Presseerklärung der Angehörigen der
politischen Gefangenen in der BRD
Zu der Medienhetze gegen eine Angehörige, die aber in Wirklichkeit gegen uns alle zielt und von der wir uns auch alle betroffen fühlen, haben wir folgendes zu sagen:
Es geht in den lancierten Medienberichten und Meldungen darum, unsere Angehörigenarbeit unglaubwürdig zu machen und uns zu kriminalisieren.Das ist für uns nichts Neues. Schließlich haben wir in unserer mehr als 20 Jahre langen Arbeit nahezu alle Register der staatlichen Verfolgungswut kennengelernt: Terrorobservationen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Ermittlungsverfahren, Prozesse, Druck auf Vermieter und Arbeitgeber, Versuche, uns zur Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz zu erpressen, Drohungen und und und Wir sind dem Staat ein Dorn im Auge. Seit es Gefangene aus der RAF gibt und sie gegen ihre Sonderhaftbedingungen, gegen die Isolationsfolter kämpfen, gibt es die Gruppe der Angehörigen, die die Gefangenen in ihrem Kampf unterstützen und wie sie nicht lockerlassen. Das hat dazu geführt, daß wir auf ein wachsendes Interesse bis hin zur Solidarität in einer immer größeren Öffentlichkeit gestoßen sind. Die Verantwortlichen für die Haftbedingungen in Politik und Staatsschutzapparat können seit Jahren nicht mehr an uns vorbeisehen oder ausschließlich mit Repression auf unsere Arbeit reagieren.
Jetzt wollen sie das Blatt wieder wenden!In einer Situation, wo sich das wahre Gesicht des Staates ungeschminkt zeigt:- Sie haben Wolfgang Grams hingerichtet.- Die Lage für unsere Angehörigen in den Gefängnissen spitzt sich zu:- 8 neue Prozesse gegen Gefangene aus der RAF, damit sie nie mehr freikommen,- der Plan, nach den Prozessen bestehende Kleingruppen auseinanderzureißen,- die Totalisolation von Birgit Hogefeld, mit der Absicht, sie zu brechen,- keine Aussicht auf Freilassung von Irmgard Möller nach 21 Jahren Haft,- immer noch keine Entscheidung für die Freilassung von Bernd Rößner, der haftunfähig ist.Sie wollen nach wie vor die Zerstörung der politischen Gefangenen.
Auch wir stehen ihnen da im Wege. Jetzt schüren sie deshalb die öffentliche Hetze, und das bedeutet, sie bereiten den Boden für repressive Maßnahmen gegen uns Angehörige vor. Der Spiegel spricht es schon an: "Ein Ermittlungsverfahren hat die Bundesanwaltschaft bisher nicht gegen Verwandte von mutmaßlichen RAF-Mitgliedern eingeleitet."Die Medienmeldungen über Kontakte zwischen einzelnen aus der RAF und ihren Angehörigen sind widerlich. Allein schon deshalb, weil sie ganz persönliche Dinge in den familiären Beziehungen an die Öffentlichkeit bringen, um sie gleichzeitig in ein Raster aus vom Staatsschutz in langen Jahren produzierten Bildern zu pressen. Der Kampf der RAF um Befreiung, der die Herstellung neuer menschlicher Beziehungen mit einschließt, wird zu Terror mit gelegentlichen Ausflügen in die Relikte bürgerlicher Idylle.Jede/r, die/der sich den Kopf freimacht von der Hetze, wird die einfache Tatsache verstehen, daß Angehörige von einzelnen aus der RAF Möglichkeiten wahrnehmen, den Kontakt zu ihren in der Illegalität lebenden Angehörigen aufrechtzuerhalten.Unser Einsatz für eine Veränderung der Haftbedingungen der politischen Gefangenen hat uns die Augen geöffnet für die Realität in diesem Staat. Wir setzen uns deshalb nicht nur mit den Haftbedingungen der politischen Gefangenen, sondern auch mit den Zielen ihres Kampfs auseinander.Wenn Angehörige sich über die Zerstörung des Knastes in Weiterstadt gefreut haben, dann deswegen, weil wir aus unserer 20jährigen Erfahrung wissen, wie die schleichende Vernichtung von Gefangenen mittels Isolation, Differenzierung und Spaltung betrieben wird, und dafür stand das "Modell" Weiterstadt.
Wir fordern die linke und demokratische Öffentlichkeit auf, der Diskriminierung und Kriminalisierung der Angehörigengruppe entgegenzutreten und weiter mit uns für die Freiheit unserer Kinder, unserer Angehörigen zu kämpfen.
1. September 1993Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postlagerkarte 050205, 65929 Frankfurt am Main.
Erklärung von Helmut Pohl,
Gefangener aus der RAF
es ist jetzt vielleicht noch einmal eine gelegenheit, etwas für uns zu sagen.jedenfalls wollen wir zu uns, ein großer teil der gefangenen aus der raf, für jeden klarheit schaffen.niemand von uns und auch niemand von den angehörigen hat die forderung nach einem kurzzeitigen zusammenkommen, wie sie jetzt durch die öffentlichkeit gewälzt worden ist, gestellt.wir haben diese forderung nicht, wir lehnen das ab, unsere forderung ist nach wie vor: freiheit jetzt, zusammenlegung bis dahin.wären wir jetzt für wenige monate oder wochen zusammen, wäre unser thema auch nicht der "bewaffnete kampf", sondern eben unsere freiheit. in anderen worten: nicht der frieden mit dem staat und nicht eine schlußabwicklung unserer geschichte nach den letzten beiden katastrophalen jahren, sondern wie wir die kräfte aus der gesellschaft gegen den staat erreichen, die uns schließlich aus den gefängnissen bringen - weil sie die situation erfassen, ihre eigene, die perspektive und die bedeutung davon erfassen, der machtbesoffenen politischen klasse die bestimmung über politische weichenstellungen wegzunehmen.
die geschichte jetzt ist eine neue dieser inszenierungen seit der sog. "kinkel-initiative", an denen nichts real ist, es sei denn, man nimmt sie gleich als vorhang zu täuschung und desorientierung und diese formeln wie "lösung" oder "versöhnung" gleich als synonyme des apparats für endlosen knast für einen dafür vorgesehenen teil der gefangenen.
konnte sich die kampagne um die "kinkel-initiative" noch auf einige wenige gefangene stützen, die darauf eingestiegen sind, und draußen auf die "neue" politik der raf mit der "steinmetzschen" einheit, kommen sie inzwischen ganz ohne aus. es ist eine reine eigenproduktion von verfassungsschutz, medien und politikern. sie brauchen für unsere "forderungen" überhaupt niemand mehr, und so gesehen ist es die konsequente weiterentwicklung der übernahme unseres langjährigen gefangenenprojekts durch den staat mittels der "kinkel-initiative" und deren anhang.
