LL-Demo gut "geschützt": Über 200 Festnahmen

Berlin. Zwei Tage vor der geplanten Demonstration zum Gedenken an die KPD-GründerInnen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, die vor 81 Jahren in Berlin ermordet wurden, trat die Polizei mit einer – gelinde gesagt – erstaunlichen „Gefahrenprognose" an die Öffentlichkeit: Da eine „namentlich bekannte männliche Person" gedroht habe, „unter den Teilnehmern der Gedenkveranstaltung […] ein Blutbad anzurichten", sehe sich die Polizei nicht in der Lage, die Großveranstaltung zu schützen. Resultat: Für den 9. Januar 2000 wurde im gesamten Berliner Stadtgebiet ein Demonstrationsverbot verhängt. Die PDS akzeptierte dies ohne Widerspruch und verschob ihre Gedenkveranstaltung um eine Woche. Die InitiatorInnen der jährlichen Luxemburg-Liebknecht-Demonstration, ein linkes Bündnis unter Beteiligung der AA/BO, hielten dagegen an der Demonstration fest. Tatsächlich gelang es, eine Spontandemonstration mit 3000 TeilnehmerInnen – ein Großteil davon im Antifa-Block – durchzusetzen, die sich am Leninplatz auflöste. Wer jedoch anschließend versuchte, bis zum Friedhof in Friedrichsfelde zu gelangen, bekam zu spüren, was unter „Schutz der TeilnehmerInnen" zu verstehen ist: 220 Menschen wurden festgenommen. Wenn auch Spekulationen über eine Provokation zu weit gegriffen sind, so lässt sich doch feststellen, dass die Attentatsdrohung der Polizei und dem Innensenator nicht unwillkommen war: Bot sie doch einen geeigneten Vorwand, eine der mit üblicherweise etwa 10.000 TeilnehmerInnen bundesweit größten Demonstrationen der Linken zu verbieten. Die Argumentation ist dabei mehr als fadenscheinig: Die Gefahr, dass eine linke Demonstration angegriffen wird, besteht prinzipiell immer – ohne Ankündigung sogar wahrscheinlicher. Die Polizei müsste somit eigentlich stets auf einen solchen Fall vorbereitet sein. An Präsenz hat sie jedenfalls auch bei den vergangenen Luxemburg-Liebknecht-Demonstrationen nie gegeizt – allerdings nicht zum Schutz der Demonstration, sondern, um diese anzugreifen.
Am darauffolgenden Samstag wurde dann die Gedenkveranstaltung der PDS nachgeholt, zudem fand eine Demonstration, u.a. organisiert von der Roten Antifaschistischen Initiative (RAI) Berlin statt. Seltsamerweise sahen die Behörden diesmal keinen Anlass, diese Veranstaltungen zu verbieten, obwohl der vermeintliche Attentäter auch zu diesem Zeitpunkt nicht gefasst war. Aber vielleicht hatte sie ja auch aus der peinlichen Zurwehme-Fahndung des letzten Sommers gelernt… Auch die Ereignisse an diesem Tag machten noch einmal deutlich, dass das martialische Aufgebot der Polizei weniger am Schutz der Veranstaltungen als an Einschüchterungsversuchen der DemonstratInnen orientiert war. Gründlichste Durchsuchungen der TeilnehmerInnen der antifaschistischen Demonstration, Scharfschützen und Videoaufnahmen sorgten keinesfalls für ein Gefühl von Sicherheit, sondern bestärkten vielmehr den Eindruck vom vorherigen Wochenende, dass die Polizei die größte Gefahr nicht so sehr in einer Attentatsdrohung, sondern in den TeilnehmerInnen der Demonstration verortet.
Bleibt die Frage, wann es in der BRD grundsätzlich verboten werden wird, antifaschistisches, linkes und systemoppositionelles Gedankengut zu vertreten – zu eigenem Schutz, versteht sich.

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