Redebeitrag für die Knastkundgebung Köln Silvester 97-98
zum Prozeß gegen Bernhard.
Seit dem 14. November läuft vor dem OLG Düsseldorf der Prozeß gegen Bernhard Falk, der in Ossendorf eingesperrt ist und gegen Michael Steinau. Ihnen wird von der BAW die Mitgliedschaft in der AIZ und 5-facher versuchter Mord in Zusammenhang mit fünf Sprengstoffanschlägen, sowie die Planung eines weiteren Sprengstoffanschlages vorgeworfen.
Seit ihrer Verhaftung am 25.2.96 in Witzhave bei Hamburg hat Michael in Lübeck und später zwecks Erstellung eines Gutachtens bezüglich seiner Schuldfähigkeit in Essen gesessen. Jetzt befindet er sich im Düsseldorfer Knast.
HAFTBEDINGUNGEN
Trotz des Desinteresses jeder Öffentlichkeit an ihren Haftbedingungen haben die beiden mit der Durchführung von insgesamt drei Hungerstreiks kleinere Verbesserungen ihrer Situation erreicht. So hat Bernhard mittlerweile Gemeinschaftshofgang, mit vor- und nachheriger Durchsuchung natürlich. Außerdem hat er Gelegenheit, auf dem Knastflur mit anderen Gefangenen zu reden. (Dabei handelt es sich vor allem um Leute, die nicht lange im Knast bleiben müssen, Junks, die auf der Straße einkassiert worden sind beispielsweise.)
Vor dem ersten Hungerstreik durften nicht mal die Knastbüttel mit Bernhard reden, woraufhin sich der Knastleiter bei der BAW, die diese Maßnahme angeordnet hatte, beschwerte. Er bestand darauf, sowas seinem Personal nicht zumuten zu können. Mit dem letzten Hungerstreik wurde Bernhard kurzfristig erlaubt, Besuch ohne Trennscheibe zu bekommen. Dies geschah aber als Reaktion auf den Antrag von Bernhards Verteidigerin, den § 129a aus der Anklageschrift zu streichen und wurde sehr schnell wieder rückgängig gemacht. So finden bis heute alle Besuche einschließlich die der VerteidigerInnen mit Trennscheibe statt. Zusätzlich sind bei allen Besuchen außer denen der VerteidigerInnen ein LKA-Bulle und ein Knastbüttel anwesend.
Neben der üblichen Postkontrolle wurde der komplette Briefverkehr zusätzlich zur psychologischen Begutachtung weitergeleitet. Eine ganze Reihe linker Zeitungen sowie Zeitungsausschnitte sind nicht zu den Gefangenen durchgelassen worden. Die Post der Verteidigerinnen wurde duchwühlt, Teile daraus zensiert, ohne daß dies den Gefangenen mitgeteilt wurde.
Die AIZ wurde seitens des Staatsschutzes als die Nachfolgeorganisation der RAF und als die derzeit gefährlichste militante linksradikale Organisation eingestuft. Da Bernhard und Michael der Mitgliedschaft darin beschuldigt sind, werden ihre Haftbedingungen entsprechend gestaltet. Mittlerweile mehren sich auch in der Öffentlichkeit die Zweifel an der Existenz der AIZ als terroristische Vereinigung nach § 129a StGB. In der Presse wird die Frage gestellt, ob es überhaupt ein drittes AIZ-Mitglied gebe.
Ein drittes Mitglied ist nötig, um eine Vereinigung nach § 129 StGB zu bilden.
Damit wird es zunehmend schwerer, die drakonischen Haftbedingungen, zu legitimieren die extra gegen § 129a-Gefangenen eingeführt worden waren und gegen Bernhard und Michael eingesetzt werden.
Der PROZESS
Vor dem Hintergrund, daß der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (im Grunde) nicht haltbar ist, scheint es bemerkenswert, mit welcher Hartnäckigkeit der zuständige Richter Breidling (der auch gegen die KurdInnen in Düsseldorf verhandelt hat) darauf bestanden hat, den Vorwurf der terroristischen Vereinigung aufrecht zu erhalten, sprich die Hauptverhandlung selbst zu führen. Entfiele der § 129a, wäre das Landgericht und nicht mehr das OLG für die Prozeßführung zuständig.
Am 14. Nov. hat der Prozeß gegen Bernhard und Michael nun begonnen. Es sollen über 200 ZeugInnen und etliche Sachverständige gehört werden. Bei zwei Verhandlungstagen pro Woche kann momentan nicht mit einem Prozeßende in 1998 gerechnet werden.
