129a-Prozeß gegen Bernhard und Michael

Stand des Verfahrens

in der Hauptverhandlung

Wie wir bereits mehrmals berichteten, läuft seit dem 14.11.97 vor dem 6. Strafsenat des OLG Düsseldorfs unter Vorsitz des Richters Ottmar Breidling die Hauptverhandlung gegen Bernhard Falk und Michael Steinau. Den beiden wird vorgeworfen, sechs Sprengstoffanschläge verübt und einen weiteren geplant zu haben. Zusätzlich steht die Mitgliedschaft in der AIZ in der Anklageschrift.

 

 

Die Be-

weisaufnahme zum Anschlag vom 28.12.95 auf das peruanische Honorarkonsulat in Düssel-

dorf, der der AIZ zugerechnet wird, ist soweit erstmal beendet worden. Bevor der "Komplex" wirklich abgeschlossen werden kann, stehen "nur noch" Entscheidungen des BMI (Bundesinnenministerium) bezüglich der Verwertbarkeit verschiedener Observationsmaßnahmen aus.

Im Verlauf der Hauptverhandlung stellte sich immer deutlicher heraus, daß sich die polizeilichen Ermittlungen beinahe ausschließlich auf Observationen mit technischen Hilfsmitteln gestützt hatten. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte die Verteidigung einen Antrag auf Nichtverwertbarkeit der "Erkenntnisse" eingebracht, die auf einem massiven Einsatz von Observationsmaßnahmen beruhen. Im Senatsbeschluß vom 12.12.97 begründet Breidling seine Ablehnung unter anderem damit, eine "wirksame Strafverfolgung" scheine heute ohne den "Einsatz technischer Mittel undenkbar".

Am Ende der Beweisaufnahme zum Anschlag auf das peruanische Honorarkonsulat nimmt sich dagegen das Ergebnis, das unterm Strich der wahnsinnigen Rechnung bleibt, eigentlich eher mickrig aus. Ein paar Fahrtrouten eines Passats, ein paar Standzeiten, denen nicht einmal präzise Orte zugeordnet werden können und eine ganze Menge zweifelhafter Bullen-Hypothesen. Das ist alles. Der Ausgangspunkt der unendlichen Ermittlungen stellt sich als Schlußpunkt heraus.

Am 24.3.98 ist recht eindrucksvoll mit dem "Komplex Duve" begonnen worden. Bernhard und Michael wird vorgeworfen, einen Anschlag auf den Hamburger SPD-Politiker vorbereitet zu haben. Gegen den nachdrücklichen Widerspruch der Verteidigung setzte der Vorsitzende die Verlesung von GPS-Daten, bzw. Auswertungen durch. (GPS: Global Positioning System: Gerät zur Standortbestimmung, indem Satelitensignale dazu benutzt werden, die Position des Empfängers in Länge, Breite, Höhe und Geschwindigkeit umzurechnen.) Fast drei Stunden lang verlas er zusammenfassend

Geschwindigkeiten und Standzeiten von Michaels Passat, dazu Uhrzeiten, Streckenverläufe, Ortschaften, Städte und Straßennamen aus BKA-Listen. KHK (Kriminalhauptkommisar) Hasheider, der die GPS-Koordinaten in die vorgetragenen "Erkenntnisse" umgewandelt hatte, hatte zuvor seine Interpretationsgrundlage als "Fachglaube" und "Fachphantasie" beschrieben.

Ausgehend von den Interpretationen der GPS-Daten suchten zwei Hundertschaften der Bereitschaftsbullen die Landschaft nach Erdlöchern ab. Auf die Frage, wie sie denn auf die Idee gekommen seien, in der Nähe einer bestimmten Standzeit des Passats ein Erddepot zu vermuten, erklärte eine dreiundzwanzigjährige Kriminalkommissarin, die Linke sei doch dafür bekannt, Depots anzulegen. Es ist beeindruckend, was für Weisheiten ST15 (ST heißt Staatsschutz) seinem Nachwuchs in der Ausbildung vermittelt.

Kein Wunder also, wenn BKA`lerInnen sich, ausgehend von den Interpretationen der GPS-Daten, Abdrücke von Reifenspuren im Schnee ansehen und am folgenden Tag aus der Erinnerung heraus mit Reifenprofilen auf Fotos vergleichen; mit dem "Ermittlungsergebnis", die Profile seien identisch.

