Als Rechtsanwälte der Eltern von Wolfgang Grams teilen wir mit:
Landgericht Schwerin ordnet
Akteneinsicht an
Auf Antrag der Eltern des in Bad Kleinen erschossenen Wolfgang Grams hat das Landgericht Schwerin gegenüber der Staatsanwaltschaft Schwerin angeordnet, deren Anwälten Akteneinsicht zu gewähren.Die Staatsanwaltschaft hatte gegenüber den Anwälten monatelang die Gewährung der Akteneinsicht verweigert, weil dies angeblich den Untersuchungszweck gefährden würde.Das Landgericht stellt in seinem Beschluß fest, daß den Eltern nach Lage der Dinge die Akteneinsicht nicht verwehrt werden darf.Die von der Staatsanwaltschaft behauptete Gefährdung des Untersuchungszweckes durch die Akteneinsicht sei nicht erkennbar. Befürchtete Irritationen der Öffentlichkeit seien nicht hinreichend konkretisiert worden.Im übrigen sei unstreitig, daß die Staatsanwaltschaft Schwerin das Ermittlungsverfahren gegen zwei GSG9- Beamte einstellen wolle. Es sei nicht nachvollziehbar, wie in diesem Stadium der Ermittlungszweck - die Erforschung der Wahrheit - durch Gewährung der Akteneinsicht berührt werden kann.Das Landgericht Schwerin teilt auch nicht die Bedenken des Bundesinnenministeriums, daß eine Gefährdung schutzwürdiger Belange sämtlicher in Bad Kleinen eingesetzter Beamter bestehe. Die Rechtsanwälte hatten sich ohnehin mit einer Schwärzung der persönlichen Daten der Beamten im gegenwärtigen Stadium einverstanden erklärt.Durch die Ausführungen im Rahmen der Antragserwiderung der Staatsanwaltschaft Schwerin ist jetzt erstmals deutlich geworden, daß das Bundesinnenministerium direkten Einfluß auf das Ermittlungsverfahren und auf die Staatsanwaltschaft Schwerin nimmt.Mit seinem Beschluß hat das Landgericht Schwerin den Standpunkt der Anwälte der Familie Grams bestätigt. Es ist bezeichnend, daß die Staatsanwaltschaft erst durch einen Gerichtsbeschluß gezwungen werden muß, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.Das Informationsverhalten der Staatsanwaltschaft Schwerin mußte in den letzten Monaten zunehmend den Eindruck aufkommen lassen, daß das gesetzliche Ermittungsziel - wir wiederholen, die Erforschung der Wahrheit - dem Ziel - Einstellung des Verfahrens um jeden Preis - gewichen ist.Darüber hinaus hat sie den Eltern von Wolfgang Grams ihr gesetzliches Recht auf Akteneinsicht vorenthalten und sie damit in Hinsicht auf ihre Rechtsmittel gegen die anstehende Verfahrenseinstellung schlecht gestellt.Nach dem Rücktritt von Bundesinnenministers Seiters, der Entlassung von Generalbundesanwalt Stahl, der dienstlichen Umsetzung der verantwortlichen Polizeiführer und einer Fülle sich widersprechender Versionen für den Einsatz von Bad Kleinen wollte man den Betroffenen offenbar um jeden Preis eigene Erkenntnismöglichkeiten über das Geschehen so lange wie möglich vorenthalten. So kann nun nach der Gerichtsentscheidung nicht weiter verfahren werden.Wiesbaden, 6.1.1994Andreas Groß, Rechtsanwalt, WiesbadenThomas Kieseritzky, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M.
Dem politischen Feind wird jede
politische Motivation abgesprochen
olgende Zusammenfassung des Einstellungantrages der Rechtsanwältin Heike Krause im Prozeß gegen Rolf-Clemens Wagner, Gefangener aus der RAF, in Frankfurt am 8.10.93 haben wir dem Info Nr. 2 zu den neuen Verfahren gegen Gefangene aus der RAF entnommen. Der Prozeß gegen Rolf- Clemens ist zwar mit einer erneuten Verurteilung bereits zu Ende gegangen, jedoch läuft seit November letzten Jahres ein Prozeß gegen Eva Haule, und noch sind gegen weitere vier Gefangene aus der RAF - Heidi Schulz, Helmut Pohl, Brigitte Mohnhaupt und Sieglinde Hofmann - neue Verfahren anhängig. Die eine Argumentationslinie der Verteidigung im Prozeß gegen Rolf-Clemens bestand darin, daß das Verfahren deshalb eingestellt werden müsse, weil es gegen völkerrechtliche Grundsätze verstoße. Und dies - wie aus der nachfolgenden Dokumentation ersichtlich wird - gilt keineswegs nur für das Verfahren gegen Rolf-Clemens Wagner, sondern grundsätzlich für alle Verfahren gegen Gefangene aus der RAF. (d.Red.)
Das Verfahren ist wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses einzustellen Das vorliegende Verfahren findet von Beginn an in sachlich-rechtlicher wie auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht auf einer rechtswidrigen Grundlage statt.Insbesondere verstößt es gegen tragende Grundsätze des Völkerrechts. Diese Grundsätze haben selbstverständlich auch in der BRD ihre Gültigkeit. Sie sind insoweit auch zu beachten. Dazu sei in Erinnerung gerufen, daß z.B. seit den 70er Jahren immer wieder Gesetzesformen entwickelt worden sind, die darauf zielen, ein Konzept der Kriminalisierung des politischen Feindes fortzuentwickeln.Im Kern beinhaltet dieses Konzept jegliche Ausschaltung des politischen Zusammenhangs der später zum Vorwurf gemachten Vorgänge/Taten. Dieses Konzept, das sog. innerstaatliche Anti-"Terrorismus"-Konzept steht wiederum in einem nicht zu trennenden Zusammenhang mit dem von der BRD gemeinsam mit den USA und anderen NATO- und Europastaaten verfolgten internationalen Anti-"Terrorismus"- Konzepts.Im staatlichen Ausnahmezustand des Jahres 1977 fand dieses Konzept gegen "Terrorismus" eine besonders expansive Weiterentwicklung, die schließlich die Grundlage für die inzwischen eingetretene Entwicklung und Praxis bildet.Man betrachte z.B. in diesem Zusammenhang die seit 1989 geltende Kronzeugenregelung oder die seit 1991 installierte Koordinationsgruppe Terrorismus, in der Gewaltenteilung aufgehoben ist.Man betrachte neben dem vorliegenden Verfahren als Ergebnis der Weiterführung dieses Konzeptes schließlich auch die übrigen Verfahren gegen Gefangene aus der RAF, denen gemeinsam ist, daß sie ihre Legitimation aus dem Kronzeugengesetz herleiten und aus der Zusammenarbeit mit der Koordinierungsgruppe Terrorismus ihre Erfolge präsentieren sollen.
