"Irmgard Möller kommt frei", so titelte die taz in ihrer Ausgabe vom 25.10.94 auf der ersten Seite und "Das Ende eines Beißkrampfs" auf Seite 3. Aufgrund angeblicher Informationen aus "Justizkreisen" stünde bereits fest, daß Irmgard aus der Gefangenschaft entlassen wird.Diese taz-Information ist falsch, wie u.a. auch eine Nachfrage bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt ergab. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine bevorstehende Freilassung. (Näheres siehe hierzu in dem Flugblatt zu einer Besetzungsaktion bei der taz, das wir in dieser Ausgabe veröffentlichen.)Nach wie vor ist es also dringend notwendig, sich weiterhin für die Forderung nach der bedingungslosen und sofortigen Freilassung von Irmgard Möller einzusetzen. In diesem Zusammenhang rufen wir noch einmal alle dazu auf, sich an der Demonstration in Kiel am 5.11. zahlreich zu beteiligen.
Presseerklärung von Rechtsanwältin Ursula Ehrhardt, 23.10.94
Besorgniserregender Gesundheitszustand
von Christine Kuby (JVA Lübeck)
Christine Kuby, 37 Jahre, ist seit Januar 1978 - also seit 16=/4 Jahren - inhaftiert; derzeit befindet sie sich in der JVA Lübeck in Kleingruppenisolation mit Irmgard Möller und Hanna Krabbe.Christine Kuby hatte im Januar 1978 sich bewaffnet ihrer Festnahme zu entziehen versucht; sie wurde im Mai 1978 vom OLG Hamburg wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.Das OLG Hamburg hat am 21.10.1994 in einer Presseerklärung verlautbaren lassen, es prüfe "derzeit" die Entlassung meiner Mandantin auf Bewährung. Dies ist so nicht zutreffend, sondern verschleiert die Tatsachen:Im Hinblick auf die mögliche Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach einer Strafvollstreckung von 15 Jahren stellte Christine Kuby bereits im November 1992 einen entsprechenden Antrag. Dies Entlassungsverfahren für - es könnte fast schon heißen: gegen - meine Mandantin ist nach nahezu zwei Jahren immer noch nicht abgeschlossen, sondern stagniert seit Anfang diesen Jahres.Bereits im Januar 1993 hatte eine Anhörung durch das OLG Hamburg (Staatsschutzsenat unter dem Vorsitz von Herrn Mentz) stattgefunden, nach der wegen der Schuldschwere als zu verbüßende Strafzeit 16 Jahre festgesetzt wurden. Diese 16 Jahre sind inzwischen schon um 10 Monate überschritten!Die Erfahrung von AnwältInnen der politischen Gefangenen mit den Entlassungsverfahren ist, daß es nicht rechtliche Hindernisse sind, die einer Freilassung entgegenstehen, sondern daß einer positiven oder negativen Entscheidung politische Entscheidungen zugrundeliegen. Immer wieder wird auf Zeit gesetzt, insbesondere von den Behörden der Bundes-/Staatsanwaltschaft. So schleppt sich auch das Entlassungsverfahren für Irmgard Möller, die seit über 22 Jahren in Haft ist, seit nahezu zwei Jahren dahin. Dabei wird bewußt mit Gesundheitsschäden der Gefangenen kalkuliert, denn es ist bekannt, daß alle an den gesundheitlichen Folgen der Sonderhaftbedingungen zu tragen haben.Christine Kuby hatte bereits mehrere Bandscheibenvorfälle, die von Mal zu Mal schlimmer werden und zu inzwischen massiven Beeinträchtigungen geführt haben. Sie kann nur noch kurze Zeit sitzen und muß mit Hilfe von Krükken gehen. Inzwischen hat sich ihre Situation so zugespitzt, daß die schleichende, irreversible Lähmung eines Beines droht. Eine aktuelle neurologische Untersuchung kommt zu dem Befund, daß Christine Kuby nicht mehr haftfähig ist.Sie muß - auch aus der Sicht des Anstaltsarztes - sofort endgültig entlassen werden und in eine Rehabilitationseinrichtung.Obwohl bereits in der Anhörung vor eineinhalb Jahren und auch später schriftlich zu dem schlechten Gesundheitszustand meiner Mandantin vorgetragen wurde und dieser nicht nur dem Gericht, sondern auch der Bundesanwaltschaft bekannt ist - übrigens auch durch die Häftlingsüberwachung - stagniert das Entlassungsverfahren seit Februar diesen Jahres.Der Umgang mit den Entlassungsverfahren von staatlicher Seite - die Kalkulation mit Krankheit, gesundheitlicher Eskalation und irreparablen gesundheitlichen Schäden - drückt die Erpressungsabsicht aus: Erkrankungen der Gefangenen werden benutzt, um Druck auf sie auszuüben, sich zu unterwerfen und ihre politische Identität aufzugeben - andererseits gibt die Verweigerung der Unterwerfung auch Kraft, gegen die Krankheit zu kämpfen. Die Entlassungsverfahren wie schon die Sonderhaftbedingungen werden zur Frage der Zerstörung der Gesundheit und der körperlichen und psychischen Integrität der Gefangenen.Christine Kuby muß sofort bedingungslos freigelassen werden.
"Die letzte Version ist immerdie gültige" (Innenminister Kanther)
Die "letzte Version" nichtdem Staat überlassen!Am 15. November 1994 beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Prozeß gegen Birgit Hogefeld. Angeklagt wird sie verschiedener Aktionen der RAF zwischen 1985 und 1993. Vorgeworfen wird ihr auch Mord und sechsfacher Mordversuch an Beamten der GSG9 in Bad Kleinen. Dies, obwohl sie bereits überwältigt am Boden lag, bevor der erste Schuß fiel.Während Birgit Hogefeld einer Tat angeklagt wird, die sie nachweislich nicht begangen hat, sind die Ermittlungsverfahren gegen jene GSG9-Beamten, die in Verdacht standen, Wolfgang Grams erschossen zu haben, eingestellt. Die "staatliche Version" lautet: Selbstmord! Die Anwälte von Wolfgang Grams' Eltern haben im Juni 1994 dagegen Beschwerde eingelegt. Sie halten nach gründlicher Auswertung aller Akten und nach Einholung zusätzlicher Gutachten "den Schluß für zwingend, daß Wolfgang Grams von Beamten der GSG9 getötet worden ist". Der Prozeß gegen Birgit Hogefeld bietet die vielleicht letzte Chance, die Auseinandersetzung um die Ereignisse von Bad Kleinen und insbesondere die Todesumstände von Wolfgang Grams wieder aufzunehmen.Birgit Hogefeld steht für die neue Politik der RAF, wie sie in den Erklärungen vom April und August 1992 zum Ausdruck gebracht wurde: "Die Zerstörung des Sozialen ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Macht und das Fortbestehen des kapitalistischen Systems. Eine Gegenmacht von unten wird es nur geben, wenn sie Alternativen zum herrschenden Normalzustand und zum System überhaupt (bietet). D.h. wesentlich: Der Zerstörung des Sozialen, der Entfremdung und dem Jeder-gegen-Jeden eine Organisierung entgegenzusetzen und gesellschaftliche Räume zu schaffen, in denen Solidarität lebendig ist und aus denen heraus viele die Verantwortung für gesellschaftliche Entwicklungen in die Hand nehmen - das nennen wir soziale Aneignungsprozesse. Daraus wird Anziehungskraft entstehen, denn der Kampf um das Soziale unter den Menschen ist die spürbare Alternative zur Einsamkeit im System, zur verzweifelten Selbstzerstörung, zu den Faschisten."Das Verhältnis des Staates gegenüber jenen, die der alltäglichen Zerstörung Grenzen setzen und einer anderen Wirklichkeit zum Durchbruch verhelfen wollen, ist: Ausgrenzung und Ausmerzung. In dieser Logik ist das Ziel des Frankfurter Prozesses eine lebenslange Haftstrafe für Birgit Hogefeld. Dagegen ist die Forderung nach einer politischen Lösung für die Gefangenen aus der RAF wieder auf die Tagesordnung zu setzen!Deshalb ist es wichtig, daß möglichst viele Einzelpersonen und Gruppen an einem oder mehreren Tagen den Prozeß besuchen.