jetzt hören wir, phänomenal für uns, daß dieses kunstprodukt (denn real würde dieses "treffen" sowieso nie) diskussionen ausgelöst hat bis hinein in gesellschaftlich etablierte kreise, die sich schon lange nicht mehr mit gefangenen befaßt haben, weil für sie die ganze sache mit uns schon längst so gut wie erledigt war.
ihr macht euch sorgen über eine möglicherweise "neu entstehende gewalt von links"?macht euch lieber sorgen um euren staat.die fette kohle bringt er sowieso nur noch für immer weniger.
es wird mit uns keine neuauflage von so was wie der "kinkel-initiative" geben, in welcher heutigen variante auch immer. wenn, dann deutlich gegen uns.
soweit kann ich aus einem konsens mit brigitte, christian, rolf (heißler), eva, heidi, rolf (wagner) sprechen. das sind keineswegs alle gefangenen, die so denken, wir sind aber die gefangenen aus der raf, für die im ergebnis der entwicklung seit '92 die "lösung" darin bestehen soll, daß wir im endlosen knast wegsiechen.
von ingrid und sieglinde will ich in dem zusammenhang gar nicht anfangen.
ihr werdet euch bei etwas besinnung leicht vorstellen können, daß wir das nicht fressen, und vielleicht wird auch euch dämmern, daß wir mit dieser lage weit über der grenze sind, wo uns der staat noch was anhaben kann, zumal für jede/n von uns alles, was sie tun können, schon einmal da war.zu der zu erwartenden wiederholung der ewigen leier von den "hardlinern" erinnere ich noch einmal daran, daß wir es waren, die seit langen jahren eine zäsur wollten, und weil wir die fälschungen und hetzstories, die immer wieder gestrickt werden, so satt haben, will ich jetzt noch dazu sagen, daß auch der schritt zur einstellung von "gezielt tödlichen aktionen gegen repräsentanten von staat und wirtschaft" von uns initiiert wurde. allerdings ein gutes jahr früher, als er kam, und wir sind auf nicht- begreifen gestoßen, und dann kam kinkel, und dann ging die "zäsur" nach hinten los.
wir gefangenen haben ursprünglich unseren kurs auf "diskussion" und "zäsur" seit ende der 80er jahre, bei gleichzeitiger deeskalation in unserer auseinandersetzung mit dem staat, keineswegs aus einer "aufgabe des kampfes" heraus gemacht, wir haben es in der überzeugung gemacht, daß vor den ergebnissen des kapitalistischen durchmarsches eigentlich viele mehr als vorher sehen müßten, daß jetzt eine situation realität wird, aus deren antizipation wir 20 jahre gekämpft haben, um sie zu verhindern.wir wollten das als unseren spezifischen gefangenen-beitrag zu einem klärungsprozeß für eine neuzusammensetzung einer umwälzungspolitik, die heute weit über das linksradikale und auch ehemals linke spektrum hinausreichen könnte. wir wußten, daß wir dafür nur einen engen zeitraum des übergangs im umbruch haben, weil dann die auswirkungen des umbruchs voll herausgekommen sein werden, und daß dann gesellschaftlich und politisch so viel an neuem überlebenskampf, konfrontation im zerbrechenden sozialen zusammenhang und destruktion in der globalen politischen lebenswirklichkeit aufbricht, daß davon die politische möglichkeit dafür erdrückt wird und es dann damit auch für eine lösung unseres gefangenenproblems zu spät ist, weil dann der staat in der krise uns vielmehr zum demonstrationsobjekt für die behauptung und durchsetzung von machtanspruch und machtexekution nehmen wird, als uns freizulassen.es war der versuch - an einer doch nicht unwesentlichen stelle, schließlich hat die auseinandersetzung raf-staat die gesellschaft über 20 jahre betroffen - einer ansatzweisen verankerung eines grundkurses auf überhaupt politische prozesse, gegen die absehbare chaotisierung und brutalisierung aus den vom mikro- bis zum makro-bereich aufplatzenden gegensätzen mit der tendenz zum jeder-gegen-jeden.was heute alles vor 3, 4 jahren nicht vorhersehbar gewesen sein soll. die faschisierung nicht, der rassismus nicht, der soziale einbruch nicht, nichts, alle waren so glücklich, als die "neue weltordnung" anbrach.heute kommt man wohl nicht mehr daran vorbei, den versuch als überholt anzusehen.
wenn es denn heute soweit ist, wie dieses staatsschutzprodukt eines kurzzeitigen zusammentreffens kommt, daß sie glauben, die ernte der letzten 2 jahre einfahren zu können und jedem die pistole auf die brust zu setzen und nach seiner aussage zum "bewaffneten kampf" abzufragen, dann kann ich ihnen auch gleich antworten: ich mache diese politische aussage, die ich in den letzten jahren vertreten habe, heute nicht mehr. das ist heute überhaupt keine aussage mehr. die möglichkeit, die in der zäsur gesteckt hat, dürfte vorbei sein. die bewaffnete aktion und die militanz wird einfach in unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen konfrontationen und in allen möglichen formen stattfinden. egal, was die raf und die gefangenen sagen. und das werde ich in manchem bestimmt gut nachvollziehen können. deshalb werde ich einen teufel tun, den bewaffneten kampf "abzusagen".Helmut Pohl, August '93
Pressemitteilung zu der Antwort der BAW
auf den offenen Brief meiner Mandanten
Ruth und Werner Grams vom 16.8.93