Doch zunächst zurück zum Verfahrenshinderns Völkerrecht.Die RAF führte zum Zeitpunkt der hier angeklagten Tat nach ihrem Selbstverständnis einen bewaffneten Kampf gegen den Imperialismus in der BRD sowie den internationalen Imperialismus als Teil der weltweiten antiimperialistischen Bewegung.Die NATO- und Europastaaten haben unter der Rubrik "Kampf dem Terrorismus" eine kriegsmäßige Strategie und Praxis der Aufstandsbekämpfung entwickelt, die sich ebenso gegen die Befreiungskämpfe der Völker im Trikont wie auch gegen antikapitalistische und antiimperialistische Bewegungen innerhalb des westlichen Staatensystems richtet.Das Militär als kriegsführende Kraft im Ausland und die Polizei als Instrument der Bekämpfung des inneren Feindes sind völkerrechtlich betrachtet miteinander verschmolzen.Das "Kampf gegen Terrorismus"- Konzept soll den politischen Feind durch psychologische Kriegsführung isolieren und handlungsunfähig machen.Seit mehr als 20 Jahren steht die Praktizierung von Sonderstrafrecht, Sonderhaftbedingungen, Sonderverfahrensrecht und Sonderjustiz im Zusammenhang mit der Vorgehensweise von Staatsmacht, Polizei und Justiz.Das staatliche Vorgehen gegen Gefangene aus der RAF muß als ein international koordiniertes Vorgehen der NATO und Europastaaten unter der Führung der USA und der BRD gesehen werden und gleichzeitig als ein Bestandteil des Kriegskonzepts. Dieses Kriegskonzept muß sich aber auch messen lassen am Kriegsvölkerrecht und kann nicht einseitig bestimmt werden.Da stellt sich zunächst die Frage, was völkerrechtlich unter dem Begriff "Terrorismus" überhaupt zu verstehen ist? In der öffentlichen Propaganda sind Aktionen der RAF stets und per se unabhängig von ihrem politischen Zusammenhang kriminalisiert und verfolgt worden.Auf der gleichen Ebene wird z.B. außerstaatlich gegen den Befreiungskampf des kurdischen Volkes vorgegangen und ein ganzes Volk zu "Terroristen" erklärt. Tatsächlich gibt es aber keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Terrorismus", wie dies stets versucht wird zu behaupten. In Wahrheit gibt es im politischen Bereich keinerlei Formen der Gewaltanwendung, die per se als kriminell angesehen würden. Die herrschenden Interessen halten vielmehr jede Form von Gewalt für legitim, wenn sie dienlich ist. Das Gewaltmonopol wird einseitig im Interesse der jeweiligen Macht interpretiert In die öffentliche Diskussion sollte die seit 1977 verdrängte Frage rücken: Inwieweit können innerstaatliche bewaffnete Konflikte, Guerillagruppen, völkerrechtlichen Schutz beanspruchen.Das klassische Völkerrecht ist von der Realität der heutigen Kriegsführung längst überholt worden. Heute findet eine Auflösung der Unterscheidung von Krieg und Frieden statt, es sei denn, ein totaler Krieg findet statt. Auf der Erde finden aber ohne Unterbrechung Kleinkriege statt.Heute findet keine Unterscheidung von innerstaatlichem und internationalem Krieg mehr statt. Bestimmend ist vielmehr die Weltwirtschaftslage und die Einschränkung einzelstaatlicher Souveränität und der Menschenrechte.Beim heutigen Völkerrecht haben sich folglich auch seine Funktion und seine Träger grundsätzlich verändert.Es ist festzustellen, daß der Umgang mit völkerrechtlichen Bestimmungen besonders rechtsmißachtend praktiziert wird.Art. 25, 59 und 100 des Grundgesetzes treffen aber eine eindeutige Regelung für die Geltung von Völkerrecht in der BRD und für sein Verhältnis zu allgemeinen Bundes- und Landesgesetzen wie z.B. dem Strafrecht, dem Haftrecht und dem Strafvollzugsrecht.Für das erwähnte Recht im Krieg als auch für die Menschenrechte gilt, daß die zahlreichen Regelungen ausdrücklich einen Rechtsanspruch des einzelnen festlegen (Kriegs-/-Gefangener).Für das innerstaatliche Strafrecht bedeutet dies, daß es die Garantien der Menschenrechte zu beachten hat.Zwischen Polizei, Regierungsebene und Geheimdiensten werden zur Koordination der Zusammenarbeit sytematische Treffen abgehalten. Hier werden die jeweiligen Daten auch miteinander verbunden Die dann gemeinsam durchgeführten Operationen erheben sich denn auch über die menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Regelungen. Sie beinhalten außerdem eine gesteuerte Kontrolle der öffentlichen Meinung im Sinne der psychologischen Kriegsführung. Zu deren Bestandteil gehört auch die Methode, mit der dem politischen Feind grundsätzlich jede politische Motivation abgesprochen wird. Auch in diesem Verfahren soll es sich mit allen Mitteln um ein rein kriminalistisches Strafverfahren handeln. Kennzeichnend für so geführte "Terrorismus"-Verfahren ist, daß der Beschuldigte - also der politische Feind - seine Position nicht mehr zur Geltung bringen kann Die Tatvorwürfe sind im wesentlichen nur konstruierbar in einem engen Verbund mit der Sonderbestimmung des @129a StGB und dem Sonderstrafrecht praktisch untergeordnet.Der Mordvorwurf gegen Gefangene aus der RAF beruht gerade entscheidend auf den Tatbestandsmerkmalen des @211 StGB ("aus niedrigen Beweggründen", "heimtückisch"), die durch die Gesetzesänderung 1941 eingeführt wurden.Auch die angewandte Methode, wesentliche Behauptungen über die RAF einfach als "offenkundig" zu behandeln, um sie so der Beweisaufnahme zu entziehen, greift rechtshistorisch zurück auf die strafprozessuale Regelung von 1935. Danach bedeutet der Begriff der "wehrhaften Demokratie" nichts anderes, als von vornherein mit staatlicher Übermacht den politischen Feind im Inneren aller seiner Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten zu berauben.
Zur Situation der fünf
in Berlin verhafteten AntifaschistInnen
In der letzten Ausgabe des Angehörigen Infos haben wir über die (inzwischen) fünf türkischen und kurdischen Antifaschistinnen Fatma, Mehmet, Abidin, Bahretin und Erkan berichtet, die zum Teil bereits seit 15. November 1993 in Berlin in Untersuchungshaft sind. Ihnen wird Mord, Mordversuch und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Tod von Gerhard Kaindl, Funktionär der rechtsradikalen Deutschen Liga, vorgeworfen.In Berlin ist inzwischen die erste Ausgabe (4 Seiten) des Infoblattes Herzschläge - Informationen gegen die Kriminalisierung von AntifaschistInnen - erschienen, das in Zukunft vierzehntägig erscheinen soll (Postanschrift: Kreuzbüro, Stichwort "Herzschläge", Großbeerenstr. 89, 10963 Berlin). Hieraus haben wir folgenden kurzen Artikel über die Situation der fünf Gefangenen entnommen: (d.Red.)
