Zum §129a-Prozeß gegen Bernhard und Michael, GPS, "radikal", Datenschutz und Aachen
Vor mehr als sechs Monaten, am 14. November 97, hat der Vorsitzende Richter im sechsten Strafsenat des OLG Düsseldorf, Ottmar Breidling, die Hauptverhandlung gegen Bernhard Falk und Michael Steinau eröffnet. Ihnen werden diverse Sprengstoffanschläge, die der AIZ zugeordnet werden, die Planung eines weiteren Anschlages und die Mitgliedschaft in der "terroristischen Vereinigung AIZ" vorgeworfen.
Bislang ging es um den letzten angeblich von der AIZ durchgeführten Anschlag gegen das peruanische Honorarkonsulat in Düsseldorf im Dezember 95 und um die angebliche Vorbereitung eines Anschlages auf den Hamburger SPD-Politiker Duve.
Die polizeilichen "Erkenntnisse", die in die Beweisaufnahme geflossen sind, beruhen beinahe ausschließlich auf der Grundlage des Einsatzes technischer Observationsmaßnahmen bzw. nachrichtentechnischer Mittel, wie das im Jargon des Verfassungsschutzes (VS) heißt. Der hatte spätestens seit 1993 verstärktes Interesse an den beiden Beschuldigten gehabt. Um immer "im Bilde" zu sein, mieteten sie Wohnungen in unmittelbarer Nähe der beiden an und teilten diese später brüderlich und schwesterlich mit den Bullen vom BKA. Das kam unter anderem im Aufbau einer Video-Überwachung an Bernhards und Michaels Wohnhäusern zum Ausdruck. Inwiefern die Bullen vom MEK ZD44 (MEK: Mobileseinsatzkommando, BKA-Abteilung, die hauptsächlich für Observationen zuständig ist. ZD: Zentraler Dienst, Zuständig für jede noch so dumme Arbeit wie Botengänge, oder eben auch wie im Falle von ZD44 zuständig für die praktische Arbeit im Zusammenhang mit Observationen, wie z.B. Müllcontainer durchwühlen.) aus Meckenheim die Technik mitnutzten, bzw. parallel dazu die eigene Technik zum Einsatz brachten wird auf dem Prozeß zu behandeln sein. Relativ zweifelsfrei geht lediglich der GPS-Einsatz auf das alleinige Konto des MEK. Hier raus resultiert der größte Teil der "Erkenntnisse". Der Staatsschutzsenat hat die gerichtliche Verwertbarkeit der "Erkenntnisse" aus den Observationsmaßnahmen zwar beschlossen, das letzte Wort ist darüber allerdings noch nicht gesprochen.
GPS - Global Position System
Das GPS ist vom US-amerikanischen Militär zur Steuerung ihrer Cruise-Missile-Raketen und damit zur Positionsbestimmung entwickelt worden. Dazu werden die Raketen mit einem Signalempfänger ausgestattet. Die Signale stammen aus eigens dazu in die Erdumlaufbahn beförderten Sateliten. Aus den Signalen, die sagen, `um wieviel Uhr` sie losgeschickt worden sind und wo der jeweilige Satelit sich gerade da befunden hat, wird im Empfänger dessen Position errechnet. Nun können die amerikanischen Satelitensignale aber nicht nur von amerikanischen Geräten empfangen werden, sondern konnten dies beispielsweise auch von sowjetischen, (damals halt). Deshalb verfälschte das US Militär die Signale. Aus der Verfälschung ergibt sich die Ungenauigkeit der "zivilen" Nutzung der Technik. Nach Darstellung eines Sachverständigen vor Gericht kommen die GPS-Koordinaten nie über eine Genauigkeit von plus/minus fünfzig Metern, also einen Radius von hundert Metern hinaus, werden aber nicht ungenauer als plus/minus hundert Meter. Es sei denn, sie werden gestört durch Brücken, Hochhäuser, große Wasserflächen, dichte Baumkronen, schlechtes Wetter etc.
GPS als Peilsender?