en offenen Brief der Eltern von Wolfgang Grams an die Bundesanwaltschaft haben wir im Angehörigen Info 126 veröffentlicht. (d.Red.)Als Anwalt der Eltern von Wolfgang Grams gebe ich die Antwort der Bundesanwaltschaft auf den Brief meiner Mandanten vom 16.8.93 in Auszügen bekannt. Der Brief enthielt im wesentlichen zwei Forderungen und zwei zu beantwortende Fragen. Seitens der Bundesanwaltschaft ist lediglich der aktuelle Haftbefehl gegen Wolfgang Grams, wie er zuletzt vorlag, dem unterzeichnenden Anwalt zugestellt worden.Zu der geforderten Aushändigung der Ausfertigung des Obduktionsbefundes über den Tod des GSG9-Beamten Michael Newrzella schreibt die Bundesanwaltschaft:"Eine Einsicht in die Akten des Ermittlungsverfahrens wegen der Tötung des Polizeibeamten Michael Newrzella - Az. - kann im Hinblick auf die laufenden und noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen noch nicht erfolgen "In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auch die Eltern von Michael Newrzella bis zum heutigen Tage keine Akteneinsicht in das Obduktionsgutachten ihres Sohnes durch die Bundesanwaltschaft erhalten haben. Dies erscheint um so befremdlicher, da als Grund für die Nichtaushändigung des Obduktionsgutachtens angeführt wird, daß die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Dies trifft bekanntlicherweise auch auf das Todesermittlungsverfahren zum Nachteil von Wolfgang Grams zu, ohne daß dies zum Anlaß genommen wurde, den Eltern von Wolfgang Grams die Aushändigung des Obduktionsgutachtens zu verweigern.Die darüber hinaus gestellten Fragen meiner Mandanten, erstens, warum bei einem bewaffneten Einatz dieser Art die gesetzlich vorgeschriebenen Notfallärzte nicht anwesend waren, und zweitens, welche Sachargumente der Kriminaltechnik der Weisung des verantwortlichen BKA-Beamten an den behandelnden Arzt zugrunde lagen, unmittelbar nach dem Eintritt des Todes von Wolfgang Grams diesem Hände und Gesicht zu waschen, wurden durch die Generalbundesanwaltschaft wie folgt beantwortet:"Soweit in dem Schreiben Ihre Mandanten vom 16.©.93 die Frage der Anwesenheit eines Notfallarztes und die Teilreinigung der Leiche des Wolfgang Grams angesprochen wird, habe ich das Schreiben zur weiteren Veranlassung an das BKA in Wiesbaden weitergeleitet."Das Verhalten der für den Einsatz in Bad Kleinen verantwortlichen Bundesanwaltschaft bei der Beantwortung der konkret gestellten Fragen ist kennzeichnend dafür, wie in diesem Verfahren permanent die Verantwortlichkeiten unter den beteiligten Behörden hin- und hergeschoben werden, um damit die Aufklärung zu hintertreiben.Zu gegebener Zeit wird die interessierte Öffentlichkeit von den "weiteren Veranlassungen" des BKA unterrichtet.1.9.93, Rechtsanwalt Andreas Groß
Grußaktionfür die Freilassungvon Irmgard MöllerLiebe Leute, wie Ihr vielleicht mitbekommen habt, steht wahrscheinlich im Oktober die gerichtliche Überprüfung zur Entlassung von Irmgard Möller an.Éhnliche Anhörungsverfahren bei Christine Kuby, Karl-Heinz Dellwo, Lutz Taufer und Hanna Krabbe hatten einen für die Gefangenen negativen Ausgang.Um eine kritische Öffentlichkeit auf die Notwendigkeit der Freilassung von Irmgard Möller aufmerksam zu machen, sind in diesem Jahr vereinzelt Initiativen gelaufen: Information von TeilnehmerInnen der Wiener Menschenrechtskonferenz, Unterschriftensammlung, Autokorso usw. Ende September, Anfang Oktober soll in Lübeck noch einmal eine Demonstration stattfinden.Wir stellen uns jetzt vor, zusätzliche Aufmerksamkeit zu wecken durch eine Grußaktion in der TAZ.Beginnend am 1. September soll bis zum Anhörungstermin jeden Tag eine Kleinanzeige auf der taz-Wiese erscheinen, in der Irmgard gegrüßt und ihre Freilassung gefordert wird.Mit der taz haben wir vereinbart, daß eine entsprechende Klein-Anzeige pauschal 30 DM kostet. Die Koordination - also daß jeden Tag mindestens eine Anzeige erscheint - übernimmt:Kornelia Gellenbeck, taz/Knast-Abos, Kochstr. 18, 10969 Berlin, Tel.: (030) 25902-208.Dahin schickt Ihr also bitte Euren Gruß, beiliegend Scheck oder bar die 30 DM.Bitte beteiligt Euch an dieser kleinen Grußaktion und weist GenossInnen und Freunde daraufhin.AK Drinnen & Draußen, c/o Reinhard Rohde, Gehrkengasse 27, 29225 Celle.
Blitzkundgebung amKnast in BielefeldAm 23.8. machten sich einige Frauen und Männer in der Dunkelheit auf den Weg zum Knast. Ein Teil lief auf die Wiese vor dem Frauenbau, wo auch Birgit Hogefeld gefangengehalten wird. Raketen und Kracher kündigten den Gefangenen die Anwesenheit von Freundinnen und Freunden an. Über eine Lautsprecheranlage wurde eine kleine Rede gehalten Zum Schluß wurde - besonders für Birgit - "wish you were here" von Pink Floyd gespielt. Hoffentlich hat sie was davon gehört.
Landesjugendkonferenzsetzt sich für Forderungender Gefangenen einWie der Landesjugendvorsitzende der IG Medien Berlin-Brandenburg in einer Presseerklärung vom 18.8.1993 mitteilt, hat die Landesjugendkonferenz des DGB Berlin-Brandenburg vom 13.-15.8.1993 unter anderem einen Beschluß mit Forderungen zu den Gefangenen aus RAF und Widerstand verabschiedet (mit vereinzelten Gegenstimmen). Der Beschluß hat folgenden Wortlaut:Die Landesbezirksjugendkonferenz des DGB Berlin-Brandenburg fordert die:M Sofortige Freilassung von Irmgard Möller, die seit über 21 Jahren in Haft und die in der BRD die mit Abstand am längsten inhaftierte Frau überhaupt ist!M Sofortige Freilassung der haftunfähigen (Ali Jansen) und der übrigen Gefangenen, die bereits länger als 15 Jahre in Haft sind (Karl-Heinz Dellwo, Lutz Taufer, Hanna Krabbe, Bernd Rößner, Christine Kuby und Knut Folkerts;)!M Zusammenlegung der übrigen Gefangenen bis zu ihrer Freilassung in interaktionsfähige Gruppen, da nur so eine weitere Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes infolge der Isolations- und Sonderhaftbedingungen verhindert werden kann!M Einstellung der neuen Verfahren gegen bereits verurteilte Gefangene aus der RAF!(1) Bei der Auflistung derjenigen Gefangenen, die bereits länger als 15 Jahre in Haft sind, fehlt Stefan Wisniewski. (d.Red.)
