Deutsche Burschenschaft

Keine EU mit Benes-Dekreten

Die designierte Vorsitzende Burschenschaft der Deutschen Burschenschaft, die akad. B! Oberösterreicher Germanen in Wien sprach im Namen der Deutschen Burschenschaft im Wiener Außenministerium vor und überreichte am 28.10.98 Herrn Botschafter Prosl, dem Leiter der Sektion 4 (Recht und Auslandsösterreicher) folgende Stellungnahme zur Vertreibung der Sudetendeutschen mit der Forderung, die Annulierung der Benes-Dekrete als Bedingung für den Beitritt zur EU einzufordern:

Die deutsche Burschenschaft fordert den Außenminister der Republik Österreich, Herrn Dr. Wolfgang Schüssel, auf, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln für die Außerkraftsetzung der allen ethischen wie moralischen Wertvorstellungen widersprechenden Dekrete aus 1945, sogenannte Benes-Dekrete, sowie das "Amnestiegesetz" aus 1946, welche nach wie vor in der Tschechischen Republik Gültigkeit haben, einzutreten. Vor allem im Hinblick auf den Vorsich Österreichs in der Europäischen Union und dem angestrebten Beitritt der Tschechischen Republik in diese Gemeinschaft trägt Österreich die Verpflichtung, Sorge zu tragen, daß ein beitrittswilliger Staat Europas Gesetze dieser Art annulliert. Die "Benes-Dekrete" stellen einen tragischen Fall der jüngeren Geschichte Mitteleuropas dar, welche die bestialische Vertreibung von rund 3 Millionen Deutschen aus ihren seit zum Teil 700 Jahren angestammten Heimatgebieten zur Folge hatte. Mit dem "Amnestiegesetz" wurden die dabei geschehenen Verbrechen nachträglich für rechtmäßig erklärt. In menschenunwürdiger Form wurde dadurch die Lebensgrundlage der sudetendeutschen Volksgruppe in einem Ausmaß zerstört, der einem Genozid gleichzusetzen ist.

Geradezu Äußerungen offizieller tschechischer Stellen der lezten Zeit haben bewiesen, daß diese dunklen Kapitel der jüngeren tschechischen und europäischen Geschichte bislang weder in irgendeiner Form aufgearbeitet wurden, noch ein Eingeständnis oder eine Entschuldigung der menschen- und völkerrechtswidrigen Handlungen dieser Zeit stattgefunden hat.

Die Verpflichtung der österreichischen Regierung, insbesondere des Außenministers, muß es sein, das Eingeständnis dieser Verbrechen durch offizielle "Widergutmachung" für die sudeten-deutschen Mitbürger in unserer Republik einzufordern.

Diese Verpflichtung ergibt sich nicht nur aus der jahrhundertelangen historischen Verbundenheit des heutigen Österreichs mit den Sudeten-deutschen, welche nach der Vertreibung maßgeblich am Wiederaufbau unseres Heimatlandes Österreich mitgewirkt haben, sondern auch aus dem moralischen Verantwortungsbewußtsein als Vorsitzende der Europäischen Union.

Die Erfüllung der oben genannten Forderungen soll verletzte Menschenrechte wiederherstellen, was wohl von jedem Staat einzufordern sein sollte. Nach Meinung der Deutschen Burschenschaft muß sich die österreichische Bundesregierung - solange dieser rechtswidrige Zustand fortdauert - einen Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union entscheident entgegenstellen.

Quelle: Aula 11/1998, S. 41