Der Unterschied zwischen einem Peilsender und einem GPS-Empfänger ist genau der: Ein Sender sendet und ein Empfänger empfängt. Das ist kein Rabarber, sondern der entscheidende Vorteil aus dem Blickwinkel observierender Bullen. Mit einer einigermaßen passablen Anleitung und einem passenden Scanner können die Signale herkömmlicher Peilsender von jedem/r entdeckt werden. Signalempfang dagegen kann im Grunde nicht festgestellt werden. Es sei denn, die konkret verwendete Technik ist genau bekannt. Leider machen die Bullen ein Geheimnis aus der Herkunft der einzelnen Komponenten des Gerätes, das sie in Michaels Passat eingebaut hatten. Die im Prozeß vorgetragenen Aussagen darüber, woher das Gerät stamme, wer es bestellt habe und wie es zum BKA gelangt sei, faßte die Verteidigung in dem Spruch "unverlangt eingesandt" zusammen. Es bleiben drei Möglichkeiten, einen Empfänger am Fahrzeug zu finden. Erstens: das Gerät am Fahrzeug suchen, also die Karre in sämtliche Einzelteile auseinanderschrauben und schauen, ob was zuviel da ist. Zweitens: Die vom Empfänger errechneten Positionsdaten werden in einem dem Gerät angeschlossenen Speichermedium gesammelt. Per Funk können sie daraus über einen ebenfalls angeschlossenen Sender "abgezogen" werden. Somit kann mensch sich mit dem Scanner auf die Lauer legen, um die Bullen beim Datenabzug zu erwischen. Der Datenabzug kann je nach Speichergröße und sonstigen "polizeitaktischen" Erwägungen alle paar Tage erfolgen und dauert vielleicht ein paar Sekunden. Drittens: Den Stromverbrauch messen. Es ist aber denkbar, daß der Empfänger mittlerweile erst über Zündung aktiviert wird oder ähnliches.
Sollte das zutreffen, ist es derzeit relativ unmöglich, ein GPS-Gerät am Fahrzeug zu finden. Für die Bullen hat die Technik allerdings den Haken, daß die einzelnen Standpunkte und Fahrtstrecken erst nach Abzug der Daten rekonstruiert werden können; mit dem Problem der Daten-Ungenauigkeit. Über eventuelle InsassInnen schließlich sagen die Koordinaten garnix aus.
Insofern ist es nicht richtig, wenn im radi-Artikel "Leben online" von einem "Sender" gesprochen wird, der es den Bullen ermöglicht hätte "jederzeit und ohne direkte Observation (zu) wissen, wo sich das Auto aufhielt." (radikal Nr. 155. 5/98. S.82 - Hallo radi! Unkraut vergeht nicht, in dem Sinne: Liebe Grüße!!)
Die Möglichkeit, GPS wie einen Peilsender einzusetzen, also laufend die Position abzufragen, besteht zwar schon. Das Verfahren wird als "Online-Überwachung" bezeichnet. Die "Online-Überwachung" bietet allerdings die Gefahr, von den Observierten wie ein Peilsender gescannt zu werden. Bislang seien Kuriere in BTM-Verfahren (BTM: Betäubungsmittelgesetz, Drogenfahndung), "quer durch Europa" oneline verfolgt worden. Die Technik sei aber noch nie ausdrücklich unter der Bezeichnung GPS in einer Hauptverhandlung (in einem Prozeß) eingeführt worden.
Bernhard und Michael sind angeblich die ersten, gegen die GPS mit Datenspeicherung eingesetzt worden sei.
Diese Form des GPS-Einsatzes führte zu dem unendlichen Ermittlungsaufwand, den das BKA betrieben hat. Hier wurde jede noch so kurze Standzeit abgeklappert, die Gegebenheiten vor Ort dokumentiert und teilweise mit Hundertschaften der Bereitschaftspolizei abgesucht. Die daraus resultierenden faktischen Nullergebnisse wurden zu Hypothesen zusammengeschustert.
KHK Hasheider vom BKA hatte seine Grundlagen für die Umsetzung der GPS-Daten in Fahrtstrecken als Fachphantasie und Fachglaube bezeichnet. Später bemerkte ein BKA'ler zu den "Ermittlungsergebnissen", die er und seine KollegInnen auf Grundlage der Fahrtstrecken zustande gebracht hatten: "Sie müssen entschuldigen wenn ich phantasiere."
Mosaiksteine...