Resolution für die sofortigeFreilassung einesinhaftierten AntifaschistenAm Freitag, den 16.7.93 fand in Hungen-Inheiden ein Konzert statt, das von der antifaschistischen Jugend des Ortes organisiert wurde. Mit dieser Veranstaltung wollten die OrganisatorInnen ein Zeichen gegen den wachsenden Rechtsradikalismus und die vorhandene Ausländerfeindlichkeit in ihrer Region setzen. In den vergangenen Monaten kam es in dieser Gegend wiederholt zu Angriffen und Anschlägen gegen AusländerInnen und Andersdenkende.Im Verlauf des ganzen Abends kam es mehrfach zu Provokationen von seiten der Neonazis, diese versuchten, abreisende KonzertbesucherInnen zu überfallen und anzugreifen. Dank der entschlossenen antifaschistischen Gegenwehr konnten diese Angriffe jedoch verhindert werden.Dies versucht die Polizei, unterstützt von der örtlichen Presse, gezielt in eine andere Richtung zu lenken. Sie behaupten, daß es sich bei den eindeutig von ortsansässigen Menschen als Faschisten identifizierten Personen um unbeteiligte Passanten gehandelt habe. Wie billig und primitiv diese Lüge ist, wird deutlich, wenn mensch sich die Namen der sogenannten Zeugen/Opfer einmal näher anschaut. Bei beiden (Schneiderbauer/Reitz) handelt es sich um Personen, die im Zusammenhang mit diversen neonazistischen Aktivitäten in der Region Hungen bereits auffällig geworden sind. So verteilte Schneiderbauer wiederholt Propagandamaterial der verbotenen Nationalistischen Front (NF). Trotz dieser Tatsachen, die auch der Polizei bekannt sein müssen, sitzt Jürgen nur aufgrund von Aussagen der beiden Nazis in Untersuchungshaft. (siehe auch Angehörigen Info 125 - d.Red.)Wir fordern die sofortige Freilassung des Antifaschisten Jürgen!!!Spendenaufruf zur Finanzierung der Unterstützungsarbeit: M. St. "Anna Schie", Konto-Nr. 304801372, BLZ 50050201, Sparkasse 1822 Frankfurt, Verwendungszweck: Prozesse.Soligruppe c/o Cafe Exzess, Leipziger Str. 91, 60487 Frankfurt a. M.
Prozeß in Saarbrücken gegen
vier Antifaschisten aus Rheinland-Pfalz
Am 12.10.1991 wurden sieben Menschen auf der A6 zwischen Homburg und Kaiserslautern von der Polizei gestoppt und festgenommen. Ohne über den Grund der Festnahme informiert zu werden, wurden sie auf die Homburger Wache gebracht und mehrere Stunden festgehalten. Vorausgegangen war an diesem Tag eine Demonstration gegen Naziterror und Rassismus. Diese fand dirket als Reaktion auf die Brandanschläge am 19.9.1991 in Saarlouis- Fraulautern und Saarwellingen statt. Bei einem der Brandanschläge wurde der Ghanese Samuel Yeboah getötet, zwei weitere Menschen wurden lebensgefährlich verletzt.Anlaß für die Festnahmen war, daß am Nachmittag desselben Tages der bekannte Naziskin-Treffpunkt, die Kneipe "Spinnrädchen", angegriffen wurde. Gegen die sieben Festgenommenen wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen @233a (Schwere Körperverletzung), @125a (Schwerer Landfriedensbruch) und so weiter eröffnet. Während gegenüber dreien das Verfahren eingestellt wurde, sollte gegen die restlichen vier der Prozeß am 4. Dezember 1992 beginnen. Das Gericht ließ aber diesen Termin wegen einer "Weihnachtsfeier" platzen. Ein neuer Termin wurde jetzt nach längerem Hin und Her auf den 7. September 1993 angesetzt.
Die "Beweismittel"der StaatsanwaltschaftM Die sogenannten Tatzeugen sind bis auf einen Passanten alle der Naziskinhead-Szene zuzuordnen.Zwei der Faschisten konnten sich die Festgenommenen schon im Gang des Polizeireviers Homburg genauer begutachten, bevor es zu einer "Gegenüberstellung" kam. Dies lief so ab, daß die sieben Festgenommenen nebeneinandergestellt wurden und die Faschos sie noch mal durch die getönte Scheibe beglotzen konnten. Jörg Hemmerling, ehemaliger Besitzer des "Spinnrädchens", wurden einen Tag später Polaroidfotos nur von den sieben vorgelegt. Solche Praktiken sind selbst nach geltendem Recht nicht zulässig.M Die weiteren Zeugenaussagen der Faschisten sind recht widersprüchlich. Neben Andre Korn, einem nach unserem Wissen unbedeutenden Mitläufer (bzw. Mitschläger) in der Fascho-Szene, ist der zweite der oben genannten "Belastungszeugen" Oliver Neumüller aus St. Ingbert, Kreisvorsitzender der JN (Junge Nationaldemokraten) im Bereich Saar-Pfalz. Er hat sich schon des öfteren öffentlich als Führer der Naziskins im Saarland bezeichnet. Außerdem hat er schon einige Nazikonzerte im Saarland organisiert. Unter anderem das Screwdriver-Konzert im September 1991 in Hassel bei St. Ingbert, zu dem ca. 450 Naziskins kamen. Dazu kommt "auch", daß er letztens selbst wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht stand, weil er einem Antifaschisten eine schwere Kopfverletzung beigebracht hatte.M Dazu kommt, daß der Staatsschutz in seinen Protokollen Sachen geschrieben hat, die so faktisch nicht zu belegen sind.Wichtig zu erwähnen ist, daß der saarländische Staatsschutz bzw. die dort ansässige Abteilung T (wie Terrorismus) gleich die Ermittlungen übernahmen. Die Abteilung Terrorismus ist eine zivile Spezialabteilung, deren Beamte sich bei der Bekämpfung linker Opposition besonders hervortut.Dabei umfassen ihre Maßnahmen:- Observationen, das geht vom punktuellen bis kontinuierlichem Abhören von Telefonen, Wohnungen und Räumen, in denen sich Menschen treffen, um politische Initiativen zu besprechen.Das beinhaltet weiterhin das Fotografieren und Bespitzeln (zu Fuß oder mit dem Auto) von ihnen politisch mißliebigen Personen. Insbesondere in Hochphasen von Mobilisierungen werden Observationen über Wochen ausgedehnt.