Wir - der AK Drinnen & Draußen Celle - fänden es nützlich, wenn Einzelpersonen und Gruppen ihre Bereitschaft zum Prozeßbesuch und den Appell an andere in einer Anzeige zur Veröffentlichung in taz und Junge Welt bekunden würden. Wir würden kenntlich machen, daß Sie/Ihr nur den folgenden Satz, nicht den obigen Text unterschrieben habt:"Wir werden den Prozeß gegen Birgit Hogefeld besuchen und fordern andere Initiativen und Einzelpersonen auf, es uns gleichzutun":Wir möchten Sie/Euch bitten, den unterschriebenen Zettel bis zum 10.11. zu schikken an: SKI, Postfach 1673, 29206 Celle.
Vollversammlung derMedizinstudierendenin Hamburg - ResolutionAdelheid Schulz ist seit Mitte September 1994 wieder in Köln-Ossendorf inhaftiert. Am 5. September hat das OLG Stuttgart ein erneutes Lebenslänglich aufgrund von Kronzeugenaussagen gegen Adelheid Schulz verhängt.Sie ist seit jetzt 12 Jahren in Haft, und mittlerweile ist ihre Gesundheit bis auf den Grund zerrüttet - unter den Bedingungen der Haft wird sie nicht wieder gesund werden können, da diese die Zerstörung der Gesundheit verursacht haben und verursachen sollten.Für Adelheid Schulz wurden in den vergangenen Jahren notwendige medizinische Untersuchungen und Behandlungen entweder verweigert oder unerträglich lange verzögert. Wurde die Möglichkeit von Behandlungen durchgesetzt, fanden diese unter menschenunwürdigen Bedingungen statt.Aktuell geht es unter anderem um die Möglichkeit einer umfassenden Diagnostik und Behandlung massiver Unterleibsschmerzen. Dazu muß Adelheid Schulz in eine Klinik verlegt werden und nach dem Aufenthalt dort mit einer Person ihres Vertrauens zusammen sein können, da eine Operation wahrscheinlich notwendig sein wird. Untersuchung, Behandlung und Operation wären möglich in der Universitätsklinik Frankfurt am Main.Nach dem Aufenthalt in der Universitätsklinik muß Adelheid Schulz zu Eva Haule nach Frankfurt-Preungesheim verlegt werden, weil sie in ihrem Gesundheitszustand nicht allein sein kann und z.B. nach einer Operation Hilfe braucht. Zur Zeit kann sie in Köln-Ossendorf zwar mit Sieglinde Hofmann zusammen sein. Sieglinde Hofmann wird aber in absehbarer Zeit nach Stuttgart-Stammheim verlegt, da auch gegen sie ein neuer Kronzeugenprozeß angestrengt wird.Das zur Zeit zuständige Justizministerium Nordrhein-Westfalen hat der Verlegung von Adelheid Schulz sowohl in die Universitätsklinik als auch nach Frankfurt-Preungesheim zugestimmt. Das hessische Justizministerium hat bisher eine Zustimmung verweigert und verhindert damit bis heute die dringend notwendige medizinische Versorgung.Wir fordern vom hessischen Justizministerium die Zustimmung fürdie sofortige Verlegung von Adelheid Schulz in die Universitätsklinik Frankfurt am Main und nach dem Aufenthalt dort die Verlegung zu Eva Haule nach Frankfurt-Preungesheim.
Diese Resolution wurde mehrheitlich von der Vollversammlung am 1.11.94 verabschiedet und an das hessische Ministerium der Justiz, Frau Hohmann- Denhardt, Luisenstr. 13, 65185 Wiesbaden, geschickt.In einer weiteren Resolution, die u.a. an das Hamburger Oberlandesgericht gerichtet ist, fordert die Vollversammlung die sofortige und bedingungslose Freilassung von Christine Kuby.
Antrag der Grünen an dieLübecker Bürgerschaft fürFreilassung von IrmgardFür die Fraktion der Grünen in der Lübecker Bürgerschaft hat deren Vorsitzende Antje Jansen - auf Anregung von Vamos Adelante den Antrag eingebracht, die Bürgerschaft möge beschließen, die Forderung nach sofortiger und bedingungsloser Freilassung von Irmgard Möller zu unterstützen:"Während einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zu Irmgard Möller in der Lübecker Petrikirche erklärte Bürgermeister Bouteiller, er wäre der erste, der eine Petition zu Irmgard Möllers Freilassung unterschreiben würde. Wir möchten ihn hiermit an seine Aussage erinnern und fordern sämtliche Bürgerschaftsmitglieder auf, sich ebenfalls dafür einzusetzen. 22 Jahre Haft sind zuviel. Irmgard Möller muß raus!"
Aktion gegen die taz
in Berlin am 21.10.
Am 21.10. wurde kurzzeitig die Redaktionskonferenz der taz besetzt, um auf die Situation von Christine Kuby und der anderen Gefangenen aus der RAF aufmerksam zu machen. Mit dieser Besetzung sollten geüber der taz drei Forderungen durchgesetzt werden:"die Veröffentlichung einer mit den politischen Gefangenen in Lübeck gemeinsam erarbeiteten Erklärung zu Christines Situationdie Durchführung einer Pressekonferenz in den Räumen der tazeine öffentliche Erklärung der taz zur Zusammenarbeit mit dem Verräter und Kronzeugen Werner Lotze."Wir dokumentieren nachfolgend aus dem Flugblatt zu der Besetzungsaktion.
Erklärung zu der Aktion gegen die taz() Die taz hat sich in den letzten Jahren mit ihren Mitteln offensiv daran beteiligt, die Auseinandersetzung um die Gefangenen zu entpolitisieren und die Geschichte der Gefangenen (und des bewaffneten Kampfes) abzuwickeln. Wir unterstellen jedoch, daß ein relevanter Teil ihrer LeserInnen noch immer Interesse an authentischen Informationen über die Situation der Gefangenen hat. Da Christine Kubys Situation unterträglich und ausgesprochen gefährlich ist und dringend öffentlich werden muß, um politischen Druck für ihre sofortige Freilassung entwickeln zu können, wollen wir mit unserer Aktion gegen die taz durchsetzen, daß sie Christine Kuby und den anderen politischen Gefangenen mit ihrer Berichterstattung nicht in gewohnter Weise in den Rücken fällt, ohne zuvor zumindest die von Christine Kuby autorisierte Erklärung abgedruckt zu haben.