Ausgehend von den Interpretationen der GPS-Daten wurden Hotels ermittelt, wo Bernhard und Michael übernachtet haben sollen. Um die als Erkenntnis verkauften Behauptungen zu untermauern, wurden Hotelbedienstete aus verschiedenen Hotels in Berlin und Hannover zum Prozeß eingeflogen. Dort erklärten sie jeweils ca eine halbe Stunde lang, sich an gar nichts mehr erinnern zu können und bereits seinerzeit schon niemanden der Personen in den ihnen vom BKA vorgelegten Fotomappen erkannt zu haben. Auch nicht auf den Fotos, auf die die Bullen besonders hingewiesen hätten. Schließlich bestätigten sie die Unterschrift auf einem ihnen vorgelegten "polizeilichen Meldezettel" bezüglich eines Hotelgastes namens Falk bzw. Steinau bzw. so ähnlich als jeweils ihre eigenen Unterschriften und durften wieder nach Hause fliegen.

Das Ergebnis der Ermittlungen dazu wurde seitens der Verteidigung in der Formulierung "Hotelübernachtung eines PKW`s" auf den Punkt gebracht.

Und ab in den Polizeicomputer

Der Richter vermied es unterdessen, die Hotelangestellten im Rahmen seiner Befragung daran zu erinnern, daß es den Bullen während ihrer Ermittlung vor gut zwei Jahren nicht nur darum gegangen war, Unterlagen bezüglich der Übernachtung von Gästen namens Falk oder Steinau einzusammeln. Selbstverständlich - so versichert ein BKA`ler vor Gericht - hätten diese auch Namen und soweit möglich die kompletten Daten der übrigen Gäste mitgenommen.

Wie im Verlauf der Anhörung vor Gericht deutlich wurde, sind auch die Standzeiten des PKWs nicht bloß mal eben ins Blaue hinein abgescheckt worden, nach dem Motto "was können die wohl hier gewollt haben" (so Breidling). In dem Zusammenhang haben die fleißigen BeamtInnen zum Beispiel Kassenrollen von Tankstellen beschlagnahmt. Zu einer dieser Aktionen machte ein BKA`ler vor Gericht die denkwürdige Äußerung: "Auf der Kassenrolle haben wir die Personen aber nicht gefunden."

Daneben sind offensichtlich sämtliche Standzeiten darauf überprüft worden, ob sich Meldeadressen bestimmter Personen in erreichbarer Nähe zu den Standorten befinden. Es handelt sich dabei um Personen, deren Daten eines unglücklichen Tages in die allwissenden Polizeicomputer geraten sein müssen. Ein Schicksal, das die oben erwähnten übrigen Hotelgäste durchaus mit ihnen teilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die

"Anti-

Terror-

Maßnahme"

Auf Veranlassung von Innenminister Genscher wurde als Ergebnis einer Innenministerkonferenz im Januar 1972 die Einrichtung eines Polizeicomputers auf Bundesebene mit der Bezeichnung "Informationssystem der Polizei" (INPOL) beschlossen.

INPOL startete im November 72 mit 35 Terminals. Es wurde schließlich im Rahmen der 2. Neufassung des BKA-Gesetzes 1973 nachträglich rechtlich legitimiert. Seitdem wurde das BKA von einer informellen Koordinierungsstelle überregionaler Ermittlungen in einen Informationsknotenpunkt umgebaut, von wo aus eigene Ermittlungen getätigt werden. (Vgl. die Entwicklung von Europol.) U.a. gehören politische Straftaten und Terrorismus unter federführende Zuständigkeit des BKA.