- Sabotage des AlltagsEin beliebtes Mittel dieser Abteilung ist, Leute als TerroristInnen bei VermieterInnen oder Chefs/innen oder Émtern (Arbeits- oder Sozialamt) zu denunzieren.Das Ziel ist, die Stabilität eines geregelten Alltages zu zerstören und so Leute in ihrer politischen Arbeit indirekt zu sabotieren. Es ist auch nichts Außergewöhnliches, daß sie gerade bei jüngeren Menschen zu deren Eltern gehen, um Mißtrauen und Angst zu säen mit der Absicht, die Eltern gegen ihre Kinder aufzuhetzen.Chef dieser Spezialabteilung in Saarbrücken ist Kriminalkommissar KK Weiland. KK Weiland hat in ähnlichen Verfahren gegen Linke umstrittene, oft haarsträubende Aussagen gemacht oder machen lassen.Zudem zeigte der Staatsschutz in Zusammenarbeit mit der Saarbrücker Zeitung in dem Artikel "Die Extremisten rüsten auf" vom 20.11.92, von wo für sie die eigentliche Gefahr ausgeht. Mit fadenscheinigen Begründungen und statistischen Zahlen soll bewiesen werden, daß die eigentliche Gefahr von links ausgeht. Dies wird geschmückt mit Staatsschutzbegriffen wie "RAF-Umfeld", "Linksextremisten" usw. In diesem Zusammenhang werden in diesem Artikel das Autonome Zentrum Brauerstraße in Saarbrücken sowie "Vorfälle um die Skinheadkneipe Spinnrädchen" erwähnt. Wir sehen in der Informationspolitik des Staatsschutzes den Charakter von Vorverurteilungen und Denunziantentum.Da wir wegen diesen Tatsachen von einem dringenden Verurteilungswillen von seiten des Staatssschutzes und der Staatsanwaltschaft ausgehen müssen, sehen wir es als dringend notwendig an, daß viele Menschen den Prozeß mitkriegen und sich auch zum Prozeßtermin mobilisieren lassen. Wir denken, daß sich am ehesten durch einen starken öffentlichen Druck eine Verurteilung verhindern läßt. Wir rufen einzelne Menschen oder Gruppen auf, Solikonzerte für unsere Prozeßkasse zu organisieren bzw. Infos und Flugblätter weiterzuverbreiten. Wir sind gerne bereit, Infoveranstaltungen zu dem Prozeß zu machen.Keine Kriminalisierung von AntifaschistInnen
Schreibt an die Prozeßgruppe: Japperwokey, Pirmasenser Str. 35, 67657 Kaiserlautern.Spendenkonto: Kreissparkasse Kaiserslautern, BLZ 54053020, Konto- Nr. 100895630.Erkundigt Euch bitte selbst über die weiteren Prozeßtermine. Wir hatten bis Redaktionsschluß nur den 7.9., 9 Uhr, Saal 1 im Amtsgericht Saarbrücken.
Der dritte Prozeß gegen
irische politische Gefangene in der BRD
m 1. April diesen Jahres begann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle der dritte Prozeß gegen IrInnen, die angeklagt werden, an Aktionen der IRA gegen die Rheinarmee beteiligt gewesen zu sein. Der erste Prozeß gegen Gerry Hanratty und Gerry McGeough begann im August 1990 in Düsseldorf und endete 1992 mit einem Zusammenbruch der Anklage und mit den Auslieferungen der beiden nach Nord-Irland und in die USA. Der zweite Prozeß gegen Donna Maguire, Sean Hick und Paul Hughes läuft seit Oktober vergangenen Jahres vor dem OLG Düsseldorf und wird allem Anschein nach noch lange weitergeführt werden.
Die Entwicklung bis hin zu diesem dritten Prozeß begann am 12.7.89, als Donna Maguire und Leonhard Hardy in Rosslaire in der "Republik" Irland - aus Frankreich kommend - festgenommen wurden, weil sich in ihrem Gepäck angeblich Zündvorrichtungen und Unterlagen aus Frankreich und der BRD befanden. Zwei Tage später, am 14.7.89, wurden in Frankreich Pauline Drumm, Patrick Murray und Donagh O'Kane festgenommen, auch in ihrem Gepäck sollen sich angeblich Unterlagen über die Rheinarmee befunden haben; aufgrund dieser Funde behaupteten die französischen und bundesdeutschen Behörden sofort, die drei seien Mitglieder der IRA und an Angriffen im Sommer 1989 in der BRD beteiligt gewesen.Relativ schnell wurde gegen alle fünf in der BRD Haftbefehl erlassen und Auslieferungsanträge an Irland und Frankreich gestellt.Die Auslieferungsanträge an Irland haben sehr zum Érger der Bundesanwaltschaft (BAW) bis heute keine große Bedeutung erlangt. Süd-Irland liefert zwar je nach politischer Wetterlage Gefangene an Nord-Irland oder Britannien aus, aber Auslieferungen an andere Staaten sind für Irland zur Zeit noch undenkbar.Leonhard Hardy wurde im Februar 1990 wegen "Besitzes von Sprengstoff" zu fünf Jahren verurteilt und wird in absehbarer Zeit freikommen, während Donna Maguire von allen Vorwürfen freigesprochen wurde.
Der Prozeß in den NiederlandenIm Juni 1990 wurde Donna Maguire zusammen mit Gerard Harte, Sean Hick und Paul Hughes an der belgisch-niederländischen Grenze festgenommen. In den Niederlanden wurde ihnen vorgeworfen, an einem fehlgeschlagenen Angriff der IRA in Roermond beteiligt gewesen zu sein, bei dem zwei australische Touristen ums Leben kamen. Sofort wurde auch in der BRD ein Haftbefehl für alle außer Gerard Harte erlassen und die Auslieferung mit der Begründung beantragt, die drei hätten zusammen ein Active Service Unit (ASU) der IRA gebildet, die die Anschläge nach den Festnahmen in Frankreich durchgeführt hätte.Nur einen Tag, nachdem sie in den Niederlanden freigesprochen worden waren, gab es am 14.7.91 die ersten Auslieferungen in die BRD. Donna Maguire hatte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und wurde dann doch im Oktober 1991 ausgeliefert. Obwohl Donna hier in der BRD auch wegen der gleichen Vorwürfe wie Pat, Pauline und Donagh gesucht wurde, wird ihr jetzt in Düsseldorf zusammen mit Paul und Sean der Prozeß gemacht. Ihr Verfahren ist vom Celler Prozeß abgetrennt und eingefroren, bis der Prozeß in Düsseldorf zu Ende ist. Ob sie dann noch einen einzelnen Prozeß durchmachen muß, ist wohl "nur" von dem Urteil in Düsseldorf abhängig.