Und der Richter Breidling entschuldigt das gerne. Immer hat er offene Ohren und findet die richtigen Worte für seine phantasierenden ZeugInnen. Ihm geht es um das "Sammeln von Mosaiksteinen. Es wird sich zeigen, was sich daraus machen läßt." Die Verwendung des Bildes spricht für sich. Eine Sammlung von Mosaiksteinen ist nichts weite, als ein Haufen bunter Steine, aus dem alles gebastelt werden kann. In diesem Prozeß liegt es in der Phantasie und der Absicht von Richter Breidling, zu welchem Urteil der Senat kommen wird. Derweil wird gesammelt. Tankquittungen, Hotelmeldezettel, Müllsäcke, Silvesterböller, die Infrastruktur von Bahnhöfen, bestimmte Nadelbäume, die Gegebenheiten von Autobahnrasten und scheinbar jedes Erdloch rund um Berlin und Hamburg und in den Grünanlagen Hannovers. Spätestens seit Ton Steine Scherben ist bekannt, wie schnell eine leere Weinflasche zum Brandsatz wird, weil es Molotow-Cocktails gibt. So kann auch ein leeres Erdloch zum Sprengstoffdepot werden, weil einige Erdlöcher gefunden wurden, die einen "schwarzpulverähnlichen" Stoff enthalten hatten. Es kommt nicht darauf an, daß in den dokumentierten oder auch nur behaupteten Löchern gar nichts drin war. Ganz egal ist, ob so ein leeres Loch von "Terroristen", Kiddis oder Maulwürfen gebuddelt worden sein könnte. Hauptsache, der Passat von Michael hat mal irgendwo in der Gegend geparkt.
Neben Mosaiksteinen dieser Art behandelt das Gericht eine nicht enden wollende Reihe von Gutachten. Gutachten über Reifen- und Schuhsohlenprofiele, über vier oder fünf Haare, über Fingerprints, über Schriftvergleiche, über Textanalysen, über Arbeitshandschuhe, über Erdproben, über den psychischen Zustand der Beschuldigten und über DNA-Spuren an Zigarettenkippen. Letztgenannte Gutachten dürften so um die 100.000 Mark gekostet haben. Als Ergebnis kam heraus, Michael und Bernhard müssen im Passat gesessen haben, als sie darin sitzend verhaftet wurden. Die Ergebnisse der übrigen bisher vorgestellten Gutachten sind vergleichbar. Wie ein gigantisches Kaugummi ziehen sie die Verhandlung in Milchstraßenlänge.
...Felsbrocken und Trümmerfeld
Wo das hinführen soll, ist klar: es werden soviele Mosaiksteine bis Mosaikfelsbrocken (Die dreistündige Verlesung der GPS-Daten wird wie Pech am Vorsitzenden kleben bleiben) aufgetürmt, bis es gar nicht mehr auffällt, daß es überhaupt keine Beweise gibt.
Die Verantwortung dafür schiebt der Vorsitzende den Beschuldigten in die Schuhe. In der ihm eigenen rührend väterlichen Besorgnis appelierte er an sie, sie mögen über eine Mitwirkung an dem Verfahren nachdenken. So hätten sie es in der Hand, die Sache wieder in den Rahmen zu bringen.
Bernhard und Michael schweigen zu den Vorwürfen. Breidling scheint bewußt zu sein: solange sich daran nichts ändert, wird seine Verurteilung am Ende auf dem beruhen müssen, was er mühevoll zusammenträgt: ein kunterbuntes Trümmerfeld. Das wird durch den gerade angeordneten Beizug der bislang parallellaufenden Ermittlungsverfahren mit Sicherheit nicht besser.
Vorverurteilungen
Bei den Vorwürfen, die die BAW (Bundesanwaltschaft) gegen Bernhard und Michael erhebt, handelt es sich um Staatsschutzbehauptungen. Die "Beweislage" haben wir bereits beschrieben. Jedoch unabhängig von der Kenntnis dessen und auch unabhängig von der Frage nach Solidarität mit den Angeklagten sollte eine Vorabverurteilung wie in der Form "Das Verfahren gegen zwei Männer der AIZ (Anti-Imperialistische-Zellen)" nicht einfach so aus der Frankfurter Rundschau abgeschrieben werden, wie die AutorInnen des radi-Beitrags "leben oneline" das beispielsweise getan haben. Schließlich waren die Verfolgungsbehörden und allen voran der Staatsschutz noch nie unsere FreundInnen.
