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| Webjournal zum Flüchtlingskongress vom 21. April bis 1. Mai in Jena | zurück | back |
Unter dem Eindruck der Proteste in Frankreich bildeten sich 1998 auch in Deutschland Zusammenschlüsse von Erwerbslosen, die an monatlichen Aktionstagen vor den Arbeitsämtern demonstrierten. Im Gegensatz jedoch zum französischen Vorbild entstand hierzulande kaum das Bild einer eigenständigen und selbstbewussten Bewegung.
Es gab, bis auf einige lokale Ausnahmen, kaum entwickelte autonome Zusammenschlüsse von Erwerbslosen. Neu entstandene Initiativen wurden zwar von Gewerkschaften unterstützt, waren aber gleichzeitig von einer Vereinnahmung bedroht. Denn in der Regel stellten die Gewerkschaften nicht einfach nur solidarisch ihre Infrastruktur, sondern auch gleichzeitig die Parolen für die inhaltliche Ausrichtung des nächsten Aktionstages zur Verfügung. In der Berichterstattung wurden die Inhalte der Proteste zusätzlich reduziert.
Der entstandene Eindruck vom bittstellenden Arbeitslosen, der sich von einem Regierungswechsel mehr Arbeitsplätze verspricht, scheint durch die weitere Entwicklung bestätigt worden zu sein: obwohl sich die Situation von Erwerbslosen und prekär Beschäftigten unter rot-grün objektiv weiter verschlechtert, haben die Proteste seit dem Regierungswechsel stark nachgelassen.
Entgegen der medialen Präsentation gab es im Rahmen der Aktionstage auch Proteste, die sich entschlossen gegen Einkommenskürzungen, Niedriglohnjobs, Kontrolle und Disziplinierung richteten. Kollektiv wurden Arbeitsämter besucht oder besetzt, Börsen gestürmt, Banken und Autohäuser besetzt, Strassen blockiert und Lebensmittel ohne Bezahlung aus Supermärkten organisiert.
Die beteiligten Initiativen bildeten "horizontale" Bündnisse mit anderen Basisinitiativen: mit Antifa- Autonomen-, Frauen-, Studierenden und SchülerInnengruppen.
Einige dieser Initiativen trafen sich im Januar 1999 auf einem Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Erwerbsloseninitiativen (BAG-E), um in Anbetracht des Regierungswechsels die Bedingungen für eine unabhängige und radikale Selbstorganisation der Erwerbslosen zu diskutieren.
Die Versammlung entschied sich, den Versuch einer Kampagne ("Champagne´99") zu unternehmen, um die neue Regierung durch bundesweite gleichzeitige Besetzungen von SPD-Häusern zur Umsetzung unserer Minimalziele zu zwingen. Eine von vier Forderungen: Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes - Volle Sozialhilfe für alle.
Die Kampagne erwies sich als undurchsetzbar: auch wenn wir in einigen Städten zumindest eine erste befristete Besetzung durchführen konnten, waren wir doch zu schwach, um langfristig Druck aufzubauen. Seit dem Sommer 1999 versuchen wir, die "Modernisierungspolitik" von rot-grün und ihre Auswirkungen auf die Situation Erwerbsloser und prekär Beschäftigter zu analysieren und angemessene Gegenpositionen und Methoden des Widerstandes zu entwickeln. Wir forcieren eine Vernetzung mit anderen sozialen Bewegungen.
Wir begreifen Flüchtlinge und MigrantInnen mit irregulärem Aufenthalt als Erwerbslose oder prekär Beschäftigte: durch faktische Arbeitsverbote sind sie auf ungeschützte illegale Beschäftigung oder gesenkte Sozialhilfe angewiesen. Trotzdem ist die BAG-Erwerbslose bisher ein Zusammenschluss weißer Deutscher oder EU-Europäer.
Bei der oben geschilderten "Champagne`99" haben wir die Bekämpfung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu einer unserer Kernforderungen erhoben. Für uns schien es absurd, für die Rechte von SozialhilfebezieherInnen zu kämpfen und gleichzeitig den massenhaften Ausschluss von MigrantInnen aus den Systemen sozialer Sicherung stillschweigend hinzunehmen.
Flüchtlinge und UnterstützerInnen haben seit der Einführung des AsylbLG immer wieder entschlossen und radikal gegen die Schikanen und Leistungskürzungen gekämpft. Wir wollten uns durch praktische Solidarität als Bündnispartner anbieten und gleichzeitig durch konkrete Forderungen eine Abgrenzung gegen rassistische Positionen unternehmen.