FrankreichDer Auslieferungsfall der drei IrInnen entwickelte sich zu einem Testfall für die französischen Behörden. Mit dem Stattgeben des Antrages im März und in zweiter Instanz im Juli 1990 wandte Frankreich das erste Mal die Europäische Anti-Terrorismus-Konvention von 1977 an, die in Frankreich nach langen Protesten und Klagen von verschiedenen Gruppen erst 1987 auf Druck anderer europäischer Staaten ratifiziert wurde.Nach dem ursprünglichen französischen Recht dürfen an Aktionen im Zusammenhang mit einem Bürgerkrieg (nach der Genfer Konvention) Angeklagte nicht ausgeliefert werden. Diese Möglichkeit im französischen Recht im Zusammenhang mit einem internationalen Abkommen, nämlich dem ersten Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention von 1977, ist mit der Ratifizierung und der erstmaligen Anwendung der Anti- Terrorismus-Konvention praktisch außer Kraft gesetzt worden.Die Einschränkung im Auslieferungsbescheid, die von den französischen und britischen Medien so hochgespielt wurde, Frankreich würde ein Mitspracherecht bei einer Weiterauslieferung von der BRD aus fordern, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Farce, steht diese "Einschränkung" doch in fast jedem Auslieferungsvertrag. Und selbst im Falle einer weiteren Auslieferung von der BRD aus nach Britannien , was für ein Interesse hätte Frankreich an weiteren innereuropäischen Auseinandersetzungen mit London.Gerade für Pat Murray ist die Möglichkeit einer weiteren Auslieferung nach Britannien von entscheidender Bedeutung. Nach den Festnahmen in Frankreich erschien es lange Zeit erstaunlich, daß die Briten keinen Antrag stellten, haben die britischen Behörden doch gerade ihn zu einem der "Top- Terroristen" der IRA hochstilisiert. So wird behauptet, daß er an dem Angriff auf den Tory-Parteitag 1984 in Brighton beteiligt gewesen sein soll. Die scheinbare Interesselosigkeit der Briten dürfte ihren Grund in der bis dahin relativ "liberalen" Haltung Frankreichs gegenüber der irisch-republikanischen Bewegung haben, und so ist dann davon auszugehen, daß die Briten auf ihre Möglichkeit warten, Pat ohne Schwierigkeiten von der BRD ausgeliefert zu bekommen. Die Frage wird sein, wann der passendste Augenblick für einen solchen Antrag sein kann, und die Erfahrung von Gerry Hanratty zeigt, daß Auslieferungen eine der Möglichkeiten darstellen, auf Anklagezusammenbrüche zu reagieren, um die betroffenen Menschen so lange wie irgend möglich im Knast zu behalten.Im Sommer 1992 wurden die drei wegen "Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, Verwendung falscher Papiere, Hehlerei und Verbindung zu Rechtsbrechern" in Frankreich zu zwei Jahren verurteilt, was durch die U-Haft unter extremen Haftbedingungen schon abgesessen war.
In der BRDDirekt nach diesem Urteil erfolgte dann die Auslieferung in die BRD. Der Haftbefehl und auch der Antrag, über den in Frankreich entschieden wurde, beruhte auf dem Vorwurf, daß die drei an zwei Angriffen der IRA beteiligt gewesen sein sollen: am 19.6.89 auf die Quebec Barracks in Osnabrück und am 2.7.89 auf einen Soldaten in Hannover.Als sie in der BRD waren und der Prozeß am 1.4. diesen Jahres begann, wurde der Anklagekomplex "Hannover" fallengelassen, weil es Zeugen gibt, die die drei kurz vor dem Angriff in der Nähe der deutsch-französischen Grenze gesehen haben.Sang- und klanglos verschwand der Hauptanklagepunkt und der Grund für eine reibungslose Auslieferung aus Frankreich; den französischen Behörden wurde die Existenz dieser Zeugenaussagen bewußt verschwiegen, um die Auslieferungen nicht zu behindern.Gleich am ersten Prozeßtag war das dann auch der entscheidende Punkt, mit dem die AnwältInnen in einem ausführlichen Antrag begründeten, daß dieser Prozeß nur durch eine bewußte Täuschung der französischen Behörden zustandekommen konnte, eine Verfahrensvoraussetzung damit fehle und der Prozeß sofort einzustellen sei. Wenn die Énderung des Haftbefehls vorher geschehen wäre und nicht mit "Hannover" begründet, hätte die Möglichkeit bestanden, daß Frankreich nicht ausgeliefert hätte.Der Antrag wurde nach der Logik bundesdeutscher Justiz abgelehnt, und schon hier in der Auseinandersetzung um die Verfahrensvoraussetzung wurde deutlich, wie willkürlich und je nach Bedarf gerade die BAW mit ihren eigenen Argumentationen taktiert.Natürlich stellte sich die Frage, wer dann in der Logik der BAW den Angriff in Hannover ausgeführt haben soll - denn in der Argumentation der BAW, seit sie mit Prozessen gegen irische Menschen beschäftigt ist, ist immer nur eine ASU auf dem Kontinent aktiv; unter anderem darauf beruhte das Konstrukt und die gesamte Indizienkette der BAW im Prozeß gegen Gerry Hanratty und Gerry McGeough. Und plötzlich gibt es doch eine zweite ASU, und zum dritten Mal in Prozessen gegen IrInnen in Westeuropa taucht ein Name auf: Desmond Grew.Dessie Grew wurde im Oktober 1990 in Nord-Irland von "Sicherheitskräften" erschossen. Bis zu seinem Tod existierte ein geheimer Auslieferungsantrag der BRD an Britannien, um ihm hier in der BRD zusammen mit Gerry Hanratty und Gerry McGeough den Prozeß zu machen. Im Revisionsverfahren gegen Donna, Sean, Paul und Gerard tauchte unter anderem plötzlich sein Name auf, als die Staatsanwaltschaft zugeben mußte, daß ihr bekannt war, daß Dessie Grew sich in den Niederlanden aufgehalten haben soll und diese Information nicht in den Prozeß eingebracht hat. Möglicherweise war das mit ein Grund für die Freisprüche. Jetzt wird sein Name hier zum dritten Mal ins Spiel gebracht, um eine Anklageänderung plausibel zu machen, nachdem der ursprüngliche Hauptanklagekomplex schon im Vorfeld zusammengebrochen ist.Die Anklagepunkte sind jetzt also der Angriff in Osnabrück und "Agententätigkeit zu Sabotagezwecken" (@87 StGB). So absurd das klingen mag, ist dieser Punkt der, mit dem die BAW möglicherweise eine Verurteilung durchsetzen kann, wenn alles andere zusammenfallen würde.Dieser Paragraph stellt u.a. das Auskundschaften von "Sabotageobjekten" im Auftrag einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung innerhalb der BRD unter Strafe. Höchststrafe dafür sind fünf Jahre. Eigentlich geht es um Sabotage gegen die Sicherheit der BRD, aber über das NATO-Truppenstatut hat die BAW es geschafft, daß auch britische Militäreinrichtungen unter diesen Paragraphen fallen. Angeblich sind bei den dreien Unterlagen über Einrichtungen der Rheinarmee gefunden worden, die jetzt dafür herhalten müssen, eine sichere Verurteilung wegen "Agententätigkeit" durchzusetzen. Das heißt ganz konkret, daß die Justiz scheinbar schon im Vorfeld eine Möglichkeit gesucht hat, einen Anklagezusammenbruch wie im ersten Düsseldorfer Verfahren zu verhindern.Auffällig am Geschehen im Prozeß selbst ist, daß sowohl das Gericht als auch die BAW bemüht sind, die Atmosphäre eher ruhig zu halten und es nicht zu den sonst üblichen Auseinandersetzungen kommen zu lassen. Hat in Düsseldorf noch Bundesanwalt Morret die Atmosphäre mit antirepublikanischer Stimmungsmache zu bestimmen versucht und kräftig am Bild des "Internationalen Terrorismus" herumkonstruiert, so sitzen in Celle mit Wissen und Brinkmann eher zwei Bundesanwälte der zweiten Garnitur, die sich nicht die Mühe machen, die Situation politisch zu bestimmen und zu verschärfen. Auch der Vorsitzende Richter Volkert, ein SPD-Jurist, der in Celle sein erstes großes Verfahren führt, will den Prozeß eher als ganz normales Strafverfahren abwickeln. Dazu paßt dann übrigens, daß die Medien sich im Gegensatz zu 1989 europaweit jeglicher Berichterstattung enthalten.
