Landfriedensbruch bei Kundgebung gegen Neonazis nicht nachweisbar
Aachen. Vor einem Jahr wurde Günter B. wegen Landfriedensbruchs verurteilt, begangen in Herzogenrath bei Protesten gegen Neonazis. Gestern hob das Landgericht das Urteil in zweiter Instanz auf.
Zurück geht der Vorfall auf den Aufmarsch von Rechtsextremen am 24. März 2001. Rund 4000 Menschen hatten dagegen in Herzogenrath und Kerkrade protestiert. Konfrontationen zwischen Gegendemonstranten und Nazis wollte die Polizei damals verhindern, indem sie den Herzogenrather Bahnhof hermetisch abriegelte. Dort wollten die Rechtsextremen ursprünglich aufmarschieren. Dagegen protestierten vor der Absperrung rund 200 Menschen.
Drei dort eingesetzte Polizeibeamte aus Wuppertal bezeugten gestern, B. habe damals zwei Absperrgitter aufgedrückt und gerufen: "Kommt, die Polizei hat uns erlaubt, den Bahnhof zu besetzen!" Nach kurzer Rangelei war der Kölner festgenommen, ihm folgende Personen wurden abgedrängt.
Das Amtsgericht Aachen hatte den 43-Jährigen im Februar zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Es war dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft gefolgt, laut der B. eine "Menschenmenge angestachelt hat, die Polizeisperren zu durchbrechen", um "Gewalttätigkeit zu fördern". Montag sagte der Staatsanwalt, B. habe wohl die Protestler dazu aufstacheln wollen, "den Rechten eine Tracht Prügel zu verpassen".
Gegen das Urteil hatte B. Rechtsmittel eingelegt. Er hatte in erster Instanz ausgesagt, ein Ordnungshüter habe ihm erlaubt, er dürfe ebenso wie einige Bahnreisende die Sperren passieren. Dies habe er Freunden zugerufen. Dann aber sei er von Polizisten über die sich dabei öffnenden Gitter gezerrt worden.
Gestern sagte der Kölner nichts mehr zum Tathergang und ließ seinen Anwalt sprechen. Der forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. Da das Landgericht einen "aufwieglerischen Landfriedensbruch" nicht mit "notwendiger Sicherheit feststellen konnte", sprach es den Angeklagten frei.
(Aachener Nachrichten, 14. Januar 2003)
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