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| Webjournal zum Flüchtlingskongress vom 21. April bis 1. Mai in Jena | zurück | back |
Alain-Georges Dongmo, politischer Flüchtling aus Kamerun, ist akut von Abschiebung bedroht. Er lebt seit November 1997 in der BRD. Er war in Kamerun seit 1994 aktiv in der Oppositionspartei "Social Democratic Front"(SDF). Im Dezember 1995 wurde er bei einer Demonstration in Douala gegen den zu erwartenden Wahlbetrug bei den Kommunalwahlen verhaftet. Im Gefängnis wurde er schwer geschlagen und misshandelt. Es gelang ihm jedoch, aus dem Gefängnis fliehen. Im Juni 1997 wurde er bei einer Polizeikontrolle erneut verhaftet, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er musste drei Monate im Gefängnis verbringen, danach wurde er gegen Zahlung eines Bestechungsgeldes durch seine Eltern vorläufig freigelassen. Er entschloss sich nun endgültig, aus Kamerun zu fliehen, da er jeder Zeit damit rechnen musste, wieder verhaftet zu werden. Über Nigeria kam er in die BRD. Hier engagiert er sich in der Menschenrechtsorganisation "The Voice Africa Forum", in der "Human Rights Defense Group"(HRDG) sowie der politisch-kulturellen Organisation "Global Village". In diesem Rahmen beteiligt er sich auch im deutschen Exil an Protesten gegen Menschenrechtsverletzungen in Kamerun, zum Beispiel an der Kampagne für die Freiheit politischer Gefangener in Kamerun.
Nach Information von Amnesty International und des UN-Sonderbeauftragten für Folter, Nigel Rodley, sind Folter und Misshandlungen in kamerunischen Polizei- und Gendarmeriezellen "systematisch und weitverbreitet". Dies dient der Machterhaltung des korrupten Regimes unter dem Präsidenten Paul Biya, der nach wie vor von westlichen Staaten wie Deutschland und Frankreich protegiert wird. Sein neoliberaler Modernisierungskurs ermöglicht optimale Ausbeutungsbedingungen für europäische und nordamerikanische Konzerne. Der Ertrag aus den Reichtümern des Landes, vor allem Erdöl und Agrarprodukte, kommt in diesem neokolonialen Ausbeutungsverhältnis den Menschen in Kamerun kaum zu gute.
In diese Logik passt es, dass Alain-Georges Dongmo als politisch aktivem Flüchtling, der sich dafür einsetzt, die Zustände in Kamerun auch der Öffentlichkeit in der BRD bekannt zu machen, das Asyl verweigert wird, obwohl ihm in Kamerun politische Haft und Folter drohen. So eben wurde seine Klage auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens vom Verwaltungsgericht Gera abgewiesen.
In dieser Situation ist Alain-Georges Dongmo darauf angewiesen, dass wir als AktivistInnen und UnterstützerInnen der Karawane ihm unsere Solidarität beweisen. Wir werden es nicht zulassen, dass Alain-Georges nach Kamerun abgeschoben wird!
Wir fordern:
* Keine Abschiebung von Alain-Georges Dongmo!
* Alain-Georges muss als politisch Verfolgtem Asyl gewährt werden!
* Schluss mit der Kooperation der BRD mit Kamerun auf Kosten von Menschenrechten!
* Bleiberecht für alle Flüchtlinge, die politischer, rassistischer und geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgesetzt sind!
Schicken/Faxen Sie selbstformulierte Briefe oder umseitigen Formbrief unterschrieben an den Rechtsanwalt von Alain-Georges Dongmo:
Thomas Lipinski, Rechtsanwalt,
Schenkendorfstrasse 24,
22085 Hamburg-Uhlenhorst,
fax: 040/2200180
sowie an das zuständige Verwaltungsgericht:
Verwaltungsgericht Gera,
Hainstrasse 21,
Postfach 1561,
07505 Gera,
fax: 0365/8339-100
An das Verwaltungsgericht Gera
Hainstrasse 21
07505 Gera
Betreff: Asylfolgeantrag von Herrn Alain-Georges Dongmo, 4E 20255/00 GE
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir wurden durch den Flüchtlingskongress 2000 in Jena darüber informiert, dass durch das Verwaltungsgericht Gera mit Beschluss vom 19. April 2000 die Klage von Herrn Alain-Georges Dongmo gegen die Ablehnung seines Asylfolgeantrages abgewiesen wurde. Aufgrund unserer Kenntnis der Fluchtgründe von Herrn Alain-Georges Dongmo ist dies für uns nicht begreiflich.
Er lebt seit November 1997 in der BRD. Er war in Kamerun seit 1994 aktiv in der Oppositionspartei "Social Democratic Front"(SDF). Im Dezember 1995 wurde er bei einer Demonstration in Douala gegen den zu erwartenden Wahlbetrug bei den Kommunalwahlen verhaftet. Im Gefängnis wurde er schwer geschlagen und misshandelt. Es gelang ihm jedoch, aus dem Gefängnis fliehen. Im Juni 1997 wurde er bei einer Polizeikontrolle erneut verhaftet, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er musste drei Monate im Gefängnis verbringen, danach wurde er gegen Zahlung eines Bestechungsgeldes durch seine Eltern vorläufig freigelassen. Er entschloss sich nun endgültig, aus Kamerun zu fliehen, da er jeder Zeit damit rechnen musste, wieder verhaftet zu werden. Über Nigeria kam er in die BRD. Hier engagiert er sich in der Menschenrechtsorganisation "The Voice Africa Forum", in der "Human Rights Defense Group"(HRDG) sowie der politisch-kulturellen Organisation "Global Village". In diesem Rahmen beteiligt er sich auch im deutschen Exil an Protesten gegen Menschenrechtsverletzungen in Kamerun, zum Beispiel an der Kampagne für die Freiheit politischer Gefangener in Kamerun.
Nach Information von Amnesty International und des UN-Sonderbeauftragten für Folter, Nigel Rodley, sind Folter und Misshandlungen in kamerunischen Polizei- und Gendarmeriezellen "systematisch und weitverbreitet". Dies dient der Machterhaltung des korrupten Regimes unter dem Präsidenten Paul Biya.
Wir als AktivistInnen und UnterstützerInnen der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen sind empört, dass Alain-Georges Dongmo als politisch aktivem Flüchtling, der sich dafür einsetzt, die Zustände in Kamerun auch der Öffentlichkeit in der BRD bekannt zu machen, das Asyl verweigert wird, obwohl ihm in Kamerun politische Haft und Folter drohen. Wir werden es auf keinen Fall zulassen, dass Alain-Georges nach Kamerun abgeschoben wird!
Wir fordern:
* Keine Abschiebung von Alain-Georges Dongmo!
* Alain-Georges muss als politisch Verfolgtem Asyl gewährt werden!
* Schluss mit der Kooperation der BRD mit Kamerun auf Kosten von Menschenrechten!
* Bleiberecht für alle Flüchtlinge, die politischer, rassistischer und geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgesetzt sind!
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