Um zu einer Einschätzung zu kommen, welches Interesse hinter der Strategie in den Prozessen gegen IrInnen steht, ist die gesamte Entwicklung seit den ersten Festnahmen 1988 von Bedeutung. Daran wird deutlich, daß die BRD eindeutig das Ziel verfolgt, alle IrInnen, derer sie irgendwie habhaft werden kann, über willkürliche Konstrukte und Indizienprozesse wegen IRA-Aktionen in den Knast zu bringen, und zwar unter Zuhilfenahme des und in Absprache mit dem internationalen B.-Apparat.Als 1991/92 immer deutlicher wurde, wie sehr die Anklage gegen Gerry und Gerry zusammenbrechen würde, folgte wie beschrieben erst ein Auslieferungsantrag aus Nord-Irland für Gerry Hanratty und dann für Gerry McGeough aus den USA, beide begründet mit Vorwürfen, die lange Zeit zurücklagen und die in der Zeit, als beide legal lebten, von den zuständigen Behörden eben nicht mit Auslieferungsanträgen weiterverfolgt wurden. Die BRD hatte ihre Aufgabe im internationalen Zusammenhang erfüllt, konnte hier keine Verurteilung erreichen und reichte die beiden zu ihren nächsten Prozessen weiter.Düsseldorf und Celle sind Prozesse, die im Gegensatz zu dem ersten Verfahren von den Medien ignoriert werden und auch von der Justiz kaum von Propaganda begleitet werden, sie scheinen auf eine sichere Verurteilung hinauszulaufen. In Celle vermutlich durch den konstruierten Vorwurf "Agententätigkeit".
@129aDer sicherste Weg für die Behörden, IrInnen hier zu kriminalisieren, wäre natürlich der @129a, aber er ist bis heute nicht anwendbar, weil der BAW der Nachweis fehlt, daß die IRA eine in der BRD eigenständig agierende Organisation ist. Die IRA wird in allen Prozessen als "terroristische Vereinigung" diffamiert. "Mitgliedschaft, Unterstützung usw." einer im Ausland existierenden "terroristischen Vereinigung" ist bis jetzt in der BRD strafrechtlich nicht relevant.Aber ein Schritt ist für die BAW getan, nämlich in der Zuständigkeitsregelung für BAW/OLG durch den @120 Gerichtsverfassungsgesetz, der gleichzeitig mit dem @129a erweitert wurde. Relevant für diese Verfahren ist der Abs.2 Nr.2, der die Zuständigkeit auch für "nicht oder nicht nur im Inland bestehende Vereinigungen" behauptet, "deren Zweck oder Tätigkeit die Begehung von Straftaten dieser Art (@129a Katalog) ist".Im jetzigen Düsseldorfer Verfahren taucht diese Zuständigkeitsregelung bereits unüblicherweise in den Haftbefehlen auf, und die Vermutung liegt nahe, daß das mit eine Vorbereitung zur Erweiterung des @129a sein könnte.Vorwand für das Ziel, ausländische revolutionäre Gruppen in der BRD kriminalisieren zu können, könnte naheliegenderweise die "Bekämpfung" der sogenannten Organisierten Kriminalität sein, nachdem immer wieder die Gefährlichkeit der "russischen Mafia" oder polnischer Autoschieber-Organisationen betont wird. Eine Énderung des @129 ("Kriminelle Vereinigung") würde zwangsläufig auch eine Énderung des @129a bedeuten. Dann nämlich wäre das Hindernis für die Justiz aus dem Weg geräumt, erst beweisen zu müssen, daß eine Gruppe in der BRD eine eigenständige Organisationsstruktur aufgebaut hat, wie in dem Konstrukt im Prozeß gegen die KurdInnen in Düsseldorf.Alle Entwicklungen, die im Zusammenhang mit Prozessen gegen IrInnen in der BRD deutlich geworden sind - und auch die sich verändernden Erscheinungsformen in anderen Prozessen gegen ausländische revolutionäre Gruppen -, sind ganz im Sinne einer EG- weiten Aufstandsbekämpfung und der Vorantreibung und Durchsetzung des europäischen Rechtsraumes zu begreifen. Letztendlich findet hier in Gerichtsverfahren auf nationaler Ebene genau das seinen Ausdruck und bekommt juristische Formen, was von quasi im geheimen arbeitenden Gremien wie TREVI europaweit geplant wurde und wird.Diesen Artikel haben wir dem ak 357 entnommen. (d.Red.)
Die drei irischen Gefangenen, die zur Zeit in Celle Prozeß haben - Pauline und Donagh O'Kane (beide haben vor kurzem geheiratet; irische Schreibweise ihrer Namen: Poilin und Donncha ÓO CathÓain) und Pat Murray - sind über folgende Postadresse zu erreichen: 4. Strafsenat des OLG Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle.
