontinuierliche Prozeßbeobachtung betreibe, während die Verteidigung darüber im Unklaren gelassen worden war. Diese und andere Fragen der Verteidigung zu diesem Vorgang blieben allerdings unbeantwortet. Die Prozeßbeobachtung des BKA läuft unterdessen weiter. Und es ist auch kein Wunder, wenn das BKA nicht darauf verzichten will. Ist die Behörde doch augenscheinlich darauf angewiesen. Wie sonst sollte sie jetzt noch die Chance haben, die Fragwürdigkeit so mancher ihrer Ermittlungen in ein etwas besseres Licht zu schieben. Schließlich bröckelt ihr Versuch so wenig wie möglich ZeugInnen aus ihrem Haus nach Düsseldorf schicken zu müssen nach und nach auseinander.

Dagegen reisen die beiden PsychologInnen (deren Namen auch wir mittlerweile schreiben können) - Leygraf und Nowara - nur noch zu ausgewählten Prozeßterminen an.

Breidlings Senat hatte die von ihm angeregte Maßnahme ursprünglich unter anderem damit begründet, einer der Angeklagten könne sich ja möglicherweise mal äußern und zwar unangekündigt und jeder Zeit. Wäre doch zu schade, wenn diese Äußerung verloren ginge, weil ausgerechnet dann keinE Psychologe/in vor Ort wäre, um sie zu analysieren. Waren die Sachverständigen nun schon mal da, nutzten sie die Gelegenheit, um angebliche Reaktionen der Angeklagten auf ZeugInnen zu begutachten. Dabei ist ihnen mit Sicherheit kein Gähnen entgangen.

Mittlerweile scheint Breidling seienen eigenen Senatsbeschluß nicht mehr für durchführbar zu halten. In Absprache mit ihm erscheinen die Sachverständigen jeweils nur noch zu Verhandlungsterminen, für die ZeugInnen geladen sind, die in ihrem Leben schon mal mit einem der Angeklagten geredet haben.

ProzeßbeobachterInnen

c/o Goethestr.3

52064 Aachen

Fax: 0241 708410

Prozeßtermine: Mi.18.2.; Mo.2.3. (13.00 Uhr); Di.3.3.; Mi.4.3.; Di.10.3.; Mi.11.3.; Di.17.3.; Mi.18.3.; Di.24.3.; Mi.25.3.

Soweit alle um 9.15 Uhr.