Zum Ablauf der AktionZu Beginn der Aktion wurden die Eingänge der Kantine, in der die Redaktionskonferenz stattfand, blockiert und Flugblätter mit den Forderungen und der Erklärung zu Christines Situation verteilt und kurz erklärt, worum es bei der Aktion geht. Nachdem Chefredakteur Arno Widmann mitteilte, sich erst nach Ende der Redaktionskonferenz mit den Forderungen auseinandersetzen zu wollen, wurde der weitere Verlauf der Konferenz durch massiven Trillerpfeifeneinsatz unterbunden. Daraufhin entschied die Redaktion, die Konferenz in einem anderen Raum fortzuführen, und bahnte sich gewaltsam den Weg aus der Kantine. Ohne die Besonnenheit und klaren Absprachen unter den BesetzerInnen wäre es in dieser Situation zu einer heftigen Schlägerei gekommen. Widmann wiederholte anschließend die Zusage, nach Beendigung der Konferenz mit einer Delegation zurückzukommen und über die Forderungen zu verhandeln.Bei diesem Gespräch stellte Widmann sich auf den Standpunkt, die taz könne den Forderungen aus Gründen der journalistischen Unabhängigkeit nicht nachgeben, weil sie sich von nichts und niemandem vorschreiben lassen würden, was sie veröffentlichen. Im übrigen sei der zuständige Redakteur - Wolfgang Gast - nicht im Haus, so daß sie eh nichts entscheiden könnten. Nach längerem Hin und Her sagte er zu, Gast anzurufen und zu organisieren, daß der Sachverhalt recherchiert wird. Im Ergebnis sagte er dann zu, zwei Leute seien damit beauftragt, sich um das Thema zu kümmern, und es werde bis spätestens Dienstag (25.10.94) darüber berichtet.Worin das öffentliche Interesse an der Zusammenarbeit zwischen der taz und Werner Lotze bestehen könnte, war den Leuten von der taz überhaupt nicht klarzumachen. Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, daß Lotze nur vorzeitig vor die Tür gesetzt worden war, weil es wegen seiner Mitarbeit zu "Reibungen" gekommen war, so daß es um des lieben Friedens willen einfacher erschien, ihn kurz vor Ende seines Praktikums seinen Resturlaub nehmen zu lassen. Es hat also zu keinem Zeitpunkt eine politische Entscheidung gegeben, ihn vor die Tür zu setzen, weil die Zusammenarbeit mit einem Verräter grundsätzlich für falsch gehalten würde.Lotze hat durch seine Kronzeugenaussagen die erneute lebenslängliche Verurteilung von Rolf-Clemens Wagner und Heidi Schulz ermöglicht. Im Prozeß gegen Heidi Schulz hat er im übrigen ausgesagt, während er bei der taz arbeitete.Aufschlußreich war im übrigen, daß alle von der taz, die an der Diskussion teilnahmen, der Aktion gegenüber eine durchgängig einheitliche Position vertraten und gerade diejenigen (wenigen), die selbst eine längere Geschichte mit den Gefangenen haben, sich besonders hartnäckig gegen die Aktion abgrenzten und der Gruppe gegenüber massiv ablehnend auftraten.
Zur Einschätzung der AktionDie Forderungen gegenüber der taz konnten nicht durchgesetzt werden, womit allerdings auch nicht zu rechnen war. Dennoch hat die Aktion ihr Ziel insofern erreicht, als die zur Aktion verbreitete Presseerklärung offenkundig zu relativ hektischen Aktivitäten bei verschiendenen Presseleuten führte. Dadurch sah sich das - für Christine zuständige - Oberlandesgericht Hamburg genötigt, eine Presseerklärung zu Christines Situation herauszugeben, in der es einerseits Christines Situation bewußt falsch darstellt und betont, in dem (seit November 1992 laufenden) Entlassungsverfahren gehe alles seinen "normalen" Gang - und andererseits: die öffentliche Erklärung des Gerichts stehe in keinerlei Zusammenhang zu der Aktion gegen die taz. Während mehrere norddeutsche Zeitungen (und die taz selbst!) diese Erklärung des Gerichts einschließlich des Hinweises auf die Aktion veröffentlichten, brachten die großen überregionalen Zeitungen nur noch die Darstellung des Gerichts, ohne die Aktion zu erwähnen, was ein Indiz dafür ist, daß die zentral politisch Verantwortlichen verhindern wollen, daß Christines Situation öffentlich wird. Dieses Kalkül gilt es weiterhin zu durchbrechen. In diesem Sinne scheint die Aktion gegen die taz demnach am richtigen Ort zum richtigen Zeitpunkt einen wichtigen Anstoß gegeben zu haben, nicht zuletzt angesichts der zwischenzeitlich angelaufenen neuerlichen Staatsschutzkampagne.
Zur GesamteinschätzungWas bei der Planung der Aktion noch nicht konkret einberechnet werden konnte, war die Tatsache, daß offenbar eine erneute massive Staatsschutzkampagne gegen die Gefangenen und alle, die sich für ihre Forderungen einsetzen, bevorsteht. Am 24.10.94 veröffentlichte der Spiegel einen ausführlichen Bericht zur angeblich bevorstehenden Entscheidung im Entlassungsverfahren gegen Irmgard Möller mit der zentralen Aussage: Irmgard könnte schon längst draußen ein, wenn ihre AnwältInnen, BesucherInnen und "UnterstützerInnen" sie nicht von draußen unter Druck setzen würden, eine harte Haltung einzunehmen und sich in dem Verfahren querzustellen. Mit einer derartigen Darstellung sollen die Gefangenen endgültig nur noch Objekt der Entwicklung sein, während diejenigen, die ihre Forderungen unterstützen, in der Konsequenz mit neuer Kriminalisierung bedroht werden. Das dahinterstehende Ziel der weiteren Entsolidarisierung mit den Gefangenen verfolgt auch die taz am 25.10.94 mit ihrer Lüge, es stehe schon fest, daß Irmgard rauskommt. Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Die taz beruft sich dabei auf Insider-Informationen aus "Justizkreisen", von denen der zuständige Oberstaatsanwalt sagt: "Was sollen das denn für Justizkreise sein? () Also ich weiß nicht, wo das herkommt. Mir scheint das frei erfunden zu sein, denn vom Justizministerium ist so etwas nicht geäußert worden. Ich habe es bestimmt nicht gesagt und meine Vorgesetzten erst recht nicht " (Junge Welt, 26.10.94) Gleichzeitig sagt er zu der Frage, ob er Beschwerde gegen eine positive Entscheidung des Gerichts für Irmgards Freilassung einlegen werde: "Wer weiß, ob es überhaupt Handlungsbedarf gibt? Ich muß mir ja erst etwas überlegen, wenn Frau Möller freigelassen werden soll. Wenn das Gericht entscheidet, sie bleibt drin, dann brauche ich gar nichts zu tun."Das einzige, was an der Darstellung der taz stimmt (und erstmals so offen zugegeben wird), ist, daß sie über Informationen verfügt, über die andere - einschließlich der gesamten bürgerlichen Presse - nicht verfügen, noch nicht einmal die ansonsten aus Regierungskreisen hervorragend informierte Welt. Bei diesen "Erkenntnissen" der taz kann es sich nur um gesteuerte Geheimdienstinformationen handeln, die der taz zugeführt werden, damit die taz als Handlanger aktiv zur Desinformation und Entsolidarisierung beitragen und daran mitwirken kann, diejenigen, die die Forderungen der Gefangenen unterstützen, weiter zu isolieren und der Kriminalisierung auszusetzen. Daß beispielsweise der Bus, der von Bremen aus zu der Demo für Irmgards Freilassung am 5.11.94 in Kiel fahren sollte, nach der taz-Schlagzeile von ihrer angeblich schon feststehenden Freilassung gleich wieder abgemeldet wurde, wird die taz sicherlich als Erfolg für sich verbuchen Um so nötiger ist es, auf diese Form der Staatsschutzkampagne nicht hereinzufallen und in dem Kampf für die Freiheit der Gefangenen nicht loszulassen!Sofortige und bedingungslose Freilassung von Christine Kuby!Freiheit für alle politischen Gefangenen