ProzeßtermineProzeß gegen Ingrid JakobsmeierDie Termine im Prozeß gegen Ingrid Jakobsmeier, Gefangene aus der RAF, sind in der Regel immer dienstags und mittwochs um 9 Uhr im Stammheimer Prozeßbunker. Erkundigt Euch jedoch darüber bitte vorher noch über das Infotelefon (siehe unten). Nach jedem Prozeßtag gibt es ein Procafe mit Infotelefon von 17-20 Uhr: an Prozeßdienstagen im Bi-Laden, Neckarstr. 73 (Stuttgart), Infotelefon: (0711) 2991995; an Prozeßmittwochen im Casino, Mörikestr. 69 (Stuttgart), Inlefon: (0711) 6491629.
Prozeß gegen Ir-inn-en in CelleDie nächsten Termine im Prozeß gegen Poilin und Donncha ÓO Cathain und Pat Murray in Celle sind am 10.9., 21.9., 4.10., 7.10., 14.10., 15.10., 21.10., 22.10., 28.10., 29.10., 4.11. und 5.11.Beginn ist jeweils 10.15 Uhr, an Freitagen 9.15 Uhr. Ort: Saal 94, Nebeneingang Kanzleistraße (Prozeßbunker). Personalausweis mitbringen. Irlandsolidarität Hannover, c/o Infoladen, Kornstr. 28/30, 30167 Hannover.
Prozeß wegen LandfriedensbruchAnlaß für diesen Prozeß gegen Frank ist eine Demonstration gegen die "Republikaner". Er ist angesetzt auf den 14.9., 12 Uhr, Amtsgericht Bonn, Zimmer 236.
TermineKiel. 9.9., 20 Uhr, Pumpe, Galerie, Veranstaltung "Bad Kleinen - Der >Rechtsstaat< marschiert" der Roten Hilfe. Rolf Gössner (Rechtsanwalt und Publizist aus Bremen, Autor von Der Apparat) wird zu Aufgaben und Zielsetzung der Sondereinheiten der Polizei und der GSG9 referieren. Weiterhin sind Beiträge über die Haftbedingungen der politischen Gefangenen in der BRD, insbesondere die international geächteten Isolationshaftbedingungen, sowie die geplanten Prozesse geplant.Stuttgart. 17.9., 20 Uhr, Essighaus, Plöck, Veranstaltung zum Prozeß gegen Ingrid Jakobsmeier und allen Prozessen gegen Gefangene aus der RAF. Eingeladen sind Hilde Jakobsmeier, Ingrids Mutter, und Rechtsanwalt Martin Heiming, ihr Verteidiger.Bremen. 23.9., 20 Uhr, Weserterrassen, Osterdeich 70b, Veranstaltung zu den politischen Gefangenen.Stuttgart. 25.9., 10 Uhr, Schloßplatz, Demonstration "Schluß mit den Kronzeugenprozessen und allen neuen Verfahren gegen Gefangene aus der RAF! Freiheit für alle politischen Gefangenen!"Bottrop. 25.9., 15 Uhr, Volkspark Batenbrock, UZ-Pressefest, Diskussionsveranstaltung zum Thema "Politische Justiz in der BRD" mit folgenden Teilnehmern: Rechtsanwalt Dr. Klaus Croissant; Jupp Angenfort, als Landtagsabgeordneter der KPD in NRW verurteilt zu 5 Jahren Zuchthaus wegen Vorsitzes der FDJ-Westdeutschland; Mathias Meyers, Redakteur von Clockwork 129a; Erich Selbmann, bis 1989 Chefredakteur der Aktuellen Kamera beim DFF und Autor des Buches Der Honecker-Prozeß.
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Rühe, wir kommen! Dokumentation der Demonstration vom 26.6. in Hamburg gegen die militärischen Interventionen in Ex-Jugoslawien und anläßlich der UNO-Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien. Für 3 DM zu beziehen über: Plenum zur UNO-Menschenrechtskonferenz, c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg.
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BAW überziehtdas Angehörigen Infomit neuen VerfahrenDie Bundesanwaltschaft hat gegen zwei Redakteure des Angehörigen Infos Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen Christoph von Hören, presserechtlich verantwortlich für Angehörigen Info 118, läuft ein Verfahren nach @90a (Staatsverleumdung) und gegen Jeannette Hülbig, presserechtlich verantwortlich für Angehörigen Info 122, ein @129a-Verfahren ("Werbung für eine terroristische Vereinigung" - RAF). Das @129a-Verfahren bezieht sich auf die Dokumentation der Erklärungen der RAF zu den Anschlägen auf Kroesen, Haig und Ramstein, die im Prozeß gegen Ingrid Jakobsmeier durch das Gericht verlesen wurden. (d.Red.)
N Erklärung von Helmut Pohl, Gefangener aus der RAFN Pressemitteilung zur Antwort der Bundesanwaltschaft auf den offenen Brief der Eltern von Wolfgang GramsN Grußaktion für die Freilassung von Irmgard MöllerN Prozeß in Saarbrücken gegen vier Antifaschisten aus Rheinland-PfalzN Der dritte Prozeß gegen irische politische Gefangene in der BRD
Für die Besuchskoordination und alle Komplikationen (Zensur usw.) bei Birgit Hogefeld ist eine Koordinierungsstelle eingerichtet worden. Teilt uns bitte mit, wenn Ihr Anträge stellt, Sachen von Euch nicht durchgehen usw., damit jemand einen Überblick hat - auch mit Blick auf den Prozeß.Infoladen Wiesbaden, c/o Birgit, Werderstr. 8, 65195 Wiesbaden, Tel.: (0611) 440664.
Es gibt jetzt ein Spendenkonto für Birgit Hogefeld. Sie braucht dringend Geld für die Anwaltsbesuche, Sachen, die sie im Knast braucht, Zeitungsabos usw.Nassauische Sparkasse (NASPA), BLZ 51050015, Kt.Nr. 121040077, Ruth Limbach/Spendenkonto Birgit.
Angehörige Kinder malen für politische GefangeneWir werden in der nächsten Zeit viel Geld für die Prozeßarbeit brauchen, sind aber in der gücklichen Lage, nicht einfach um Spenden bitten zu müssen. Wir haben die bunten Postkarten als Gegenleistung.16 Stück 20 DM einschl. Porto3 Serien und mehr 18 DM je Serie plus 5 DM PortoBitte Vorauskasse oder Scheck.Bestellungen an: Angehörige der potischen Gefangenen, Postlagerkarte 050205, 65929 Frankfurt a.Main.
Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg. V.i.S.d.P.: Jeannette Hülbig. Redaktionsschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg, Tel.: (040)2204278, Fax: (040)2297419. Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbjahresförderabonnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: Eigendruck im Selbstverlag.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.