Unter Rückgriff auf die Legitimationsbasis des "Deutschen Herbst `77" und angesichts der großen Anti-AKW-Demos Ende der 70er Jahre wurden seitens der Regierung "Anti-Terror-Maßnahmen" ersonnen, unter die beispielsweise weitere vorbeugende Einschränkungen des Telefon- und Briefgeheimnisses, Einführung fälschungssicherer Ausweise sowie die Hotelmeldepflicht fielen, genauso wie der Ausbau von INPOL. Die Durchsetzung der Maßnahmen als Paket war aufgrund breiter Proteste nicht durchsetzbar. Nach und nach sind sie jedoch jeweils einzeln in Kraft gesetzt worden. So hat INPOL im Laufe der Zeit einige Erweiterungen (mit nachträglicher Legalisierung) erfahren. 1990 waren an den Zentralrechnern des "Informationssystems der Polizei" 15.000 Terminals angeschlossen. Bei INPOL läuft wirklich alles zusammen: Interpol, das "Schengener Informationssytem", sämtliche "spezialisierte Teilsysteme" der Bundespolizei (die es offiziell ja gar nicht gibt), angefangen bei PIOS (Personen-Institutionen-Objekte-Sachen, Instrument zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung) über die Diebstahldatei bis hin zur Haftdatei, sowie weitere Ermittlungs-Behörden wie die Länderpolizei, der BGS und die Staatsanwaltschaften, bis hin zu Datenzentren wie Flensburg oder die Einwohnermeldeämter.

Durch das Einfüttern in den Polizeicomputer werden Beobachtungen und

Indizien objektiviert,

meint, mit einem Verdacht wird als Tatsache operiert. In den Computer geratene Personen werden als Verdächtige, als potentielle TäterInnen gehandelt. (Kompletter Abschnitt vgl.: Nikolaus Tiling, "Beweisherstellung im Computernetz" in "wüster haufen", "aufruhr- widerstand gegen repressionen und 129a", Hg ID-Archiv, Amsterdam, 1991.)

Horst Herold (BKA-Präsident von 1971 bis 1981. Er hat Konzeptionierung und Aufbau der computergesteuerten Ermittlungen sozialer Zusammenhänge gerade auch in Kombination mit dem 129a vorangetrieben) sagte hierzu unlängst in einem Interview mit der SZ (Süddeutsche Zeitung) anläßlich der Abschiedserklärung der raf: "Die Möglichkeiten der Kriminaltechnik wurden nicht bis an ihre Grenzen ausgelotet. (...) Mein alter Satz lautet: Kriminalitätsbekämpfung ist Informationsverarbeitung: aufnehmen, speichern, verarbeiten. (...) Der Traum der deutschen Polizei, einen Informationsverbund zu haben, ist ausgeträumt. Der Verbund ist gespalten in Landeseinheiten, die nicht miteinander kommunizieren können. (...) Das ist doch furchtbar." (SZ, 22.4.98)

Was nicht zu der Annahme verleiten soll, an einer Vernetzung der Länderpolizeien würde nicht gearbeitet, beispielsweise durch die Firmen Siemens und Kryptokom.

Der §129a - Schlüssel

zum Bühnenbild

Die Tatsache, daß ein Mensch aus der Prozeßbeobachtung während der laufenden Hauptverhandlung weggepennt war, nutzte Breidling an einem der letzten Verhandlungtage als Vorwand, um dessen Namen der Öffentlichkeit preiszugben. Natürlich ist Öffentlichkeit im Zusammenhang mit diesem Prozeß ein großes Wort, wie ihr vielleicht mitbekommen habt.

Jedoch hat der Richter seine Kompetenzen überschritten.

Kenntnis der Namen hat er, weil auf seine Veranlassung hin die Persos der ProzeßbesucherInnen (inklusive Presse) zweimal pro BesucherIn und Verhandlungstag kopiert werden. Das geschieht im Rahmen einer "Sitzungspolizeilichen Anordnung", die u.a. auch die Durchsuchung der BesucherInnen vorschreibt.

Die

"Sitzungspolizeiliche Anordnug" ist Bestandteil der Inszenierung von Staatsschutzprozessen. Krönendes Beispiel solcher Inszenierungen in der Geschichte des Düsseldorfer OLG ist der Umbau der "Nebenstelle des Oberlandesgericht Düsseldorf", auf dem Grundstück einer Polizeikaserne zum Prozeßbunker. Der Umbau wurde in propagandistischer Vorbereitung auf den "KurdInnen-Prozeß" von 1988 durchgezogen. Ehe die Anklageschrift überhaupt durch war, hatte der zuständige (ehemalige) Generalbundesanwalt Rebmann bereits mit der Planung begonnen, inklusive des "Kurden-Käfigs". Die Verteidigung hatte hart darum kämpfen müssen, daß die menschenverachtende Zur-Schau-Stellung der Angeklagten hinter Panzerglas eingestellt wurde. (Vgl. den Beitrag von Eberhard Schulz "Der Düsseldorfer PKK-Prozeß" in dem Buch vom wüsten haufen.)