Demonstration am18.10. in BerlinCa. 200 Menschen demonstrierten am 18.10.94 mit einer lautstarken Demo auf dem Kurfürstendamm in Berlin und einer ebenfalls sehr lauten Knastkundgebung danach vor Moabit - wo wegen der Kälte nur noch etwa 50 Leute zusammenkamen - mit den Parolen: "Isohaft ist Folter, Isohaft ist Mord, Freiheit für Irmgard jetzt sofort!", "Freiheit für alle politischen Gefangenen!", "Freiheit für die gefangenen Antifas!", "Schluß mit der Kriminalisierung von Antifas!", "Tod dem Staatsterrorismus, Tod dem Faschismus!"Es gab Redebeiträge zur Situation in der Türkei und in Kurdistan (vor dem türkischen Konsulat), gegen die Anti- Antifa-Kampagne der herrschenden Politikerkreise von schwarz-braun bis grün-rosa (Berliner Appell), zur Situation der Gefangenen aus der RAF und speziell zu Irmgard und Christine und zum Kaindl-Prozeß.Bei der Demo auf dem Kurfürstendamm wurden reichlich Flugblätter zu Irmgard und Christine unter die Passanten gebracht und von diesen auch überwiegend interessiert bis positiv entgegengenommen.Rote Säge, Berlin
4. bundesweite Aktionskonferenz gegenden Essener EU-GipfelResolution: Anfang September d.J. wurden in Frankfurt Gisela Dutzi und Anne Rauch in Beugehaft genommen. 5 Monate sollen sie inhaftiert bleiben, weil sie sich geweigert haben, vor der Staatsanwaltschaft Aussagen, die von dem VS-Spitzel Steinmetz gemacht wurden, zu bestätigen.Beide Frauen arbeiteten in der ehemaligen Informationsstelle für politische Gefangene in Frankfurt.Die 4. bundesweite Aktionskonferenz gegen den EU-Gipfel in Essen lädt Gisela und Anne ein, auf der Demonstration am 10. Dezember 1994 in Essen gegen den EU-Gipfel einen Redebeitrag zum Thema "Menschenrechte in der EU" zu halten.Wir verurteilen die Kriminalisierung aufs schärfste und fordern die sofortige Freilassung von Anne und Gisela.Essen, den 22. Oktober 1994(ohne Gegenstimme)
Nach einer Beschwerde der Verteidigung beschloß nun der BGH, die Dauer der gegen Gisel Dutzi verhängten Beugehaft von 5 auf 3 Monate herabzusetzen. Ob die Dauer der Beugehaft auch bei Anne Rauch verringert wird, ist unklar.
Politische Gefangenschaft in Frankreich
Zur Situation von
Georges Cipriani
Die Verlegung von Georges nach Ensisheim Ende August '94 hatte die Aufhebung sämtlicher bisher bestehender Besuchsgenehmigungen zur Folge. Nur seine Angehörigen erhielten nach einem von der Anstaltsleitung geforderten Neuantrag eine Erlaubnis. Ein weiterer Neuantrag wurde vor kurzem abgelehnt, mindestens vier weitere sind in der Schwebe.Am 18.10.94 wurde Georges für 2 Wochen Bunkerhaft erteilt, während dieser Zeit ist eine völlige Besuchssperre angeordnet.Wir dokumentieren hier ein Beschwerdeschreiben des abgelehnten Besuchsantragstellers an das französische Justizministerium:"Am 22.10.94 erhielt ich mit Poststempel vom 19.10.94 die auf den 8.10.94 datierte Ablehnung meines Besuchsantrags bei meinem Freund Georges Cipriani, der zur Zeit im Maison Centrale Ensisheim inhaftiert ist. Der Anstaltsleiter, Herr Christophe, teilte mir lapidar mit, daß die >ihm vorliegenden Elemente keine Zustimmung meines Antrags erlauben<.Ich protestiere gegen diese ebenso verantwortungslose wie willkürliche und gewaltsame Maßnahme des Anstaltsleiters und lege hiermit Beschwerde ein.Es ist Ihnen hinreichend bekannt, daß Georges Cipriani nach langen Jahren unter Isolationshaftbedingungen, die u.a. von Amnesty International und UNO als weiße Folter geächtet sind, schwer erkrankt ist. Im Juni '93 wurde er in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses von Villejuif gegen seinen Willen mit Neuroleptika zwangsbehandelt. Erwiesenermaßen schädigen Neuroleptika das Stammhirn, das Stirnhirn und das limbische System, indem sie die Nervenübertragung besonders an diesen Stellen blockieren und stören. Darüber hinaus werden deren >Nebenwirkungen< als extrem quälend erfahren.Georges Cipriani lehnte und lehnt eine Behandlung mit diesen chemischen Zwangsjacken ab - dagegen hat er die lebenswichtige Notwendigkeit der Zulassung eines Arztes seines Vertrauens stets betont und dies mit mehreren Hungerstreiks ausdrücklich unterstrichen.Seit seiner Verlegung nach Ensisheim Ende August '94 hat sich der Gesundheitszustand von Georges Cipriani weiter und rapide verschlechtert. Dies wurde von allen, die ihn seither gesehen haben, bezeugt. Am 18.10.94 entschied die Anstaltsleitung, ihn für 2 Wochen in den Bunker zu stecken, was angesichts seines Zustands nur als gewalttätige und lebensgefährdende Maßnahme bezeichnet werden kann. Seine Ehefrau stellte Strafanzeige gegen den Anstaltsleiter und den verantwortlichen Arzt, der diese Maßnahme abzuzeichnen hat.Zur Zeit verfügt lediglich seine Ehefrau über eine gültige Besuchserlaubnis. Auch ihr wird während der Dauer der Bunkerinternierung jeder Besuch verweigert. Die absolute Notwendigkeit für eine/n Gefangene/n, in dieser schweren Situation die minimalen bestehenden Verbindungen zur Außenwelt, zu nahestehenden Menschen und zum Zeitgeschehen aufrechterhalten zu können, liegt auf der Hand. Es drängt sich die Vermutung auf, daß mit der Inhaftierung und verschärften Internierung durch Bunkerhaft auf die Zerstörung sozialer Beziehungen gezielt wird. Die faktische Totalisolation im Bunker erweckt den Eindruck eines rechtsfreien Raums und läßt angesichts des bekannten Gesundheitszustands von Georges Cipriani die Befürchtung zu, daß es sich hierbei entweder um eine verdeckte psychiatrische Zwangsbehandlung oder um deren Vorbereitung handelt.Die Praxis der Anstaltsleitung - Besuchsverbot für meine Person - bedeutet eine Fortsetzung der Isolationshaftbedingungen mit anderen Mitteln und nimmt eine Verschlechterung des Zustands von Georges Cipriani bewußt und verantwortungslos in Kauf.Die Willkürlichkeit dieser Entscheidung der Anstaltsleitung wird aus folgenden Punkten klar:- Anfang September '94 teilte der AL (Anstaltsleiter) Georges Cipriani mit, meine bisherige Besuchserlaubnis und die eines weiteren persönlichen Freundes aus der Zeit, als Georges Cipriani in Frankfurt/BRD lebte, seien aufgehoben, weil wir zum >terroristischen Umfeld< gehörten. Eine letzte >polizeiliche Untersuchung< unserer Personen sei 1991 erfolgt, und wir sollten nun unser Einverständnis in eine neue solche Untersuchung schriftlich mitteilen.An dieser Stelle ist zu sagen, daß dieses Konstrukt des >terroristischen Umfelds< gerade aus der Tatsache gebastelt wird, daß wir Besuchsantrag für einen politischen Gefangenen gestellt haben. Wer einen >Terroristen< besuchen will, muß zum >terroristischen Umfeld< gehören, und solchen Leuten wird keine Besuchserlaubnis erteilt. Diese Logik ist absurd und entlarvend.