Fatma sitzt in der Frauenhaftanstalt Plötzensee. Sie ist seit vier Wochen verschärften Haftbedingungen ausgesetzt: Einzelhofgang, kein Umschluß, keine Gemeinschaftsveranstaltungen, 23 Stunden in der Zelle. Bei Besuchen gibt es ein Berührungsverbot, wenn sie beim Hofgang anderen Frauen in ihren Zellen zuruft, wird der Hofgang sofort abgebrochen, und ihr wird mit Arrestzelle gedroht. Sie ist ständig wechselnden Schikanen ausgesetzt.Mehmet sitzt in der UHA Moabit und hat mit zwei Mitgefangenen zusammen Hofgang, jedoch ebenfalls kein Recht auf Gemeinschaftsveranstaltungen.Abidin ist auch in Moabit in Haft und hat viermal in der Woche Umschluß mit einem anderen Gefangenen, gemeinsamen Hofgang, jedoch auch kein Recht auf Gemeinschaftsveranstaltungen.Bahretin sitzt in der Jugendhaftanstalt Plötzensee. Über seine Situation ist bisher leider noch nichts näheres bekannt.Erkan wurde mittlerweile in die psychiatrisch-neurologische Abteilung der JVA Tegel gebracht. Es geht ihm sehr schlecht. Die PN-Abteilung von Tegel ist berüchtigt dafür, daß sie die Inhaftierten mit Medikamenten ruhigstellt, ohne ihnen wirklich zu helfen. Es scheint klar, daß er viel Unterstützung von außen braucht.JedeR der Gefangenen freut sich über viel Post!Ihre Anschriften:1. Umschlag: Staatsanwaltschaft Berlin, z.Hd. StA Nielsen, Az.: 1 Kap Js 679/92, Turmstr. 91, 10548 Berlin.2. Umschlag (in den 1. Umschlag):- Abidin Eraslan, BuchNr. 5455/93, UHA Moabit, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin- Mehmet Ramme, BuchNr. 5436/93, UHA Moabit, Adresse wie oben- Fatma Balamir, BuchNr. 950/93/8, JVA Frauen, Friedrich-Olbricht-Damm 17, 13627 Berlin- Erkan Sönmez, BuchNr. 121493-2, JVA Tegel, Psychiatrisch-Neurologische Abteilung, Seidelstr. 39, 13507 Berlin- Bahretin Yoldas, Jugendstrafanstalt Plötzensee, Friedrich-Olbricht-Damm 40, 13627 Berlin
Daß du dich wehren mußt,wenn du nicht untergehen willst,das wirst du doch einsehen.
Unsere türkischen und kurdischen Freunde, unsere kurdische Freundin sind im Knast. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten einen Faschisten getötet. Wir wissen nur, sie haben sich gegen die Kälte und gegen die gewehrt, die ihnen das Recht absprechen wollen, in diesem Land zu leben.
Wir brauchen Geld für ihre Unterstützung.
Spendet an: R. Stüker, Stichwort "Antifa",Konto-Nr. 240297679, Sparkasse Berlin,BLZ 10050000
Infos: FreundInnen und UnterstützerInnen,c/o Kreuzbüro, Großbeerenstr. 89, 10963 Berlin
Hungerstreik in Frankreich geht weiter
Georges Cipriani, politischer Gefangener aus Action Directe in Frankreich, befindet sich seit dem 1. November 1993 in einem unbefristeten Hungerstreik für die Durchsetzung einer Zulassungsgenehmigung seines Vertrauensarztes, nachdem er im Sommer '93, während einer zugespitzten Krise seiner - unter Isolationshaftbedingungen angegriffenen - psychischen Verfassung, zwangspsychiatrisiert und fünf Wochen lang gegen seinen Willen mit Neuroleptika "behandelt" wurde.Am 22. Dezember '93 wurde er von der Sonderabteilung des Isolationstraktes von Fresnes, in dem er gemeinsam mit Jean-Marc Rouillan, gefangener Militanter aus Action Directe, inhaftiert war, in das benachbarte nationale Knastkrankenhaus verlegt. Dort steht er unter sogenannter medizinischer Beobachtung, d.h. die Érzte warten den ihnen als geeignet erscheinenden Zeitpunkt ab, wann sie mit der Zwangsernährung beginnen, die ihm in der vergangenen Woche bereits angekündigt wurde. Georges lehnt jegliche medizinische Unterstützung ab, er kontrolliert lediglich sein Gewicht und seinen Blutdruck. Die letzte Information darüber war eine Abnahme auf knapp über 50 kg und eine Senkung auf 70:40. Seine Post und die Zeitungen werden zur Zeit stark verzögert ausgehändigt oder ganz zurückgehalten, und er läßt all denjenigen, die ihm schreiben, einen Gruß ausrichten, daß er vorerst nicht zurückschreiben kann.Eine weitere Forderung seines Kampfes nach der Zulassung von Besuchsgenehmigungen, die seit Jahren von mehreren GenossInnen beantragt werden, wurde mittlerweile insofern beantwortet, daß sie erneut abgelehnt wurde.Nach jahrelangen Sonderhaftbedingungen und -maßnahmen gegen die politischen Gefangenen wurde ein Vertrauensarzt bisher mit der Begründung verweigert, daß kein "Sonderfall" zugelassen werden kann - eine Haltung, die wir auch in der BRD nur allzu gut kennen.Am 18. November '93, während des letzten Prozesses gegen Action Directe in Paris, wurde sein Verfahren von dem zuständigen Gericht, dem Cour d'Assises, unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes und wegen der festgestellten Verhandlungsunfähigkeit vom übrigen Prozeß abgetrennt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Er wird im März fortgesetzt, und, wie wir jetzt erfahren haben, ist die Abtrennung hinfällig geworden, d.h. die Gefangenen werden ihn gemeinsam zu führen haben. Eine Begründung, warum Georges wieder als "verhandlungsfähig" gilt, liegt uns noch nicht vor.Nach mittlerweile 67 Tagen Hungerstreik, dem vierten in den bisher sieben Jahren Gefangenschaft in Isolation, ist es absehbar, daß die bisherigen, auch staatlichen Reaktionen auf seine Krankheitsymptome, die ja nur die Haftbedingungen als Vernichtungsabsicht denunzieren, wieder hinter die Mauern der "Normalität" und des Schweigens verdrängt werden sollen.Die vollständige Übersetzung der Prozeßerklärung von Georges ist gegen 3 DM Porto zu bestellen beim Info-Büro, Alte Feuerwache, Landwehrplatz, 66111 Saarbrücken. Die während des Prozesses verteilte Fassung mußte inhaltlich noch mal korrigiert werden, also bitte nicht weitergeben!Für Verteidigung und Solidaritätsarbeit brauchen wir dringend Spenden! Überweisungen bitte an: W. Kronauer, Stichwort "Sonderkonto", Konto-Nr. 0264059-609, Postgiroamt Frankfurt, BLZ 50010060.