Noch was zum radi-Beitrag "Leben oneline"
Die Übernahme der Formulierungen aus der FR durch die Verfasserinnen des radi-Beitrages wundert und ärgert uns vor allem deshalb, weil sie ein Buch vorstellen, dessen Autor genau gegen Vorverurteilung argumentiert. (Beat Leuthardt: "Leben oneline") Zusätzlich wirft der radi-Artikel die Frage auf, für was "wir (eigentlich) lernen müssen, auch hier durch die Netze zu schlüpfen." Das wird dort als Grund für die Auseinandersetzung mit Observation und Datenerfassung im Computernetz der Polizei angeführt.
Die Verfasserinnen des Textes beschreiben Beat Leuthardts Einsatz für Datenschutz als "bürgerliche Kacke", um ihren Satz der Kritik hier auf zwei Wörter zu reduzieren. Ihr eigener Ansatz ist "demwidersprechend, (...) sich an die vorgegebenen rechtsstaatlichen Mittel des Protestes (nicht halten zu wollen) und klandestine Organisierung von Widerstand für eine bessere Gesellschaft wichtig und erstrebenswert ((zu)) finden."
Das alleine greift zu kurz. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus, wo die Polizei freie Hand hatte, willkürlich mißliebige Menschen einzusperren und zu ermorden, wehrt Beat Leuthardt sich zurecht gegen präventive Repressionsmaßnahmen.
Im radi-Artikel wird hervorgehoben, daß die Menschen, die in der gesellschaftlichen Hieraschie am weitesten unten stehen, also vor allem die Flüchtlinge, am stärksten von Erfassungsmaßnahmen betroffen sind. Es wird auf die Gefahr der Ausweitung der Maßnahmen auf weitere Teile der Bevölkerung hingewiesen. Somit können wir eines Tages selbst davon betroffen werden, weshalb Solidarität mit den Flüchtlingen angesagt sei. Das klingt, als ob Solidarität mit ihnen eingefordert wird, um den eigenen Hintern zu retten. Dabei wird vergessen, daß wir mehr oder weniger von den Bedingungen profitieren, die dem größten Teil der Menschen jede (Über-)lebensperspektive rauben. Es sind diese Bedingungen: Macht- und Ausbeutungsstrukturen, unter denen Menschen letztlich wie Maschinen verwertet werden sollen. Die Erfassung und Durchleuchtung spricht den betroffenen Menschen ihr Persönlichkeitsrecht ab, indem es sie als Bestandteil des Systems begreift, das Priorität gegenüber den einzelnen hat. Das wird zur Absicherung eines möglichst reibungslosen Produktionsablaufes und letztlich zur Absicherung der dahinter stehenden Machtverhältnisse durchgesetzt. Dagegen anzugehen, ist keine bürgerliche Kacke, sondern steht auf jeder `Fahne der Emanzipation` geschrieben. Strittig an Leuthardts Darstellung bleibt am Ende die Methode: Kann mehr Kontrolle der Kontrolle am Ende zur Befreiung der Kontrollierten führen?
á pro pos Kontrolle und Kontrollierte - die AIZ-Ermittlungen in Aachen
Zwei Menschen aus Aachen sind schriftlich vom VS NRW darüber informiert worden, daß über unterschiedliche Zeiträume zwischen 1993 und 1996 G 10-Maßnahmen gegen sie durchgeführt worden seien. Gemeint ist eine Post- und Telefonüberwachung. Begründung: Angeblicher Verdacht auf Unterstützung oder Mitgliedschaft in der AIZ. Eine Woche nach der schriftlichen Benachrichtigung bat Frau Leymann vom VS telefonisch eine der beiden Personen um Hilfe: Die Verfassungsschützerin wollte die neue Adresse einer weiteren Person aus Aachen erfragen, um auch der ein solches Schriftstück zusenden zu können. Der VS NRW möchte behaupten, genauestens darüber informiert zu sein, wer wem, wann, wo und aus welchem Anlaß in der Nase gebohrt hat, aber nicht in der Lage zu sein, eine Anschrift zu ermitteln und näxte Woche kommt das Christkind.
ProzeßbeobachterInnen
Die näxten Prozeßtermine sind:
Mo, 27.7., 13.00 Uhr
Di, 28.7.
Mi, 29.7.
Di, 4.8.
Mi, 5.8.
Di, 11.8.
Mi, 12.8.
Di, 18.8.
Mi, 19.8.
Di, 25.8.
Mi, 26.8.
jeweils um 9.15 Uhr
Übrigens sitzen Bernhard und Michael am 26. 7. bereits seit 30 Monate in U-Haft.