- Beide verfügten wir seit 1990 über eine Besuchserlaubnis, die vom Untersuchungsrichter Leloire, Paris, ausgestellt und bis zur Verlegung von Georges Cipriani nach Ensisheim gültig war.- In einem Telefongespräch mit dem AL Christophe am 14.9.94 verknüpft dieser die Prüfung eines neu zu stellenden Antrags mit der geforderten Zustimmung zu einer Untersuchung.- Um die Verfahrensdauer, also die Zeit bis zum nächstmöglichen Besuch, nicht unnötig zu verlängern, gab ich die geforderte Zustimmung ausdrücklich begrenzt auf den Zweck und die Dauer der Prüfung meines Besuchsantrags am 2.10.94. Da in der Vergangenheit offensichtlich bereits derartige Untersuchungen auch ohne mein Wissen oder gar meine Zustimmung - mit positivem Ergebnis - durchgeführt wurden, äußerte ich mein Befremden über die nunmalige Notwendigkeit meiner Zustimmung. Darüber hinaus stellte ich der AL einige Fragen, z.B. nach der Rechtsgrundlage eines solchen Vorgehens, nach der Natur dieser Untersuchung, in die ich mich genötigt sah, einzustimmen, ihren Umfang, ihre Tiefe. Ich hielt es für selbstverständlich, daß meine Zustimmung nicht bedeuten kann, daß damit eine Verletzung meiner national wie international garantierten Menschen- und Bürgerrechte legitimiert ist, also etwa eine Zustimmung in das Abhören meines Telefons, meiner Wohnung usw.- Wie bereits erwähnt, war die Ablehnung meines Antrags schon nach wenigen Tagen, am 8.10.94, entschieden worden.Als Justizminister sind Sie für die Entscheidungen und Maßnahmen der Ihnen unterstellten Anstaltsleitungen verantwortlich. Ich fordere Sie auf, die von mir an die AL Ensisheim gestellten und ungeklärten Fragen zu beantworten. Die aufgehobenen Besuchsgenehmigungen müssen wieder gültig werden, neue Anträge müssen genehmigt werden, um die sozialen Beziehungen von Georges Cipriani nicht willentlich zu zerstören. Jede weitere Verschärfung seiner Bedingungen, wie z.B. Bunkerhaft, sind angesichts seines Zustands unbedingt zu unterlassen.Ich bitte Sie um die Bestätigung des Erhalts meiner Beschwerde und schnellstmögliche Mitteilung über die Ergebnisse Ihrer Bemühungen."
Antifa-Prozeß in Berlin
"Weißt du, was ich gernmit dir machen würde,du rote Socke?"Zu Beginn des Prozeßtages berichtete Carlo Blietz; von einer Mißhandlung in der Untersuchungshaftanstalt Moabit am Samstag (15.10 Uhr): Nach einer verbalen Auseinandersetzung bei der Abendbrotausgabe schlug ihm ein Schließer die Zellentür vor den Kopf. Carlo wurde ohnmächtig und trug eine große Platzwunde am rechten Auge davon. Ein Mitgefangener berichtete von einer weiteren, entlarvenden Aussage des gewalttätigen Schließers: "Die sind mit neun Leuten auf einen von uns (gemeint ist Kaindl) drauf, da würde ich gern mal reingehen." Am folgenden Tag kam der Täter zu ihm, "entschuldigte" sich und wollte Carlo auf Verschwiegenheit verpflichten, dafür wurde ihm medizinische Versorgung zwei Tage lang verwehrt.Das Unterstützungsbüro ruft dazu auf, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt Moabit Protestfaxe zu schicken (Herr Fixsun, 030/3979505).Prozeßbüro, Dieffenbachstr. 33, 10967 Berlin1`Carlo Blietz, der einzige Deutsche unter den Angeklagten im Kaindl-Prozeß, stellte sich Ende August in Berlin der Polizei und ist seitdem in Untersuchungshaft.
Die Mordanklage ist mittlerweile fallengelassen worden - die Aussagen des Hauptbelastungszeugen Erkan Sönmez sind nach einem psychiatrischen Gutachten, das eine schwere psychische Erkrankung feststellt, nicht gerichtsverwertbar. Im Falle von Verurteilungen - so die Richterin - käme allenfalls "Körperverletzung mit Todesfolge" in Frage.
Die Postadressen der noch in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten:Mehmet Ramme, BuchNr. 5436-3, UHA Moabit, Alt-Moabit 12a, 10559 BerlinSeyho Karaaslan, BuchNr. 5455-93, UHA Moabit, Adresse wie obenCarlo Blietz, BuchNr. 3954-94, UHA Moabit, Adresse wie obenErkan Sönmez, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Oranienburgerstr. 285, 13437 Berlin
6 Monate ohne Bewährungwegen FingerbißAm 13.10.94 fand - wie bereits angekündigt - in Nürnberg der Prozeß gegen Stefan im Zusammenhang mit der Besetzung des Kurdistan Kunst- und Kulturzentrums nach dem PKK-Verbot Ende November letzten Jahres statt. Stefan soll, so die Anklage, einem Beamten des USK durch einen Lederhandschuh hindurch in den kleinen Finger gebissen und Widerstand geleistet haben. Nach der eineinhalbstündigen Verhandlung wurde Stefan zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er wird in Berufung gehen.(nach BȚiji - Informationen aus Kurdistan Nr.10/94
Anklage gegen vier
Coburger Antifas
Die Repressionswelle gegen antifaschistische Zusammenhänge in der BRD macht auch vor der Provinz nicht halt. In diesem Fall trifft es die oberfränkische Kleinstadt Coburg, weil auch hier Menschen begriffen haben, daß im Kampf gegen Sexismus, Rassismus und Faschismus Lichterketten und Schweigekreise schon lange nicht mehr das adäquate Mittel des antifaschistischen Widerstands sein können. Verstärkt zielt das Vorgehen der sog. Sicherheitskräfte dabei gegen Jugendliche. So wurden jetzt neben zwei erwachsenen Antifaschisten auch zwei jugendliche Antifas im Alter von 16 und 17 Jahren wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, grober Störung einer Versammlung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt.Die "Tat": Am 20.11.1993 wird kurzfristig bekannt, daß die neofaschistische NPD ihren oberfränkischen Wahlkampf mit einer öffentlichen Veranstaltung in der Coburger Gaststätte "Weißes Roß" eröffnet. Angekündigt sind der bayerische Landesvorsitzende Udo Voigt und dessen Stellvertreter Ralf Ollert. Gegen 18.45 Uhr versammeln sich spontan etwa 60 Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Spektren gegenüber dem Lokal, um mittels Transparenten und Parolen ihren Protest gegen die NPD auszudrücken. Kurz nach 