Am ersten Prozeßtag hat Bernhard eine knapp über 100-seitige Prozeßerklärung (teilweise) verlesen. Diese Erklärung, die Bernhard ausdrücklich als Diskussionsbeitrag an die Adresse 'der Linken' verstanden haben will, hat mittlerweile -offensichtlich vollständig- die Knastmauern passiert.
Während der Gerichtsverhandlung ging es bislang thematisch um den - soweit bekannt - letzten Anschlag der AIZ, der den beiden zur Last gelegt wird: den Anschlag auf das peruanische Honorarkonsulat in Düsseldorf am 23.12.95.
Die Verhandlung als solche erweist sich als haarstreubend: Die Ermittlungen sind schlampig geführt worden, weshalb der Prozeß oft dazu genutzt werden muß, zu versuchen die Lücken zu schließen, anstatt die Ergebnisse zu bewerten. Die Bullen können sich nur so erinnern, wie sie denken, daß es dem Richter am besten in den Kram paßt. Die meisten Sachverständigen gestalten ihre Darstellungen entsprechend. Die übrigen ZeugInnen können sich nach zwei Jahren sowieso an nix mehr erinnern. Breidling ist sichtlich bemüht, die Tat und die Angeklagten als ganz besonders böse agressiv und gefährlich aufzubauen. Er gibt sich dabei kaum Mühe, seine Absicht zu kaschieren. Er fragt notfalls so lange, bis er die Antwort bekommt, die er von Anfang an haben wollte. Abweichendes nimmt er einfach nicht zur Kenntnis. Seine ständigen Suggestivfragen gehen selbst an den Bütteln im Gerichtssaal nicht vorbei, obwohl die das meiste nach Kräften verschlafen. Zur Not manipuliert Breidling auch mal an Beweismitteln rum, ohne sich zu scheuen, dazu auch zu stehen. Gerne übernimmt er die Ermittlungsarbeiten, die eigentlich Sache von Bullen und BAW gewesen wären, kann er sie doch so in die Richtung lenken, in der er sie gerne haben will. In der Ablehnung von Anträgen der Verteidigung kommt er der Stellungnahme der BAW oft zuvor, da diese ihm nicht weit genug zu gehen scheint.
DIE ANWESENHEIT DER PSYCHOLOGiNNEN
Eine auffällige Neuerung, die im Verlauf dieses Verfahrens offenbar durchgesetzt werden soll, ist die mehr oder weniger ständige Anwesenheit zweier psychologischer GutachterInnen (Leigraf und Navara) während der kompletten Verhandlung. Es handelt sich dabei um genau die GutachterInnen, die die Angeklagten bereits vor Verhandlungsbeginn als "vollständig schuldfähig" charakterisiert hatten. Ihre Anwesenheit wird dennoch genau damit begründet, die Schuldfähigkeit der beiden zu beurteilen.
Die Verteidigung hat beantragt, die beiden PsychologInnen aus dem Prozeß zu entfernen, wogegen die BAW wie erwartet Widerspruch eingelegt hat. Ein Senatsbeschluß bezüglich dieser Frage ist für den kommenden Verhandlungstermin Mo, den 5.1.98 angekündigt. Voraussichtlich wird der Senat unter Vorsitz des Richters Breidling den Antrag der Verteidigung ablehnen. Es läßt sich auch jetzt schon mit einiger Sicherheit vorhersagen, daß Breidling in seiner Ablehnung besonderes Gewicht auf die 'Fürsorgepflicht' legen wird, die dem Gericht bezüglich der Angeklagten obliege. Die BAW-VertreterInnen haben bereits betont, das Gutachten könne sich für die Angeklagten ja auch positiv auswirken, da eine Verurteilung der beiden schließlich (sinngemäß) absehbar sei.
Und außerdem sollen die beiden sich nicht beklagen, denn den bisherigen Methoden ihrer Begutachtung (z.B. Begutachtung des kompletten Briefverkehrs) hätten sie widersprochen. Und irgendeine Grundlage zur Beurteilung müsse den GutachterInnen schon gegeben werden.
Den GutachterInnen selber scheint die Begutachtung der ProzeßbesucherInnen augenscheinlich mindestens ebenso wichtig zu sein, wie die Beurteilung der Angeklagten.
GPS u.a.