Es ist jedenfalls klar, daß der fensterlose Prozeßbunker des OLG Düsseldorf, ähnlich wie der des OLG Stuttgart, weniger der Sicherheit von wem auch immer, sondern viel mehr als Bühnenbild zur Inszenierung von "Terroristenprozessen" dient.

Ist der 129a in der Anklageschrift von Bernhard und Michael zugelassen worden, um dem Prozeß gegen die beiden eine besondere Kulisse zu verschaffen? Soll über die Kulisse die Verurteilung der beiden erzwungen werden, die über die dünne Beweislast alleine niemals legitimierbar ist? Bernhard und Michael wären nicht die ersten, gegen die genau mit der Intention dort, aber auch in Stammheim, Hamburg oder sonst wo verhandelt wird. Sicherlich hat es seinen Grund, wenn Breidling die Beweisaufnahme zum nach wie vor höchst fraglichen Vorwurf der Mitgliedschaft in der AIZ ganz ans Ende der Hauptverhandlung gestellt hat. Damit wird es, bei dem Tempo, das der Richter in der Hauptverhandlung vorlegt, dieses Jahr wohl nichts mehr werden.

Eine lange Verhandlungsdauer deutet in der Regel eine hohe Verurteilung der Angeklagten an

und

also

den

Verurteilungswillen des Vorsitzenden, da der letztlich

über die Terminplanung zu entscheiden hat.

Derartige Vorwürfe würde Breidling natürlich weit von sich weisen. Blöd nur, wenn er - sonst ganz Saubermann - seinen Verurteilungswillen selber deutlich macht. Genau das bedeutet es nämlich, wenn er zugibt, nur die "Erkenntnisse" seien von Interesse, die die Angeklagten im Sinne der Anklageschrift belasten könnten: so ging er unlängst die Verteidigung an, als die sich mit einem BKAler über eine Standzeit in Hamburg an der Alster auseinandersetzte. Für den betreffenden Standort hatte der Bulle gleich eine ganze Auswahl von Möglichkeiten ermittelt, was Bernhard und Michael, denen er unterstellte, mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein, zur Vorbereitung für einen Anschlag auf Duve dort hätten machen können. Nach der Auffassung des Vorsitzenden ging es um die Aufklärung einer nicht unerheblichen Straftat. (Tatsächlich ging es um die angebliche Planung einer solchen.) Es könnte nicht ernsthaft von den ermittelnden Beamten erwartet werden, zu klären, ob die verdächtigen Personen vielleicht auf der Alster Bötchen fahren waren.

Es ist

schon klar, daß Bullen

sowas niemals tun.

Rein rechtlich ist ihnen das aber vorgeschrieben, auch in Richtung Unschuldsvermutung zu ermitteln.

Als er von der Verteidigung darauf hingewiesen wurde, hielt der Richter erstmal die Klappe.

Ob er darüber nachgedacht hat, solche Patzer könnten seiner Karriereplanung abträglich sein?

 

"AIZ-Ermittlungen" in Aachen

Pünktlich zu "Führers Geburtstag" wurde in Aachen die Wehrmachtsausstellung eröffnet, wogegen einige Burschis eine Gegenveranstaltung geplant hatten.

Es bestand also "Antifa-Alarmbereitschaft", zumal ein Übergriff auf die Flüchtlinge im Kirchenasyl befürchtet wurde. Glücklicherweise sind die Befürchtungen nicht eingetroffen.

- kein mensch ist illegal!!! -

Anläßlich dessen, daß die Antifas

sich vom

Aachener Autonomen Zentrum aus auf die Socken machten, meldete der Chef des hiesigen Staatsschutzes seinen Leuten: "Die Personen verlassen jetzt grüppchenweise das AIZ". Trotz allem freuen wir uns natürlich immer darüber, wenn Bullen durch ihren Job überfordert sind.

 

 

Termine

jeweils um 9.15 Uhr am

8.6.98, 9.6.98, 16.6.98, 17.6.98, 23.6.98 und 24.6.98. Danach folgt die Sommerpause.