19 Uhr bewegen sich etwa 15 AntifaschistInnen in Richtung gegenüberliegender Straßenseite. In der Straßenmitte erfolgt ohne Vorankündigung ein gewalttätiger Polizeiüberfall. Beamte der bayernweit als Schlägertruppe bekannten Sondereinheit USK sind in vorderster Front aktiv, ihr Zugführer Joachim Müller soll angeblich selbst als Jugendlicher Mitglied der NPD gewesen sein. Unter brutalem Schlagstockeinsatz und anderen massiven Mißhandlungen (z.B. Wegschleifen an den Haaren) werden drei Antifaschisten festgenommen. Gegen einen vierten Antifaschisten, der an diesem Abend nicht festgenommen werden kann, wird nachträglich ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei der Knüppelorgie werden insgesamt 7 AntifaschistInnen verletzt. Die Coburger Lokalmedien übernehmen willfährig die Darstellung der Polizei und sprechen tags darauf einheitlich von einer angeblich beabsichtigten Erstürmung des NPD-Lokals. ()Mittlerweile stehen die Prozeßtermine vor dem Amtsgericht Coburg fest:Gegen die beiden Jugendlichen wird am 3. November unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt.Den beiden anderen Antifaschisten wird am Donnerstag, 10. November, ab 8.30 Uhr der Prozeß gemacht.Solidarisiert Euch mit den angeklagten Antifaschisten! Kommt zum Prozeß!Da diese beiden Prozesse viel Geld kosten werden, bitten wir Euch um Spenden auf das Konto: Antifa, Vereinigte Coburger Sparkasse, BLZ 78350000, Konto-Nr. 771543.Kontakt: Prozeßgruppe, c/o Antifa Coburg, Postfach 2704, 96416 Coburg
Prozeß gegen
Thomas aus Kassel
Am 14.7.1994 wurde von der Staatsanwaltschaft Kassel gegen einen Kasseler Antifaschisten Anklage wegen Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erhoben.Die Vorwürfe und Anklagepunkte gegen Thomas beruhen auf einer Konstruktion seitens der Polizei. Zwei Polizeibeamte in Zivil fanden die Kleidung und Schutzausrüstung von Thomas (Sturmhaube, Sonnenbrille und Signalgeber) beweiskräftig genug, um ein Verfahren gegen ihn einzuleiten. Wie auch in vielen anderen Fällen geht es aber in Wirklichkeit um nichts anderes, als einen weiteren Antifaschisten aufgrund seiner Gesinnung und seines Engagements zu kriminalisieren. Tatsache ist, daß er sich an einer Demonstration gegen eine "Anti-Antifa"-Veranstaltung im Dezember 1992 (27.12.) in Meschede beteiligte.() Im Anschluß an die Abschlußkundgebung der AntifaschistInnen wurde Thomas zusammen mit zwei weiteren Personen in der Meschedener Innenstadt festgenommen. Unter Androhung von Schlägen und Sprüchen wie "ein so junger Typ wie du wird im Knast bestimmt vergewaltigt" wurde er später von zwei Zivilbeamten verhört. Die jetzt erhobene Anklage und die bevorstehende Verfahrenseröffnung am 2.11.94 sind ein weiterer Baustein in der versuchten Kriminalisierung und Spaltung des antifaschistischen Widerstandes. ()Die Anklage gegen Thomas muß eingestellt werden!Keine Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstandes!Für Anwalts- und Prozeßkosten wird dringend Geld benötigt! Bei einer nicht unwahrscheinlichen Verurteilung werden die Kosten bei 10000 DM liegen. Spendenkonto: H.J. Laube, Stadtsparkasse Kassel, BLZ 52050151, Kto.-Nr. 3920691.(aus: Brüche Nr.7, Linke Monatszeitung aus Kassel)
Die Polizei kam, um zu töten
Neue Hinrichtung
vor Ort in Mersin
Am 27. Oktober wurden bei einem Polizeiangriff auf eine Wohnung im Urlaubsgebiet Arpacbahsis bei Mersin 2 Personen getötet und eine Person schwer verletzt. Die Wohnung befindet sich im 5. Stock des Günes-3-Wohnblocks. Bei den Getöteten handelt es sich um Zeynep Gültekin und den Korrespondenten der Zeitung Mücadele in Adana, Ahmet Öztürk. Das Gebäude wurde von 500 Einsatzpolizisten umzingelt, bevor das Feuer eröffnet wurde. Während dieser Handlung, die eine vorsätzliche Hinrichtung vor Ort bekräftigt, sprang Sevgi Erdogan aus dem Fenster und wurde mit schweren Verletzungen - Knochenbrüchen an den Beinen - in das staatliche Krankenhaus von Mersin gebracht. Nach den letzten Informationen von heute wurde sie inzwischen auf die Sicherheitsabteilung (Emniyet Müdürlügü) in Mersin gebracht. Weitere Informationen liegen uns zur Zeit nicht vor. Wir befürchten, daß sie zur Zeit schlimmsten Folterungen unterliegt und ihr Leben bedroht ist. Diese Befürchtungen werden bekräftigt durch die Todesdrohungen, die in der Vergangenheit gegen sie ausgesprochen wurden.Sevgi Erdogan wurde schon mehrmals festgenommen und gefoltert. Am 30. Juni 1993 wurde sie in Istanbul von 3 bewaffneten Zivilpolizisten in ein Auto gezwungen und entführt. Nur die schnelle Reaktion von Augenzeugen, die sofort die Polizei und Presse informierten, rettete sie vor dem "Verschwinden". Sevgi Erdogan wurde auf das Polizeipräsidium in Gayrettepe (berüchtigt als Folterzentrum) gebracht und dort 13 Tage unter Folter verhört.Hamide Örtürk äußerte sich gestern in einer Presseerklärung der Plattform für Rechte und Freiheiten, daß sie die Hinrichtungen an zwei Personen mit Szenarien von "bewaffneten Auseinandersetzungen" zu legitimieren versuchen. "In solch einem System, in dem ein legaler Vertreter einer Zeitung als Organisationsmitglied bezeichnet werden kann, besteht für niemanden mehr eine Sicherheit für sein Leben." Auch die Vertretung der Zeitung Mücadele in Mersin sprach von einer Hinrichtung vor Ort.Auf einer Versammlung der TBMM Genel Kurulu, die ebenfalls gestern stattfand,, sprach selbst der Abgeordnete Coskun Gökalp von der CHP in Kirsehir von einer Hinrichtung in Mersin und daß sich die extralegalen Hinrichtungen in den vergangenen Jahren vermehrt hätten.Die Hinrichtung vor Ort wurde gestern ebenfalls in der Kreisorganisation der SIP, von der SIP, der HADEP, der BSP und den Angehörigen in einer gemeinsamen Erklärung verurteilt. Dabei wurde auch die Festnahme von Süleyman Öztürk (Onkel von Ahmet Öztürk), Ferit Öztürk und Gülseren Öztürk (Frau von A. Öztürk), Ahmet Ibili (Mücadele Vertretung Mersin), Sevgi Lal und einer weiteren Person mit Namen Ahmet, Nachname unbekannt, durch Zivilpolizisten der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums in Mersin bekannt.Der Vater von A. Öztürk (Nuretin Öztürk) äußerte sich zur Festnahme. "Die Polizei besitzt keinerlei Toleranz mehr gegen die Angehörigen. Die Oligarchie wird nicht satt, Blut zu vergießen.
Sevgi Erdogan ist Mitglied der türkischen Angehörigengruppe. Wir haben u.a. von ihr in einer erweiterten Ausgabe des Infos (Nr. 94 vom 5.6.92 "Staatsterror in der Türkei") berichtet. Sie war zu diesem Zeitpunkt - nach der Erstürmung und dem Verbot des Menschenrechtsvereins Tüm-Özgür-Der - gerade wieder in Haft. Ihr Mann war im Juli 1991 erschossen worden.