Die Auseinandersetzung mit der Situation von Flüchtlingen hat uns allerdings verdeutlicht, dass sich unsere Forderungen nicht auf den Erhalt eines regulären Sozialhilfeanspruchs beschränken können. Es wurde klar, dass sich die Ausgrenzung von Flüchtlingen aus dem regulären Sozialrecht von anderen Maßnahmen des sogenannten "Sozialabbaus" unterscheidet.
Allgemeine Verschärfungen im Arbeitslosen- und Sozialhilferecht sollen nach unserer Einschätzung den Zwang zur Aufnahme schlecht bezahlter Drecksjobs erhöhen und die Sozialausgaben senken. Damit sinken die Lohnkosten, was Deutschland Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte einbringt.
Speziell gegen Flüchtlinge gerichtete Kürzungen und Zwangsmaßnahmen wie die Internierung in Heimen und Verpflegung mit Fertigfraß sind dagegen kostspielig und dienen sicher nicht der Einsparung öffentlicher Mittel. Gleichzeitig sind die Sozialhilfekürzungen nach AsylbLG mit einem faktischen Arbeitsverbot verbunden: es kann also auch nicht davon ausgegangen werden, dass durch das AsylbLG Niedriglohnjobs etabliert werden sollen.
Effekt von Leistungskürzungen und -streichungen, dass Leute dadurch in illegale Beschäftigung mit Niedrigstlöhnen gezwungen werden, ist zwar bekannt und wird vielleicht auch wohlwollend in Kauf genommen. Davon auszugehen, dass dieser Effekt vom Gesetzgeber gewollt ist, scheint uns aber abwegig.
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist bezeichnenderweise als einziges Sozialleistungsgesetz nicht in das Sozialleistungsrecht eingebunden. Es ist dem Ausländerrecht, einem Recht der "Gefahrenabwehr" zugeordnet. Arbeitsverbote, Unterbringung in Lager, Residenzpflicht und die drohende Abschiebung gehen mit den Sozialhilfekürzungen einher und bilden insgesamt Rahmenbedingungen, die MigrantInnen ein regelgerechtes Leben hier unmöglich machen sollen.
Die Situation erwerbsloser Flüchtlinge unterscheidet sich somit grundlegend von der Situation deutscher Erwerbsloser.
Wenn Sozialleistungskürzungen und Zwangsmaßnahmen gegen Deutsche den selbstbewussten Gebrauch staatlicher Leistungen verhindern und eine Grundlage zur Etablierung von Niedriglohnjobs schaffen sollen, bieten sie trotz allem noch ein Integrationsangebot. Als EmpfängerInnen staatlicher Fürsorge und noch als diejenigen, die dazu gezwungen werden sollen, einen Arbeitsdienst zu erbringen, behalten deutsche Erwerbslose einen Platz innerhalb der nationalen Gemeinschaft.
Leistungskürzungen gegen Flüchtlinge dienen dagegen in Verbindung mit den anderen Sondergesetzen dazu, sie aus Deutschland zu vertreiben und sie als illegitime Eindringlinge zu stigmatisieren.
Arbeitsrechte und sozialstaatliche Garantien bleiben auf (EU-) StaatsbürgerInnen beschränkt. Diese "allgemeinen" Bürgerrechte sind Privilegien, weil sie nicht allen hier lebenden Menschen gewährt werden. Im Rahmen der Festung Europa ergänzt Apartheid nach innen die Abschottung nach außen.
Diese Politiken stellen - ökonomisch gesehen - den Versuch der westlichen Wohlstandsinseln dar, ihren Reichtum zu verteidigen. Massenhafte Verarmung, Superausbeutung und Überlebenskämpfe, also die Kehrseiten der kapitalistischen Reichtumsproduktion sollen "draußen" gehalten werden. Migration in die BRD ist heute fast nur noch gegen den Widerstand einer hochgerüsteten Abwehrmaschinerie möglich.
MigrantInnen treffen aber auch auf den rassistischen Widerstand der ansässigen Bevölkerung. Die These, dass das rassistische Ressentiment von einer, von oben umgelenkten "legitimen Wut der Armen" genährt wird, geht u. E. am Problem vorbei. Auch deshalb, weil unter den Bedingungen des Kapitalismus und verstärkt durch die Entrechtungen, durch die sie reguliert werden soll, Einwanderung die Konkurrenzverhältnisse um Arbeit und Entlohnung real verschärfen muß.
MigrantInnen aus ärmeren Ländern treten vor allem als NiedriglohnkonkurrentInnen auf. Die Annahme, dass sozialstaatliche Leistungen nur erhalten werden können, wenn sie nicht "überstrapaziert" werden, lässt sie zudem als KonkurrentInnen um knappe öffentliche Versorgungsmittel erscheinen. Unter diesen Umständen wird der deutsche Pass zu einem Trumpf, der bewusst und in unmittelbarem Eigeninteresse ausgespielt wird.
