Glatter Freispruch fuer die Aktion "BuergerInnen beobachten den Bundes- grenzschutz"
Die Kriminalisierungsversuche der Aachener Staatsanwaltschaft gegen die anti- rassistische Aktion "BuergerInnen beobachten den Bundesgrenzschutz" endeten mit einem Freispruch vor dem Amtsgericht Aachen. Das Verfahren mit dem Vor- wurf "Leitung einer unangemeldeten Demonstration" zeigte, dass Vorwurf und Auswahl des Angeklagten politisch motiviert waren.
Mit Flugblaettern und Schildern versammelten sich mehrere Menschen am Haupt- bahnhof Aachen, um gegen die u.a. dort stattfindende Jagd des BGS auf Men- schen ohne Papiere und auf Fluchthelfer aufmerksam zu machen. Wegen des rassistischen Anstrichs der sogenannten "Verdachtsunabhaengigen Kontrollen", denen besonders Menschen dunkler Hautfarbe ausgesetzt sind, wurden Bahn- reisende zur Beobachtung/ zur Zivilcourage aufgefordert.
Juristisch war im Verfahren zu lernen: Eine Ansammlung von wenigen Menschen zum Zwecke der Meinungsaeusserung - wie diese Aktion unbestritten war - ist keine Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes. Die Anmeldung einer Demonstration bei der Polizei hat nach der Rechtsprechung ihren Sinn darin, dass bei groesseren Aufzuegen die Polizei dafuer sorgen kann/soll, die Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes zu ermoeglichen, sprich hierfuer z.B. verkehrstech- nische Voraussetzungen zu schaffen etc.
Die Staatsanwaltschaft, die auf Ersuchen des BGS eine Beleidigungsklage gegen die Aktion "BuergerInnen beobachten den BGS" verfolgen sollte, war mangels Erfolgsaussichten auf das "Versammlungsrecht" umgestiegen. Die Aktivitaeten gegen den BGS am Bahnhof seien eine "unangemeldete Demonstration", deren "faktischer Leiter" zur Rechenschaft zu ziehen sei. Dies leitete der Staatsanwalt aus Zeugenaussagen der Polizisten ab, die den "auffaellig buergerlichen" Beschuldigten fast alle kannten und daher waehrend der Aktion angesprochen hatten. Da ein Anwalt des deutschen Staates offenbar keine Gesetzeskommen- tare lesen braucht, bezeichnete er den Beschul- digten (und seinen Verteidiger) als borniert und unverbesserlich. Dafuer, dass der Beschuldigte nicht automatisch der Meinung von Polizeibeamten gefolgt war, dass er gegenueber einem Polizisten gesagt haben soll, die Aktion gegen den Bundesgrenzschutz sei "mit der Staats- anwaltschaft abgesprochen", und weil er sich heute noch nicht einsichtig zeige, dafuer forderte der Staatsanwalt schliesslich die Bestrafung des Beschuldigten - konsequenterweise zu 30 x 40 DEUTSCHE Mark.
Richter Foerst sprach den Beschuldigen frei unter Verweis auf den Standardkom- mentar des Versammlungsrechts. Einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen seine Person als Richter hatte er bereits zuvor abgelehnt. Im Abgang schimpfte er dann ueber alle Verfahrensbeteiligten: der Angeklagte fuehle sich "in seiner Martyrerrolle wohl" und die Staatsanwaltschaft verschaffe ihm wegen so einer Bagatelle das geeignete Forum dazu. Foerst nahm den BGS in Schutz: Das verteilte Flugblatt sei knapp an der Grenze zur strafbaren Beleidigung. Hueseyin Calhan, hier erwaehnt, sei nicht aufgrund des rassistischen Blicks der BGS'ler verhaftet worden, sondern weil er - nach Aktenlage - beim Abholen von einer kurdischen Musikgruppe zuerst ein "Auto am Bahnhof falsch geparkt" habe und dann "in auffaelliger Weise" vor dem BGS geflohen sei.
Kurze Anmerkungen zum angeschlagenen Richtergewissen:
+ Hueseyin Calhan wurde nunmal vom BGS gefangen und durch Richter Foerst zur Abschiebehaft verurteilt (wie viele noch?)
+ Hueseyin Calhan war zu Fuss am Bahnhof und kann gar nicht Auto fahren.
+ Aus Sorge um die kurdischen Musiker war er trotz des anrueckenden BGS im Bahnhof gerade nicht vor der Kontrolle davongelaufen.
(Fluechtlingsplenum Aachen, 07. März 2002)
===
Flugblätter-Verteilen nach wie vor straffrei.
Polit-Posse kostete Zeit und Nerven.
Aachen. Rechtsanwalt Rainer M. Hofmann ortete ein Verfahren der Sparte politischer Justiz, der Staatsanwalt warf dem Angeklagten Borniertheit und Uneinsichtigkeit vor. Der jedenfalls wurde vom Vorwurf, das Versammlungsrecht mit Füßen getreten zu haben, freigesprochen.
Es hätte auch das aus früheren Fernsehtagen bekannte "königlich-bayrische" Amtsgericht sein können, tatsächlich aber waren es Szenen wie im Reality-TV aus dem Aachener Gerichtsgebäude. Hier agierten am Donnerstag Darsteller aus Juristerei im Staatsdienst gegen einen der Ihren in Verteidiger-Diensten, Zuschauer aus der linken Szene waren da, ein Großaufgebot an Zeugen aus Polizei und dem Teilnehmerkreis der staatlich beanstandeten Flugblattaktion warteten auf dem Flur.
Vorweg: Amtsrichter Carl Foerst sprach den 50-jährigen Rudolf G. frei, verteilte Schelte an die Staatsanwaltschaft wie an Angeklagten und Verteidiger. Für den jungen Richter hätte der alte Politprofi (etliche Freisprüche ruhen auf seinen Schultern) ruhig "ein bisschen konzilianter" sein können, eine Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft, so Foerst, wäre ebenso nicht schlecht gewesen. Hintergrund der "Provinzposse" (Hofmann) war die Zusammenrottung von sieben bis zehn Personen am 16. Februar und 17. März vor und im Hauptbahnhof, einmal mittags, das andere Mal nachmittags. Dort hielten sie Schilder in die Luft, Flugblätter wurden verteilt. Inhalt: Der BGS (Bundesgrenzschutz) sortiere nach rassistischen Gesichtspunkten Fahrgäste durch die so genannte "Schleierfahndung" aus - und müsse selbst beobachtet werden, "BBB" hieß die Polit-Aktion.
Warum die Polizei sich an Rudolf G. gehalten habe, war immer wieder das Thema der mehrstündigen Hauptverhandlung. Er sei eben bekannt, habe mit Journalisten gesprochen, sagte die Polizeizeugen. Daher nahm die Staatsanwaltschaft halt ihn für die fällige Anzeige. Er sei der Leiter der Aktion. Die wiederum sei eine anmeldepflichtige Versammlung, sei aber eben nicht angemeldet gewesen: Ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht.
Hofmann machte aus dem Verfahren eine juristische Lehrstunde, brillierte im Schlussplädoyer mit einem geschliffenen Vortrag über die Wahrung demokratischer Grundrechte der Meinungsfreiheit und des Rechtes der Bürger, sich öffentlich versammeln zu dürfen. Hofmann: "Die Zeiten eines Hauptmannes von Köpenick sind vorbei." Jeder Bürger dürfe seit '45 der Staatsmacht ins Gesicht sagen, was er denke. Verteidiger und Angeklagter hatten eine Einstellung gegen eine Geldbuße abgelehnt.
(Aachener Nachrichten, 08. März 2002)
|