ProzeßtermineAntifa-Prozeß in BerlinDer Prozeß gegen sechs Antifaschisten und eine Antifaschistin wegen der Tötung des faschistischen Funktionärs Kaindl findet statt im Kriminalgericht Moabit, Turmstraße, Saal 500, Beginn jeweils 9.00 Uhr. Die bisher feststehenden Prozeßtermine (jeweils dienstags und freitags): 4.11., 8.11., 11.11., 15.11., 18.11., 22.11., 25.11., 29.11., 2.12., 6.12.
Prozeß gegen Hamburger AntifaschistenAm Dienstag, den 8.11.1994, findet vor dem Landgericht Berlin, Turmstr. 91, Raum B305 um 9.00 Uhr die Berufungsverhandlung wegen Sachbeschädigung am 1. Mai 1992 statt. Kommt zum Prozeß! Sofortige Einstellung des Verfahrens!
Prozeß gegen Birgit HogefeldDer Prozeß gegen Birgit Hogefeld beginnt am 15.11.94 um 9.30 Uhr vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, Gerichtsgebäude E, Saal II, Hammelsgasse 1. Die weiteren Prozeßtermine - Beginn jeweils um 9.30 Uhr - sind am 17.11., 22.11., 24.11., 29.11., 1.12., 6.12., 8.12., 13.12., 15.12., 20.12., 23.12., 3.1., 5.1., 10.1., 12.1., 17.1., 30.1.
Prozeß wegen Newroz-Demonstration in KielAm 21.3.94 fand in Kiel wie in vielen anderen bundesdeutschen Städten eine Demonstration aus Anlaß des kurdischen NewrozFestes statt, an der sich 400 bis 500 Menschen beteiligten. Am 10.9.94 erhielt der Demonstrationsanmelder einen Strafbefehl über 10 Tagessätze Óa 30,- DM wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, weil angeblich ein zu der Demonstration gehöriges Kind eine Fahne der "Nationalen Befreiungsbewegung Kurdistan" (ERNK) gezeigt habe. Da gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt wurde, kommt es jetzt zu einem Prozeß:Montag, 7.11., 13.00 Uhr, Amtsgericht Kiel, Deliusstr. 22, Saal 5.
Prozeß gegen einen Kurdenwegen Newroz-Feiern in AugsburgIm Zusammenhang mit den verbotenen Newroz-Feierlichkeiten in Augsburg im März diesen Jahres hat ein weiterer Kurde Prozeßtermin:17.11. und 24.11., jeweils 9.00 Uhr, Saal 201, Justizgebäude Alter Einlaß/ Kennedyplatz.
TermineKiel. 5.11., Asmus-Bremer-Platz, 12.00 Uhr, Demonstration für die Freilassung von Irmgard Möller.Frankfurt a.M. 8.11., 20.00 Uhr, BCN Cafe der Fachhochschule, Nibelungenplatz, "Bad Kleinen - eine Glaubensfrage???", Informations- und Diskussionsveranstaltung mit den Rechtsanwälten Thomas Kieseritzky und Berthold Fresenius.Lübeck. 11.11., 19.30 Uhr, Cafe im Arbeitslosenzentrum, Schwartauer Allee 39-41, Veranstaltung und Film "was aber wären wir für menschen ".Erlangen. 13.11., 19.30 Uhr, E-Werk, Mehrzweckbereich, Veranstaltung mit Film "was aber wären wir für menschen ". Im Anschluß Diskussion zum Film und zur Situation der Gefangenen mit Waltraud Liewald und Günter Sonnenberg.Göttingen. 15.11., 18.00 Uhr, Kino LumiÓere, Geismarlandstr. 19, Veranstaltung zu den Ereignissen um den 17.11.89.Göttingen. 19.11., 11.00 Uhr, am Markt, bundesweite antifaschistische Demonstration "Nichts ist vergessen und niemand! Keine Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands!" anläßlich des fünften Todestages von Conny Wißmann.
Aufruf zu Demo und Aktionen gegen die Tagung des Europäischen Rates im Dez. 94 in Essen5.11., 12.00-19.00 Uhr, Zentrum Druckluft, Am Förderturm 27 (direkt hinter dem Hbf.), bundesweites Vorbereitungstreffen in Oberhausen.9.12., 18.00-21.00 Uhr, vorauss. Zeche Carl, Auftaktveranstaltung mit Tribunalcharakter, Anklage der EU aus internationalistischer Perspektive. 10.12., 12.00-17.00 Uhr, bundesweite Demonstration von der Essener Innenstadt in Richtung Tagungszentrum an der Gruga. 11.12., vorauss. Zeche Carl, Gegenkongreß mit vier thematischen Foren, Abkussion zu Perspektiven des Widerstandes in Europa. (Für weitere Informationen und Kontakt: Anti-EU-Koordination, c/o Initiativenzentrum, Weberstr. 79, 45879 Gelsenkirchen.
Hüttendorf Anatopia von Räumung bedrohtVor zwei Wochen ist das Planfeststellungsverfahren zur Daimler-Teststrekke trotz Widerstands verabschiedet worden. Das heißt: Innerhalb der nächsten Wochen kann/wird das Dorf geräumt werden. Deshalb wäre es gut, Kontakte zu den Menschen dort aufzubauen, Telefonketten zu bilden oder ins Dorf zu ziehen. Gerade jetzt im Winter steht Anatopia relativ leer. Aktuelle Infos gibt's bei: Anatopia, c/o Spillmannsweg 5, 26871 Papenburg.
Info-SammeldienstAlle bisher erschienenen Nummern des Angehörigen Infos können nachbestellt werden. Bitte gebt Nummer(n) und/ oder Datum an.Preise: einzeln je Stück 1 DM und 0,80 DM Porto; ab 3 Stück je Stück 0,80 DM und 1,50 DM Porto.Die Angehörigen Infos können auch jahrgangsweise als Sammelband bestellt werden: von 1989 bis 1993. Preis pro Band (26-27 Hefte) 18 DM und 3 DM Porto. Bitte legt der Bestellung Briefmarken (bis 5 DM) oder Verrechnungsscheck bei.An alle Info- und Buchläden und andere Wiederverkäufer: Von einigen Ausgaben haben wir nur noch wenige Exemplare. Wenn Ihr überzählige Infos der folgenden Nummern habt: 1, 2, 10, 17-19, 21, 22, 34, 43-45, 65, 71-73, 85, 103-107, 111, 113-115, dann schickt sie bitte an die nachstehende Adresse - auf Wunsch gegen Bezahlung.Neue Adresse: "Sammeldienst", c/o Berberich, Homburger Str. 36, 60486 Frankfurt a.M.