Mumia Abu-Jamal immer noch
in der Todeszelle
chon lange haben wir nichts mehr über die Situation von Mumia Abu- Jamal und den aktuellen Stand des Wiederaufnahmeverfahrens gebracht. Das Archiv '92 - Kampagne "Abu-Jamal" - in Bremen hat im Dezember ein Bulletin herausgegeben, das die neuesten Informationen enthält. Wir haben uns entschieden, diesen Text hier vollständig zu veröffentlichen. (d.Red.)
In unserem letzten Bulletin vom Juli 1992 zitierten wir Rechtsanwalt Len Weinglass aus New York, der das Verteidigungsteam zur juristischen Durchsetzung des Wiederaufnahmeverfahrens leitet: "Liebe Leute, ich möchte Euch, auch im Namen von Mumia, Dank sagen für Eure Unterstützung. Ihr habt es ermöglicht, daß ein hochqualifiziertes Team zusammengebracht werden konnte und nun den Kampf um sein Leben aufgenommen hat. Wenn auch noch viel zu tun bleibt, so hat Mumia doch nun seit zehn Jahren zum ersten Mal wieder Vertrauen gewonnen, daß sein Fall schließlich vor Gericht vertreten wird. Durch die nicht nachlassende Unterstützung, die Mumia durch Euch und andere erfahren hat, werden wir, so glaube ich, ein gerechtes Ergebnis erzielen, wenngleich das auch noch Jahre dauern kann."Seit Februar 1992 arbeitet das Team, das den ganzen Fall zunächst einmal intern neu aufrollen mußte, Akten sichten, Zeugen finden und vernehmen, Gutachten in Auftrag geben mußte, unermüdlich daran, den Antrag zu erstellen, der die Justiz zur Eröffnung eines neuen Verfahrens zwingen soll.
Untersuchung für den Wiederaufnahmeantrag kurz vor dem AbschlußIm November 1993 teilte uns Len Weinglass in einem weiteren Brief mit: "Was nun Mumias Sache betrifft, so befinden wir uns immer noch im Stadium der Untersuchung des Falles. Ihr wißt, daß der Zwischenfall sich vor 12 Jahren morgens um 4 Uhr auf einer Straße in der Innenstadt von Philadelphia ereignete. Zu den dort befindlichen Zeugen gehörten einige Leute, die weder über einen festen Wohnsitz, Arbeit, Familie noch irgend etwas anderes verfügten, was sie für uns heute identifizierbar und erreichbar machen würde. Es macht eine irrsinnige Arbeit, diese Leute zu lokalisieren. Wir mußten feststellen, daß ein paar von ihnen ihr Leben radikal verändert haben und von einem Ort zum nächsten gezogen sind. Andere wiederum wollen in die Sache nicht mehr hineingezogen werden, weil sie etwas mit Drogenhandel zu tun haben etc. Ein paar wenige sind mittlerweile sogar Mitarbeiter des Police Department von Philadelphia und verweigern jede Zusammenarbeit."Len Weinglass berichtete weiter, daß zwei mit dieser detektivischen Arbeit betraute Mitglieder des Verteidigungsteams sich nach völliger Überarbeitung zurückgezogen haben und neue Kräfte eingesetzt werden mußten, um die Arbeit zu Ende zu führen. "Es war eine langwierige, öde und teure Untersuchung. Nichtsdestotrotz haben wir bereits den zweiten Entwurf eines 80seitigen Antrages fertiggestellt, in dem die Gründe dargelegt werden, warum Mumia ein neues Verfahren bekommen muß. Der Antrag konnte aber bislang noch nicht der Justiz übergeben werden, weil wir noch den endgültigen Ausgang der Untersuchungen abwarten müssen. Nach der neuen Prozeßordnung ist es unabdingbar, daß schon der erste Antrag alle entscheidenden Fakten enthält, sonst hat das zur Folge, daß man auf die nicht erwähnten Fakten für immer verzichtet. Wir gehen nun davon aus, daß wir unsere formalen Schriftsätze gleich nach Neujahr einreichen werden Zwischenzeitlich habe ich Mumia regelmäßig besucht. Er ist in einer guten physischen und psychischen Verfassung. Ein Grund dafür ist sicher auch, daß der Oberste Gerichtshof von Pennsylvania, der Mumias Schicksal besiegelt hat, vor kurzem Gegenstand einer Untersuchung war. Das hat im Ergebnis dazu geführt, daß einer der Richter sein Amt niederlegen mußte und gegen die anderen Richter weitere Ermittlungen laufen. Dieses Gericht steht nun als der am meisten diskreditierte Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten da. Das verbessert natürlich das Klima für die Anträge, die wir stellen werden."Nicht nur juristisch hat Jamal heute bessere Chancen als noch vor wenigen Jahren, auch in der amerikanischen Öffentlichkeit regen sich mehr und mehr Stimmen, die seine sofortige Freilassung und einen neuen Prozeß fordern.
Prominente gründen Komiteezur Unterstützung von Mumia Abu-JamalTrotz der breiten Propaganda für eine Ausweitung der Todesstrafe und Abkürzung des Verfahrensweges bis zur Hinrichtung hat sich in den USA ein Committee to Save Mumia Abu-Jamal gegründet, dessen Vorsitz der legendäre afroamerikanische Schauspieler Ossie Davis und der bekannte Hollywood- Darsteller Mike Farell bilden. In der Pressemitteilung des Komitees vom 22. November 1993 heißt es:"Ossie Davis und Mike Farell haben das Committee to Save Mumia Abu-Jamal gegründet, um Spendengelder aufzutreiben, die dringend für die juristische Verteidigung des Lebens dieses mit Preisen ausgezeichneten afroamerikanischen Journalisten gebraucht werden. Dem Beirat des Komitees gehören neben anderen auch Edward Asner, Harry Belafonte, Daniel Berrigan, Julian Bond, E.L. Doctorov, Whoopi Goldberg, Barbara Kopple, Conrad Lynn, Sonia Sanchez, Percy Sutton und Haskell Wexler an.Der als >Stimme der Entrechteten< bekannt gewordene Mumia Abu-Jamal befindet sich seit 11 Jahren in einer Todeszelle von Pennsylvania. Unter der falschen Anschuldigung, einen Polizisten getötet zu haben, kann er schon bald allein wegen seiner politischen Gesinnung hingerichtet werden. >Diese Hinrichtung muß verhindert werden!< fordern Davis und Farrell Alle Berufungsanträge sind von den zuständigen Gerichten abgelehnt worden. Jamals neues Verteidigungsteam, das von dem New Yorker Bürgerrechtsanwalt Leonard Weinglass angeführt wird und zu dem auch der Verteidigungsfonds der NAACP (National Association for the Advancement of Colored People) gehört, sind im Moment dabei, den Antrag vorzubereiten, der wegen der drakonischen Restriktionen seitens der Regierung und der Justiz möglicherweise Jamals letzte Berufung sein wird. Um die Fortführung dieser extrem notwendigen Verteidigungsarbeit zu gewährleisten, ist es geboten, daß weiterhin Spendengelder gesammelt werden. Bei der Bill of Rights Foundation ist dazu ein Sonderkonto eingerichtet worden."