Eine weitere Auffälligkeit im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Bernhard und Michael besteht in der Freizügigkeit des vorsitzenden Richters Breidling im Umgang mit der Verwertung der Ergebnisse aus den technischen Observationsmethoden, die der Staatsschutz benutzt hat, um die beiden jahrelang zu beschatten. Wobei die Beschattung nicht auf die beiden beschränkt blieb, sondern ein wie auch immer definiertes "Umfeld" mit einbezog. Diese Maßnahme bezüglich des "Umfeldes" ist bislang aufrecht erhalten worden. Neben der praktischen Observation durch Zivilbullen und einer "Postkontrolle" wurden unter anderem folgende technischen Observationsmethoden angewendet gegen Bernhard und Michael: Die Überwachung der Telefonanschlüsse von Michaels Eltern und Bernhards Mutter, wo die beiden zuletzt jeweils bis zu ihrer Festnahme wohnten, sowie einer Telefonzelle in der Nähe des Wohnhauses von Bernhards Mutter, videotechnische Überwachung ihres Hauses 'von allen Seiten' und einiger Wege in unmittelbarer Nähe. Der Plan, die Gespräche, die in Michaels Auto und in dem von Bernhards Mutter geführt worden sind, mitzuschneiden, wurde angeblich aus technischen Gründen nicht realisiert. Die ermittlungsrichterliche Anordnung bezüglich dieser Maßnahme war dennoch verlängert worden. Darüber hinaus sind die angeblichen Fahrtstrecken von Michaels Auto unter Rückgriff auf das "Global Positioning System" (GPS) dokumentiert worden. Dies sei erforderlich gewesen, weil die Angeklagten immer an den Wochenenden unterwegs gewesen seien, auch an den Wochenenden, an denen die Anschläge der AIZ verübt wurden. Die Bullen behaupteten, die beiden hätten sich derart konspirativ verhalten, daß die Fahrtziele der beiden nicht anders als durch GPS-Einsatz feststellbar gewesen seien.
Für den GPS-Einsatz gibt es keine Anordnung durch eineN ErmittlungsrichterIn. Wann mit der GPS-Überwachung begonnen wurde, hat das BKA bislang nicht verraten wollen. Will sich das BKA wohl eine Hintertüre offen halten, eventuell die Angeklagten entlastende Fahrtstrecken nicht offen zu machen, unter dem Vorwand, zu diesem Zeitpunkt noch keine GPS-Überwachung durchgeführt zu haben?
Der Richter bezog die Position, ohne Einsatz technischer Mittel erschiene "eine wirksame Strafverfolgung heute undenkbar". Gemäß dieser Einschätzung bewertete der Senat die Ergebnisse aus den technischen Observationsmethoden als gerichtsverwertbar. Egal, ob diese mit oder ohne Genehmigung, bzw. Wissen eines/r ErmittlungsrichterIn durchgeführt worden waren. Nach der Verkündung dieses Senatsbeschlusses wurden den Angeklagten weitere gegen sie durchgeführte Observationsmaßnahmen bekannt gemacht. Und zwar nicht durch die BAW, sondern durch den Verfassungsschutz. Diese Observierungsmaßnahmen wurden, da vom Verfassungsschutz durchgeführt, als sowieso legal charakterisiert. Daß VS-Unterlagen ans BKA weitergegeben wurden und damit den Ermittlungen dienten, hält der Senat offensichtlich nicht für erwähnenswert.
Warum sich der Verfassungsschutz erst so spät damit meldet und dann gerade zu dem Zeitpunkt, wo die Observierungen bezüglich Bernhard und Michael vor Gericht Thema sind, darüber kann spekuliert werden. Allerdings liegt die Vermutung recht nahe, daß die VerfassungsschützerInnen während ihrer Prozeßbeobachtung erst wieder daran erinnert worden sei könnten, daß da doch noch was war, was sie längst mal hatten erledigen wollten.
Schließlich, so bemerkte der Richter während der Beschlußverkündung unter Bezugnahme auf diverse BGH-Stellungnahmen schon mal präventiv, schließlich dürfe nicht ein komplettes Strafverfahren lahmgelegt werden, BLOSS weil Observationsergebnisse nicht rechtlich korrekt erlangt worden und somit nicht gerichtsverwertbar seien. Das - so der Richter - wäre doch schade.
Im übrigen bedürfe es für die meisten eingesetzten Mittel keines Beschlusses eines Ermittlungsrichters oder Auftrages der BAW. So könne auch das GPS problemlos durch die Bullen eingesetzt werden, wenn es denn nur erfolgversprechend sei und den Aufwand und die Kosten lohne.
