"Die Polizei hat uns erlaubt, den Bahnhof zu besetzen!"
Mit diesen Worten, so schilderten mehrere Zeugen übereinstimmend, soll ein 42-jähriger Mann aus Köln eine Gruppe antifaschistischer Demonstranten "aufgewiegelt" haben, eine Polizeiabsperrung zu überwinden. Die Antifaschisten hatten sich im März 2001 am Herzogenrather Bahnhof versammelt, um gegen einen geplanten Aufmarsch von Neonazis zu demonstrieren. Vor dem Amtsgericht Aachen drehte sich am Donnerstag nun alles um die Frage, ob die polizeiliche Absperrmaßnahme denn überhaupt "rechtmäßig" gewesen sei.
"Blinden Gehorsam gegenüber fragwürdigen Maßnahmen der Polizei" erwarte die Staatsanwaltschaft von den Bürgerinnen und Bürgern, monierte Eberhard Reinecke, der Verteidiger des Angeklagten. Die Sperrung des Herzogenrather Bahnhofs sei völlig überflüssig gewesen, da der ursprünglich vorgesehene Aufmarsch der Neonazis an dieser Stelle gerichtlich untersagt gewesen sei. Zudem hätten die Polizeibeamten ihre Maßnahme weder den Umstehenden erläutert noch tatsächlich konsequent umgesetzt.
Der Angeklagte berief sich auf ein Mißverständnis, hätte er einen Polizeibeamten vor Ort doch so verstanden, daß das Bahnhofsgelände "ab jetzt" betretbar sei. Dies habe er dann einem Bekannten mitgeteilt, ohne weiteren Einfluß auf andere Antifaschisten nehmen zu wollen. Den angeklagten "Landfriedensbruch" wies er damit weit von sich. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hingegen sah diesen Straftatbestand durch den bloßen Ausruf der oben genannten skurillen Behauptung erfüllt.
Rechtsanwalt Reinecke betonte in seinem Plädoyer das Recht aller Bürger, sich "im Zuge der Nothilfe gegen jedes Unrecht eigenmächtig zur Wehr" zu setzen - seien es "illegale" Polizeisperren oder aber auch Straftaten begehende Neonazis. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, mit zweierlei Maß zu messen: "Rechtsextremisten werden, wenn überhaupt, nach viel schwerwiegenderen Straftaten erst Jahre später vor Gericht gestellt und oft freigesprochen. Deren Gegner hingegen müssen sich in Aachen für jeden Pipifax verantworten. Wen wundert es da, wenn es schlecht um die Zivilcourage der Bürger bestellt ist?"
Das Gericht aber schloß sich im Ergebnis - zum großen Unverständnis aller Prozeßbesucher - der staatsanwaltlichen Auffassung an, daß der Sinn und Zweck einer Polizeiabsperrung kein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens sei, sondern die Bürgerinnen und Bürger "im Zweifel ungefragt zu parieren" (Rechtsanwalt Reinecke) hätten. Es verurteilte den Kölner zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. Dieser will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Eine umfassende Dokumentation mit Hintergründen zum damaligen Geschehen in Herzogenrath findet sich hier.
(regioBlick, 02. März 2002)
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