Jamals Fall ist charakteristischfür die TodesstrafeWeiter heißt es in der Erklärung des Komitees: "Jamal ist nicht allein im Todestrakt. Mehr als 2700 andere in diesem Land befinden sich in dem, was er in einer vor einem Monat auf einer Veranstaltung verbreiteten Erklärung >das Land der Toten< genannt hat, >einen Ort, an dem die Lebenden per Gesetz begraben sind - einem Gesetz, das sich allein auf Macht gründet, einem Gesetz, das keine Gerechtigkeit kennt, einem Gesetz, das eine gesetzlose Minderheit (>outlaws<) von Reichen und Mächtigen schützt, aber den Armen und Machtlosen ins Gesicht spuckt.<Jamals Fall ist charakteristisch für das, wofür die Todesstrafe steht. Auf einer Benefizveranstaltung in Harlem haben Ruby Dee und Danny Glover vor kurzem Werke von Jamal und Gary Graham, einem in Texas zum Tode verurteilten afroamerikanischen Schriftsteller, vorgetragen. Auf der Veranstaltung hat Leonard Weinglass gesagt: >Selbst Länder wie Südafrika haben seit drei Jahren keine Todesurteile mehr vollstreckt, aber hier beschleunigt sich die Folge der Hinrichtungen ständig. Wenn sie mit Gary durchkommen, wenn sie mit Mumia durchkommen, dann befinden wir uns in der Tat in einer äußerst ernsten Situation.<"In Philadelphia plädiert die Bezirksstaatsanwaltschaft mittlerweile in 50% aller zur Verurteilung stehenden Fälle von Kapitalverbrechen für die Todesstrafe, egal ob die Fakten das erforderlich machen oder nicht. Das bedeutet zum einen für die Verteidigung eine unglaubliche Erschwernis ihrer Arbeit, weil diese Verfahren in der Regel über Jahre gehen. Nur 80 von den 8000 Anwältinnen und Anwälten in Philadelphia sind bereit, solche Fälle zu übernehmen, weil man dafür sehr viel arbeiten muß, aber erst nach Jahren sein Honorar sieht. Zum anderen haben diese Verfahren zur Folge, daß eine Jury eingesetzt wird, die auf ein Todesurteil vorbereitet ist. In diesen Verfahren werden automatisch alle als Jurymitglieder ausgeschlossen, die Todesstrafengegner sind - egal, ob am Ende des Prozesses die Todesstrafe ausgesprochen wird oder nicht. Mit diesen handverlesenen Juries, von denen bezüglich eines Todesurteils keinerlei Bedenken mehr zu erwarten sind, erhöht sich natürlich auch die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum Tode.Die 13. Jahreskonferenz der National Coalition to Abolish the Death Penalty hat sich am 6. und 7. November '93 in Pittsburgh mit dieser Entwicklung befaßt. Die 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den USA und England diskutierten die weiteren Schritte ihres Kampfes gegen die Todesstrafe und hoben vor allem die Dringlichkeit der Fälle von Gary Graham und Mumia Abu- Jamal hervor.
Die Gefahr der Hinrichtung Mumiasist nicht gebannt, weitere Anstrengungenzu seiner Verteidigung sind notwendigIn Jamals Fall kann der Hinrichtungsbefehl jederzeit unterschrieben werden. Zwar hat die internationale Kampagne den gewählten Gouverneur von Pennsylvania, Robert Casey, schon 1992 dazu veranlaßt, zunächst alle juristischen Entscheidungen abzuwarten, bevor er seine Unterschrift unter den Hinrichtungsbefehl setzt. Aber Casey ist seit langer Zeit erkrankt, und der derzeit an seiner Stelle amtierende Mark Singel hat, obwohl er als Vertreter von Casey keinen einzigen Hinrichtungsbefehl unterschreiben wollte, bereits den Befehl zur Hinrichtung eines anderen Gefangenen in Pennsylvania unterzeichnet. 1994 ist Wahljahr in den USA, und von den Kandidaten wird eine eindeutige befürwortende Haltung zur Todesstrafe erwartet.Es gilt deshalb, nicht nachzulassen in den Anstrengungen, die Kampagne für die Freiheit Mumia Abu-Jamals und gegen die Todesstrafe fortzuführen und auszuweiten. Equal Justice USA, ein Projekt, das für die Wahrung der Menschenrechte eintritt und schon seit vielen Jahren aktiv gegen die Todesstrafe kämpft, koordiniert jetzt in den USA die Kampagne für Jamals neue Verfahren. Am 7., 9. und 10. Dezember 1993 hat Equal Justice USA in der Philadelphia Tribune und den Harrisburg Patriot News in mehreren ganzseitigen Anzeigen einen "Offenen Brief in Solidarität mit dem zum Tode verurteilten Journalisten Mumia Abu-Jamal" veröffentlicht, der von mehr als 1200 Menschen aus allen Teilen der USA unterzeichnet war. In dem Offenen Brief heißt es: "Auch nach 12 Jahren sind wir immer noch davon überzeugt, daß Du niemals einen fairen Prozeß hattest. Der Vorsitzende in Deinem Prozeß war Philadelphias berüchtigter Richter Albert Sabo, der mehr Menschen zum Tode verurteilt hat als jeder andere Richter in diesem Land Wir sind davon überzeugt, daß Du ein Opfer eines rassistischen und korrupten Justizsystems bist. Wir fordern dazu auf, Dein Verfahren wiederzueröffnen und Dir einen fairen Prozeß zu garantieren."Wie in jedem Jahr fand auch jetzt am 11. Dezember wieder eine gut besuchte Veranstaltung in Jamals Heimatstadt Philadelphia statt, auf der die an der Kampagne beteiligten Organisationen und die Angehörigen von Jamal und von anderen zum Tode Verurteilten sich mit dringenden Appellen an die Öffentlichkeit wandten. Für Solidarität mit Jamal und gegen die Todesstrafe im allgemeinen sprach sich auch eine Vertreterin der National Black Police Association, einer Organisation afroamerikanischer Polizistinnen und Polizisten, aus. In abschließenden Arbeitsgruppen wurde beschlossen, im April 1994 in Pennsylvanias Hauptstadt Harrisburg eine zentrale Demonstration zur Unterstützung des Wiederaufnahmeantrages durchzuführen.
