Öffentlicher Reanimationslehrgang

Guten Tag liebe Mitmenschen hier auf der Schanzen-Piazza!
Mein Name ist XYZ und ich darf sie freundlichst zu unserem öffentlichen Reanimationslehrgang begrüßen. Wenige Worte zum Hintergrund:
Der Senat will den Fixstern schließen è dort wurden in der Vergangenheit jährlich im Schnitt 80 Menschen reanimiert.
D.h. also: es geht in unserem Lehrgag heute um lebensrettende Maßnahmen bei Drogennotfällen.
Ich darf ihnen zunächst Frau Anne Nyhm vorstellen. Sie ist so freundlich - gestützt auf ihre jahrelange Berufserfahrung - die wichtigsten "Handgriffe" hier heute plastisch zu veranschaulichen.

Zum Drogennotfall: verursacht wird dieser hauptsächlich aus zwei Gründen:
a) schwankende Stoffqaulität
b) illegale Konsumbedingungen

Mit Schließung des Fixsterns fällt hier der einzige legale Konsumraum weg. Es ist also anzunehmen, dass die Anzahl der Drogennotfälle im Schanzenviertel deutlich zunehmen wird. è Was ist in einem solchen Fall zu tun?

Also: sie sehen einen Menschen auf der Straße, im Sterni-Park oder wo auch immer liegen. Zunächst geht es darum anhand der Vitalfunktionen die Verfassung der "vernotfallten" Person einzuschätzen:
Frau Nyhm zeigt ihnen nun das ABC dieser Prüfung. A steht für Atmung, B für Bewusstsein und C für Cardia - übersetzt: Herz, d.h. es ist der Puls zu prüfen.

Gehen wir also nun einmal von dem üblichsten aller Drogennotfälle aus: ein Mensch hat einen Atemausfall. Auch Erste-Hilfe-Laien wird es einleuchten, dass hier sofort beatmet werden muss. Die Frage ist: Wie mache ich es richtig?
Ohne jedes Hilfsmittel müssten sie auf die klassische Variante zurückgreifen: die Beatmung durch die Nase.
Wir empfehlen ihnen aber dringend eine für beide Beteiligte angenehmere Variante: die Beatmung mit einem Beatmungsbeutel. - Kleiner Tipp am Rande zum alljährlichen Problem der freudebringenden Weihnachtsgaben: Kaufen sie keinen Konsummüll - beglücken sie ihre Liebsten stattdessen mit einem leicht handhabbaren Beatmungsbeutel (ungefährer Preis 200,- €). Denn schließlich könnten auch ihre Liebsten in Schwierigkeiten geraten, wenn sie sich bei der Verweigerung von lebensrettenden Maßnahmen erwischen lassen. è Unterlassene Hilfeleistung ist und bleibt strafbar! Dies ändert sich auch nicht wenn der Senator Rehaag dafür plädiert, nur noch den Ausstiegswilligen zu helfen. An dieser Stelle müssen wohl noch aufgetretene Missverständnisse geradegerückt werden.

Doch zurück zur Beatmung:
Wie Frau Nyhm es hier ganz richtig vormacht, ist die Beatmung in Rückenlage vorzunehmen è der Kopf des "vernotfallten" Menschen ist hierfür nach hinten zu legen, um eine weitmöglichste Öffnung des Atemweges zu erreichen.
Es wäre immer hilfreich, wenn sie eine zweite Person darum bitten könnten, den Puls zu überprüfen während sie beatmen. Dies wird an der Arminnenseite unterhalb der Hand oder am Hals gemacht.
Neben dem Puls sollte auch dass Bewusstsein geprüft werden. Sprechen sie den "vernotfallten" Menschen dabei laut an & stellen sie ihm Fragen, z.B. nach seinem Namen.
Möglichst in Absprache mit diesem Menschen sollte dann auch ein Rettungswagen bestellt werden, um eine Weiterversorgung sicher zu stellen.

Nun möchte ich sie dazu auffordern es auch einmal zu probieren. Sie haben heute die einmalige Möglichkeit das zu üben, was schon in kurzer Zeit aus heiterem Himmel auf sie zukommen kann. Sie können dabei natürlich auch Fragen an unseren fachkompetenten Frau Nyhm richten. Nutzen sie die Gelegenheit..., nur Mut, heute ist es ja nur eine Puppe, ... .
Wir bedanken uns für ihre Aufmerksamkeit... und bitte denken sie daran: wenn der Fixstern dicht macht, liegen dessen user auch hier auf der Straße... ich appelliere noch einmal an ihre Vernunft: Kaufen sie keinen Müll, ein Beatmungsbeutel ist ein sinnvolles Geschenk! Einen schönen Tag noch.