§ 129a-Prozeß gegen Bernhard und Michael
Vor dem Hintergrund, daß der Vorwurf der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung im Grunde nicht haltbar ist, scheint es bemerkenswert, mit welcher Hartnäckikeit Ottmar Breidling, Vorsitzender Richter im Sechsten Strafsenat, darauf bestanden hat, eben diesen Vorwurf aufrecht zu erhalten. Entfiele der §129a, wäre das Landgericht und nicht mehr das OLG für die Prozeßführung zuständig.
Zur Zeit verhandelt Breidling immer noch den letzten Anschlag der AIZ. Dieser war am 23.12.95 auf das peruanische Honorarkonsulat in Düsseldorf verübt worden. Im Verlauf der Verhandlung stellt sich immer deutlicher heraus, daß sich die Ermittlungen beinahe ausschließlich auf Observationen mit technischen Hilfsmitteln, wie GPS-Einsatz (GPS: "Global Positioning System": diese Geräte dienen der Standortbestimmung, indem sie Satelitensignale dazu benutzen, die Position des Signalempfängers in Länge, Breite und Höhe zu berechnen, wobei die hinzuzufügenden Zeitangaben begrenzt manipulierbar sind.) und Video-Überwachung gestützt hatten. VS und BKA haben sich offensichtlich alle Mühe gegeben, eine möglichst lückenlose Überwachung der beiden zu gewährleisten. Trotzdem bleibt die Beweislage dünn.
Der Bulle, dessen Auftrag darin bestanden hatte, die Ermittlungsergebnisse seiner KollegInnen letztlich zu einem Konstrukt zusammenzubasteln, bot eine erstaunlich schlechte Vorstellung. Außer einiger "Hypothesen" möglicher Geschehnisabläufe, hatte er dem Gericht nichts mitgebracht. Bezüglich seiner "Hypothesen" ließen sich jeweils weitere alternative Möglichkeiten ausdenken, die eben nicht in Richtung Täterschaft der Angeklagten wiesen. Die Alternativen leuchteten sogar dem Bullen ein. Es sei aber, so der BKAler, seine Aufgabe gewesen, nur die Konstrukte in Betracht zu ziehen, die die Angeklagten bezüglich der Vorwürfe belasten könnten. Indessen gingen dem Richter auffallend zeitig die Fragen aus. Er konnte den Zeugen, der doch die Verurteilung der Angeklagten hätte perfekt machen sollen, gar nicht schnell genug wieder los werden.
Am 24. März ist recht eindrucksvoll mit dem "Komplex Duve" begonnen worden. Bernhard und Michael wird vorgeworfen, einen Anschlag auf den Hamburger SPD-Politiker vorbereitet zu haben.
Als Einstieg in die Beweisaufnahme setzte Breidling, gegen den nachdrücklichen Widerspruch der Verteidigung, die Verlesung einiger GPS-Daten durch. Ob er während der folgenden drei Stunden darüber nachgedacht hat, es wäre vielleicht besser gewesen, ausnahmsweise einen Widerspruch der Verteidigung zu akzeptieren, wird ein richterliches Geheimnis bleiben. Jedenfalls hat er knapp drei Stunden damit gefüllt, Geschwindigkeiten und Standzeiten von Michaels Passat, dazu Uhrzeiten, Streckenverläufe, Ortschaften, Städte und Straßennamen aus BKA-Listen zusammenfassend vorzutragen. Selbst dem für die Liste verantwortlichen Bullen, der als Zeuge anwesend war, ist es nicht gelungen, über die komplette Vortragsdauer wach zu bleiben. Er tat es den Bütteln und dem Bundesstaatsanwalt gleich und nickte weg. Leider zu kurz, als das es den Senat zu einer Bemerkung genötigt hätte.