Der öffentliche Druck wirktWie hier in der Bundesrepublik und den angrenzenden europäischen Ländern, wo in den letzten Jahren einige zehntausend Unterschriften unter eine Petition an Gouverneur Casey gesammelt worden sind, hat sich auch in den USA die Zahl der Protestbriefe und Petitionen vervielfacht. Dabei wird immer betont, daß vor allem die Proteste und Aktionen in der Bundesrepublik und die vielen von hier kommenden Schreiben an den Gouverneur und Solidaritätsbriefe an Mumia Abu-Jamal in ihrer Rückwirkung auf die USA dort zu einer bedeutenden Ausweitung der Kampagne geführt haben. Das sind keine Lorbeeren, auf denen man sich ausruhen solte, sondern ist ein Hinweis auf die Möglichkeiten, die wir vom Ausland her haben, und die Verantwortung, die alle in Europa tragen, die bislang schon die Kampagne durch unterschiedlichste individuelle oder kollektive Initiativen mitgetragen haben.Equal Justice USA schrieb dazu im Oktober 1993: "Der öffentliche Druck wirkt. Unlängst hat die Anstaltsleitung des Huntingdon Gefängnisses Mumia aus der Disziplinarhaft entlassen, die die schärfste Haftform im Gefängnissystem von Pennsylvania ist. Dieser Haftverschärfung war er seit 1986 unterworfen, aus dem einfachen Grund, weil er sich weigerte, seine Dreadlock-Haare schneiden zu lassen. Er hat jetzt Zugang zu Fernsehen und Radio und zu einer größeren Auswahl von Büchern und kann zweimal im Monat aus der Anstalt nach draußen telefonieren."Equal Justice USA arbeitet eng mit dem Komitee Concerned Family and Friends of Mumia Abu-Jamal zusammen, das in der afroamerikanischen Community von Philadelphia verwurzelt ist. Diese Organisationen koordinieren in enger Absprache mit Len Weinglass und Steve Hawkins, dem Anwalt des NAACP-Verteidigungsfonds, die Öffentlichkeitsarbeit und die Spendensammlung in den USA. Alle Spendengelder fließen im Black United Fund in Philadelphia zusammen. Auch die Spenden aus der BRD und der Schweiz, die wir jeweils per Scheck direkt an Len Weinglass weiterreichen, sobald eine namhafte Summe zusammengekommen ist, fließen in diesen Fonds (siehe Kasten). Von den 150000 Dollar, die das Wiederaufnahmeverfahren mindestens kosten wird, hat die internationale Kampagne bis jetzt etwas mehr als die Hälfte, nämlich über 80000 Dollar, aufgebracht.Mumia Abu-Jamal ist jederzeit über alle Schritte informiert. In einem im November '93 in der Edition ID-Archiv erschienenen Buch, das Interviews mit Gefangenen aus dem schwarzen Widerstand enthält (Black Power, hrsg. vom Redaktionskollektiv "Right On" Berlin) läßt sich anhand eines Interviews, das Ende 1992 mit ihm geführt wurde, nachvollziehen, wie sich die ganze Entwicklung aus seiner Sicht darstellt und was er darüber hinaus zu aktuellen Fragen zu sagen hat.
Neues Bulletin nach Übergabe desWiederaufnahmeantrages an die JustizNachdem die Herausgabe eines aktuellen Freedom Now!-Bulletins vom Archiv '92/Kampagne "Abu-Jamal" sich in diesem Jahr immer weiter hinausgezögert hat, weil die Arbeit am Wiederaufnahmeantrag bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte, wollen wir mit dem heutigen Rundschreiben wenigstens den aktuellen Stand mitteilen und dazu auffordern, weiter Öffentlichkeit herzustellen und Spenden zu sammeln. Wer hier das erste Mal über das Todesurteil gegen Jamal erfährt, sollte sich an uns wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Sobald der Antrag für das Wiederaufnahmeverfahren dem zuständigen Gericht im neuen Jahr übergeben worden ist, werden wir ein aktuelles Bulletin veröffentlichen, in dem dazu Stellung genommen wird und - soweit möglich - wesentliche Auszüge daraus veröffentlicht werden.
"Wo warst Du am 10. März 1980?"
Nach 13 Jahren will die BRD die Auslieferung von Gerard Power erreichen
erard Power wurde am Morgen des 16. September 1993 in seiner Belfaster Wohnung festgenommen und sofort nach London geflogen. Noch am gleichen Tag mußte er vor einem Gericht erscheinen, wo Anwälte der BRD- Regierung seine Auslieferung in die BRD verlangten - wegen eines Vorfalls aus dem Jahre 1980.Nach dreizehn Jahren verfolgt die BRD die Auslieferung von Gerard Power. In der ganzen Zeit davor hat sie keinen Versuch unternommen, ihn ausgeliefert zu bekommen - angeblich, weil er sich "versteckt" hielt, was eine glatte Lüge ist.Die BRD-Behörden berufen sich dabei auf die neuen EG-Auslieferungsregelungen, die dem/der Angeklagten kaum noch Schutz gewähren.
Was war geschehen?In den Monaten Februar und März 1980 führte die IRA zahlreiche Angriffe auf britische Soldaten in der BRD durch. Unter anderem wurden am 10. März 1980 in einem Waldstück bei Osnabrück mehrere Schüsse auf den britischen Soldaten Sims abgegeben.Obwohl fünffach getroffen, marschierte Sims nach eigenem Bekunden noch mehrere hundert Meter durch den Wald, bevor er ein britisches Militärkrankenhaus erreichte.Bereits einen Tag später gab er eine umfangreiche Aussage ab, in der er u.a. die (nach seinen Angaben zwei) Schützen beschrieb: Der erste sei " blond Anfang 20 " gewesen, und Sims fügte hinzu: "Ich glaube nicht, daß ich ihn wiedererkennen würde." Hinsichtlich der zweiten Person sagte Sims: "Ich sah das Gesicht dieses Mannes überhaupt nicht." Ansonsten machte er zu den beiden angeblich von ihm beobachteten Personen lediglich weitere Angaben zur Größe.Fünf Wochen später wurden Sims mehrere Photos vorgelegt, auf denen er dann zwei Männer wiedererkannt haben will - trotz seiner ersten, oben wiedergegebenen Aussagen.In einer weiteren Aussage am 6. Mai 1980 machte Sims der ersten Aussage widersprechende Angaben hinsichtlich der Körpergröße.Im Jahre 1980 hate Gerard Power ein wesentliches äußeres Merkmal, was durch medizinische Berichte belegt ist: er hatte ein Hautleiden, was sichtbare Furunkel auf seinem Gesicht hinterließ. Sims machte keinerlei Aussagen hinsichtlich solcher sehr auffälligen Charakteristika.
Gerard Powers Zeit in der BRDZwischen April und Dezember 1979 arbeitete Gerard zunächst in der Nähe von Stuttgart und dann in Berlin. Er ging dann nach Belfast zurück und beanspruchte Arbeitslosenunterstützung vom 17. Dezember bis September 1980, als er wieder in die BRD ging, um Arbeit zu suchen. Nach kurzer Zeit ging sein Geld aus, und er kontaktierte das irische Konsulat in Hannover, um Unterstützung zu bekommen. Die verwies ihn an das örtliche Sozialamt. Er ging dann wieder nach Belfast zurück und beantragte erneut Arbeitslosenunterstützung.Diese Daten zu Gerards Aufenthalte in der BRD und in Belfast wurden vom Belfaster Sozialamt schriftlich bestätigt.Dies alles sind sehr offene und ungewöhnliche Aktivitäten für jemanden, von dem die BRD-Institutionen behaupten, er sei Mitglied einer IRA-Einheit und hätte einen Angriff auf einen britischen Soldaten ausgeführt.Gerard lebte sowohl in der BRD als auch in Belfast offen und legal, war jedes Jahr mit Namen und Adresse für die Wahlen registriert, und verschiedene Quellen bestätigen seinen Aufenthalt in Belfast seit 1980.