Die Nazi-Forderung "Arbeit und Sozialhilfe zuerst für Deutsche" wurde nicht nur von den "Volksparteien" der Regierung durch- und umgesetzt: deutsche ArbeitnehmerInnen und Erwerbslose lassen sich auf diesem Wege ihre Privilegien sichern. Der Erhalt des rassistischen Ausschlusses ist die Option derer, die sich die Folgen der ökonomisch produzierten Krisen vom Hals halten wollen, ohne die bestehende Ordnung in Frage zu stellen. Auch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der sich so formierenden nationalen "Solidargemeinschaft" aus Staat, Gewerkschaften und Lohnabhängigen hierzulande kaum eine kosmopolitische Tradition sozialer Kämpfe entgegensteht.
In Frankreich kämpfen unter der Parole "toutes ensemble" - alle zusammen - Menschen ohne Papiere, ohne Arbeit oder ohne Wohnung gemeinsam. Erwerbslosen-, Flüchtlings- und antirassistische Organisationen beziehen sich auf dieses französische Vorbild. Die Positionen, die eine entsprechende Bündnispraxis ermöglichen, müssen hier jedoch noch entwickelt und artikuliert werden.
Wenn wir als privilegierte Erwerbslose, Jobber, Studis oder wie auch immer wir uns gerade durchschlagen oder organisieren zu einer antirassistischen Praxis gemeinsam mit MigrantInnen und Flüchtlingen finden wollen, müssen wir angesichts der oben geschilderten Situation einige Schwierigkeiten fokussieren.
Uns den Forderungen der organisierten Flüchtlinge und der konkreten Praxis der gegen alle Widerstände einreisenden MigrantInnen anzuschließen, heißt zunächst an den Staat die Forderungen nach Bürgerrechten für alle und nach offenen Grenzen zu richten. Es dürfte klar sein, dass dieses Ziel ohne Einschränkung zu erreichen momentan genauso unwahrscheinlich ist wie eine weltweite Revolution (, diese aber impliziert).
Bewegungen, die auf diesen Horizont hin arbeiten, müssen in der Auseinandersetzung mit den existierenden Widersprüchen des deutschen Apartheitssystems effektiv werden.
Antirassistische Solidarität bedeutet für uns konkret, MigrantInnen dabei zu unterstützen sich Zugang zu verschaffen: Zugang nach Europa, bzw. Deutschland, Zugang zu Rechten und Versorgungsansprüchen und - zwangsläufig von besonderer Bedeutung - Zugang zum Arbeitsmarkt.
Ausdrücklich auch dann müssen wir für ihr Interesse an Jobs eintreten, wenn MigrantInnen unter den Bedingungen von Illegalisierung, Arbeitsverboten und Leiharbeitsverträgen nur dadurch eine Chance haben, dass sie Lohn- und Arbeitsstandards unterbieten.
Um einen gemeinsamen Kampf gegen Lohndrückerei führen zu können, müssen wir zuerst das "Recht auf Konkurrenz" teilen.
Damit treten wir in Opposition zu der von den Gewerkschaften bevorzugten Praxis, der Sicherung von Löhnen den Vorrang einzuräumen, was sie regelmäßig zum Partner von Polizei und Arbeitsamt in der Verfolgung illegal Beschäftigter werden lässt.
Unter antirassistischen Prämissen kann ein Schutz vor Ausbeutung nur in selbstorganisierten Kämpfen erwirkt werden. Der Staat garantiert Tariflöhne und soziale Standards nur, indem er den Kreis der Begünstigten einschränkt.
Das gleiche gilt für den Sozialstaat als Verteiler direkter Versorgungsleistungen. Sozialstaatlichkeit bedeutet im Prinzip Fürsorge in Verbindung mit Kontrolle, Begünstigung in Verbindung mit Ausschluss. Deshalb können wir nicht den Sozialstaat verteidigen. Als "Garant sozialer Gerechtigkeit" oder als "solidarische Umverteilungsmaschine", von der alle kriegen könnten, was sie brauchen, stellt er eine (linke) Fiktion dar, die durch "Tragbarkeitsberechnungen" ("das können >wir< uns nicht leisten") politisch leicht neutralisiert wird.
Den - hemmungslosen - Gebrauch von Sozialleistungen wollen wir durchaus verteidigen: als Schutz vor Armut, sowie als Teil eines Kampfes gegen die Arbeit, d.h. gegen den Zwang, unsere Leben zu veräußern. Aber die Ablehnung des Sozialstaates selbst als Instrument rassistischer Ausgrenzung erscheint uns als ein notwendiger erster Schritt zu einer antirassistischen Positionierung im Rahmen der Erwerbsloseninitiativen.
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