N Die "letzte Version" nicht dem Staat überlassenN Aktion gegen die taz in BerlinN Politische Gefangenschaft in Frankreich: Zur Situation von Georges CiprianiN Anklage gegen vier Coburger AntifasN Prozeß gegen Thomas aus KasselN Die Polizei kam, um zu töten: Neue Hinrichtung vor Ort in Mersin (Türkei)
Presseerklärungen der Verteidigung
Prozeßbeginn von
Birgit Hogefeld
Fragwürdige Beweisführung im Strafprozeß gegen Birgit HogefeldEingeschränkte Akteneinsicht für die VerteidigungAm 15. November 1994 soll der Prozeß gegen unsere Mandantin, Birgit Hogefeld, vor dem 5. Senat des OLG Frankfurt beginnen.Das Gericht hat die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und damit auch das Verfahren wegen des Mordes an dem GSG9-Beamten Newrzella und sechsfachen Mordversuchs in Bad Kleinen im Juni 1993 eröffnet. Der Erlaß des Haftbefehls gegen Birgit Hogefeld wegen Bad Kleinen im Februar 1994 wurde in der Presse unter anderem "Bad Kleinen - Skandal wird zur Farce" oder schlicht "Bad Kleinen wieder ganz groß - die Bundesanwaltschaft knallt durch" kommentiert. Die Zeit brachte der Hoffnung Ausdruck: "Noch ist es nur ein Haftbefehl, noch keine vom Gericht zugelassene Anklage - es ist noch Zeit zur Umkehr." Diese Chance hat der 5. Senat des OLG Frankfurt nicht genutzt.Die einzige Person, von der feststeht, daß sie nicht geschossen hat, die gefesselt und mit über den Kopf gestülpter Kapuze auf dem Boden lag, soll also zur Mörderin von Bad Kleinen gemacht werden.Die Vertuschung des Geschehensablaufes in Bad Kleinen geht auch in diesem Verfahren weiter. Der 5. Strafsenat weigert sich seit Monaten ohne Begründung, der Verteidigung Abzüge der Lichtbilder der "Tatprojektile" und der Obduktion des GSG9-Mannes zur Verfügung zu stellen.Bei den übrigen Anklagepunkten, nämlich Mittäterschaft bei einem Sprengstoffanschlag auf die US-Air Base und die Tötung eines US-Soldaten 1985, einem versuchten Anschlag auf den ehemaligen Staatssekretär Tietmeyer 1987 und der Sprengung der JVA Weiterstadt 1993, steht die Beweisführung ebenfalls auf schwachen Füßen. Bei den Anschlägen im Jahr 1985 und 1988 werden von der Bundesanwaltschaft Schriftgutachten des Bundeskriminalamtes vorgelegt, mit denen die Anmietung bzw. der Kauf eines Fahrzeuges nachgewiesen werden soll, obgleich die Einordnung in der Wahrscheinlichkeitsskala für Schriftidentität lediglich in einer unteren bzw. mittleren Wahrscheinlichkeitsstufe erfolgt. Rechtlich ungewöhnlich ist auch, daß beim Kauf bzw. der Anmietung eines Fahrzeuges, also keiner vorgeworfenen unmittelbaren Tatbeteiligung, die Bundesanwaltschaft Mittäterschaft und nicht Beihilfe anklagt. Neben den Schriftgutachten stützt die Bundesanwaltschaft sich auf Gegenüberstellungen, die nach der Festnahme unserer Mandantin in der JVA verdeckt durchgeführt worden sein sollen.Auch hier hat das Gericht der Verteidigung bis heute Abzüge der Lichtbilder der Gegenüberstellung und eine Kopie des Videofilms, auf dem die Gegenüberstellung festgehalten worden sein soll, nicht zur Verfügung gestellt.Die Mittäterschaft an der Sprengung der JVA Weiterstadt soll durch Briefe und die Aussagen des Verfassungsschutz-Mitarbeiters Klaus Steinmetz bewiesen werden. Auch hier wird der Verteidigung bis heute keine vollständige Akteneinsicht gewährt, da Aussagen von Klaus Steinmetz, obwohl er sie in dem Verfahren gegen Birgit Hogefeld und dem Komplex "Weiterstadt" gemacht hat, auf Anregung der Bundesanwaltschaft vom Innenministerium Rheinland-Pfalz mit einer Sperrerklärung gem. @96 StPO (Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes) versehen wurden. Nach Kenntnis der Verteidigung hat das Gericht bislang keinerlei Initiative ergriffen, um die Rechtmäßigkeit dieser Sperrerklärung zu überprüfen.Durch die Verweigerung der Akteneinsicht beteiligt das Gericht sich nicht nur an der weiteren Vertuschung der Ereignisse von Bad Kleinen, sondern verletzt zugleich ein unantastbares Recht der angeklagten Birgit Hogefeld auf umfassende Akteneinsicht und damit die Vorbereitung ihrer Verteidigung.Diese Verletzung elementarer Rechte schon vor der Hauptverhandlung läßt uns als Verteidiger erwarten, daß bei diesem Strafsenat mit einem fairen Verfahren für unsere Mandantin nicht gerechnet werden kann. Wir befürchten dies im Hinblick darauf, daß dieser Strafsenat jüngst in dem Verfahren gegen Eva Haule ebenfalls trotz einer mehr als fragwürdigen Beweislage zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt hat. Aufgrund der gemachten Erfahrungen mit diesem Gericht müssen wir davon ausgehen, daß aus politischen Gründen auch weiterhin elementare Rechte unserer Mandantin mißachtet und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe durchgesetzt werden soll.Rechtsanwalt Berthold Fresenius, Rechtsanwältin Ursula Seifert, 19.10.94
Birgit Hogefeld verletztAm 24.10.1994 gegen 19.00 Uhr wurde unsere Mandantin, Birgit Hogefeld, in der JVA III in Frankfurt-Preungesheim von mehreren Justizvollzugsbediensteten aus einem Aufenthaltsraum gezerrt und in die sogenannte Kammer verbracht. Dort wurden ihr sämtliche Kleider vom Leib gerissen, bis sie nackt war. Dabei wurde unsere Mandantin verletzt.Diesem Vorfall war keinerlei Verhalten unserer Mandantin vorausgegangen, das den Einsatz dieses "Rollkommandos" rechtfertigen könnte. Kurz vor Prozeßbeginn am 15.11.1994 haben Vorfälle dieser Art zur Folge, daß unsere Mandantin ganz erheblich in ihrer Prozeßvorbereitung behindert wird. Um eine Wiederholung zu verhindern, wurde Strafanzeige gegen die verantwortlichen Justizvollzugsbediensteten erhoben.Rechtsanwalt Berthold Fresenius, Rechtsanwältin Ursula Seifert, 27.10.94
Ingrid Jakobsmeier und zwei Berliner Antifas freiAm 21.10. ist Ingrid Jakobsmeier, Gefangene aus der RAF (Bild links) freigekommen. Sie ist auf 2/3 entlassen worden.Am 25.10. kam Abidin Eraslan (Bild Mitte), zwei Tage später auch Fatma Balamir (Bild rechts) auf Beschluß des Gerichtes frei - nach fast einjähriger Untersuchungshaft. Beide sind im Zusammenhang mit der Tötung des faschistischen Funktionärs Kaindl in Berlin angeklagt und durch Zeugenaussagen entlastet worden. Das Verfahren gegen Abidin ist von dem gegen die anderen sechs Angeklagten abgetrennt worden; es wird mit seinem Freispruch gerechnet.
Angehörige Kinder malenfür politische GefangeneWir werden in der nächsten Zeit viel Geld für die Prozeßarbeit brauchen, sind aber in der gücklichen Lage, nicht einfach um Spenden bitten zu müssen. Wir haben die bunten Postkarten als Gegenleistung. 16 Stück 20 DM einschl. Porto. 3 Serien und mehr 18 DM je Serie plus 5 DM Porto. Bitte Vorauskasse oder Scheck. Bestellungen an: Angehörige der polischen Gefangenen, PLK 050205, 65929 Frankfurt a.Main.
Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Palmaille 24, 22767 Hamburg. V.i.S.d.P.: Jeannette Hülbig. Redaktionsschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Palmaille 24, 22767 Hamburg, Tel.: (040)381393, Fax: (040)3898331 (mit Empfängervermerk). Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.