KronzeugenprozesseAnfang der 80er Jahre liefen im Norden Irlands verschiedene "Kronzeugen- Verfahren", in denen hunderte von Menschen einzig und allein aufgrund von Kronzeugenaussagen inhaftiert wurden. Gerard Power wurde 1985 aufgrund der Aussagen des Kronzeugen Harry Kirkpatrick verhaftet und von einem Sondergericht ("Diplock- Court") verurteilt. In der Revision wurde er im November 1986 freigesprochen. Auch zu dieser Zeit wäre es ein leichtes für die BRD-Behörden gewesen, seine Auslieferung zu beantragen.
Nach der Festnahme 1993In den ersten Wochen nach seiner Festnahme saß Gerard als "Hochsicherheitsgefangener" im Londoner Belmarsh-Gefängnis, wobei ihn weder nordirische noch britische oder deutsche Polizeibeamte verhörten. Er hat wiederholt seine Bereitschaft ausgedrückt, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, aber keine der involvierten Behörden wollte mit ihm reden.Bei einer der folgenden Anhörungen fragte Gerards Anwältin den für die BRD-Regierung tätigen Anwalt, warum sie erst nach dreizehn Jahren die Auslieferung Gerards anstrebten. Daraufhin antwortete der Anwalt, Gerard habe seit 1980 "versteckt" gelebt.Dies ist absolut absurd angesichts der Tatsache, daß er offen mit Frau und drei Kindern in Belfast lebte, Sozialhilfe beantragte und im Wahlregister mit vollem Namen und Adresse registriert war.Diese "versteckt"-Lüge wird noch absurder angesichts der Tatsache, daß Gerard 1985-1986 inhaftiert war.Die Schwierigkeit für Gerard liegt nun darin, dreizehn Jahre nach dem Vorfall Aussagen zu bekommen, die bestätigen, daß er zum fraglichen Zeitpunkt in Belfast war. Direkt nach der "Identifizierung" von Sims bei der Vorlage der Photos wäre dies kein Problem gewesen, aber wer kann heute schon sagen: "Ich habe ihn am 10. März 1980 im Supermarkt in Belfast gesehen."
Die "Papiere"Bei einer weiteren Anhörung am 26. Oktober 1993 beschwerte sich Gerards Anwältin, daß sie noch immer keine Dokumente vorliegen hätte, woraufhin die Anwälte der Gegenseite meinten, die "Papiere" seien erst eine Nacht zuvor aus der BRD eingetroffen - vierzig Tage nach seiner Festnahme.Als diese "Papiere" endlich eintrafen, stellte sich heraus, daß es sich lediglich um die Aussagen von Sims aus dem Jahre 1980 handelte sowie um zwei Photos, auf denen angeblich Gerard zu sehen gewesen sein sollte.Gerards Anwältin hat wiederholt seine Freilassung - auch auf Kaution - gefordert, da der Fall auf einer mehr als fragwürdigen "Identifizierung" sowie auf Aussagen von Sims beruhe, die sich dreimal geändert haben.Der BRD-Anwalt wiederholte seine Behauptung, Gerard sei seit 1980 nicht aufzuspüren gewesen. Gerards Anwältin machte deutlich, daß in einem Bericht der deutschen Polizei aus dem Jahre 1980 die genaue Adresse von Gerards Eltern, bei denen er zu der Zeit lebte, vermerkt war.Der BRD-Anwalt meinte, Gerards Aufenthaltsort sei ihnen erst im Juni 1992 bekannt geworden, und am 13. September hätten sie die Auslieferung beantragt. Er konnte sich nicht erklären, warum dies fünfzehn Monate gedauert hat. Als der Anwalt für die BRD- Regierung vom Gericht bei einer Anhörung aufgefordert wurde, zu bestätigen, daß alle dem Gericht vorliegenden Informationen das gesamte Material in diesem Fall darstellten, antwortete der Anwalt, daß es unter den neuen EG- Auslieferungsregelungen nicht erforderlich sei, Beweismaterial vorzulegen, sondern daß das Gericht lediglich zu prüfen habe, ob die Papiere für den Auslieferungsantrag in Ordnung seien.Als das Gericht daraufhin sagte, daß dies die Frage nicht beantwortete und daß es immer noch die Frage einer Freilassung auf Kaution entscheiden könne, meinte der BRD-Anwalt plötzlich, daß die Metropolitan Police Extradition Squad ("Auslieferungs-Einheit" der Londoner Polizei) ihn gerade an dem Morgen informiert hätte, daß "weitere Informationen" aus der BRD auf dem Weg seien - 47 Tage nach Gerards Festnahme.Dem BRD-Anwalt wurde sieben Tage Zeit gegeben, diese "neuen Informationen" vorzutragen, und eine Woche später waren sie immer noch nicht da. Der Anwalt meinte, sie könnten "in etwa zehn Tagen" vorliegen.Und so weiter, und so weiter, und so weiter
Freilassung!Am 2. Dezember schließlich wurde Gerard auf Kaution freigelassen. Das ist ein erster Erfolg, aber in den kommenden Wochen oder Monaten steht die Entscheidung über seine Auslieferung an. Möglicherweise schon im Januar 1994, eventuell später.Nach dem "1. Irenprozeß" gegen Gerry Hanratty und Gerry McGeough (1990-92) und den momentan laufenden Prozessen gegen sechs weitere IrInnen, die aus den Niederlanden bzw. Frankreich an die BRD ausgeliefert wurden, scheinen die BRD-Behörden immer noch nicht genug zu haben. Mit den hier beschriebenen abstrusen Begründungen wollen sie die Auslieferung von Gerard Power nach dreizehn Jahren erreichen. Was ihre Motivation hierfür ist, können wir zur Zeit nicht sagen.Gerard wird von zahlreichen BürgerInnen- und Menschenrechtsorganisationen in Irland und Britannien unterstützt.Protestbriefe (auf englisch) gegen die Auslieferung Gerards in die BRD können gerichtet werden an:The Director of Public prosecutions, 4 Queen Anne's Gate, London SWIIrland-Gruppe, c/o Buchladen Jos Fritz, Wilhelmstr. 15, 79098 Freiburg; Stand: Dezember 1993
Knastkundgebungin BielefeldAm Neujahrsabend und Jahrestag der cubanischen Revolution gab's eine kurze Kundgebung am Knast in Bielefeld mit Feuerwerk und Musik. Wir grüßten besonders die ausländischen Frauen und Männer unter den Gefangenen, weil sie am meisten den ganzen zunehmenden Faschismus zu spüren kriegen, und Alfonso Fernandez Vilar, der im Hochsicherheitstrakt allein und mit anderen mehrmals mit Hungerstreiks gegen die Sondermaßnahmen dort gekämpft hat. Zu Birgit Hogefeld sagten wir, daß wir uns freuen, daß sie jetzt mit den anderen Frauen auf den Hof kommt.Aus dem Frauenbau hörten wir viele rufen. Sie haben sich über unseren Besuch gefreut. (Bielefeld, 1.1.94)
ProzeßtermineProzeß gegen Eva HauleFolgetermine im Prozeß gegen Eva Haule vor dem OLG Frankfurt, Konrad-Adenauer-Str./Ecke Seilerstraße, sind jede Woche donnerstags um 9.30 Uhr. Eva Haule nimmt bis auf weiteres nicht am Prozeß teil, da sie sich hat ausschließen lassen.