Die GPS-Überwachung gestaltet sich als aufwendiges Unterfangen: Erstmal muß ein GPS-Empfänger inklusive Antenne in das zu überwachende Auto eingebaut und an das Stromnetz des Autos angeschlossen werden. Anschließend müssen die Daten aus dem Empfänger abgezogen werden. Dies muß einigermaßen regelmäßig geschehen, da der Speicherplatz im Gerät recht begrenzt ist. Der Abzug der Daten geschieht entweder mit 4-Meter- oder 2-Meter-Funk, wie der Chef des Landesvermessungsamtes vor Gericht aussagte. Dieses Wissen kann er im Grunde nur vom BKA erfahren haben, da die Begriffe Bullensprache sind. Inhaltlich bedeuten sie, daß die Bullen die Daten aus dem Empfänger mit Hilfe eines Handfunkgerätes oder eben mit dem Autofunkgerät abgezogen haben, also nicht allzuweit davon entfernt gewesen sein können. Um die Daten abziehen zu können, müssen die Bullen das Auto erst mal suchen, falls sie es nicht anhand eines Peilsenders orten können. Während des Datenabzugs aus dem Empfänger ist das GPS recht einfach scanbar (mit Hilfe eines entsprechenden Funkgerätes 'mit'hörbar). Um also zu vermeiden, daß das Gerät gefunden wird, können die Bullen die Daten nur abrufen, wenn sie sich einigermaßen sicher sind, daß die observierte Person erstmal nicht 'in der Nähe' ist, weil sie beispielsweiese schläft. Sprich es kann davon ausgegangen werden, daß der Datenabzug für die entsprechenden Bullen in der Regel Nachtschicht bedeutet. An Ort und Stelle können sie die Daten allerdings nicht auswerten. In Michaels Fall bekam ein KK Hasheider unregelmäßig etwa einmal täglich die Daten - auf Wegen, die das BKA nicht verraten will - in seinen PC. Er übertrug sie in Listen, die er umgehend (täglich) an die "Fachdienststelle St 15" weitergab. So landeten sie bei den BKA-Bullen Frau Sperling und Herr Görres, die seit Jahren mit den Ermittlungen gegen die AIZ befaßt sind.
Auch wenn der Einbezug von Ermittlungsergebnissen durch GPS-Einsatz vor Gericht noch nicht vorgekommen ist, es gäbe kein Gesetz, daß die Verwendung der Ergebnisse verbiete. Im Gegenteil sei der gesetzliche Rahmen so angelegt, daß der technische Fortschritt mitberücksichtigt sei und begünstigt werde, erörterte der Richter. Das mag wohl wahr sein...
FRÖHLICHE WEIHNACHTEN...
Jedenfalls ist Breidling am OLG dabei, Tatsachen zu schaffen: Tatsachen, die nicht 'nur' die Verurteilung von Bernhard und Michael erleichtern sollen, sondern sich auch zukünftig auf (politische) Strafprozesse auswirken werden.
Dennoch ließ er es sich nicht nehmen, wortreich und väterlich wie immer, den Angeklagten friedliche und ganz besonders besinnliche Weihnachten im Knast zu wünschen und er meinte scheinbar die nächsten fünfzehn Jahre gleich mit.
...UND EIN FROHES NEUES JAHR!
Beeindruckte Breidling zum Abschluß des letzten Prozeßtages im vergangenen Jahr alle Anwesenden durch seine einfühlsame Anteilnahme am Seelenfrieden der Angeklagten, setzte er zu Beginn des ersten Prozeßtages 1998 noch einen drauf: Er wünschte Bernhard und Michael von Herzen ein glückliches neues Jahr, und all ihre Hoffnungen und Wünsche mögen in Erfüllung gehen.
Wir sehen es ein, liebe LeserInnen, wenn Ihr Euch weigert uns sowas ernsthaft abzukaufen. Es gab schon Überlegungen Euch das ganze nicht besser vorzuenthalten, bevor wir es riskieren, uns für alle Zeiten in Euren Augen unglaubwürdig zu machen. Sowas wär schon deshalb ziemlich doof, weil wir Euch wärend des kompletten Prozesses über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten wollen und von daher ein Interesse an Eurem Vertrauen in unsere Glaubwürdigkeit haben. Schließlich wollen wir ja nicht nur für die Bullen schreiben und an sonsten für die Katz oder so.
Natürlich ist es schon richtig, nicht immer alles zu glauben, was der Mensch so liest... Jedenfalls hoffen wir, Ihr könnt Euch in diesem Fall dazu überwinden, anstatt an unserem Bericht am Verstand des Richters zu zweifeln.
ProzeßbeobachterInnen
Die nächsten Prozeßtermine sind am:
Di, 20.1.
Mi, 21.1.
Di, 27.1.
Mi, 28.1.
Di, 3.2.
Mi, 4.2.
Di, 10.2.
Mi, 11.2.
Di, 17.2.
Mi, 18.2.
jeweils ab 9.15 Uhr