Unter Umständen hat sich der Vorsitzende Richter jedoch vollkommen unnötig als Irrer geoutet, denn die Verteidigung hatte durch den Widerspruch gegen das Vorlesen Zweifel daran geweckt, daß die vorgetragene Listen für die Hauptverhandlung überhaupt brauchbar seien. Immerhin enthalten sie, abgesehen von den durch GPS übermittelten Koordinaten (die Breidling in seiner Zusammenfassung außen vorgelassen hat), lediglich Bulleninterpretationen der Koordinaten. Die Interpretationsgrundlagen hatte der Zeuge noch am selben Morgen mit den Worten "Fachglauben" und "Fachphantasie" beschrieben. Richter Breidling scheint ein gläubiger Mensch zu sein. Für die Abteilung Phantasie hat er ja seine Bullen, er glaubt ihnen einfach nur. Aber glauben heißt nicht wissen und so handelt er immer brav nach der Devise: Im Zweifel gegen die Angeklagten!
Breidling zeigt während der Hauptverhandlung verschärftes Interesse daran, ein umfangreiches psychologisch/psychiatrisches Gutachten über/gegen die Angeklagten erstellen zu lassen, wobei er keinerlei Probleme damit hat, die beiden einer permanenten Begutachtung zu unterziehen, in der jede Lebensäußerung der beiden zur Begutachtung "freigegeben" ist. Auf die Überwachung der Verdächtigen folgt die Überwachung der Angeklagten, denen spätestens seit Beginn der U-Haft keinerlei Privatsphäre mehr zugestanden wird. Breidling hat keinerlei Schamgefühl oder sowas ähnliches, die Post zu verlesen, die aus dem Knast raus oder in den Knast rein geschickt worden ist. Wie ein Spanner aalt er sich mit Vergnügen in die intimen Angelegenheiten der beiden.
Auch am 25.3. wurde ein Brief verlesen und GPS-Daten abgeglichen. Desweiteren wurde aber auch noch mal deutlich gemacht wieviel "Energie" darauf verschwendet wurde zu observieren. Ein Heer von Bullen war offensichtlich darauf angesetzt, jeden Schritt zu beäugen, den bestimmte Personen machten. So konnten Bernhards Verwandte keinen Schritt mehr tun, ohne daß nicht irgend ein Bulle seine Nase hinterherschob. Selbst so banale Dinge, wie z.B. Müll wegbringen ("Tütengänge" heißt sowas im vornehmen Gerichtsjargon) wurde akribisch verfolgt. Ja, und steckt erst mal so ein Trüffelschwein seinen Rüssel in einen Müllcontainer, wird er auch fündig. Eine Mülltüte wurde dann auch im Gericht serviert. Der Zuständige Rüssel sollte bestätigen, daß das die Tüte sei, die er am 17.12.95 zwecks Untersuchung zu der zuständigen BKA-Abteilung weiter leitete. Der Inhalt jener Tüte soll laut Vorhalt Breidlings aus Essensreste, Brötchentüte leer, Zigarettenkippen u.s.w. bestanden haben. Mutig schritt Rüssel zum Aservatentisch, wühlte mit Freude den Inhalt durch und befand strahlend, daß der noch die selbe Konsistenz habe wie damals, als er sie weiterreichte. Leider ist das Trüffelschwein nicht gebissen worden.
Das BKA führt unterdessen seine Ermittlungstätigkeiten gegen Bernhard und Michael bis heute fort. Zu der Fachdienststelle St15, der nach wie vor die AIZ-Ermittlungen obliegen, gesellen sich die Bullen von St11, die sich mit dem Prozeß zu befassen haben. Hierbei geht es nicht nur um Prozeßbeobachtung, was Aufgabe von St11-1 ist. An dieser Stelle wollen wir - Anna und Arthur mögen uns verzeihen - den Bullen von St11-4 ganz herzlich grüne Pickel, Pest und Pocken an den Hals wünschen!!! Bei St11-4 handelt es sich um die BKA-Abteilung, die die Reaktionen von "linksradikaler" Seite auf den Prozeß zu beobachten und auszuwerten haben, ausdrücklich inklusive der "Szene Publikation".
ProzeßbeobachterInnen
Die nächsten Prozeßtermine sind:
Di., 7.4.98
Mi., 8.4.98
Di.,14.4.98
Mi., 15.4.98
Mo., 20.4.98, 13.00 Uhr
Di., 21.4.98
Mi., 22.4.98
Di., 28.4.98
Mi., 29.4.98
jeweils ab 9.15 Uhr