Prozeß gegen IrInnen in CelleIm Prozeß gegen Poilin O Cathain, Donncha O Cathain und Padraigh Murray sind die Termine im neuen Jahr vor dem OLG Celle, Saal 94, Eingang Kanzleistraße, am 13.1. (10 Uhr), 19.1. (10 Uhr), 20.1. (9 Uhr), 27.1. (10 Uhr), 28.1. (9 Uhr). Weitere Termine sind bis März geplant.
Prozeß in PinnebergAm 18. Januar beginnt vor dem Amtsgericht in Pinneberg (bei Hamburg) der Prozeß gegen sechs türkische Jugendliche. Hintergrund für diesen Prozeß ist eine Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen und Neonazis vor der Bundesgeschäftsstelle der FAP kurz nach den Morden in Mölln. Die Jugendlichen sind wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Amtsgericht Pinneberg, Bahnhofstr. 17, 8.30 Uhr. Weitere Termine sind am 25.1. und 1.2., jeweils 9.00 Uhr.
TermineOldenburg. 13.1., 20 Uhr, Saal des Alhambras, "Gegen das Vergessen" - Veranstaltung der Oldenburger Rechtshilfe zu Bad Kleinen. Eingeladen ist Andreas Groß, Rechtsanwalt der Eltern von Wolfgang Grams.Hamburg. 14.1., 20 Uhr, Westwerk, Admiralitätsstr. 74, "Die schönste Jugend ist gefangen": Die Veranstaltung erinnert in Filmen ("Die wilden Tiere - Knastcamp in Ebrach '69 von Karin Seybold, "Bullauge", "die Beatles '66 in Hamburg"), Vorträgen (von Karl- Heinz Roth und anderen), Erzählungen (Margit Czenki, Marianne Enzensberger), Fotos (Ebrach '69) und Musik (Diedrich Diederichsen) an die Subkultur, aus der später der bewaffnete Kampf entwickelt wurde.Bonn. 8.2., 19 Uhr, Hörsaal 17, Emil Carlebach liest und diskutiert aus seinem Buch War Hitler ein Betriebsunfall?. Emil Carlebach ist Mitglied der VVN und des Buchenwald-Komitees, unter den Nazis im KZ. Veranstalter: AStA-Antifris-Referat und Pahl-Rugenstein-Verlag, Bonn.
Aux prisonniers politiquesDie Vereinigung der Eltern und Freunde der kommunistischen Gefangenen in Belgien, die APAPC, hat uns folgenden Text "An die politischen Gefangenen" geschickt mit der Bitte, ihn im Original, also auf französisch, zu veröffentlichen.Dans le but d'etendre Óa l'ensemble des prisonniers politiques communistes, anti-imperialistes, anti-facistes, le benefice du travail d'information realise par l'Association des Parents et Amis des Prisonniers Communistes au profit des prisonniers des Cellules Communistes Combattantes, l'APAPC met Óa la disposition de tous les camarades emprisonnes un bulletin d'information mensuel en langue fran¿caise comprenant un dossier de presse, une revue des revues militantes et des documents politiques annexes. Ce bulletin sera envoye aux camarades emprisonnes qui en feront la demandes Óa l'adresse suivante:B.P.6, Saint-Gilles 1, B-1060 Bruxelles, Belgique
Info-SammeldienstAlle bisher erschienenen Nummern des Angehörigen Infos können nachbestellt werden. Bitte gebt Nummer(n) und/ oder Datum an.Preise: einzeln je Stück 1 DM und 0,80 DM Porto; ab 3 Stück je Stück 0,80 DM und 1,50 DM Porto.Die Angehörigen Infos können auch jahrgangsweise als Sammelband bestellt werden: von 1989 bis 1993. Preis pro Band (26-27 Hefte) 18 DM und 3 DM Porto. Bitte legt der Bestellung Briefmarken (bis 5 DM) oder Verrechnungsscheck bei. Bitte überweist dafür kein Geld auf das Konto des GNN-Verlags!An alle Info- und Buchläden und andere Wiederverkäufer: Von einigen Ausgaben haben wir nur noch wenige Exemplare. Wenn Ihr überzählige Infos der folgenden Nummern habt: 1, 2, 17-22, 26, 27, 31, 34, 43, 45, 65, 71-74, 103, 106-108, dann teilt das bitte schriftlich oder telefonisch mit. Ihr bekommt dann Bescheid, wohin Ihr die Infos schicken könnt - auf Wunsch gegen Bezahlung. Schickt bitte keine Infos an den GNN-Verlag, denn der Verlag ist für den Sammeldienst nur die Kontaktadresse und leitet die Bestellungen mit den beigelegten Schecks oder Briefmarken sowie Angebote für die gesuchten alten Ausgaben weiter!Bestellungen unter dem Stichwort "Sammeldienst" beim GNN-Verlag, Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg.
N Zur Situation der fünf in Berlin verhafteten AntifaschistInnen Fatma, Mehmet, Abidin, Bahretin und ErkanN Frankreich: Der Hungerstreik von Georges Cipriani geht weiterN USA: Mumia Abu-Jamal immer noch in der TodeszelleN "Wo warst Du am 10.März 1980?" Nach 13 Jahren will die BRD die Auslieferung von Gerard Power aus Irland erreichen
Angehörige Kinder malen für politische GefangeneWir werden in der nächsten Zeit viel Geld für die Prozeßarbeit brauchen, sind aber in der gücklichen Lage, nicht einfach um Spenden bitten zu müssen. Wir haben die bunten Postkarten als Gegenleistung.16 Stück 20 DM einschl. Porto3 Serien und mehr 18 DM je Serie plus 5 DM PortoBitte Vorauskasse oder Scheck.Bestellungen an: Angehörige der potischen Gefangenen, Postlagerkarte 050205, 65929 Frankfurt a.Main.
Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg. V.i.S.d.P.: Christiane Schneider. Redaktionsanschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg, Tel.: (040)2204278, Fax: (040)2297419. Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.