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No-go-area für Nazis!
Göttingen. bleibt weiterhin die "Frontstadt" der Linken - am 15.
Juli 2000 scheiterte der vierte Aufmarschversuch der NPD, nachdem ihr
Eilantrag auf Aufhebung des Demonstrationsverbotes vom Bundesverfassungsgericht
abgewiesen wurde. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass
die öffentliche Sicherheit wegen zu erwartender gewalttätiger Auseinandersetzungen
nicht garantiert werden könne. Sie bezogen sich auf die vorherigen Urteile,
in denen eine mögliche Konfrontation zwischen Nazis und AntifaschistInnen
im Mittelpunkt gestanden hatte. Die Antifa hat's jetzt also verfassungsgerichtlich
bestätigt: Göttingen ist und bleibt No-go-area für Nazis. Selbst wenn
gerichtliche Verbote alles andere als Bestandteil linker Forderungen sein
können - entscheidend bleibt die gesellschaftliche Positionierung gegen
rechts und das Vorantreiben linksradikaler politischer Inhalte - kann
sich die Linke einen weiteren Erfolg zuschreiben. Denn völlig zurecht
wurde mit der antifaschistischen Stärke in Göttingen argumentiert. Von
militanten Aktionen bis hin zu den Demonstrationen gegen die letzten drei
Aufmarschversuche der NPD fehlte nahezu nichts, was es den Nazis nicht
schwer gemacht hätte, in der Stadt ein Bein auf den Boden zu kriegen.
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